09.09.2026 / Die wichtigsten Meldungen des Tages, die täglichen „Nachrichten AUF1“, präsentiert von Natalie Ziske
PISA-Studie schockiert: Migrantenschüler in Österreich mehr als drei Lernjahre hinten

Foto: Florian Schrötter / BKA / Amanda Mills / pixnio.com
Schüler mit Migrationshintergrund liegen im aktuellen PISA-Test in Naturwissenschaft mehr als drei Lernjahre hinter ihren autochthonen Altersgenossen. Diese Zahl schockiert Bildungsexperten und politische Beobachter.
Rückstand über dem internationalen Schnitt
Getestet wurde im Frühjahr 2025, die Ergebnisse liegen seit 8. September 2026 vor. In Naturwissenschaft trennen Schüler mit Migrationshintergrund 67 PISA-Punkte von Altersgenossen ohne diesen Hintergrund. Rund 20 Punkte entsprechen etwa einem Lernjahr – der Rückstand liegt damit bei mehr als drei Schuljahren. Im OECD-Schnitt beträgt dieselbe Lücke 43 Punkte. Ein Grund liegt im Elternhaus: Fast die Hälfte der Schüler mit Migrationshintergrund kommt aus bildungsfernen Familien mit wenig Geld, im OECD-Schnitt ist es ein Drittel.
Versprochen wurde etwas anderes
Jahrelang hieß es, Zuwanderung bringe Köpfe und Dynamik. Die Realität nach Jahren der Massenzuwanderung ist ein Rückstand von mehr als drei Lernjahren – auch bei Kindern, die hier aufwachsen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) spricht von „Licht und Schatten“ und vom „internationalen Spitzenfeld“. Die Lücke bleibt.
Kein Betriebsunfall
26 Prozent der Getesteten sprechen zu Hause kein Deutsch. Die Lücken nach Sprache bleiben auch nach Abzug des Sozialstatus groß. Das IQS (Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen) nennt den Ausgleich dieser Unterschiede weiter ein zentrales Handlungsfeld. Nach Jahrzehnten Integrationsrhetorik ist das kein Randproblem.
Söder gehört Bayern nicht
Söder gehört Bayern nicht. Ihm gehört nur sein Hintern. Söder poltert wieder: „Ich werde Bayern nicht der AfD überlassen!“
Beruhig dich. Bayern ist kein CSU-Lehen und kein Weißwurst-Erbhof.
Du redest rechts, regierst links, schiebst einen Bruchteil ab und verkaufst weniger Boote als eigene Heldentat.
Hochstapelei. Augenwischerei. Scheinkonservativer vom Dienst.
Dir gehört nicht der Freistaat. Dir gehört dein Amt – solange die Wähler es dir lassen.
Den Rest entscheidet das Volk. Nicht dein Maul.
Renten-Schock: Deutschland fällt im internationalen Vergleich ab

Deutschland gilt als Sozialstaat mit einem leistungsfähigen Sicherungssystem. Beim Blick auf die internationale Rentenstatistik wird das Bild allerdings komplizierter.
Die OECD weist für einen Durchschnittsverdiener in Deutschland eine Brutto-Ersatzquote von 42,1 Prozent aus. Österreich kommt in derselben Vergleichssystematik auf 74,1 Prozent. Die Ersatzquote beschreibt dabei nicht einfach den monatlichen Rentenbetrag, sondern das Verhältnis der Rente zum früheren Einkommen unter den jeweiligen Modellannahmen.

45 Jahre Arbeit und trotzdem Druck
Auch die Faktensammlung der hessischen AfD verweist auf die geringe Leistungsfähigkeit des deutschen Rentensystems im internationalen Vergleich. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Altersrente nach 45 Beitragsjahren zuletzt bei 1.836 Euro.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie viel Alterssicherung kann ein System dauerhaft versprechen, wenn gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen sinkt und die Zahl der Rentner steigt? Die Antwort hängt nicht allein vom Rentenniveau ab. Auch Beschäftigungsquote, Lohnentwicklung, Beitragssätze, Steuerzuschüsse und private Vorsorge spielen eine Rolle.
Die Rechnung wird schwieriger
Genau hier trifft sich die Rentenfrage mit der Demografie. Bis 2040 werden rund 13,3 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter überschritten haben. Das bedeutet nicht automatisch einen Kollaps des Rentensystems. Es bedeutet aber steigenden Anpassungsdruck.
Die politische Auseinandersetzung wird deshalb weitergehen: Wer soll die Kosten tragen? Arbeitnehmer über höhere Beiträge? Steuerzahler über höhere Zuschüsse? Rentner über geringere Leistungen? Oder soll länger gearbeitet werden?
Die Zahlen beantworten diese politische Frage nicht. Sie machen allerdings deutlich, dass sie niemand mehr verdrängen kann.
Wien: Afghane sitzt auf den Gleisen mit einer Schere in der Hand und verursacht Sonderkommandoeinsatz
Nachdem sich ein Mann in der U-Bahnstation Donauspital in den Gleisbereich gesetzt hatte und eine Schere in der Hand hielt, wurde der Polizeinotruf verständigt.
Polizisten des Stadtpolizeikommandos Donaustadt sowie Einsatzkräfte der WEGA begaben sich zur Örtlichkeit. Dort trafen sie auf einen aggressiven Mann, der sich weigerte, die Schere aus der Hand zu legen und den Gleisbereich zu verlassen.
Da der Mann den Aufforderungen der Polizisten nicht nachkam, wurde die Elektroimpulswaffe “Taser” eingesetzt. Dadurch konnte der 46-jährige afghanische Staatsangehörige schließlich überwältigt werden.
Der Mann wurde in weiterer Folge in ein Spital gebracht.
Gießen: Drei Afghanen messern sich; ein Toter

Die Staatsanwaltschaft Gießen und die Kriminalpolizei Gießen führen aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts gegen einen 19-jährigen Mann. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht von Samstag (5.9.) auf Sonntag in der Hindemithstraße in Gießen zwei Männer mit einem Messer derart schwer verletzt zu haben, dass einer der beiden Geschädigten noch am Tatort verstarb.
Gegen 02:44 Uhr ging bei der Rettungsleitstelle ein Notruf ein. Ein Passant meldete im Kreuzungsbereich “Frankfurter Straße – Robert-Sommer-Straße” eine Person mit blutenden Verletzungen. Bei dem Verletzten handelt es sich um einen 26 Jahre alten Mann, der sogleich notfallmäßig in das Uniklinikum Gießen verbracht wurde. Im Rahmen der ärztlichen Behandlung konnten mehrere Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes festgestellt werden. Aktuell ist sein Gesundheitszustand stabil, er konnte aber noch nicht zum Sachverhalt befragt werden. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den Weg des Geschädigten bis zu einem Balkon in der Hindemithstraße zurückverfolgen. In der Wohnung fanden sie schließlich einen 18-Jährigen schwerverletzt vor. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb er noch am Tatort.
Die sich anschließende Tatortaufnahme wurde durch die Kriminalpolizei unter Mitwirkung der Rechtsmedizin Gießen und des sachleitenden Staatsanwalts durchgeführt. Es wurden Lichtbilder gefertigt, der Tatort vermessen, Nachbarn befragt und umfangreiche Spuren gesichert. Ferner wurde der Leichnam noch im Verlauf des gestrigen Tages auf Anordnung der Staatsanwaltschaft obduziert. Hierbei wurden ebenfalls mehrere Messerstichverletzungen festgestellt. Ein Stich verletzte das Herz und führte zum Tod.
Zum genauen Tatablauf und dem Motiv sind nach derzeitigen Ermittlungsstand noch keine gesicherten Erkenntnisse vorhanden. Der Beschuldigte stellte sich am gestrigen Morgen auf der Polizeistation Gießen Nord und trug blutverschmierte Kleidung. Er gab an, zwei Personen mit einem Messer im Zuge eines Streits verletzt zu haben. Weitere Angaben machte er zunächst nicht. Daraufhin wurde er vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Der Beschuldigte wurde außerdem gestern Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten und vollendeten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung erließ.
Der Beschuldigte, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, befindet sich nunmehr in einer hessischen Justizvollzugsanstalt. Bei sämtlichen Beteiligten handelt es sich um afghanische Staatsangehörige. Alle drei dürften sich zumindest bekannt gewesen sein. Offenbar hielt sich der Getötete zum Tatzeitpunkt in der Wohnung des 26-jährigen Geschädigten in der Hindemithstraße auf, bis es dort zum Angriff durch den Beschuldigten kam. Der Beschuldigte ist nach den hiesigen Erkenntnissen bislang noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Die umfangreichen Ermittlungen in Gestalt von Zeugenvernehmung und Spurenauswertungen dauern weiter an.
Starnberg: Afrikaner nötigt eine Bahreisende sexuell und schlägt einen weiteren
Nach einer sexuellen Belästigung in einer Regionalbahn am 5. Juni 2026 ermittelt die Bundespolizei gegen einen 36-jährigen Somalier. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass der Mann während derselben Fahrt einen bislang unbekannten Reisenden geschlagen haben soll. Die Bundespolizei sucht nun nach dem Geschädigten. Der 36-Jährige aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen war am Freitag, 5. Juni, mit der Regionalbahn 6 von Uffing am Staffelsee in Richtung Starnberg unterwegs. Zwischen 18:38 und 19:21 Uhr soll er während der Fahrt zunächst eine 21-jährige Chinesin sexuell belästigt haben, indem er ihr unvermittelt an die Brust griff. Die Frau zeigte den Vorfall noch am selben Tag bei der Polizei an.
Bei der anschließenden Auswertung der Videoaufzeichnungen aus dem Zug stellten die Ermittler fest, dass der zunächst unbekannte Tatverdächtige im weiteren Verlauf der Fahrt auch andere Reisende verbal belästigte. Gegen 18:50 Uhr, auf Höhe des Bahnhofs Weilheim, sprach ihn ein bislang unbekannter Mann an und forderte ihn auf, sich zu entfernen. Daraufhin schlug der Tatverdächtige den Mann. Als Begleitpersonen des Geschädigten aufstanden und den 36-Jährigen ebenfalls aufforderten, sich zu entfernen, kam dieser der Aufforderung zunächst nach. Der unbekannte Geschädigte verließ den Zug später in Starnberg.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte der zunächst unbekannte Tatverdächtige anhand von Lichtbildern als ein 36-jähriger Somalier mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen identifiziert werden. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung sowie der Körperverletzung ermittelt.
Die Bundespolizei sucht nun den bislang unbekannten Geschädigten der Körperverletzung. Er wird wie folgt beschrieben:
Männlich, etwa 25 bis 35 Jahre alt, ca. 175 bis 180 cm groß, kurze schwarze Haare und schwarzer Bart. Zur Tatzeit trug er eine hellblaue Jeans, eine schwarz-grau karierte Kapuzenjacke sowie dunkle Sneaker. Zudem führte er einen pinken bzw. roten Rucksack mit sich.
Der Geschädigte sowie Personen, die Hinweise zu seiner Identität geben können, werden gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion München unter 089 515550 0 zu melden.
Frankreich: Zwei Minderjährige nach Rufen von „Allah Akbar“ vor einer Synagoge festgenommen

Zwei Minderjährige, die 2009 und 2013 geboren wurden, wurden am Dienstag, dem 8. September, verhaftet, nachdem einer von ihnen vor der Synagoge von Aix-en-Provence „Allah Akbar“ gerufen hatte.
Laut La Provence ließen sich die beiden jungen Männer zuerst in der Nähe des Gebäudes nieder. Von einem Synagogenbeamten alarmiert, verhaftete die Stadtpolizei sie kurz darauf.
In Polizeigewahrsam genommen, sind sie Gegenstand von Ermittlungen, um die Umstände des Sachverhalts und deren mögliche Absichten zu ermitteln.
Die Ältesten sollen bereits polizeibekannt für Diebstahl, Waffen und Gewalt sein.
Antifa Meran: Moralwächter im Schatten der US-Terrorliste
Die Antifa Meran fordert die Ausladung eines politischen Gastes in Tramin. Ausgerechnet der Betreiber ihrer Blogplattform steht auf der US-Terror-Sanktionsliste. Hinzu kommt ein Text, in dem die Gruppe gewalttätige Übergriffe als „Botschaften“ rechtfertigt. Ihr Anspruch auf moralische Überlegenheit hält dem Blick auf die eigenen Veröffentlichungen nicht stand.
Anlass ist der für Samstag, 12. September, angekündigte Auftritt von Jean-Pascal Hohm beim Landesjugendtreffen der Süd-Tiroler Freiheit. Gegen die Einladung des Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ richtet sich ein Appell, den auch Antifa Meran unterstützt. Gefordert werden Hohms Ausladung und die Verweigerung öffentlicher Räume für Veranstaltungen mit rechtsextremen Akteuren.
Während die Gruppe damit die politischen Verbindungen eines eingeladenen Redners zum öffentlichen Thema macht, führt ihre eigene Internetadresse zu Noblogs. Aufgebaut und betrieben wurde diese Plattform vom italienischen Kollektiv Autistici/Inventati. Genau dieses hat die US-Sanktionsbehörde OFAC am 26. August 2026 als „Specially Designated Global Terrorist“ gelistet.
Was Washington dem Betreiber vorwirft
Die Vorwürfe sind konkret: Nach Darstellung des US-Finanzministeriums stellt Autistici/Inventati gewaltbereiten linksextremen Gruppen digitale Infrastruktur zur Verfügung – darunter Internetseiten, verschlüsselte Kommunikation und die Dienste von Noblogs. Als Empfängerin von Leistungen nennt Washington ausdrücklich auch die PKK. Der Betreiber weist die Anschuldigungen zurück und beruft sich auf den Schutz freier Kommunikation.
Unter antifameran.noblogs.org war der Meraner Blog zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels weiterhin erreichbar – obwohl bereits am 6. September über die Einstellung der Aktivitäten des Betreibers berichtet worden war.
Zugang nach politischer Übereinstimmung
Was diese Plattformwahl politisch bedeutet, lässt sich den Regeln des Anbieters entnehmen. Autistici/Inventati versteht seine Infrastruktur ausdrücklich als politisches Projekt: Antragsteller sollen schriftlich erklären, wie ihr Vorhaben zu den Grundsätzen des Kollektivs passt. Die Prüfung erfolgt persönlich, bei fehlender Übereinstimmung wird abgelehnt.
Die Nutzung dieser Dienste macht Antifa Meran weder zur Terrororganisation noch zur Mitverantwortlichen für mutmaßliche Taten ihres Anbieters. Die Sanktion richtet sich gegen Autistici/Inventati. Dennoch bleibt eine politische Frage: Wie bewertet die Meraner Gruppe die schweren Vorwürfe gegen ein Kollektiv, dessen ausdrücklich politisch ausgerichtete Infrastruktur sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit genutzt hat? Eine begründete Antwort sollte sie sich ebenso abverlangen wie ihren Gegnern.
Die eigenen Maßstäbe gelten auch für die Antifa
Das betrifft auch die Mitunterzeichner des Traminer Appells. Vereine müssen nicht jede Ansicht ihrer Mitstreiter teilen. Sie sollten aber erklären können, welche Maßstäbe sie an diese anlegen. Wer Hohms politische Verbindungen zum Anlass nimmt, seine Ausladung zu verlangen, sollte auch die Frage nach dem sanktionierten Betreiber des Meraner Antifa-Blogs ernst nehmen. Kritische Prüfung darf nicht dort enden, wo das eigene Bündnis beginnt.
Der deutlichere Widerspruch steht allerdings im Blog selbst. Unter der Überschrift „Lina E. – Zwei Fäuste für die Freiheit“ erklärte Antifa Meran 2021 über Hausbesuche, Schlägereien und Sachbeschädigungen gegen Rechtsextreme, diese „zielen nicht gegen die Personen, sondern sind Botschaften an die Neonazi-Szene“. Zugleich verlangte sie Lina E.s Freilassung. Damals lief das Verfahren noch. Ihre spätere Verurteilung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist seit März 2025 rechtskräftig.
Diese Argumentation rechtfertigt politische Gewalt: Schläge werden als Mittel dargestellt, um politische Gegner einzuschüchtern und zurückzudrängen. Die Bezeichnung als „Botschaften“ beschönigt, was den Betroffenen angetan wird. Ausgerechnet eine Gruppe, die so argumentiert hat, tritt nun in Tramin mit dem Anspruch auf, anderen die demokratische Eignung für eine öffentliche Bühne abzusprechen.
Jean-Pascal Hohm ist ein demokratisch gewählter Abgeordneter des Brandenburger Landtags. Seinen Wahlkreis gewann er direkt. Die Junge Süd-Tiroler Freiheit hat ihn nach Tramin eingeladen. Die Teilnehmer können sich selbst ein Urteil über ihn bilden. Eine politische Absolution aus Meran brauchen weder die Gastgeber noch ihre Gäste. Der Anspruch, demokratische Werte zu verteidigen, verleiht der Antifa kein Vetorecht über die Veranstaltungen anderer.
Angesichts der US-Sanktionen gegen ihren Plattformbetreiber und ihrer eigenen Rechtfertigung politischer Gewalt hat Antifa Meran massiven Erklärungsbedarf. Ihr Anspruch, sich in Tramin als politische Platzanweiserin aufzuspielen, wirkt vor diesem Hintergrund besonders anmaßend. Bleibt für das Wochenende zu hoffen, dass alles friedlich verläuft und niemand eingeschüchtert oder angegriffen wird. Wer Gewalt als politisches Mittel rechtfertigt, trägt Verantwortung für diese Botschaft. „Fäuste für die Freiheit“ gehören jedenfalls nicht auf die Straßen von Tramin.
Merkel blutet das Herz. Endlich
Merkel blutet das Herz. Endlich.
Nicht bei Ann-Marie, nicht bei Mia.
Nicht am Breitscheidplatz.
Damals: Einzelfälle. Wir schaffen das.
Heute: historischer Einschnitt – weil die Union abstürzt. Mitgefühl hatte sie immer. Nur nicht für die Bürger. Für die Partei.
Elf Jahre offene Grenze als Prinzip. Und kein Anruf bei den Angehörigen. Keine Entschuldigung. Dieselben Sätze erst, als der eigene Laden brannte. Merz verwaltet die Insolvenz. Merkel trauert um Prozente.
Das Land trauert um Menschen.
Das war nie dieselbe Träne.
Ausländer in Bayern bei Gewaltdelikten deutlich häufiger tatverdächtig als Deutsche

In Bayern weisen ausländische Staatsangehörige bei der Gewaltkriminalität zum Teil eine deutlich höhere Tatverdächtigenbelastung auf als Deutsche. Das geht aus einer Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Böhm hervor. Demnach liegt die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) bei Deutschen bei 106, bei Ukrainern bei 555, bei Türken bei 445 und bei Rumänen bei 435. Die TVBZ gibt an, wie viele ansässige Tatverdächtige auf 100.000 Einwohner der jeweiligen Bevölkerungsgruppe kommen. Kinder unter acht Jahren bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Fast die Hälfte der Tatverdächtigen sind Ausländer
Insgesamt wurden im Jahr 2025 in Bayern 20.367 Tatverdächtige im Bereich der Gewaltkriminalität registriert. Davon waren 9.486 nichtdeutsche Staatsangehörige, was einem Anteil von 46,6 Prozent entspricht. 10.881 Tatverdächtige waren Deutsche. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zählt zur Gewaltkriminalität unter anderem Mord und Totschlag, besonders schwere Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge. Ebenfalls erfasst werden Geiselnahmen und erpresserischer Menschenraub. „Da hilft keine Beschönigung und keine Verharmlosung, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache“, erklärt Böhm dazu in einer Stellungnahme. Während die Tatverdächtigenbelastungszahl bei Deutschen gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert geblieben sei, liege sie bei Ukrainern, Türken und Rumänen weiterhin deutlich höher, so Böhm.
Keine TVBZ für Syrer und Afghanen ausgewiesen
Für einzelne Nationalitäten veröffentlicht das Innenministerium allerdings keine TVBZ. Die amtliche Berechnung setzt eine Bevölkerungsgruppe von mehr als 100.000 Personen voraus. Bei kleineren Gruppen müsste die Zahl auf 100.000 Einwohner hochgerechnet werden. Laut dem Ministerium wäre das problematisch, da der Zusammenhang zwischen Bevölkerungsgröße und Kriminalitätsbelastung nicht streng linear verlaufe und der statistische Fehler mit abnehmender Größe der Gruppe zunehme. Die Staatsregierung weist zudem darauf hin, dass ein unmittelbarer Vergleich zwischen Deutschen und einzelnen ausländischen Staatsangehörigen wegen unterschiedlicher Alters- und Geschlechterstrukturen nur eingeschränkt möglich sei. Somit gibt es für Syrer und Afghanen keine amtlich ausgewiesene TVBZ. Das Ministerium liefert dennoch die zugrunde liegenden Zahlen: Von den 75.216 in der Statistik berücksichtigten Syrern waren 1.284 Tatverdächtige im Bereich der Gewaltkriminalität. Bei den 51.452 erfassten Afghanen waren es 784 Tatverdächtige.
Belastung für Syrer und Afghanen hochgerechnet
Unterdessen überzeugt die Begründung des Ministeriums Böhm nicht: „Ich denke, die Furcht vor den unappetitlichen Resultaten hat hier eher eine Rolle gespielt.“ Auf Grundlage der absoluten Zahlen hat Böhm die Werte deshalb selbst auf 100.000 Einwohner hochgerechnet. Demnach ergibt sich für Afghanen eine rechnerische TVBZ von 1.524 und für Syrer eine von 1.707. Böhm zufolge liegt der Wert damit bei Afghanen fast 15-mal und bei Syrern fast 17-mal so hoch wie bei Deutschen. Im Vorjahr seien bei derselben Hochrechnung noch 1.326 für Afghanen und 1.389 für Syrer herausgekommen, erklärt der Abgeordnete. Gleichzeitig sank die für die Berechnung herangezogene Bevölkerungszahl laut Böhm bei Syrern von 93.360 auf 75.216 und bei Afghanen von 61.656 auf 51.452.
Deutliche Unterschiede bei schwerer Körperverletzung
Ein Blick auf einzelne Deliktgruppen zeigt ebenfalls große Unterschiede. So wurden bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung insgesamt 16.924 Tatverdächtige erfasst. 7.993 davon waren Nichtdeutsche. Die Statistik nennt für Deutsche 8.931 Tatverdächtige und eine TVBZ von 87, für Ukrainer 499, für Türken 378 und für Rumänen 345. Für Syrer wurden 1.114 Tatverdächtige registriert, für Ukrainer 716, für Afghanen 687, für Türken 678 und für Rumänen 544.
Beim Deliktsschlüssel „Mord und Totschlag“ weist die Statistik insgesamt 411 Tatverdächtige aus, darunter 177 Nichtdeutsche. Von den erfassten Tatverdächtigen waren 234 Deutsche. Unter den aufgeführten ausländischen Nationalitäten finden sich jeweils 23 Rumänen und Syrer sowie jeweils 15 Türken und Afghanen.
AfD fordert Abschiebung ausländischer Gewalttäter
Böhm sieht die Zahlen als Bestätigung für die migrationspolitischen Forderungen seiner Partei. Er vermutet hinter den gesunkenen Bevölkerungszahlen für Syrer und Afghanen gegenüber dem Vorjahr vor allem Einbürgerungen. „Die Zahlen zeigen klar und unmissverständlich: Gewaltkriminalität ist auch in Bayern in viel zu hohem Maße ein importiertes Phänomen“, so der Abgeordnete.


