10.07.2026 / Die wichtigsten Meldungen des Tages, die täglichen „Nachrichten AUF1“, präsentiert von Stefan Pollak
Wien: Zwei Syrer attackieren Passanten mit dem Messer und berauben ihn
Als ein 30-jähriger Mann in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in der Mundygasse im 10. Bezirk von zwei Unbekannten ausgeraubt und dabei mit Faustschlägen sowie einem Messer attackiert wurde, schrie er laut um Hilfe. Die Angreifer ergriffen die Flucht, während aufmerksam gewordene Passanten sofort den Notruf wählten. Das Opfer, das Verletzungen im Gesicht sowie Schnittwunden im Bauchbereich erlitten hatte, wurde von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch versorgt und in ein Spital gebracht. Im Zuge der eingeleiteten Sofortfahndungsmaßnahmen konnten Beamte des Stadtpolizeikommandos Favoriten die Tatverdächtigen (22 und 29 Jahre alt, beide Sta.: Syrien) kurz darauf in der Quellenstraße anhalten und vor-läufig festnehmen. Bei den Personsdurchsuchungen wurden die mutmaß-liche Tatwaffe, ein Küchenmesser, sowie das Diebesgut, das Mobiltelefon des Opfers, aufgefunden und sichergestellt.
Der 22-Jährige und der 29-Jährige wurden wegen des Verdachts des schweren Raubes angezeigt. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden die Beschuldigten in eine Justizanstalt überstellt.
Hamburg: “Südländer” schlägt Kneipengänger tot
Tatzeit: 10.07.2026, 20:55 Uhr. Tatort: Hamburg-Eidelstedt, Nebenbahnstraße
Im Hamburger Stadtteil Eidelstedt wurde gestern Abend ein 79-jähriger Mann infolge einer körperlichen Auseinandersetzung so schwer verletzt, dass er trotz Reanimationsmaßnahmen der Rettungskräfte in einem Krankenhaus verstarb. Die Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen.
Den bisherigen Erkenntnissen zufolge kam es in einer Gaststätte zunächst zu einem verbalen Streit zwischen dem 79-Jährigen und einem bislang Unbekannten. Im weiteren Verlauf kam es vor dem Lokal zu einer Schlägerei zwischen den beiden Männern, durch die der 79-Jährige stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde. Der Unbekannte flüchtete im Anschluss über die Holsteiner Chaussee in Richtung Wiebischenkamp.
Alarmierte Rettungskräfte der Feuerwehr und ein Notarzt übernahmen die Erstversorgung des Verletzten und brachten diesen unter Reanimationsmaßnahmen in ein Krankenhaus, wo er kurz darauf verstarb.
Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagenbesatzungen führten nicht zur Festnahme des Tatverdächtigen.
Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben:

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm vor Ort die ersten Ermittlungen, die noch am Abend von der Mordkommission (LKA 41) in enger Abstimmung mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft Hamburg fortgeführt wurden.
In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zu dem Täter geben können oder sonstige Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, sich unter 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Kiel: Bambule von ca. 200 “Bulgaren” eskaliert zu einem Großeinsatz der Polizei
Am Mittwochabend, den 08.07.2026, kam es in der Elisabethstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung mehrerer Personen. Im Verlauf der zunächst verbalen Streitigkeit sammelten sich immer mehr Personen auf der Straße und teilten sich in zwei Lager. Um eine weitere Eskalation zu unterbinden erschienen am Einsatzort diverse Streifenwagenbesatzungen aus dem Kieler Stadtbereich.
Am Mittwoch kam es um 20:50 Uhr zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einer 43-jährigen Frau, einem 40-jährigen Mann und seiner 19-jährigen bulgarischen Begleiterin. Im Zuge der Streitigkeiten begannen die Beteiligten sich gegenseitig körperlich anzugehen und zu beleidigen. Immer mehr Personen bemerkten die Situation und solidarisierten sich zum Teil mit einer der Parteien. Auch Schaulustige stießen hinzu, sodass sich letztlich bis zu 200 Personen im Bereich der Elisabethstraße ansammelten.
Die alarmierten Polizeibeamtinnen und -beamten verschiedener Kieler Reviere trafen nach Alarmierung zeitnah vor Ort ein und konnten die Situation unter Androhung polizeilicher Einsatzmittel unter Kontrolle bringen und die Auseinandersetzung beenden. Die Beteiligten teilten sich im Anschluss in Kleingruppen auf und entfernten sich vom Einsatzort.
Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Landfriedensbruch ein.
Wien: Syrer sticht auf 15-Jährigen ein und verletzt ihn lebensgefährlich
Gestern Abend wurde die Polizei aufgrund eines Raufhandels zwischen Jugendlichen im Wielandpark im 10. Bezirk alarmiert. An der Einsatzörtlichkeit fanden Beamte des Stadtpolizeikommandos Favoriten und der Bereitschaftseinheit Wien drei Jugendliche mit Stich- und Schnittwunden vor. Der 15-Jährige, der lebensgefährliche Verletzungen im Brustbereich erlitten hatte, wurde nach notfallmedizinischer Erstversorgung durch die Berufsrettung Wien mit einem Rettungshubschrauber in ein Spital gebracht. Er befindet sich mittlerweile in stabilem Zustand. Die beiden 14- und 16-jährigen Opfer wurden nach erfolgter notfallmedizinischer Versorgung ebenfalls in ein Spital gebracht. Ersten Erhebungen zufolge handelt es sich bei dem Täter um einen 12-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der vor Eintreffen der Einsatzkräfte die Flucht ergriffen hatte. Im Zuge der eingeleiteten Sofortfahndungsmaßnahmen konnten Beamte der Sondereinheit WEGA den Tatverdächtigen kurz darauf in der Laaer-Berg-Straße anhalten. Die mutmaßliche Tatwaffe, ein Klappmesser, das er während seiner Flucht weggeworfen hatte, konnte im Nahbereich aufgefunden und sichergestellt werden. Der unmündige Jugendliche wurde in eine Polizeiinspektion gebracht und anschließend seiner Obsorgeberechtigten übergeben.
Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Süd, hat die Ermittlungen übernommen.
Verfassungsgerichtshof weist Moslem-Beschwerde gegen Kopftuchverbot vorerst zurück

Fünf Schülerinnen im Alter von neun bis zwölf Jahren und ihre Eltern zogen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sie wollten das geplante Verbot moslemischer Kopftücher an Österreichs Schulen noch vor seinem Start zu Fall bringen. Die Höchstrichter machten kurzen Prozess. Sie wiesen die Individualanträge als unzulässig zurück. Das Kopftuchverbot bleibt bestehen und tritt am ersten September wie vorgesehen in Kraft.
Klage junger Schülerinnen prallt an Gericht ab
Die fünf Mädchen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren hatten im März und April dieses Jahres gemeinsam mit ihren Eltern Individualanträge eingebracht. Sie beriefen sich darauf, das islamische Kopftuch aus persönlicher Überzeugung zu tragen. Der Verfassungsgerichtshof prüfte jedoch gar nicht, ob diese Behauptung zutrifft oder ob das Gesetz gegen Religionsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Richter stellten schlicht fest, dass die Antragsteller zum Zeitpunkt der Klage noch nicht unmittelbar betroffen waren. Das Verbot im Schulunterrichtsgesetz gilt erst ab September. Eine Antragstellung vor Inkrafttreten scheidet in der Regel aus, so der Gerichtshof. Auch die Möglichkeit späterer Verwaltungsstrafen nach wiederholten Verstößen reicht nicht aus, um bereits jetzt von einer Betroffenheit auszugehen. Die Entscheidung fiel rein formal. Inhaltlich blieb das Gesetz unangetastet.
Alle außer Grüne dafür
Das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter vierzehn Jahren war im letzten Dezember mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ im Nationalrat beschlossen worden. Nur die Grünen stimmten dagegen und warnten vor verfassungsrechtlichen Problemen. Das Gesetz trägt den Titel „Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots“. Es zielt darauf ab, Mädchen in diesem Alter vor sozialem und familiärem Druck zu schützen, der in manchen Milieus zum frühen Tragen eines islamischen Schleiers führt. Bei Verstößen sieht die Regelung zunächst Gespräche mit der Schülerin und den Erziehungsberechtigten vor, erst danach folgen Verwaltungsstrafen. Die breite Mehrheit im Parlament zeigte, dass auch sozialdemokratische und liberale Abgeordnete Handlungsbedarf sahen, um österreichische Schulen als Orte der Integration und nicht als Bühne für importierte religiöse Normen zu erhalten.
Formaler Rückschlag – der Streit geht weiter
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hatte das Gesetz von Anfang an scharf kritisiert und ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Verfassungswidrigkeit attestierte. Präsident Ümit Vural sprach von einer politischen Entscheidung und kündigte rechtliche Schritte an. Die nun abgewiesenen Anträge der fünf Familien passen in dieses Muster des Widerstands. Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung jedoch klargestellt, dass ein solcher Vorstoß zu früh kommt. Das ändert nichts daran, dass das Verbot ab September Realität wird. Ein inhaltlicher Test steht erst dann an, wenn das Gesetz tatsächlich angewendet wird und Betroffene unmittelbar in ihren Rechten berührt sind. Der erste Angriff auf das Kopftuchverbot ist damit gescheitert.
Berlin: 50 Prozent der Drittklässler erreichen Mindeststandard bei Mathe und Deutsch nicht

Die Hälfte der Drittklässler verfehlte bei den aktuellen VERA-Tests in Lesen und Mathematik bereits den Mindeststandard, die sogenannte Kompetenzstufe eins. Noch schlechter steht es beim Sprachgebrauch im Deutschen: 54 Prozent der Kinder erreichten die Mindestanforderungen nicht.
Vor zwei Jahren lag dieser Anteil noch bei 46 Prozent. In Mathematik stieg der Anteil der Kinder unter den Mindestanforderungen von 38 Prozent im Schuljahr 2022/23 auf nun 48 Prozent. Auch beim Lesen hat sich der Abwärtstrend verschärft. Lag der Anteil der Drittklässler, die die Mindestanforderungen nicht erfüllten, vor drei Jahren noch bei 35 Prozent, sind es heute exakt 50 Prozent.
In allen geprüften Bereichen haben sich die Leistungen Berlins Grundschüler spürbar verschlechtert. Selbst der Senat räumt ein, dass der Anteil der Schüler, die die Mindeststandards nicht erreichen, in allen Kompetenzbereichen weiterhin zu hoch ist. Den Optimalstandard, die höchste Kompetenzstufe fünf, erreichten im Lesen nur sechs Prozent der Kinder, beim Sprachgebrauch fünf Prozent und in Mathematik lediglich vier Prozent.
Der demografische Wandel im Klassenzimmer
In Berlin haben 57,4 Prozent aller Kinder einen Migrationshintergrund. Knapp 19 Prozent von ihnen besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Insgesamt weisen etwa die Hälfte aller Schüler ausländische Wurzeln auf. In Innenstadtbezirken wie Mitte oder Neukölln liegt der Anteil an einzelnen Schulen bei über 80 Prozent. Diese Zahlen beschreiben keine Randerscheinung mehr, sondern die Realität in vielen Klassenzimmern der Hauptstadt. Wo der Anteil an Kindern aus bildungsfernen Familien besonders hoch ist, häufen sich die Probleme beim Erlernen der deutschen Sprache, beim Lesen und beim elementaren Rechnen.
Der direkte Zusammenhang mit unkontrollierter Zuwanderung
Die katastrophalen Resultate beim Lesen, Schreiben und Rechnen korrelieren unmittelbar mit der unkontrollierten Zuwanderung bildungsferner Migrantenfamilien. Sprachdefizite, fehlende schulische Vorerfahrungen und kulturelle Unterschiede in der Wertschätzung von Bildung wirken sich hier unmittelbar auf die Leistungsfähigkeit ganzer Klassen aus. Diese Verbindung ist kein Zufall und kein Geheimnis. Sie lässt sich an den Schulen in den betroffenen Bezirken täglich beobachten. Dennoch wird sie von den politisch Verantwortlichen systematisch ausgeblendet.
Der Elefant im Klassenzimmer, den niemand beim Namen nennt
Dies ist der wahre Elefant im Raum. Grüne, rote und schwarze Politiker weichen der Ursache aus und greifen stattdessen zu Maßnahmen aus der üblichen Sozialkitsch-Kiste. Mehr Förderstunden, zusätzliche Sprachkurse oder bunte Integrationsprojekte mögen das Problem an der Oberfläche etwas aufhübschen. Sie ändern jedoch nichts an den strukturellen Folgen einer jahrelang betriebenen Zuwanderungspolitik, die auf Quantität statt auf Qualifikation setzte. Die Verantwortlichen lenken damit von ihrer eigenen Rolle bei diesem Bildungsdesaster ab und verhindern eine ehrliche Debatte über die Grenzen der Belastbarkeit des Schulsystems.
Kosmetik statt Konsequenz
Solange die eigentliche Ursache – die unkontrollierte Zuwanderung bildungsferner Familien – tabu bleibt, werden alle weiteren Anstrengungen im Bildungsbereich wirkungslos bleiben. Die Zahlen aus den Berliner Grundschulen sind kein isoliertes Phänomen. Sie sind das sichtbare Ergebnis einer Politik, die sich vor den realen Folgen ihrer Entscheidungen duckt. Solange dieser Zusammenhang nicht offen benannt und angegangen wird, wird sich an der Bildungskatastrophe in der Hauptstadt nichts Grundlegendes ändern.
Brüssel gegen patriotische Initiative: EU blockiert „Save Europe Act“

Foto: Gage Skidmore / wikimediacommons.org (CC BY-SA 2.0) / austriafirst.at
Mit dem „Save Europe Act“ fordern patriotische Aktivisten den sofortigen Stopp der Massenmigration und ein europäisches Remigrationssystem. Das Gesicht der Initiative gegen den EU-Asyl- und Migrationspakt, die niederländische Aktivistin Eva Vlaardingerbroek, berichtete in der „Aktuellen Stunde“ von Austria First über den Erfolg der Kampagne – und darüber, wie das Establishment in Brüssel dagegen vorgeht.
500.000 Unterschriften binnen weniger Wochen
Die Petition, die unter anderem von AfD und FPÖ unterstützt wird, konnte innerhalb weniger Wochen mehr als 500.000 Unterschriften sammeln und kann damit als voller Erfolg gewertet werden. Für offizielle Unterstützungsbekundungen im Rahmen des EU-Verfahrens braucht es allerdings zunächst eine Registrierung bei der EU-Kommission sowie anschließend eine Million Unterschriften aus mehreren EU-Mitgliedstaaten. Erst wenn diese Hürde genommen ist, muss sich die Kommission mit der Initiative befassen.
EU-Kommission sabotiert Petition im Voraus
Dazu dürfte es allerdings nicht kommen: Die EU-Kommission plant offenbar, die Initiative gar nicht erst zuzulassen. Vlaardingerbroek nahm dazu bei Austria First Stellung. Die Organisatoren hinter dem „Save Europe Act“ hätten von Anfang an damit gerechnet, dass die Kommission gegen die Initiative vorgehen werde. Das entscheidende Detail dabei: Die EU gehe nicht nur gegen den Inhalt vor, sondern wolle bereits die Registrierung verhindern. Bürger, die ein Ende der Massenmigration und Remigration fordern, sieht sie dadurch besonders getroffen.
EU beruft sich auf vermeintliche „Werte“
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte das Vorgehen gerechtfertigt. Angeblich würden zentrale Forderungen des „Save Europe Act“ gegen EU-Grundsätze und das Diskriminierungsverbot verstoßen. Vlaardingerbroek zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt und stellte klar, dass man sich nicht einschüchtern lasse.
Der „Save Europe Act“, dessen Unterschriften bereits nächste Woche von den Initiatoren nach Brüssel gebracht werden sollen, kann weiterhin hier unterzeichnet werden.
Hannover: Nach Schüssen in Groß-Buchholz – Polizei sucht mit Fotos nach Tatverdächtigem

Mit Hilfe einer Öffentlichkeitsfahndung sucht die Polizei Hannover seit Freitag, 10.07.2026, nach dem Tatverdächtigen El-Kerim C. Dieser soll in der Nacht zu Samstag, 04.07.2026, in Groß-Buchholz auf ein mit einer Personengruppe besetztes Fahrzeug geschossen haben (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/6311542).


Der 23-jährige El-Kerim C. ist männlich, 1,62 Meter groß und von schlanker Statur. Er hat braune Augen und zum Zeitpunkt der Tat trug er einen schwarzen Vollbart. Auffällig sind außerdem Tattoos auf seiner rechten Hand und auf der linken Halsseite, welches arabische Schriftzeichen zeigt (siehe Foto).
Aufgrund der zurückliegenden Tat sowie der Möglichkeit, dass der Gesucht eine Schusswaffe bei sich trägt, ist bei dem 23-Jährigen von einem hohem Aggressionspotenzial auszugehen. Deshalb warnt die Polizei ausdrücklich davor, den Mann eigenständig anzusprechen.
Die Ermittlerinnen und Ermittler bitten Zeugen, die Hinweise zu dem Mann und dessen Aufenthaltsort geben können, sich unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden oder den Notruf 110 zu wählen.
Linke NGO macht Stimmung für Asyl-Migration – und bekommt von der Regierung Millionen

Der Pro-Asyl-Verein „asylkoordination österreich“ steht einmal mehr in den Schlagzeilen: Die Nichtregierungsorganisation (NGO) wird seit Jahren staatlich subventioniert – und macht damit Stimmung gegen den Kurs jener Regierung, die sie großzügig finanziert.
Millionen Steuergelder für Pro-Asyl-Verein
Aufgedeckt hat das eine FPÖ-Anfrage. Nicht nur das Sport- und das Arbeitsministerium überweisen der linken NGO regelmäßig Geld, auch das ÖVP-geführte Innenministerium beteiligt sich mit Zuwendungen.
Laut Anfragebeantwortung von SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann erhielt die „asylkoordination österreich“ zwischen 2021 und 2025 rund 5,12 Millionen Euro aus dem Arbeitsministerium. Die jährlichen Förderungen lagen zunächst zwischen rund einer und 1,5 Millionen Euro, sanken im Jahr 2025 jedoch auf 219.000 Euro.
Gegen Abschiebungen, aber für Subventionen
Zusätzlich erhielt die NGO auch Gelder aus anderen Ressorts: Aus dem von SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler geführten Ministerium wurden zwei Projekte im Rahmen eines Präventionsprogramms im Sport mit insgesamt rund 371.000 Euro gefördert. Vom Innenministerium unter ÖVP-Minister Gerhard Karner flossen zwischen 2019 und 2024 zudem mehr als acht Millionen Euro.
Gleichzeitig tritt die NGO öffentlich als Kritikerin der Migrationspolitik Karners auf, insbesondere beim – zumindest lautstark angekündigten – Stopp des Familiennachzugs sowie bei Abschiebungen. Im März 2025 organisierte sie eine Protestkundgebung in Wien. Zudem brachte sie gemeinsam mit anderen Organisationen im April eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein, um ein Vorgehen gegen Österreich zu erreichen.



