Höchstrichter verbieten Budget-Trick zur Finanzierung von Habecks „Klima- und Wärmewende“

Die Karlsruher Verfassungsrichter zeigten der “Ampel”-Regierung für ihre Budget-Trickserei die rote Karte.
Foto: Bundesarchiv / Wikimedia (CC-BY-SA 3.0)

Der 15. November wird für die Steuerzahler als guter Tag in die Geschichte eingehen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben gestern, Mittwoch, die 60 Milliarden Euro teuren Klima-Finanzierungspläne der Ampel-Regierung als verfassungswidrig befunden. Ein K.o.-Schlag für Finanzminister Christian Lindner (FDP) und “Klima-Minister” Robert Habeck (Grüne).

Umwidmung von Kreditermächtigung verfassungswidrig

In einem aufsehenerregenden Urteil haben die Verfassungsrichter der Regierung verboten, 60 Milliarden Euro „Sondervermögen“ (= Schuldenaufnahme) widmungswidrig für Habecks „Klimaschutz“ und „Energiewende“ auszugeben. Konkret wollte die Bundesregierung eine für die Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2021 vorgesehene, aber nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfonds“ für künftige Haushaltsjahre nutzbar machen. Ein budgetärer Taschenspieler-Trick der Regierung, um grüne Wahnsinns-Projekte zu finanzieren, dem die Verfassungsrichter mit ihrem Urteilsspruch einen Riegel vorgeschoben haben.

Regierung steht vor Trümmerhaufen ihrer Politik

Mit dem Urteil hat das Höchstgericht der Regierung Geldmittel entzogen, die es eigentlich nicht gegeben hat, aber fix für die Finanzierung von Projekten wie die Finanzierung von Ladesäulen oder eine „soziale Abfederung“ des umstrittenen Heizungsgesetzes eingeplant waren. Zusagen an Wirtschaft und Industrie können nicht eingehalten werden. Eine Mega-Blamage für den Wirtschaftsminister.

In einer Pressekonferenz teilte Finanzminister Lindner mit, dass die Regierung für den Klimafonds eine Ausgabensperre verhängt hat. Die 60 Milliarden Euro Sondervermögen würden gelöscht, ein neuer Wirtschaftsplan werde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ausgearbeitet. Trotz des Urteils will die “Ampel”-Koalition am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 festhalten.

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