AfD in Umfrage erstmals stärkste Partei im Westen der Bundesrepublik; an erster Stelle in Bundestagswahl-Sonntagsfrage für Nordrhein-Westfalen

Bislang hieß es, die AfD sei eine ausschließlich in den neuen Bundesländern verankerte Partei und schwächle im Westen der Bundesrepublik Deutschland. Eine aktuelle Umfrage des Instituts Forsa für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ widerlegt nun diese Annahme. Denn in der Sonntagsfrage für die Bundestagswahl, bezogen auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt die AfD mit 24 Prozent an erster Stelle und damit um zwei Prozentpunkte vor der CDU. Dahinter liegen Grüne (18 Prozent), SPD (14 Prozent) und Die Linke (12 Prozent).

Gegenüber dem Ergebnis der Bundestagswahl 2025 holt die AfD stark auf. Damals erreichte die Alternative für Deutschland in NRW 16,8 Prozent, und die CDU kam mit 30,1 Prozent an die erste Stelle.

Noch deutlicher wird der Anstieg der AfD in der Wählergunst in der Sonntagsfrage für die Landtagswahl, die ebenfalls von Forsa erhoben wurde. Wären am kommenden Sonntag Landtagswahlen in NRW, könnte die AfD mit 22 Prozent der Stimmen rechnen, was eine Vervierfachung des Stimmenanteils gegenüber der Landtagswahl 2022 bedeutet. Stärkste Partei in dieser Umfrage ist die CDU von Ministerpräsident Hendrik Wüst mit 29 Prozent, die jedoch gegenüber 2022 (35,7 Prozent) mit deutlichen Verlusten rechnen müsste.

ZurZeit

Coesfeld: Polizeibekannter türkischer Gewalttäter ersticht dreifache Mutter

In Coesfeld ist eine 36-jährige türkische Frau und dreifache Mutter erstochen worden. Verdächtig ist ihr getrennt lebender Mann.

Zeugen fanden die 36 Jahre alte Mutter von drei Kindern mit Stichverletzungen im Oberkörper in der Flüchtlingsunterkunft in Coesfeld. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb die Frau aufgrund der Stiche am Mittwoch, 23. September, vor Ort.

Die Polizei hatte noch in der Nacht auf Donnerstag in Münster einen Verdächtigen in der Achtermannstraße, nahe des Hauptbahnhofs in Münster festgenommen.

Bei dem 43-jährigen Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um den getrennt lebenden Ehemann der türkischen Frau. Er war zuletzt in Hamm mit einem festen Wohnsitz gemeldet.

Die Hintergründe der Tat sind noch völlig unklar. Die Polizei untersucht dabei aber unter anderem auch, welche Rolle die offenbar gescheiterte Beziehung der beiden für das Motiv hatte.

Laut Staatsanwaltschaft lief gegen den 43-Jährigen aktuell ein Verfahren wegen versuchter Nötigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Bei einem ersten Prozesstermin vor dem Amtsgericht hatte die Frau ausgesagt, von ihrem Mann auch vergewaltigt worden zu sein.

Der Prozess war daraufhin abgebrochen worden und sollte in den kommenden Monaten vor einem Schöffengericht neu gestartet werden.

Außerdem ist der Verdächtige bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft.

Femizid? Mann soll Ehefrau in Coesfeld erstochen haben

Wien: Mann auf der Strasse von arabisch Aussehenden niedergestochen und schwer verletzt 

Polizisten der Polizeiinspektion Kürschnergasse wurden aufgrund eines Mannes alarmiert, der mit Stichverletzungen blutend auf einem Gehsteig lag. Nach kurzem telefonischen Kontakt mit einem Zeugen wurde umgehend eine Sofortfahndung nach dem mutmaßlichen Täter eingeleitet.
Laut Angaben des Zeugen soll es zuvor zu einem Streit zwischen dem Verletzten und einem bislang unbekannten Mann gekommen sein. Als der später Verletzte mit seinem E-Scooter davonfahren wollte, soll ihn der unbekannte Mann mit einem Messer angegriffen haben. Anschließend flüchtete der Tatverdächtige die Leopold-Ferstl-Gasse hinunter zu den dortigen Gleisen.
Der mutmaßliche Täter wurde wie folgt beschrieben:
• männlich
• ca. 170 cm groß
• schwarze, lockige Haare
• vermutlich arabischer Herkunft
• graue Bomberjacke
• blaue Jeans
• weiße Schuhe
Der Verletzte, ein 37-jähriger Mann, wurde von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch versorgt und mit schweren Verletzungen in den Schockraum eines Spitals gebracht.
Die Sofortfahndung nach dem Tatverdächtigen verlief ohne Erfolg. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Nord, hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Sachdienliche Hinweise (auch anonym) zum Vorfall oder zur Identität des Tatverdächtigen werden vom Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Nord, unter der Telefonnummer 01-31310-67800 entgegengenommen.

Presseaussendungen LPD Wien

Hamburg: Nordafrikanischer Ladendieb führt griffbereit Taser bei Tathandlung mit sich und flüchtet 

Sichergestelltes Elektroimpulsgerät (Taser), Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg

Am 23.09.2026 gegen 15:59 Uhr soll nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg ein Mann (Alter: 20 Jahre) eine Halskette im Wert von 20 EUR in einem Schmuckladen im Hamburger Hauptbahnhof entwendet haben.

Die Tathandlung beobachtete ein eingesetzter Warenhausdetektiv. Nachdem der algerische Staatsangehörige das Stehlgut eingesteckt und ohne zu bezahlen den Laden verlassen hatte, versuchte der Warenhausdetektiv den Mann nach Verlassen der Filiale zu stellen. Da der Tatverdächtige versuchte zu flüchten, brachten ihn Mitarbeiter der Wandelhallensicherheit zu Boden und hielten ihn bis zum Eintreffen der angeforderten Bundespolizei fest.

Im Rahmen der Durchsuchung durch die Bundespolizisten kam neben dem Stehlgut auch eine Elektroimpulswaffe (Taser) zum Vorschein. Die Waffe befand sich griff- und einsatzbereit in einer mitgeführten Bauchtasche. Die Batterien im Taser waren eingeführt und mittels Kippschalter war die Waffe betriebsbereit. Der Taser wurde sichergestellt. Das Stehlgut wurde bei der Tathandlung beschädigt und war somit nicht mehr verkaufsfähig.

Der nicht alkoholisierte Beschuldigte wurde kurzzeitig dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen musste er mit einem Platzverweis für den Hamburger Hauptbahnhof entlassen werden.

Da die Person bei der Tathandlung den Taser griffbereit in der Bauchtasche mit sich führte, wurde ein Strafverfahren wegen Diebstahls mit Waffen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

Presseportal

Gelsenkirchen: Nordafrikaner attackiert und verletzt Polizisten

Am gestrigen Mittag (23. September) kontrollierten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Heranwachsenden. Dieser ergriff wenig später die Flucht, konnte jedoch gestellt werden. Hierbei attackierte er einen Polizisten und flüchtete erneut.

Gegen 12:45 Uhr überprüften Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann, welcher zuvor seinen Sitzplatz am Bahnsteig zu Gleis 3 verunreinigt hatte. Bei der Abfrage im Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass der 21-Jährige nicht in Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist. Zur Klärung seines Aufenthaltsstatus brachten die Einsatzkräfte den tunesischen Staatsangehörigen zur Bundespolizeiwache. Auf dem Weg dorthin versuchte dieser die Flucht zu ergreifen. Kurz darauf konnte er jedoch durch die Uniformierten in einem Gebüsch an einem Parkhaus ergriffen werden.

Hierbei trat er einem Beamten gegen den Oberschenkel. Während des Gerangels zog er den Uniformierten einen ca. ein Meter hohen Absatz am Parkhaus herunter. Hierbei gelang es der Polizistin die Jacke und den Rucksack des Flüchtenden zu ergreifen, dabei stürzte sie jedoch in den Dornenbüschen und verletzte sich an der Hand. Eine Verfolgung war jedoch aufgrund der Verletzungen nicht mehr möglich.

Bei der Flucht verlor der Tunesier sein Smartphone, welches ebenfalls sichergestellt wurde. Eine Nahbereichsfahndung mit Hilfe eines Dienstfahrzeuges verlief negativ.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein. Die Polizisten waren nicht mehr dienstfähig und suchten ein Krankenhaus auf.

Presseportal

CSU-Vize Weber will AfD-Politikern passives Wahlrecht entziehen

Der EVP-Vorsitzende Manfred Weber (CSU) fordert, dass AfD-Politikern das passive Wahlrecht entzogen werden solle. Dann würde sich auch das Thema der Brandmauer erledigen.

Der EVP-Vorsitzende und CSU-Vizechef Manfred Weber hat in der Passauer Neuen Presse erklärt, dass man Schluss machen müsse “mit der theoretischen Brandmauer” und beginnen solle, “den Brand zu löschen”. Dabei wies er die Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren zurück und schlug stattdessen vor, AfD-Politikern das passive Wahlrecht zu entziehen. Außerdem forderte er, das Einstimmigkeitsprinzip in der EU “auf den Müllhaufen der Geschichte” zu werfen.

CSU-Politiker mit wirren Vorschlägen gegen die AfD

Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, erklärt dazu in einer Pressemitteilung:

“Bei der CSU liegen die Nerven blank. Wer aber meint, CSU-Vize Manfred Weber zöge die richtigen Lehren aus den Wahldebakeln der CDU, täuscht sich. Der EVP-Chef möchte die Brandmauer, die die Union an die linken Parteien kettet, gar nicht abschaffen. Er möchte nur nicht mehr davon reden.”

Ausgerechnet die stärkste Partei in Deutschland soll ausgegrenzt werden

Weiter heißt es in der Pressemitteilung:

“Die stärkste Partei, also die AfD, soll weiterhin ausgegrenzt werden. Er verlangt sogar noch weitere undemokratische Maßnahmen: Ihm missliebigen AfD-Politikern soll das passive Wahlrecht entzogen werden – ein Anschlag auf unsere Grundrechte! Weber weiß, dass ein AfD-Verbot scheitern würde. Deshalb möchte er die Herrschaft der Kartellparteien mit solchen Methoden zementieren.

Auch auf EU-Ebene wünscht er sich weniger Demokratie. Das Einstimmigkeitsprinzip sichert den Nationalstaaten einen Rest von demokratischer Souveränität. Wir sagen Nein zur Erniedrigung der europäischen Nationen zu EU-Verwaltungszonen!”

FREIE WELT

Altparteien-Eigentor in Sachsen-Anhalt: CDU bis Linke schrieben die Verfassung um und stärken die AfD

CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne knackten Sperrminoritäten und nannten das Demokratieschutz.
Foto: Ralf Roletschek / wikimedia.org (CC-BY-SA-3.0-DE)

Die Brandmauer sollte halten. Stattdessen steht die AfD nach der Landtagswahl mit 39 von 83 Sitzen als stärkste Kraft in Magdeburg – und greift nach den Hebeln, die CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne extra umgebaut haben.

Vier Monate vor dem Urnengang hatten genau diese Fraktionen die Landesverfassung nachgezogen. 72 Abgeordnete stimmten zu, darunter die fraktionslose Ex-Linke Henriette Quade; 22 stimmten dagegen, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Ex-AfD-Mann Matthias Lieschke. Weil die Verfassung selbst angefasst wurde, brauchte das Paket die Zweidrittelmehrheit. Offizieller Zweck: Arbeitsfähigkeit sichern, falls die AfD mehr als ein Drittel der Mandate holt. Genau das ist eingetreten. 39 Sitze liegen weit über jeder Sperrminorität.

Was die Kartellmehrheit in der Verfassung verankerte

Der Kern war kein kosmetischer Feinschliff. Scheitert die Wahl von Landesverfassungsrichtern an der Zweidrittelmehrheit, darf das Gericht selbst Kandidaten vorschlagen; der Landtag wählt sie danach mit einfacher Mehrheit. Eine Fraktion mit mehr als einem Drittel kann die Bank also nicht mehr dauerhaft leerstehen lassen. Beim Wahltermin gilt ein Automatismus: Kommt kein Beschluss zustande, wird am letzten Sonntag der Wahlperiode gewählt.

Beim Landtagspräsidenten behält die stärkste Fraktion das erste Vorschlagsrecht. Fällt ihr Kandidat durch, dürfen andere Fraktionen nachziehen – gewählt wird mit Mehrheit. Die Kündigung von Staatsverträgen, etwa zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bindet der Landtag künftig an einen Mehrheitsbeschluss. Zusätzlich deckelte das Haus die Mitarbeiterzahl auf fünf je Abgeordnetem und untersagte Überkreuzbeschäftigungen von Angehörigen. Die zentralen Verfassungsänderungen greifen mit dem Zusammentritt des neuen Landtags.

Angst vor dem Wähler, Regeln gegen die stärkste Partei

In Thüringen hatte eine Sperrminorität Richterwahlen und die Konstituierung bereits blockiert. Magdeburg zog die Lehre und schrieb Auffangregeln ins Grundgesetz des Landes – gegen die Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft und die trotzdem klar vorn lag. AfD-Co-Fraktionschef Oliver Kirchner nannte das Paket eine „Hütchenspielerreform“.

Parlamentarischer Geschäftsführer Tobias Rausch ging weiter:

Hierbei von einer Reform zum Schutz der Demokratie zu sprechen, kommt einer Verhöhnung des Bürgerwillens gleich. Es gehe um den Schutz Ihrer Demokratie, also Ihrer Posten und Ämter.

Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zog die Linie schärfer: Es gebe „nur noch zwei Parteien […], nämlich alle anderen zusammen gegen Deutschland und die Alternative für Deutschland“. „Sehr viele Wähler in Sachsen-Anhalt durchschauen, was hier gerade passiert.“ Siegmund sagte zugleich, viele der neuen Regeln ließen sich mit einfacher Mehrheit wieder ändern – oder nützten einer starken AfD sogar. Genau dort liegt der Bumerang.

Nach der Wahl wirken die Notregeln in die andere Richtung

Das amtliche Endergebnis vom 22. September: AfD 43,8 Prozent und 39 Mandate, CDU 17,2 Prozent und 15 Sitze, SPD, Grüne und Linke je acht, BSW fünf. Die FDP flog raus. Die Wahlbeteiligung kletterte auf 77,8 Prozent. Absolute Mehrheit wären 42 Sitze. Die AfD verfehlte sie um drei. Zwei Blöcke kommen auf 44: AfD plus BSW – oder CDU, SPD, Grüne, Linke plus BSW.

Für den Landtagspräsidenten gilt weiter: Die stärkste Fraktion schlägt zuerst vor. Scheitert der Kandidat, öffnet die Reform das Feld. Das BSW hat bereits signalisiert, einen AfD-Bewerber mitzuwählen. Als Name kursiert Tobias Rausch. AfD und BSW hätten zusammen die einfache Mehrheit. Die Auffangregel, gedacht als Bremse gegen einen AfD-Präsidenten, greift nur, wenn der erste Anlauf scheitert. Tut er das nicht, sitzt die stärkste Fraktion am Präsidiumstisch. Dasselbe Muster gilt bei Staatsverträgen: Der Ministerpräsident darf sie nicht mehr im Alleingang kündigen. Eine Landtagsmehrheit von 44 Stimmen kann das sehr wohl. Auch bei den Verfassungsrichtern landet die Entscheidung nach einem gescheiterten Zweidrittelgang bei der einfachen Mehrheit – also bei dem Lager, das 42 Stimmen zusammenbekommt.

Mitarbeiterdeckel als Feigenblatt, Machtfrage offen

Die Begrenzung auf fünf Mitarbeiter und das Verbot der Überkreuzbeschäftigung hängten die Fraktionen an eine AfD-Verwandtenaffäre. Das ändert nichts an der Architektur. Ministerpräsident Sven Schulze bleibt geschäftsführend im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Sondierungen zwischen AfD und BSW laufen. Die übrigen Fraktionen haben eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen. Rechnerisch bleibt damit nur das Fünferbündnis um die abgestürzte CDU – oder der Weg über das BSW zur stärksten Fraktion.

Unzensuriert

Die „Klimakanzlerin“ lässt sich 700 Meter zum Bäcker fahren

{YouTube CC-BY 4.0}

Merkel hat den Atomausstieg vorangetrieben, ihre Politik hinterlässt Deutschland in der Energiekrise. Doch wenn man sie nach ihren größten Fehlern fragt, sagt sie: zu wenig fürs Klima getan zu haben. Nicht die Migration. Nicht Corona. Das Klima.

Und trotzdem lässt sie sich mit zwei gepanzerten Luxus-Limousinen 700 Meter zum Bäcker fahren.


NIUS

{YouTube CC-BY 4.0}

Freiburg: Bewaffneter Afrikaner greift unvermittelt 14-jährigen Jungen an

Am Mittwoch, den 9. September 2026, kam es gegen 11.20 Uhr im Bereich eines Cafés am Hauptbahnhof Freiburg zu einem tätlichen Angriff auf einen 14-jährigen Jungen.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen rannte ein Mann unvermittelt auf den vor einem Café sitzenden Jugendlichen zu und griff ihn körperlich an. Umstehende Passanten kamen dem 14-Jährigen daraufhin zu Hilfe. Der Tatverdächtige konnte noch im Nahbereich des Tatortes durch Einsatzkräfte der Bundespolizei festgenommen werden. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Einsatzkräfte ein Pfefferspray sowie ein Teppichmesser in dessen Hosentasche. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Verdächtige mangels Festhaltegründen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der Jugendliche wurde bei dem Angriff verletzt und durch den Rettungsdienst zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Dieses konnte er am darauffolgenden Tag wieder verlassen. Der Tatverdächtige gab gegenüber den Einsatzkräften an, den 14-Jährigen mit einer anderen Person verwechselt zu haben.

Die Bundespolizei ermittelt gegen den Mann wegen des Verdachts der Körperverletzung. Gegenstand der Ermittlungen sind sowohl die Hintergründe der Tat sowie der genaue Tatablauf und das Motiv des Tatverdächtigen.

Nach aktuellem Ermittlungsstand, der auch die Auswertung der am Hauptbahnhof Freiburg befindlichen Überwachungskameras beinhaltet, ließen sich einzelne mediale Darstellungen zum Tatgeschehen bislang nicht bestätigen.

So liegen derzeit keine Erkenntnisse dafür vor, dass sich der Angriff gezielt gegen das Auge des Jugendlichen richtete oder dieser infolge des Angriffs mit dem Kopf auf den Asphalt prallte. Ebenso wenig konnte bislang bestätigt werden, dass der Tatverdächtige während des Angriffs sichtbar Waffen mit sich führte. Nach derzeitigen Erkenntnissen kamen die bei dem Mann aufgefundenen Gegenstände bei dem Angriff nicht zum Einsatz. Weiter kann nicht bestätigt werden, dass der Verdächtige aktiv durch Dritte von weiterem Einwirken auf den Jungen abgehalten werden musste.

Beim Tatverdächtigen handelt es sich um einen äthiopischen Staatsangehörigen, der nach derzeitigen Erkenntnissen seit langer Zeit in Deutschland lebt, bislang noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten ist und über einen festen Wohnsitz und einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere sollen weitere Zeugen des Vorfalls befragt werden.

Die Bundespolizei bittet deshalb Personen, die den Vorfall beobachtet haben und bislang noch nicht mit der Polizei in Kontakt standen, sich unter der Telefonnummer 07628 80590 zu melden. Insbesondere sind Wahrnehmungen zum unmittelbaren Tatablauf sowie zum Verhalten der Beteiligten vor und nach dem Angriff für die Ermittlungen von Bedeutung.

Die abschließende strafrechtliche Bewertung erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen. Der Opferbeauftragte der Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet. Mit Blick auf das Alter des 14-jährigen Geschädigten wird ausdrücklich darum gebeten, dessen Persönlichkeitsrechte und besonderen Schutz als minderjähriges Opfer einer Straftat zu beachten.

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Merz und die privaten Krankenversicherungen

GROK youwatch

Das Statement des Kanzlers der zweiten Wahl Merz am Tag nach den Landtagswahlen in Berlin und MeckPom über die angebliche Gerechtigkeitslücke zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen war eine propagandistische Meisterleistung. Sofort wurde von den staatsnahen Medien kaum noch sein Totalversagen als Kanzler thematisiert, sondern darüber spekuliert, ob Merz nun die Privaten abschaffen will.

Die SPD nahm den Ball unverzüglich auf und sicherte Merz Unterstützung zu. Kurz vor den Wahlen hatte es ähnliche Vorschläge aus dem Haus von Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bas gegeben, die weitgehend unbeachtet geblieben sind. Für Bas war der Vorstoß von Merz ein Signal, dass sie keinerlei Konsequenzen für ihr Aufkündigen der bereits im Koalitionsausschuss beschlossenen Reformen befürchten muss.

Für die Öffentlichkeit wurde wieder einmal deutlich, dass Merz gern über etwas spricht, wovon er keine Ahnung hat.

Ich bin seit 20 Jahren privatversichert. Dennoch kann ich so manche Horrorgeschichte von unserem Gesundheitssystem erzählen. Jüngst brauchte ich ein MRT. Der früheste Termin dafür war Ende November. Wegen meines Problems habe ich mich um eine Reha beworben. Frühestmöglicher Termin März nächsten Jahres. Auch wenn ich eine Therapie wegen akuter Schmerzen gebraucht hätte, wäre ein möglicher Termin erst im Februar 2027 gewesen.

So sieht die Realität aus – selbst für Privatversicherte.

Anfang des Jahres wurde mein Beitrag um 20 % erhöht. Die Krankenkasse begründete das mit dem politischen Druck, der auf sie ausgeübt wurde.

Ein echter Vorteil einer Privatversicherung besteht darin, dass man auch angenommen wird bei Ärzten, die bereits keine Patienten mehr aufnehmen. Das hängt aber damit zusammen, dass die Ärzte ihre Leistungen zu einem höheren Satz abrechnen können als bei der Gesetzlichen. Das hilft den Praxen beim Überleben, denn sie sind in der Regel mit hohen Krediten für die medizinische Ausrüstung belastet.

Privatversicherungen haben einen Vorzug: Da der Patient zunächst alle Leistungen selbst bezahlen muss, bekommt er einen Eindruck von den Kosten. Wenn z. B. ein MRT mit 600 € zu Buche schlägt, entsteht nicht so leicht eine Vollkasko-Mentalität, wie sie bei der Gesetzlichen herrscht.

Die Äußerungen von Merz wurden noch am selben Tag vom Kanzleramt relativiert. Wir müssen abwarten, was daraus wird.

Nach der gestrigen Bundestagsfraktionssitzung der Union steht fest, dass Merz als Kanzler weitermachen darf. Die Fraktion hätte übrigens auch keine Möglichkeit gehabt, ihn zum Rückzug zu zwingen, wenn er nicht von selbst zurücktritt oder die Vertrauensfrage stellt. Beides ist von Merz nicht zu erwarten, denn: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.”
Die Begründung für sein Festhalten am Amt ist, er wolle die Reformen, die Deutschland dringend braucht, durchführen.

Welche Reformen meint Merz? Was bisher mühsam beschlossen wurde, ist von der SPD bereits öffentlich kassiert worden. Kommt stattdessen die Bürgerversicherung? Die wird Deutschland nicht zukunftsfähig machen.

Vera Lengsfeld