Gäste mit Israel-Flagge müssen Berliner Café unter Polizeischutz verlassen

Am Potsdamer Platz mussten Gäste mit Israel-Flagge ein Café unter Polizeischutz verlassen. Der Betreiber verweist auf Beschwerden. Der eigentliche Skandal bleibt: Eine Israel-Flagge reicht in Berlin offenbar wieder für Bedrohung.

Berlin hat wieder einen Vorfall, der mehr zeigt als eine einzelne Auseinandersetzung vor einem Café. Am Potsdamer Platz, mitten in der Hauptstadt, mussten Gäste, darunter eine Frau mit einer Israel-Flagge um die Schultern, ein Café verlassen. Mehrere Polizisten standen daneben. Draußen filmten und bedrängten antiisraelische Aktivisten die Szene. Als die Gruppe ging, musste sie nach den veröffentlichten Aufnahmen von der Polizei geschützt werden. BILD berichtet, die Gäste seien wegen der Israel-Flagge aus dem „Espresso House“ gedrängt worden. Die Berliner Zeitung schildert den Fall unter Berufung auf ein Video und eine Stellungnahme des Unternehmens ebenfalls als Rauswurf, nennt aber als Betreiberdarstellung, die Gäste hätten lautstark Parolen gerufen und andere Gäste hätten sich gestört gefühlt.

Gerade deshalb ist der Fall so wichtig. Selbst wenn man die Darstellung des Betreibers zugrunde legt, bleibt eine bedrückende Frage: Warum wurde am Ende die kleine Gruppe mit Israel-Flagge zum Problem, während draußen jene standen, vor denen die Polizei sie offenbar schützen musste? In einem freien Land darf eine Israel-Flagge nicht reichen, um Menschen aus einem öffentlichen Raum herauszudrängen. Eine israelische Flagge ist kein Angriff, keine Provokation und kein Sicherheitsrisiko. Sie ist das Symbol eines Staates, mit dem Deutschland diplomatische Beziehungen pflegt und dessen Sicherheit deutsche Politiker regelmäßig als besondere Verantwortung bezeichnen.

Der Vorfall ereignete sich am Rande einer antiisraelischen Demonstration in Berlin-Mitte. Genau dieser Kontext ist entscheidend. Denn die Bilder zeigen nicht einfach eine gewöhnliche Café-Situation, sondern eine Lage, in der Menschen mit sichtbarer Israel-Solidarität von einer feindseligen Menge gefilmt, bedrängt und verhöhnt wurden. Dass die Polizei einschreiten und Abstand herstellen musste, sagt viel über die Atmosphäre. Wer mit Israel-Flagge in Berlin sitzt, sollte keine Polizeibegleitung brauchen, um ein Café sicher zu verlassen.

Der Betreiber der Kette ließ laut BILD eine Anfrage zunächst unbeantwortet, erklärte gegenüber der Berliner Zeitung jedoch, der Mann und die Frau hätten im Café lautstark Parolen gerufen, während die Demonstration vorbeigezogen sei. Gäste hätten sich gestört gefühlt. Das Unternehmen wolle „nicht Teil einer Demo sein“, sondern „einfach nur Kaffee verkaufen“. Diese Erklärung mag aus Sicht eines Geschäftsführers pragmatisch klingen. Sie reicht aber nicht aus, um die öffentliche Wirkung des Vorgangs zu erklären. Denn in der Realität wurde das Video von antiisraelischen Accounts verbreitet und als Triumph inszeniert: Menschen mit Israel-Flagge mussten gehen. Genau diese Botschaft bleibt hängen.

Hier liegt das eigentliche Problem. Neutralität bedeutet nicht, dass man diejenigen entfernt, die sichtbar zu Israel stehen, während ein aufgebrachter Mob draußen diese Entfernung feiert. Neutralität bedeutet auch nicht, dass das lauteste oder aggressivste Umfeld faktisch entscheidet, wer noch sitzen darf. Wenn Cafés, Universitäten, Kulturorte oder öffentliche Räume aus Angst vor Störungen zuerst jene aus dem Bild nehmen, die jüdische oder israelische Symbole zeigen, dann entsteht ein gefährliches Signal: Sichtbare Israel-Solidarität gilt als Störfaktor.

Berlin kennt solche Bilder inzwischen zu gut. Erst im April meldete die Polizei, dass einem Mann am Alexanderplatz eine Israel-Flagge entrissen, auf den Boden geworfen und später bespuckt, übergossen und in einer Mülltonne entsorgt worden sein soll. Der Staatsschutz ermittelte. Auch damals ging es nicht um eine komplizierte Nahostdebatte, sondern um das öffentliche Zeigen eines Symbols. Eine Israel-Flagge wurde zum Anlass für Aggression.

Man muss deshalb nicht jedes Detail des Café-Vorfalls bereits endgültig kennen, um die größere Entwicklung zu erkennen. Wer in Deutschland mit Israel-Flagge sichtbar ist, muss zunehmend damit rechnen, gefilmt, beschimpft, bedrängt oder zum Problem erklärt zu werden. Das ist kein normaler politischer Streit. Es ist ein Klima, in dem jüdische und israelische Sichtbarkeit wieder erklärungsbedürftig wird. Genau darin liegt die Schande.

Natürlich hat ein Café Hausrecht. Natürlich darf ein Betreiber einschreiten, wenn Gäste andere belästigen, aggressiv auftreten oder eine Situation gefährlich wird. Aber gerade deshalb muss sauber aufgeklärt werden, was am Potsdamer Platz tatsächlich geschah. Wurden die Gäste wegen ihres Verhaltens aufgefordert zu gehen oder wegen der Israel-Flagge? Welche Rolle spielte der Druck von außen? Wurden die Gäste ausreichend geschützt? Wurde der antiisraelische Mob konsequent zurückgedrängt? Und warum wurde die Szene in sozialen Netzwerken so schnell als Sieg über Israelis oder Israel-Unterstützer gefeiert?

Diese Fragen sind nicht kleinlich. Sie betreffen die Grundordnung einer Stadt, die gern von Vielfalt, Weltoffenheit und Erinnerungskultur spricht. Vielfalt darf nicht nur gelten, solange keine Israel-Flagge sichtbar wird. Weltoffenheit ist nichts wert, wenn jüdische oder israelische Symbole im öffentlichen Raum sofort als Provokation behandelt werden. Erinnerungskultur bleibt leer, wenn Menschen heute wieder spüren, dass ihre Sicherheit davon abhängt, ob sie ihre Identität oder Solidarität sichtbar machen.

Der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Jochen Feilcke, sprach laut BILD von einer Schande für das weltoffene Berlin und forderte eine klare Antwort der Politik. Genau diese Antwort ist nötig. Nicht in Form schneller Empörung allein, sondern durch eine klare Linie: Israel-Flaggen dürfen in Berlin nicht zum Anlass für Einschüchterung werden. Wer Menschen wegen sichtbarer Israel-Solidarität bedrängt, filmt, verhöhnt oder vertreibt, greift nicht nur einzelne Gäste an. Er testet, wie viel jüdische und israelische Sichtbarkeit diese Stadt noch aushält.

Berlin sollte diese Frage nicht den Lautesten auf der Straße überlassen.

haolam

München: Syrer nach sexueller Belästigung identifiziert

Bereits Mitte April kam es am Hauptbahnhof München zu mehreren sexuellen Belästigungen. Dank Videoaufzeichnungen konnte der Täter identifiziert werden. Die Bundespolizei sucht nun nach einer weiteren Geschädigten. Am Donnerstag, den 16. April gegen 12 Uhr, hielt sich ein zunächst unbekannter Mann im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs München auf. Als eine 19-Jährige die Treppen zum Mittelbahnsteig hinunterlief, näherte er sich ihr von hinten und kniff ihr ins Gesäß. Die 19-Jährige stellte den Mann daraufhin zur Rede, was dieser jedoch ignorierte. Die Geschädigte erstattete wenig später Anzeige bei der Bundespolizei. Unmittelbar danach wurden Videoaufzeichnungen vom Hauptbahnhof gesichert. Im Rahmen der Auswertung stellten die Beamten fest, dass der Tatverdächtige zuvor bereits von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums München kontrolliert worden war. Es handelt sich um einen 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Landkreis Ebersberg.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte mindestens zwei weitere Frauen auf gleiche Weise sexuell belästigt hatte. Eine erstatteten Anzeige, die weitere Geschädigte ist bislang unbekannt.

Personenbeschreibung der Frau:

weiblich, 20-30 Jahre, 175-180 cm, hellbraune/dunkelblonde lange Haare, hellblaue Jeans, weißes Oberteil, beige/hellbraune Jacke mit schwarzen Akzenten, schwarze Lederschuhe, silberne Halskette, silberner Laptop in der Hand mitgeführt, schwarze Handtasche

Die Bundespolizei bittet die Geschädigte sowie Personen, die diese Frau kennen, sich unter der Telefonnummer 089/515550-0 zu melden.

Zugleich weist die Bundespolizei darauf hin, dass bei derartigen Delikten gute Aufklärungschancen bestehen – insbesondere dann, wenn diese zeitnah zur Anzeige gebracht werden. Vorhandene Videoaufzeichnungen können dabei entscheidend sein, unterliegen jedoch begrenzten Speicherfristen.

Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung dauern an.

Presseportal

Afrikanischer “Schutzsuchender” versucht auf offener Strasse einen Mann zu köpfen (Video)

Screengrab X

Ein Mann wurde festgenommen, nachdem erschreckende Aufnahmen aufgetaucht waren, die offenbar zeigen, wie ein Verdächtiger in Belfast bei einem „versuchten Enthauptungsversuch“ auf ein Opfer einstach.

Polizeibeamte wurden gestern gegen 22:30 Uhr zur Kinnaird Avenue im Norden der Stadt gerufen, nachdem sie Meldungen über den Messerangriff erhalten hatten.
Erschütternde Aufnahmen scheinen zu zeigen, wie ein Messerstecher mit einer Klinge auf den Hals des Opfers einsticht, während Umstehende „Lass ihn los!“ rufen.

Einer scheint zu rufen: „Er versucht, ihm den Kopf abzuschneiden.“

Heldhafte Umstehende greifen ein – sie attackieren den Angreifer mit einem Hurling-Schläger und ziehen ihn vom Opfer weg.

Die Polizei bestätigte später, dass sie einen Mann in den Dreißigern, vermutlich somalischer Herkunft, wegen des Verdachts auf versuchten Mord festgenommen habe.

Nach Angaben der Polizei befindet sich der Verletzte, ein Mann in den Vierzigern, in kritischem Zustand im Krankenhaus – er erlitt schwere Verletzungen im Gesicht, am Hals und am Rücken.

Der abscheuliche Angriff hat Empörung und Entsetzen ausgelöst und wurde als „widerwärtig“ und als „mittelalterliche Verstümmelung“ verurteilt.

Knifeman ‘slashes man’s throat in attempted beheading’ in Belfast street before bystanders tackle him with hurling stick

Unter CDU-Regierungsbeteiligung: Anti-Rechts-Bündnis erhält Thüringer Demografiepreis

Die Thüringer Landesregierung hat die Verleihung des Thüringer Demografiepreises 2025 an ein Bündnis gegen rechts verteidigt. Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Daniel Haseloff geht hervor, dass das Projekt „Gutes für Gera“, das vom „Aktionsbündnis Gera gegen Rechts“ und der Geraer Ortsgruppe von „Weltoffenes Thüringen“ getragen wird, sämtliche Voraussetzungen des Wettbewerbs erfüllt habe. Das Projekt wurde im Rahmen des Thüringer Demografiepreises „HEIMAT:Thüringen!“ ausgezeichnet. Die Preisvergabe erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur unter der Leitung von Minister Steffen Schütz (BSW).

Laut Landesregierung erfolgte die Bewerbung nicht allein durch das Aktionsbündnis. Vielmehr sei der Antrag gemeinsam mit der Ortsgruppe Gera der Initiative „Weltoffenes Thüringen“ eingereicht worden. Damit seien die formalen Teilnahmebedingungen erfüllt gewesen. Nach den Wettbewerbsregeln sind unter anderem Vereine, Initiativen, Stiftungen, Unternehmen, kommunale Einrichtungen sowie Privatpersonen mit Bezug zu Thüringen teilnahmeberechtigt, sofern sie Projekte mit demografischem Schwerpunkt im Freistaat umsetzen.

Die Landesregierung ordnete das Projekt dem Themenfeld „HEIMAT:Leben! Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern“ zu. Zur Begründung heißt es: „Die Initiative setzt mit dem Projekt ein starkes Zeichen für Demokratie und fördert das gesellschaftliche Miteinander.“ Nach Darstellung des Ministeriums wirke das Vorhaben positiv auf lokale gesellschaftliche Strukturen und erfülle damit die Anforderungen der Ausschreibung.

Für die Auswahl der Preisträger wurden laut Landesregierung mehrere Bewertungsmaßstäbe herangezogen. Unter anderem wurden die Konzeptqualität, das ehrenamtliche Engagement, die Innovationskraft, die langfristige Wirkung, die Übertragbarkeit auf andere Regionen, die Generationengerechtigkeit, die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls sowie ein konkreter Nutzen für die Lebensqualität vor Ort berücksichtigt. Zunächst traf das zuständige Ministerium eine Vorauswahl geeigneter Projekte. Im Anschluss wurden die ausgewählten Bewerbungen in einer öffentlichen Online-Abstimmung bewertet.

Besondere Aufmerksamkeit galt der Frage, ob die politischen Positionierungen der Bewerber bei der Preisvergabe eine Rolle spielten. Die Landesregierung erklärte dazu, dass lediglich Bewerbungen ausgeschlossen würden, deren Inhalte strafrechtlich relevant, sittenwidrig oder anderweitig verwerflich seien.

Im Fall des ausgezeichneten Projekts habe die Prüfung keine Beanstandungen ergeben. Wörtlich heißt es: „Die generell durchgeführte Prüfung verfügbarer Quellen ergab keinen Hinweis darauf, dass das Projekt nicht mit den Grundsätzen des Wettbewerbs vereinbar ist.“ Weiter führt die Landesregierung aus: „Die Förderung demokratischer Bildung und das Informieren über menschenverachtende, antidemokratische Ideologien durch Mitmachaktionen sowie Kulturformate entspricht den Grundsätzen des Wettbewerbs.“

FREILICH Magazin

Massendemonstration in Berlin: Tausende Bürger riefen: “Merz muss weg!”

Screenshot YouTube/ReichweiteTV

Die Zahl der Demonstrationen gegen die Politik der aktuellen Bundesregierung nimmt zu. Immer mehr Bürger sind enttäuscht und treten auf die Straße, um ihren Unmut sichtbar und hörbar kundzutun.

Am gestrigen Montag sind bis zu 10.000 Menschen durch die Straßen der Innenstadt von Berlin gezogen, vorbei am Reichstag und den Regierungsgebäuden. 

Großdemonstration gegen Merz und seine Politik

Die Demonstranten riefen: “Merz muss weg!” und schwenkten Deutschlandflaggen. Sie forderten den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner schwarz-roten Koalitions-Regierung.

Außerdem forderten die Demonstranten mit ihren Aufrufen und auf ihren Plakaten die Einführung einer direkten Demokratie mit Volksabtsimmugen nach dem Schweizer Vorbild, eine Abschaffung der Energie- bzw. CO2-Steuer, ein Stopp der Gesundheitsreform, die zulasten der Bürger geht, und die Abschaffung des “GEZ-Zwangsbeitrags”.

Begleitet war die Demonstration von einem Autokorso. Mehrere hunderte Beamte sorgten für die Sicherheit der ordentlich angemeldeten und friedlichen Demonstration.

Beatrix von Storch zeigte Solidarität mit dem Schwenken der Deutschlandfahne

Als die Demonstranten an den Gebäuden der Bundestagsbüros vorbeizogen, zeigte Beatrix von Storch ihre Solidarität mit den Demonstranten, indem sie vom Balkon ihres Bundestagsbüros aus ebenfalls die Deutschlandfahne schwenkte

freiewelt.net

St. Pölten: Afghane soll versucht haben, seiner Frau die Brustwarze abzuschneiden

Medforth AI

Ein mutmaßlicher Fall schwerer Gewalt gegen eine Frau sorgt in Niederösterreich für Entsetzen.

Importierte Gewalt im Einwanderermilieu

Ein 28-jähriger Afghane steht im Verdacht, seine Lebensgefährtin Mitte Mai in einem Mehrparteienhaus in St. Pölten massiv verletzt zu haben. Die Frau, ebenfalls aus Afghanistan stammend und etwa gleich alt, wurde dabei schwer verwundet.

Nach bisherigem Ermittlungsstand soll der Mann zu einem Messer gegriffen und versucht haben, der Frau eine Brustwarze abzutrennen. Die verletzte Frau konnte zu einem Nachbarn flüchten, der daraufhin die Polizei verständigte. Sie wurde anschließend in einem Krankenhaus behandelt.

Ermittlungen laufen

Der Verdächtige wurde festgenommen und befindet sich seit 19. Mai in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt wegen schwerer Körperverletzung. Darüber hinaus steht auch der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, weitere Zeugen sollen einvernommen werden. Der Beschuldigte soll sich bislang teilweise geständig gezeigt haben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

FPÖ: Bespiel für verfehlte Migrations- und Integrationspolitik

Politisch reagierte die FPÖ Niederösterreich mit scharfen Worten auf den Fall. Landesparteiobmann und LH-Stellvertreter Udo Landbauer sprach in einer Aussendung von einem Beispiel für eine verfehlte Migrations- und Integrationspolitik:

Das ist das Ergebnis importierter Gewalt aus Afghanistan und anderer muslimischer Länder.

Forderung nach Remigration

Landbauer stellt die Integrationsfrage grundsätzlich infrage:

Wobei sich in so einem Fall die Integrationsfrage gar nicht mehr stellt, solche Personen haben in Österreich nichts verloren. Das ist der klassische Fall für Remigration.

Zu viele Opfer der „Willkommenspolitik“

Zudem richtete Landbauer seine Kritik direkt an Innenminister Gerhard Karner von der ÖVP. Er fragt:

Was muss denn noch alles passieren, bis ÖVP-Innenminister Karner endlich die Asylnotbremse zieht und dafür Sorge trägt, dass kein einziger Asylwerber mehr ins Land kommt?

Abschließend hielt der niederösterreichische FPÖ-Chef fest: „Es reicht – zu viele Frauen und Kinder wurden bereits Opfer der ungezügelten Willkommenspolitik.“

Unzensuriert

Sachsen-Anhalt: Wie das BSW den Weg für eine CDU-Minderheitsregierung ebnet

Michael Lucan, CC BY-SA 3.0-de , Wikimedia Commons

In der politischen Debatte um das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen-Anhalt dreht sich derzeit alles um die Frage, ob die Partei nach der Landtagswahl einer von der AfD geführten Regierung den Weg ebnen könnte. Ein genauerer Blick auf die Zahlen zeigt jedoch ein weiteres mögliches Szenario. Ausgerechnet die Strategie des BSW könnte dazu beitragen, dass der CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze als Ministerpräsident einer Minderheitsregierung im Amt bleibt.

Aktuellen Umfragen zufolge würde die AfD in Sachsen-Anhalt rund 38 der 83 Mandate erhalten. CDU, SPD und Linke kämen gemeinsam auf etwa 40 Sitze. Das BSW läge knapp über der Fünfprozenthürde und könnte mit fünf Mandaten in den Landtag einziehen. Damit würde die Partei von Sahra Wagenknecht in einer Schlüsselposition landen. Ohne ihre Stimmen verfügt weder das AfD-Lager noch die Gesamtheit der übrigen Parteien über eine komfortable Mehrheit. Die theoretische Sitzverteilung zeigt, dass die Bildung einer Mehrheit entscheidend davon abhängen könnte, wie sich das BSW bei der Wahl des Ministerpräsidenten verhält.

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat bereits angekündigt, dass ihre Partei weder CDU-Kandidat Sven Schulze noch andere von den bisherigen Parteien aufgestellte Regierungschefs zu unterstützen werde. Sie wirbt stattdessen für einen parteiunabhängigen Regierungschef, der mit wechselnden Mehrheiten regieren soll. Gegenüber der Bild erklärte sie: „Mit einer Stimme für das BSW wird die Brandmauer abgewählt.“

Auch die Bundesvorsitzenden Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi machten deutlich, dass das BSW ausschließlich einen Kandidaten unterstützen werde, der von allen Parteien akzeptiert wird. Sollte ein solcher Vorschlag scheitern, werde man sich enthalten. Die Aufgabe des BSW bestehe demnach nicht darin, „einfach nur Mehrheitsbeschaffer zu sein – egal, für welche Seite“.

In der öffentlichen Debatte entsteht häufig der Eindruck, eine Enthaltung des BSW könnte automatisch einen AfD-Ministerpräsidenten ermöglichen. Dieses Szenario setzt jedoch voraus, dass die AfD mehr Mandate als CDU, SPD und Linke zusammen im Landtag erringt. Nach den derzeitigen Umfragen ist genau das jedoch nicht der Fall. CDU, SPD und Linke würden gemeinsam über 40 Sitze verfügen, die AfD hingegen nur über 38.

FREILICH-Redakteur Bruno Wolters verweist deshalb auf eine andere Konsequenz der BSW-Strategie: „Wenn das BSW nicht mit der AfD in einer Koalition regieren will und den AfD-Ministerpräsidentenkandidaten Siegmund nicht wählen wird (angenommen, es gibt keine absolute Mehrheit für die AfD), dann gibt es einen CDU-Ministerpräsidenten mit einer Minderheitsregierung aus CDU-SPD-Linkspartei“, schreibt er auf X. Weiter argumentiert er: „Denn im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit – und die haben CDU, SPD und Linke laut der letzten Wahlumfrage mit 40 zu 38 Mandaten.“

Gerade weil das BSW sowohl eine Zusammenarbeit mit der AfD als auch die Wahl eines CDU-Ministerpräsidenten ausschließt, ergibt sich ein politisches Paradoxon. Verweigert die Partei beiden Lagern ihre Unterstützung und enthält sich im entscheidenden Wahlgang der Stimme, könnten CDU, SPD und Linke gemeinsam die größere Stimmenzahl hinter sich vereinen. In diesem Fall würde nicht die AfD, sondern die CDU von der BSW-Strategie profitieren. Sven Schulze könnte mit einer Minderheitsregierung im Amt bleiben, obwohl das BSW seinen Sturz zum Ziel erklärt hat.

Wolters formuliert deshalb einen grundsätzlichen Einwand gegen die Kommunikation der Wagenknecht-Partei: „Mit der Ankündigung, Siegmund – für den die AfD seit Monaten Wahlkampf macht und den die AfD nicht auswechseln wird – nicht zu wählen, hat man den Wählern in Sachsen-Anhalt eigentlich schon klargemacht, dass sie das BSW nicht wählen müssen.“

Innerhalb des BSW wird diese Strategie hingegen als demokratische Alternative zu festen Regierungsbündnissen dargestellt. Der BSW-Landtagsabgeordnete Christian Dorst schrieb dazu auf X: „Wir werden natürlich weder das eine noch das andere tun. Ein Ministerpräsident ohne eigene parlamentarische Mehrheit hat nur eingeschränkte Macht, ein Zustand der deutlich mehr Demokratie verheißt als dieses 5 Jahre durchregieren. Das gilt in beiden theoretischen Fällen.“ Zugleich betonte er: „Es sind im übrigen zuallererst die ihr Wahlrecht wahrnehmenden Wähler, die in erster Linie ‚zur Macht verhelfen‘.“ Fest steht: Sollte das BSW den Einzug in den Landtag schaffen, dürfte die Partei eine Schlüsselrolle bei der Regierungsbildung spielen.

FREILICH Magazin

Hauseinsturz in Görlitz: Afghane und Pole wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung festgenommen

Screengrab youtube

Am Montagnachmittag, den 18. Mai 2026, ist ein Mehrfamilienhaus an der James-von-Molke-Straße in Görlitz eingestürzt. Dabei kamen drei Menschen um ihr Leben. Wir berichteten. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft zur Ursache dauern weiter an und gehen in alle Richtungen.

Ermittlungen und Festnahme

Die den laufenden Einsatz begleitenden Ermittlungen führten zwischenzeitlich zur Festnahme von zwei Personen, die im Verdacht stehen, die Rohrleitungen im Einsturzhaus beschädigt und/oder manipuliert zu haben.

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung.

Das Wort Sprengstoff ist dabei im Tatbestand nur beispielhaft genannt. Zur Erfüllung des Tatbestandes reicht jede plötzliche Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen aus, die eine plötzliche Kraftentfaltung bewirkt. Es kommt also rein auf den physikalischen Vorgang der Explosion an, nicht auf das verwendete Material.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 27-jährigen polnischen sowie einen 33-jährigen afghanischen Staatsangehörigen.
Beide befinden sich in anderer Sache – also nicht wegen der hier verfahrensgegenständlichen Tat – in Untersuchungshaft.

Nach aktuellem Erkenntnisstand waren die beiden Tatverdächtigen in den Montagnachmittagsstunden des 18. Mai 2026 im Bereich der Stadt Görlitz an der Augustastraße, Emmerichstraße, Kleine Konsulstraße, Konsulstraße, Theodor-Körner-Straße, Schillerstaße und James-von-Moltke-Straße unterwegs und befanden sich auf der Suche nach stehlenswertem Gut. Dabei hatten sie es unter anderem auf Fahrräder, Schrott sowie Buntmetalle abgesehen.

In diesem Zusammenhang prüften sie an diversen Haustüren, ob sich diese öffnen ließen, um in die Hausflure beziehungsweise Keller zu gelangen. Inzwischen ist bekannt, dass sich die beiden Männer auch Zutritt zum Haus James-von-Moltke-Straße 21 verschafften. Was nach dem Betreten des Anwesens in diesem passierte, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Diese sind durch den Einsturz des Gebäudes und die zunächst erforderliche Beräumung des Trümmerfeldes erschwert. Bisher ist daher die Begehung der Kellerräume noch nicht möglich.

Öffentlichkeitsfahndung

Bei der James-von-Moltke-Straße handelt es sich um eine größere Straße, die viel befahren und begangen das Stadtzentrum von Görlitz mit den südlich gelegenen Stadtteilen verbindet und für Fahrten aus und in Richtung Zittau genutzt wird. Zudem befindet sich unweit des eingestürzten Hauses eine Bushaltestelle.

Polizei und Staatsanwaltschaft bitten die Bevölkerung, insbesondere auch Touristen, die die Stadt besuchten, bei den weiteren Ermittlungen zum Tatverdacht gegenüber den beiden Personen um Mithilfe. Die Tatverdächtigen sollen wie folgt bekleidet gewesen sein:

Tatverdächtiger 1 Bartosz K. Tatverdächtiger 2 Zolmai K.

Tatverdächtiger 1 Bartosz K.:

Beschreibung zur Person:

– Größe: 177 cm
– äußere Erscheinung: osteuropäisch
– Gestalt: hager / schlank
– Haarfarbe / -schnitt: dunkelbraun, glatt, kurz
– Augenfarbe: braun
– scheinbares Alter: 25
– besondere Merkmale: leicht sichtbares Tattoo unter rechtem Auge, Motiv: Kreuz

Beschreibung der Bekleidung vom 18.05.2026:

– Basecap , schwarz mit gelbem »Löwenkopf – Logo«, Aufschrift: »Holtendorfer Spielvereinigung e.V.«
– Jacke, schwarz mit Reißverschluss, Logo: MK
– Pullover, schwarz, goldener Schriftzug »Boss Hugo Boss«
– Jogginghose, schwarz, goldener Seitenstreifen, Aufschrift »Hugo«
– Turnschuhe, schwarz mit weißer Sohle, helles Nike – Zeichen an Außenseite

Tatverdächtiger 2 Zolmai K.:

Beschreibung zur Person:

– Größe: 175 cm
– äußere Erscheinung: nordostafrikanisch
– Gestalt: hager / schlank
– Haarfarbe /-schnitt: schwarz, glatt, kurz, Geheimratsecken
– Augenfarbe: braun
– Vollbart, getrimmt
– scheinbares Alter: 35
– besondere Merkmale: sichtbare Narbe am Kopf, linksseitig / hinten

Beschreibung der === mutmaßlichen === Bekleidung vom 18.05.2026:

– Basecap, schwarz mit schwarzem »Panther – Kopf« – Logo mit gelben Augen in rotem Hintergrund
– schwarze Kapuzenjacke
– weißes oder grünes T – Shirt
– schwarze oder blaue Hose (Jeans oder Jogginghose)
– Turnschuhe, weiß – blau (Petrol), Marke: Puma

Die Polizei geht davon aus, dass sich die Tatverdächtigen am Montag, den 18. Mai 2026 im Bereich der Innenstadt Görlitz aufgehalten beziehungsweise bewegt haben. In diesem Zusammenhang könnte es auch zu Grenzübertritten (Zgorzelec/Görlitz) gekommen sein.

Haus in Görlitz eingestürzt

Chemnitz: Syrer und Inder greifen einen Mann mit einer Glasscherbe an

Polizisten kamen in der Nacht zu Montag im Ortsteil Sonnenberg wegen einer körperlichen Auseinandersetzung zum Einsatz, bei welcher zwei Männer leicht verletzt wurden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen in einem Lokal in der Zietenstraße zunächst zwei Männer (30/indisch, 31/lybisch) mit einem 22-Jährigen in Streit geraten sein. In der Folge mündete die Streitigkeit in Handgreiflichkeiten, wobei der 31-Jährige dem 22-Jährigen mit einer Glasscherbe eine Schnittverletzung an einem Arm zufügte. Alarmierte Beamte stellten die beiden Tatverdächtigen noch am Ort des Geschehens. Der 31-Jährige wies ebenso leichte Verletzungen auf. Hinzugerufene Rettungskräfte brachten diesen sowie den 22-jährigen Geschädigten zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den indischen und lybischen Tatverdächtigen aufgenommen.

Auseinandersetzung zog Polizeieinsatz nach sich