18.09.2026 / Die wichtigsten Meldungen des Tages, die täglichen „Nachrichten AUF1“, präsentiert von Isabelle Janotka
Neuer Irrsinn im Anti-AfD-Kampf: Über diesen Klopp-Satz redet ganz Deutschland
Jürgen Klopp will die Nationalflagge nicht der AfD überlassen und einen „positiven Patriotismus“ zurückerobern. Bei seiner Begründung offenbart er aber sein verklemmtes Verhältnis zur eigenen Nation und übersieht, dass sein eigenes politisches Lager maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass die deutsche Nationalsymbolik fast nur noch bei der AfD beheimatet ist.
Aus und vorbei: Linke „Taz“ stellt gedruckte Ausgabe der Tageszeitung ein

In vier Wochen ist es so weit: Die linke Tageszeitung Taz stellt ihre gedruckte Ausgabe ein. Nur die Wochenausgabe wird noch gedruckt werden.
Saure Trauben-Reaktion
Eine solche Entscheidung gilt gemeinhin als Anfang vom Ende. Und das Ende zieht sich schon viele Jahre, denn die Verkäufe der Tageszeitung sinken seit langem. Schon seit 2018 gab es Überlegungen, die taz nur noch online „im Netz“ anzubieten.
Die jetzt von der Unternehmensführung kommunizierte „Seitenwende“ (Wortspiel zu Zeitenwende) und „Schritt in die Zukunft“ kann die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht verschleiern.
Flaggschiff des Haltungsjournalismus
Die taz wird seit 1978 herausgegeben und entstammt der alternativen Berliner Szene. Entsprechend ist auch ihre Ausrichtung: stramm links, geradezu linksextrem. Und damit in direkter Konkurrenz zu allen anderen Mainstream-Medien, die allesamt linke Gesellschaftspolitik betreiben. Derer die Bürger aber immer überdrüssiger werden.
Nach der verkauften Auflage der überregionalen Tageszeitungen ist die taz eine der kleineren Zeitungen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Maximalwert der Reichweite wurde im Jahr 2011 erreicht.
Keine Lust mehr auf linke Propaganda
Seither sinkt die verkaufte Auflage: von rund 30,2 Millionen Exemplaren im Jahr 1995 auf 11,5 Millionen im Jahr 2023. Der Niedergang bei der Auflage macht sich auch bei den Umsätzen der Tageszeitungen bemerkbar: Der Gesamtumsatz sank bis 2022 auf einen neuen Tiefststand und lag bei rund 6,53 Millionen Euro.
Noch dramatischer entwickelten sich die Zahlen bei der Druckausgabe und den elektronischen Ausgaben. Sie schrumpfte von Jahr 2012 bis Mitte 2022 von 57.761 auf knapp 45.618. Nun muss die Unternehmensführung die Reißleine ziehen.
AfD-Wahlkampfabschluss: Alice Weidel, Tino Chrupalla, Leif-Erik Holm und Ulrich Siegmund!
Abschlussveranstaltung der AfD Mecklenburg-Vorpommern! Vor Ort zu Gast: Die beiden Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie Leif-Erik Holm als Ministerpräsidentenkandidat für Mecklenburg-Vorpommern, außerdem mit dabei: Ulrich Siegmund!
Jan Böhmermann! Hat wohl zu viel gehetzt, der ZDF ihn nun abgesetzt
Jan Böhmermann, die Klöten klein, die Quoten lahm.
Hat wohl zu viel gehetzt, der ZDF ihn nun abgesetzt.
Tausend Kreuze für die Ungeborenen: Am Samstag findet in Berlin der 22. Marsch für das Leben statt
Am Samstag, dem 19. September 2026, ziehen wieder Tausende Menschen in Berlin und Köln für den Schutz menschlichen Lebens auf die Straße. Der Marsch für das Leben beginnt um 13 Uhr gleichzeitig am Washingtonplatz vor dem Berliner Hauptbahnhof und am Kölner Neumarkt; geplant ist das Ende gegen 16:30 Uhr. Motto der Veranstaltung: “Lebensrecht ist Menschenrecht. Ein Schritt für das Leben – sei dabei!”
Veranstalter ist der Bundesverband Lebensrecht e. V. (BVL), ein Dachverband christlich geprägter Lebensrechtsorganisationen. Vorsitzende ist Alexandra Maria Linder. Der Verband versteht den Marsch als überparteilich und überkonfessionell.
Die Geschichte reicht bis 2002 zurück. Damals zog der BVL unter dem Namen „1000 Kreuze für das Leben“ erstmals durch Berlin. Die weißen Kreuze sollten an die nach Angaben der Bewegung täglich rund tausend abgetriebenen Kinder erinnern. Weitere Märsche folgten 2004 und 2006. Seit 2008 findet die Demonstration jährlich statt, inzwischen am dritten September-Samstag. 2026 ist es der 22. Marsch in Berlin und der vierte in Köln. 2025 kamen nach Veranstalterangaben zusammen rund 7.000 Teilnehmer.
Schutz von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod
Die Linie des BVL ist klar: Menschliches Leben und Menschenwürde beginnen mit der Zeugung. Daraus folgt die Forderung, ungeborenes Leben rechtlich und gesellschaftlich zu schützen. Schwangerschaftsabbrüche gelten als Unrecht; die geltende Beratungsregelung nach § 218 StGB wird als Kompromiss hingenommen, eine Streichung aus dem Strafgesetzbuch oder eine weitere Liberalisierung abgelehnt.
Daneben stehen weitere bioethische Themen: der assistierte Suizid, der vorgeburtliche Bluttest NIPT, der nach Ansicht der Veranstalter zur Selektion von Kindern mit Behinderung beiträgt, und die Leihmutterschaft. Linder fordert ein vollständiges Verbot jeder Form der Leihmutterschaft. Kinder dürften nicht zu Objekten, Frauen nicht zu „Gebärmaschinen“ gemacht werden. Ergänzend verlangen die Organisatoren konkrete Hilfen für Frauen in Schwangerschaftskonflikten, eine Beratung, die auf das Leben ausgerichtet bleibt, und den Verzicht auf Werbung für Abtreibung. Der Marsch soll, so der BVL, ein Bekenntnis zur universalen Menschenwürde sein – nicht gegen Frauen, sondern für Frauen und Kinder.
Bischöfe senden lieber Grußworte – nur wenige kommen selbst
Kirchliche Unterstützung ist in diesem Jahr wieder breit. Bischof Rudolf Voderholzer aus Regensburg nimmt erneut persönlich in Berlin teil, ebenso Weihbischof Josef Graf und der emeritierte Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke. Weihbischof Dominikus Schwaderlapp hat seine Teilnahme in Köln angekündigt. Voderholzer nennt das Erscheinen eine „staatsbürgerliche Pflicht“.
Bischof Heiner Wilmer, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, schickte lediglich ein Grußwort. Der Marsch erinnere an die Aufgabe, menschliches Leben in allen Phasen zu achten, zu schützen und zu fördern. Eine Gesellschaft sei human, „wenn sie dem ungeborenen Leben Raum gibt, Lasten gemeinsam trägt und niemanden allein lässt.“ Zugleich formulierte Wilmer den Satz: Wer menschliches Leben schützen wolle, könne nicht gleichzeitig Menschen gegeneinander ausspielen, ausgrenzen oder ihre Würde relativieren. Gemeint ist damit natürlich die AfD.
Seit zehn Jahren: Beatrix von Storch ist jedes Mal dabei
Neben Geistlichen gehören seit Jahren auch Politiker zum Bild des Marsches. Aus der Union waren früher Volker Kauder, Hubert Hüppe oder Johannes Singhammer sichtbar. In diesem Jahr ist öffentliche Zusage zur Teilnahme aus Unionskreise bekannt.
Beständig präsent ist dagegen die AfD. Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, nimmt seit mehr als einem Jahrzehnt regelmäßig teil. 2014 trug sie das Fronttransparent, 2015 führte sie den Zug mit an. 2016 wurde sie von einem Gegendemonstranten angespuckt. Auch 2025 dokumentierte sie ihre Teilnahme öffentlich.
Ihre Position zum Thema ist seit Jahren unverändert. „Abtreibung ist kein Menschenrecht“, sagte sie 2018. Stattdessen wünsche sie sich eine „Willkommenskultur für Kinder“. Abtreibung sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Was rechtswidrig sei, dürfe nicht beworben werden. Die AfD halte am gesellschaftlichen Kompromiss des § 218 fest, lehne aber jede weitere Aufweichung ab. 2024 erklärte sie gemeinsam mit der Abgeordneten Nicole Höchst, das Grundgesetz schütze auch das ungeborene Leben; nötig seien Hilfen für Frauen in Not, keine Quasi-Aufforderung zum Abbruch. 2022 nannte sie den Marsch ein Zeichen gegen Bestrebungen, den Paragraphen 218 abzuschaffen.
Wenn Kirchen denselben Einsatz je nach Partei bewerten
Genau dieses Engagement wird von Teilen der Kirchen immer wieder öffentlich in Zweifel gezogen. Weihbischof Schwaderlapp kündigte 2026 zwar erneut seine Teilnahme an, geißelte aber „entschieden“ jedem Versuch, den Lebensschutz „für parteipolitische oder rechtspopulistische Zwecke zu instrumentalisieren“. Das Erzbistum Köln und die Deutsche Bischofskonferenz schlugen in die gleiche Kerbe, wiewohl es dieselben Kirchenvertreter in der Vergangenheit kein einziges Mal störte, daß Unionspolitiker am Marsch teilnahmen.
Die Kritik soll eine Politikerin und eine Partei treffen, die dasselbe Kernanliegen formulieren, das auch die kirchlichen Grußworte tragen: den Schutz des Lebens von Anfang an, Hilfe statt Abbruch, keine Relativierung der Würde Ungeborener. Wer von Storch und die AfD am Lebensrecht misst, findet dort keine Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts über den bestehenden Kompromiss hinaus, wohl aber den Widerstand gegen dessen Aushöhlung. Dass ausgerechnet Kirchenvertreter diesen Einsatz wiederholt unter Generalverdacht stellen, während sie denselben Marsch begrüßen, entwertet das eigene Zeugnis. Lebensrecht ist entweder ein Menschenrecht – oder es gilt nur, solange die falsche Partei es nicht mitträgt. Der Marsch selbst bleibt davon unberührt: Er versammelt am 19. September erneut jene, die ungeborenes Leben nicht für verhandelbar halten.
Esslingen: Exhibitionistischer “asiatischer Phänotyp” belästigt 19-jährige deutsche Frau
Am Donnerstagmittag (17.09.2026) entblößte sich ein bislang unbekannter Mann am Bahnhof Esslingen-Zell.
Derzeitigen Erkenntnissen zufolge soll sich der Unbekannte gegen 11:25 Uhr am Treppenaufgang zu den Gleisen 3 und 4 aufgehalten haben. Dort entblößte der Verdächtige offenbar vor den Augen einer 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen sein Glied und manipulierte daran. Anschließend soll er um 11:27 Uhr eine S-Bahn in Richtung Stuttgart betreten haben.
Bei dem Verdächtigen handelt es sich mutmaßlich um einen etwa 170cm großen und 40 bis 50 Jahre alten Mann. Dieser soll einen asiatischen Phänotyp gehabt haben. Er hatte zudem wohl eine schwarze Kurzhaarfrisur. Zur Tatzeit war der Mann offenbar mit einer dunklen Daunenjacke mit roten Streifen und einer Jogginghose bekleidet.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlung. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der zuständigen Bundespolizeiinspektion Stuttgart in Verbindung zu setzen. (Tel. 0711 55049-1020 oder per E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de).
Drohnen-Alarm am Flughafen Leipzig: Bundesregierung verweigert Auskunft

Foto: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag / Markus Kutscher/wikimediacommons.org (Attribution)
Nach dem Fund einer mit Sprengstoff versehenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle bleiben zentrale Fragen zur Sicherheit offen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Edgar Naujok wollte von der Bundesregierung wissen, warum dort weiterhin militärische beziehungsweise militärisch relevante Transporte abgewickelt werden und wie der Flughafen angesichts möglicher Drohnenangriffe geschützt wird. Berlin verweigert die Antwort – mit Verweis auf das Staatswohl.
Berlin zieht die Notbremse
Naujok hatte seine Schriftliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Konkret wollte der Abgeordnete wissen, ob die Bundesregierung Gründe für die weiterhin stattfindenden militärischen beziehungsweise militärisch relevanten Transporte kenne, obwohl aus seiner Sicht Defizite bei der aktiven Drohnenabwehr bestünden. Außerdem fragte er nach den daraus gezogenen Konsequenzen.
Die Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. September hat es in sich. Staatssekretär Sebastian Hartmann (SPD) erklärt darin, die Bundesregierung sei nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beantwortung „aus Gründen des Staatswohls“ nicht möglich sei. Selbst eine Einstufung als Verschlusssache und eine Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages komme nicht infrage.
Zu sensibel für eine Antwort
Die Begründung der Bundesregierung ist ungewöhnlich deutlich: Eine Antwort könnte nach ihrer Einschätzung spezifische Informationen über die Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle und dessen Absicherung offenlegen. Solche Angaben könnten für mögliche weitere Sabotageangriffe genutzt werden und das Risiko weiterer Attacken erhöhen.
Die Bundesregierung verweist dabei auch auf mögliche Folgen für den Flughafenbetrieb. Würden sensible Informationen über Personal, Flugzeuge oder Infrastruktur bekannt, könnten diese nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums gezielt ausgenutzt werden. Das Informationsinteresse des Bundestages müsse deshalb hinter den schutzwürdigen Interessen des Staates zurücktreten, so die bemerkenswerte Begründung.
Hintergrund ist ein brisanter Drohnen-Vorfall
Die Geheimhaltung fällt in eine Zeit erhöhter Aufmerksamkeit für die Sicherheit des Flughafens. Anfang August wurde auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne entdeckt, an der sich ein Paket mit Sprengstoff und ein beschädigter Zünder befanden. Das sächsische Landeskriminalamt bestätigte den Fund. Der Flugverkehr wurde daraufhin zeitweise unterbrochen.
Der Vorfall bekam zusätzliche Brisanz, weil am Standort mehrere ukrainische Antonow-Frachtmaschinen stationiert sind. Dort befinden sich insgesamt sechs AN-124-Maschinen der ukrainischen Airline Antonov in Leipzig; die Flugzeuge werden demnach auch von der Bundeswehr genutzt.
Anonymer Flughafenmitarbeiter schildert den Vorfall anders
Wie von unzensuriert berichtet, wirft der Fall noch weitere Fragen auf: Ein vermeintlicher Flughafenmitarbeiter behauptete auf einem von einem ukrainischen Blogger veröffentlichten Tonband, in jener Nacht selbst Dienst gehabt zu haben und schilderte den Fund der Drohne anders als die spätere Rekonstruktion der Ermittler. Ursprünglich soll ein Kollege kurz vor Mitternacht eine kleine Hobby-Drohne bemerkt und zu Boden gedrückt haben. Gleichzeitig ergaben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, dass die Drohne nach Auswertung von Überwachungskameras bereits gegen 19.30 Uhr auf die Tragfläche einer ukrainischen Antonow geprallt und anschließend zu Boden gefallen sein soll.
Der Informant behauptet, an der Drohne sei zunächst kein Sprengstoff zu sehen gewesen. Erst am nächsten Morgen habe er in Medienberichten Bilder mit Sprengmaterial gesehen. Zudem sei jener Mitarbeiter, der die Drohne entdeckt haben soll, nicht ausführlich befragt worden.
Naujok fordert Antworten
Genau vor diesem Hintergrund sieht Naujok weiterhin erheblichen Aufklärungsbedarf. Der Abgeordnete erklärt, er habe Verständnis dafür, dass sensible Informationen geschützt werden müssten. Das parlamentarische Informationsrecht dürfe jedoch „nicht zu einer Farce verkommen“, so Naujok.
Der AfD-Abgeordnete fordert insbesondere Klarheit darüber, wie die Sicherheit des Flughafens gewährleistet wird. Dabei gehe es nicht nur um die Interessen der Reisenden, sondern auch um die Bedeutung des Flughafens für die regionale Infrastruktur. Naujok kündigt an, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Drohnenabwehr bleibt bundesweit ein Problem
Dass die Frage der Drohnenabwehr nicht nur den Flughafen Leipzig/Halle betrifft, zeigt die aktuelle Sicherheitsdebatte in Deutschland. Der Tagesspiegel berichtete nach dem Leipziger Vorfall über Lücken bei Zuständigkeiten, Abschussregeln und verfügbarer Technik. Auch an Bundeswehrstandorten wurden in den vergangenen Monaten Drohnen gesichtet.
Bozen: Drei Messer-Asylanten an einem Tag

Am vergangenen Mittwoch (16. September) hat die Polizei verstärkte Kontrollen in Bozen durchgeführt. Insgesamt wurden 141 Personen identifiziert und 31 Fahrzeuge kontrolliert.
Die Einsatzzentrale schickte am Vormittag zwei Funkstreifen in die Trientnerstraße, wo ein mit einem Messer bewaffneter Mann Hausbewohner bedrohte. Als die Beamten den 30-jährigen Albaner vor Ort stoppten und entwaffneten sie ihn sofort. Wie sich bei den ersten Erhebungen herausstellte, hatte der bereits polizeilich bekannte Mann kurz zuvor versucht, im Garten des Wohnhauses ein Fahrrad aufzubrechen. Als ihn mehrere Bewohner dabei überraschten, bedrohte er sie mit dem Messer. Er wurde wegen versuchten schweren Diebstahls und des Tragens gefährlicher Gegenstände angezeigt, dazu kommt eine Meldung wegen Drogenbesitzes.
Ebenfalls am Vormittag wurde bei Kontrollen an der Rombrücke ein 36 Jahre alter Libyer identifiziert. Beim Anblick der Beamten versuchte der Asylwerber, ein Küchenmesser loszuwerden. Es wurde beschlagnahmt, der Mann angezeigt. Später wurde in derselben Zone ein 40-jähriger Nigerianer kontrolliert, der ein 16 Zentimeter langes Messer bei sich versteckt hatte. Auch er wurde wegen des Tragens gefährlicher Gegenstände angezeigt.
Im Lauf des Tages kamen zwei weitere Anzeigen dazu: gegen einen 38-jährigen Italiener wegen Beleidigung eines Amtsträgers und gegen einen 39-jährigen Tunesier, weil er gegen eine Wegweisung aus der Gemeinde Bozen verstoßen hatte.
Hamburg: Afghane erwürgt seine Frau und marschiert ins Polizeirevier
Ein 40-Jähriger steht im Verdacht am Donnerstagmorgen seine 34-jährige Ehefrau in ihrer Wohnung in Hamburg-Barmbek-Süd getötet zu haben. Er stellte sich anschließend bei der Polizei. Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen erschien ein 40-jähriger Afghane heute Morgen am Polizeikommissariat 31 (PK 31) und berichtete, er habe seine Ehefrau getötet. Polizistinnen und Polizisten suchten umgehend die Wohnung in der Von-Essen-Straße auf und fanden dort eine leblose Frau vor.
Die ebenfalls alarmierten Rettungskräfte der Feuerwehr übernahmen die von den Polizeikräften begonnenen Reanimationsmaßnahmen und transportierten die 34-jährige Frau in ein Krankenhaus. Dort verstarb sie wenig später.
Den 40-Jährigen nahmen die Polizeibeamtinnen und -beamten am PK 31 daraufhin vorläufig fest.
Das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes übernahm die psychosoziale Akutbetreuung von Angehörigen.
Die Mordkommission (LKA 41) übernahm in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hamburg (Abteilung für Kapitaldelikte) die Ermittlungen am Tatort.
Der 40-jährige Tatverdächtige wird dem Untersuchungsgefängnis zugeführt und muss sich dort morgen vor einem Haftrichter verantworten.
Wuppertal: Polizeibekannter Afghane legt Feuer an Synagoge

Eine männliche Person hat heute (17.09.2026, 14:00 Uhr) eine brennbare Flüssigkeit auf den Treppenstufen vor der Bergischen Synagoge in Barmen ausgebreitet und angezündet. Der Brand konnte unmittelbar gelöscht werden. Der Tatverdächtige (37) konnte in Tatortnähe durch Polizeibeamte festgenommen werden. Nach ersten Erkenntnissen handelte der polizeibekannte, 37-jährige Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit, allein. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.


