KfZ-Steuer ausgesetzt: Meloni entlastet Millionen Autofahrer

Italiens Regierung unter Giorgia Meloni setzt die Kfz-Steuer für Millionen Fahrzeuge 2027 zeitweise aus.
Foto: Quirinale.it / Wikimedia (public domain)

Italien setzt bei Millionen Autofahrern den Rotstift an – und Österreich blickt über die Grenze. Die Regierung von Giorgia Meloni will die Kfz-Steuer 2027 für Pkw bis 80 Kilowatt sowie für Motorräder und Motorroller aussetzen. Nach Angaben der italienischen Regierung sind rund 14,5 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Italien reagiert auf hohe Spritpreise

Der Beschluss der italienischen Regierung kommt vor dem Hintergrund gestiegener Kraftstoffpreise. Für das Jahr 2027 soll die sogenannte „bollo auto“ bei einem Fahrzeug pro Person entfallen. Bei Pkw gilt die Regelung bis zu einer Leistung von 80 Kilowatt, Motorräder sind unabhängig von ihrer Leistung umfasst. Für Zweit- und Drittwagen gibt es die Befreiung nicht.

Damit wird eine Abgabe für einen großen Teil der italienischen Autofahrer zumindest vorübergehend ausgesetzt. Das italienische Verkehrsministerium beziffert die potenziell begünstigte Gruppe sogar mit rund 24,6 Millionen Personen, die zumindest ein Fahrzeug bis 80 Kilowatt besitzen; insgesamt gibt es in Italien mehr als 34 Millionen Fahrzeuge bis zu dieser Leistungsgrenze.

Kolm fordert Entlastung auch in Österreich

FPÖ-Wirtschaftssprecherin Barbara Kolm bezeichnet den italienischen Schritt als Beispiel dafür, dass angesichts hoher Belastungen auch eine zeitlich begrenzte Steuerentlastung möglich sei. Österreich solle daher ebenfalls über eine Aussetzung der motorbezogenen Versicherungssteuer nachdenken.

Die österreichische Abgabe bringt dem Bund erhebliche Einnahmen. Im Bundesbudget 2026 sind dafür 2,95 Milliarden Euro veranschlagt; 2025 waren es 2,875 Milliarden Euro.

Österreich kassiert nach Kilowatt und CO₂

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in Österreich über die Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab Oktober 2020 richtet sich die Berechnung unter anderem nach der Motorleistung und – abhängig vom Antrieb – nach den CO₂-Emissionen. Die Steuer fällt für jeden Monat an, in dem der Versicherungsvertrag besteht.

Kolm kritisiert insbesondere, dass die Abgabe nicht unmittelbar von der tatsächlich gefahrenen Kilometerleistung abhängt. Sie argumentiert deshalb, dass Autofahrer bereits über andere Abgaben auf den Fahrzeugkauf und den Kraftstoff belastet würden und eine zusätzliche Entlastung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer angebracht wäre.

Milliardenschwere Maßnahme in Italien

Ganz ohne Kosten bleibt der italienische Schritt allerdings nicht. Die Kfz-Steuer fließt grundsätzlich den Regionen zu. Für 2027 sind deshalb staatliche Ausgleichszahlungen vorgesehen. Der ORF berichtet von rund 2,3 Milliarden Euro, die an die Regionen überwiesen werden sollen.

Ob die italienische Regelung tatsächlich dauerhaft bestehen bleibt, ist ebenfalls offen. Beschlossen ist zunächst die Befreiung für 2027. Italiens Verkehrsministerium erklärt allerdings, die Regierung wolle die Maßnahme mit dem nächsten Haushaltsgesetz strukturell verankern.

FPÖ sieht Österreich unter Zugzwang

Kolms Botschaft an die Bundesregierung ist damit klar: Angesichts hoher Mobilitätskosten müsse auch in Österreich über eine Entlastung der Autofahrer gesprochen werden. Die FPÖ-Wirtschaftssprecherin verweist dabei ausdrücklich auf das italienische Modell und fordert, eine zeitweise Aussetzung der motorbezogenen Versicherungssteuer zu prüfen.

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Bozen: Marokkaner bedroht Frau mit Messer, packt sie an den Haaren und versucht, ihr die Handtasche zu entreißen

In Bozen ist es in der Nacht auf Samstag zu einem versuchten Raub gekommen. Eine Frau wurde von einem Marokkaner mit einem Messer bedroht und körperlich angegriffen.

Der Vorfall ereignete sich gegen Mitternacht in der Schlachthofstraße. Ein 29-jähriger Marokkaner soll die Frau angesprochen und Geld von ihr gefordert haben. Als sie sich weigerte, zog er laut ersten Ermittlungen ein Messer, packte sie an den Haaren und versuchte, ihr die Handtasche zu entreißen.

Die Frau wehrte sich entschlossen. Mehrere Zeugen wurden auf den Vorfall aufmerksam und verständigten die Ordnungshüter. Als die Ordnungshüter eintrafen, zeigte die Frau auf den mutmaßlichen Täter. Der Mann versuchte daraufhin zu flüchten, wurde aber kurz darauf eingeholt und festgehalten.

Der Marokkaner wurde wegen versuchten schweren Raubes festgenommen. Nach Angaben der Polizei ist er bereits vorbestraft. Zudem läuft gegen ihn ein Verfahren, mit dem die Verlängerung seines Aufenthaltstitels abgelehnt werden soll. Gegen den Mann wurde außerdem Anzeige erstattet, weil er sich trotz eines Aufenthaltsverbots weiterhin in der Gemeinde Bozen aufgehalten haben soll.

UnserTirol24

Vergewaltigungen an Minderjährigen: 53 Prozent der Verurteilten sind Ausländer

Mehr als die Hälfte der 2025 wegen Vergewaltigung Minderjähriger Verurteilten waren Ausländer (Symbolbild).
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Von 147 Personen, die 2025 in Österreich wegen Vergewaltigung Minderjähriger verurteilt wurden, waren 78 Ausländer – das entspricht 53 Prozent. Die Zahlen stammen aus einer parlamentarischen Anfrage von FPÖ-Mandatar Harald Schuh an SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer.

Syrer und Afghanen stark vertreten

Unter den 78 verurteilten Ausländern waren laut Anfragebeantwortung 18 Syrer und elf Afghanen. Jeweils sechs kamen aus Polen und Rumänien, drei aus dem Irak. Die Zahlen sagen allerdings nichts darüber aus, wie viele der Betroffenen einen Migrationshintergrund besitzen. Entscheidend ist hier nur die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Erfassung.

Auch bei den Anzeigen bleibt die Zahl hoch

Der Blick auf sämtliche Vergewaltigungsanzeigen zeigt ebenfalls eine hohe Belastung. Die Polizei registrierte 2025 insgesamt 1.275 Fälle. Das waren zwar 5,9 Prozent weniger als 2024, als 1.355 Anzeigen gezählt wurden, zugleich liegt der Wert deutlich über den Zahlen vieler Jahre zuvor. Die Aufklärungsquote betrug 83,2 Prozent. Im Zehnjahresvergleich ist damit weiterhin ein deutlicher Anstieg zu erkennen.

FPÖ fordert härteren Kurs

Harald Schuh nutzt die Zahlen für eine deutliche politische Forderung. Der FPÖ-Abgeordnete verlangt einen „sofortigen Asylstopp und konsequente Abschiebung von Straftätern“. Zugleich betonte er, dass die Zahlen nicht zu einer „Pauschalverurteilung“ führen dürften, sondern politischen Verantwortlichen die Realität vor Augen führen sollten.

Auch bei den Strafen sieht Schuh Handlungsbedarf. Nach den Justizdaten befanden sich von den 147 im Vorjahr Verurteilten 128 im Gefängnis. Bei den übrigen Fällen wurden unter anderem Geldstrafen, Einweisungen, bedingte Haftstrafen oder Schuldsprüche unter Vorbehalt einer Strafe verhängt.

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Neuer Irrsinn im Anti-AfD-Kampf: Über diesen Klopp-Satz redet ganz Deutschland

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Jürgen Klopp will die Nationalflagge nicht der AfD überlassen und einen „positiven Patriotismus“ zurückerobern. Bei seiner Begründung offenbart er aber sein verklemmtes Verhältnis zur eigenen Nation und übersieht, dass sein eigenes politisches Lager maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass die deutsche Nationalsymbolik fast nur noch bei der AfD beheimatet ist.

Aus und vorbei: Linke „Taz“ stellt gedruckte Ausgabe der Tageszeitung ein

Wikimedia Commons , Bundesarchiv, B 145 Bild-F079099-0022 / CC-BY-SA 3.0

In vier Wochen ist es so weit: Die linke Tageszeitung Taz stellt ihre gedruckte Ausgabe ein. Nur die Wochenausgabe wird noch gedruckt werden.

Saure Trauben-Reaktion

Eine solche Entscheidung gilt gemeinhin als Anfang vom Ende. Und das Ende zieht sich schon viele Jahre, denn die Verkäufe der Tageszeitung sinken seit langem. Schon seit 2018 gab es Überlegungen, die taz nur noch online „im Netz“ anzubieten.

Die jetzt von der Unternehmensführung kommunizierte „Seitenwende“ (Wortspiel zu Zeitenwende) und „Schritt in die Zukunft“ kann die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht verschleiern.

Flaggschiff des Haltungsjournalismus

Die taz wird seit 1978 herausgegeben und entstammt der alternativen Berliner Szene. Entsprechend ist auch ihre Ausrichtung: stramm links, geradezu linksextrem. Und damit in direkter Konkurrenz zu allen anderen Mainstream-Medien, die allesamt linke Gesellschaftspolitik betreiben. Derer die Bürger aber immer überdrüssiger werden.

Nach der verkauften Auflage der überregionalen Tageszeitungen ist die taz eine der kleineren Zeitungen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Maximalwert der Reichweite wurde im Jahr 2011 erreicht.

Keine Lust mehr auf linke Propaganda

Seither sinkt die verkaufte Auflage: von rund 30,2 Millionen Exemplaren im Jahr 1995 auf 11,5 Millionen im Jahr 2023. Der Niedergang bei der Auflage macht sich auch bei den Umsätzen der Tageszeitungen bemerkbar: Der Gesamtumsatz sank bis 2022 auf einen neuen Tiefststand und lag bei rund 6,53 Millionen Euro.

Noch dramatischer entwickelten sich die Zahlen bei der Druckausgabe und den elektronischen Ausgaben. Sie schrumpfte von Jahr 2012 bis Mitte 2022 von 57.761 auf knapp 45.618. Nun muss die Unternehmensführung die Reißleine ziehen.

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AfD-Wahlkampfabschluss: Alice Weidel, Tino Chrupalla, Leif-Erik Holm und Ulrich Siegmund!

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Abschlussveranstaltung der AfD Mecklenburg-Vorpommern! Vor Ort zu Gast: Die beiden Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie Leif-Erik Holm als Ministerpräsidentenkandidat für Mecklenburg-Vorpommern, außerdem mit dabei: Ulrich Siegmund!

Tausend Kreuze für die Ungeborenen: Am Samstag findet in Berlin der 22. Marsch für das Leben statt

Am Samstag, dem 19. September 2026, ziehen wieder Tausende Menschen in Berlin und Köln für den Schutz menschlichen Lebens auf die Straße. Der Marsch für das Leben beginnt um 13 Uhr gleichzeitig am Washingtonplatz vor dem Berliner Hauptbahnhof und am Kölner Neumarkt; geplant ist das Ende gegen 16:30 Uhr. Motto der Veranstaltung: “Lebensrecht ist Menschenrecht. Ein Schritt für das Leben – sei dabei!”

Veranstalter ist der Bundesverband Lebensrecht e. V. (BVL), ein Dachverband christlich geprägter Lebensrechtsorganisationen. Vorsitzende ist Alexandra Maria Linder. Der Verband versteht den Marsch als überparteilich und überkonfessionell.

Die Geschichte reicht bis 2002 zurück. Damals zog der BVL unter dem Namen „1000 Kreuze für das Leben“ erstmals durch Berlin. Die weißen Kreuze sollten an die nach Angaben der Bewegung täglich rund tausend abgetriebenen Kinder erinnern. Weitere Märsche folgten 2004 und 2006. Seit 2008 findet die Demonstration jährlich statt, inzwischen am dritten September-Samstag. 2026 ist es der 22. Marsch in Berlin und der vierte in Köln. 2025 kamen nach Veranstalterangaben zusammen rund 7.000 Teilnehmer.

Schutz von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod

Die Linie des BVL ist klar: Menschliches Leben und Menschenwürde beginnen mit der Zeugung. Daraus folgt die Forderung, ungeborenes Leben rechtlich und gesellschaftlich zu schützen. Schwangerschaftsabbrüche gelten als Unrecht; die geltende Beratungsregelung nach § 218 StGB wird als Kompromiss hingenommen, eine Streichung aus dem Strafgesetzbuch oder eine weitere Liberalisierung abgelehnt.

Daneben stehen weitere bioethische Themen: der assistierte Suizid, der vorgeburtliche Bluttest NIPT, der nach Ansicht der Veranstalter zur Selektion von Kindern mit Behinderung beiträgt, und die Leihmutterschaft. Linder fordert ein vollständiges Verbot jeder Form der Leihmutterschaft. Kinder dürften nicht zu Objekten, Frauen nicht zu „Gebärmaschinen“ gemacht werden. Ergänzend verlangen die Organisatoren konkrete Hilfen für Frauen in Schwangerschaftskonflikten, eine Beratung, die auf das Leben ausgerichtet bleibt, und den Verzicht auf Werbung für Abtreibung. Der Marsch soll, so der BVL, ein Bekenntnis zur universalen Menschenwürde sein – nicht gegen Frauen, sondern für Frauen und Kinder.

Bischöfe senden lieber Grußworte – nur wenige kommen selbst

Kirchliche Unterstützung ist in diesem Jahr wieder breit. Bischof Rudolf Voderholzer aus Regensburg nimmt erneut persönlich in Berlin teil, ebenso Weihbischof Josef Graf und der emeritierte Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke. Weihbischof Dominikus Schwaderlapp hat seine Teilnahme in Köln angekündigt. Voderholzer nennt das Erscheinen eine „staatsbürgerliche Pflicht“.

Bischof Heiner Wilmer, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, schickte lediglich ein Grußwort. Der Marsch erinnere an die Aufgabe, menschliches Leben in allen Phasen zu achten, zu schützen und zu fördern. Eine Gesellschaft sei human, „wenn sie dem ungeborenen Leben Raum gibt, Lasten gemeinsam trägt und niemanden allein lässt.“ Zugleich formulierte Wilmer den Satz: Wer menschliches Leben schützen wolle, könne nicht gleichzeitig Menschen gegeneinander ausspielen, ausgrenzen oder ihre Würde relativieren. Gemeint ist damit natürlich die AfD.

Seit zehn Jahren: Beatrix von Storch ist jedes Mal dabei

Neben Geistlichen gehören seit Jahren auch Politiker zum Bild des Marsches. Aus der Union waren früher Volker Kauder, Hubert Hüppe oder Johannes Singhammer sichtbar. In diesem Jahr ist öffentliche Zusage zur Teilnahme aus Unionskreise bekannt.

Beständig präsent ist dagegen die AfD. Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, nimmt seit mehr als einem Jahrzehnt regelmäßig teil. 2014 trug sie das Fronttransparent, 2015 führte sie den Zug mit an. 2016 wurde sie von einem Gegendemonstranten angespuckt. Auch 2025 dokumentierte sie ihre Teilnahme öffentlich.

Ihre Position zum Thema ist seit Jahren unverändert. „Abtreibung ist kein Menschenrecht“, sagte sie 2018. Stattdessen wünsche sie sich eine „Willkommenskultur für Kinder“. Abtreibung sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Was rechtswidrig sei, dürfe nicht beworben werden. Die AfD halte am gesellschaftlichen Kompromiss des § 218 fest, lehne aber jede weitere Aufweichung ab. 2024 erklärte sie gemeinsam mit der Abgeordneten Nicole Höchst, das Grundgesetz schütze auch das ungeborene Leben; nötig seien Hilfen für Frauen in Not, keine Quasi-Aufforderung zum Abbruch. 2022 nannte sie den Marsch ein Zeichen gegen Bestrebungen, den Paragraphen 218 abzuschaffen.

Wenn Kirchen denselben Einsatz je nach Partei bewerten

Genau dieses Engagement wird von Teilen der Kirchen immer wieder öffentlich in Zweifel gezogen. Weihbischof Schwaderlapp kündigte 2026 zwar erneut seine Teilnahme an, geißelte aber „entschieden“ jedem Versuch, den Lebensschutz „für parteipolitische oder rechtspopulistische Zwecke zu instrumentalisieren“. Das Erzbistum Köln und die Deutsche Bischofskonferenz schlugen in die gleiche Kerbe, wiewohl es dieselben Kirchenvertreter in der Vergangenheit kein einziges Mal störte, daß Unionspolitiker am Marsch teilnahmen.

Die Kritik soll eine Politikerin und eine Partei treffen, die dasselbe Kernanliegen formulieren, das auch die kirchlichen Grußworte tragen: den Schutz des Lebens von Anfang an, Hilfe statt Abbruch, keine Relativierung der Würde Ungeborener. Wer von Storch und die AfD am Lebensrecht misst, findet dort keine Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts über den bestehenden Kompromiss hinaus, wohl aber den Widerstand gegen dessen Aushöhlung. Dass ausgerechnet Kirchenvertreter diesen Einsatz wiederholt unter Generalverdacht stellen, während sie denselben Marsch begrüßen, entwertet das eigene Zeugnis. Lebensrecht ist entweder ein Menschenrecht – oder es gilt nur, solange die falsche Partei es nicht mitträgt. Der Marsch selbst bleibt davon unberührt: Er versammelt am 19. September erneut jene, die ungeborenes Leben nicht für verhandelbar halten.

FREIE WELT

Esslingen: Exhibitionistischer “asiatischer Phänotyp” belästigt 19-jährige deutsche Frau

Am Donnerstagmittag (17.09.2026) entblößte sich ein bislang unbekannter Mann am Bahnhof Esslingen-Zell.

Derzeitigen Erkenntnissen zufolge soll sich der Unbekannte gegen 11:25 Uhr am Treppenaufgang zu den Gleisen 3 und 4 aufgehalten haben. Dort entblößte der Verdächtige offenbar vor den Augen einer 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen sein Glied und manipulierte daran. Anschließend soll er um 11:27 Uhr eine S-Bahn in Richtung Stuttgart betreten haben.

Bei dem Verdächtigen handelt es sich mutmaßlich um einen etwa 170cm großen und 40 bis 50 Jahre alten Mann. Dieser soll einen asiatischen Phänotyp gehabt haben. Er hatte zudem wohl eine schwarze Kurzhaarfrisur. Zur Tatzeit war der Mann offenbar mit einer dunklen Daunenjacke mit roten Streifen und einer Jogginghose bekleidet.

Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlung. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der zuständigen Bundespolizeiinspektion Stuttgart in Verbindung zu setzen. (Tel. 0711 55049-1020 oder per E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de).

Presseportal

Drohnen-Alarm am Flughafen Leipzig: Bundesregierung verweigert Auskunft

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Edgar Naujok hakte zu den Zuständen am Leipziger Flughafen bei der Bundesregierung nach – doch die zeigt sich schweigsam und verweist auf das angebliche Staatswohl.
Foto: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag / Markus Kutscher/wikimediacommons.org (Attribution)

Nach dem Fund einer mit Sprengstoff versehenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle bleiben zentrale Fragen zur Sicherheit offen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Edgar Naujok wollte von der Bundesregierung wissen, warum dort weiterhin militärische beziehungsweise militärisch relevante Transporte abgewickelt werden und wie der Flughafen angesichts möglicher Drohnenangriffe geschützt wird. Berlin verweigert die Antwort – mit Verweis auf das Staatswohl.

Berlin zieht die Notbremse

Naujok hatte seine Schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Konkret wollte der Abgeordnete wissen, ob die Bundesregierung Gründe für die weiterhin stattfindenden militärischen beziehungsweise militärisch relevanten Transporte kenne, obwohl aus seiner Sicht Defizite bei der aktiven Drohnenabwehr bestünden. Außerdem fragte er nach den daraus gezogenen Konsequenzen.

Die Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. September hat es in sich. Staatssekretär Sebastian Hartmann (SPD) erklärt darin, die Bundesregierung sei nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beantwortung „aus Gründen des Staatswohls“ nicht möglich sei. Selbst eine Einstufung als Verschlusssache und eine Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages komme nicht infrage.

Zu sensibel für eine Antwort

Die Begründung der Bundesregierung ist ungewöhnlich deutlich: Eine Antwort könnte nach ihrer Einschätzung spezifische Informationen über die Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle und dessen Absicherung offenlegen. Solche Angaben könnten für mögliche weitere Sabotageangriffe genutzt werden und das Risiko weiterer Attacken erhöhen.

Die Bundesregierung verweist dabei auch auf mögliche Folgen für den Flughafenbetrieb. Würden sensible Informationen über Personal, Flugzeuge oder Infrastruktur bekannt, könnten diese nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums gezielt ausgenutzt werden. Das Informationsinteresse des Bundestages müsse deshalb hinter den schutzwürdigen Interessen des Staates zurücktreten, so die bemerkenswerte Begründung.

Hintergrund ist ein brisanter Drohnen-Vorfall

Die Geheimhaltung fällt in eine Zeit erhöhter Aufmerksamkeit für die Sicherheit des Flughafens. Anfang August wurde auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne entdeckt, an der sich ein Paket mit Sprengstoff und ein beschädigter Zünder befanden. Das sächsische Landeskriminalamt bestätigte den Fund. Der Flugverkehr wurde daraufhin zeitweise unterbrochen.

Der Vorfall bekam zusätzliche Brisanz, weil am Standort mehrere ukrainische Antonow-Frachtmaschinen stationiert sind. Dort befinden sich insgesamt sechs AN-124-Maschinen der ukrainischen Airline Antonov in Leipzig; die Flugzeuge werden demnach auch von der Bundeswehr genutzt.

Anonymer Flughafenmitarbeiter schildert den Vorfall anders

Wie von unzensuriert berichtet, wirft der Fall noch weitere Fragen auf: Ein vermeintlicher Flughafenmitarbeiter behauptete auf einem von einem ukrainischen Blogger veröffentlichten Tonband, in jener Nacht selbst Dienst gehabt zu haben und schilderte den Fund der Drohne anders als die spätere Rekonstruktion der Ermittler. Ursprünglich soll ein Kollege kurz vor Mitternacht eine kleine Hobby-Drohne bemerkt und zu Boden gedrückt haben. Gleichzeitig ergaben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, dass die Drohne nach Auswertung von Überwachungskameras bereits gegen 19.30 Uhr auf die Tragfläche einer ukrainischen Antonow geprallt und anschließend zu Boden gefallen sein soll.

Der Informant behauptet, an der Drohne sei zunächst kein Sprengstoff zu sehen gewesen. Erst am nächsten Morgen habe er in Medienberichten Bilder mit Sprengmaterial gesehen. Zudem sei jener Mitarbeiter, der die Drohne entdeckt haben soll, nicht ausführlich befragt worden.

Naujok fordert Antworten

Genau vor diesem Hintergrund sieht Naujok weiterhin erheblichen Aufklärungsbedarf. Der Abgeordnete erklärt, er habe Verständnis dafür, dass sensible Informationen geschützt werden müssten. Das parlamentarische Informationsrecht dürfe jedoch „nicht zu einer Farce verkommen“, so Naujok.

Der AfD-Abgeordnete fordert insbesondere Klarheit darüber, wie die Sicherheit des Flughafens gewährleistet wird. Dabei gehe es nicht nur um die Interessen der Reisenden, sondern auch um die Bedeutung des Flughafens für die regionale Infrastruktur. Naujok kündigt an, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.

Drohnenabwehr bleibt bundesweit ein Problem

Dass die Frage der Drohnenabwehr nicht nur den Flughafen Leipzig/Halle betrifft, zeigt die aktuelle Sicherheitsdebatte in Deutschland. Der Tagesspiegel berichtete nach dem Leipziger Vorfall über Lücken bei Zuständigkeiten, Abschussregeln und verfügbarer Technik. Auch an Bundeswehrstandorten wurden in den vergangenen Monaten Drohnen gesichtet.

Unzensuriert