Isère: fünf Schulmädchen sexuell missbraucht, gegen einen siebzehnjährigen Tunesier wird ermittelt

Die Tat ereignete sich am Donnerstag, den 24. Juni, in der Nähe eines Colleges in Beaurepaire, im Departement Isère, berichtet die Tageszeitung Le Dauphiné. Während sie sich auf den Heimweg machte, wurde eine junge Schülerin am Ausgang ihrer Schule von einem Mann angesprochen. Der Mann soll sich ihr gegenüber zudringlich verhalten und ihre Brust und ihr Gesäß berührt haben. Das Mädchen drehte sich um und informierte sofort eine Schulaufsichtsperson. Vier weitere Mädchen an derselben Schule haben seitdem angegeben, Opfer ähnlicher sexueller Übergriffe geworden zu sein, wahrscheinlich durch dieselbe Person. Sie hatten sich nicht getraut, darüber zu sprechen, bevor ihre Klassenkameradin angegriffen wurde. Die Eltern der angegriffenen Schüler erstatteten Anzeige. Als die Gendarmen alarmiert wurden, gelang es ihnen, den mutmaßlichen Angreifer, einen 17-jährigen Tunesier, der erst seit wenigen Tagen in Frankreich war, festzunehmen. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und anschließend angezeigt.

Der Beschuldigte, ein Minderjähriger, wurde an die Staatsanwaltschaft Vienne verwiesen und dann einem Jugendrichter vorgeführt. Dieser klagte ihn wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige unter 15 Jahren und über 15 Jahren an. Er wurde unter Polizeiaufsicht bis zu seinem Prozess freigelassen, und es wurde ihm verboten, sich der Stadt Beaurepaire zu nähern.

https://www.valeursactuelles.com/regions/auvergne-rhone-alpes/isere/vienne/faits-divers/isere-cinq-collegiennes-agressees-sexuellement-un-tunisien-de-dix-sept-ans-mis-en-examen/

„Wie viele verurteilte Asylwerber gibt es derzeit in Tirol ?“

Die Tiroler Freiheitlichen orten eine massive Angst innerhalb der Bevölkerung – vor allem bei Frauen – im Zusammenhang mit Terror-Attacken und sexuellen Übergriffen. Nun wollen sie wissen, wie viele verurteilte Asylwerber sich derzeit in Tirol aufhalten.

Die jüngsten Vorfälle in Würzburg (UT24 berichtete) und in Wien (UT24 berichtete)beweisen für den Tiroler FPÖ-Obmann und Landtagsabgeordneten Markus Abwerzger, dass „wir ein massives Integrationsproblem von islamischen Zuwanderern haben.“ Laut ihm müssten sowohl das Innenministerium als auch die Landesregierung „endlich alle Karten auf den Tisch legen“, denn die Bevölkerung habe ein Recht darauf zu wissen, wie viele verurteilte Asylwerber oder Zuwanderer derzeit in Tirol leben. Auch die Anzahl an „potenziell radikal islamistischen Tätern“ in Tirol wollen die Freiheitlichen in Erfahrung bringen.

Für den Innsbrucker FPÖ-Stadtrat Rudi Federspiel müssten nun auch die Sicherheitspoller in der Innenstadt umgesetzt werden: „Die Grünen weigern sich beständig, das ist eine Schande und auch eine massive Sicherheitslücke, gerade in den kommenden touristisch intensiven Sommermonaten“, sagt Federspiel. Weiters verweist er darauf, dass sich viele Frauen in der Stadt, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, nicht mehr aus dem Haus trauen: „Unsere Bevölkerung lebt in Angst, während verurteilte Asylwerber und potentielle islamistische Attentäter vom Staat durchgefüttert werden. Wir leben in einer verkehrten Welt“, zeigt sich Federspiel besorgt.

https://www.unsertirol24.com/2021/06/30/wie-viele-verurteilte-asylwerber-gibt-es-derzeit-in-tirol/

Chemnitz: Libyer verdreckt Bahn mit Nussschalen und spuckt Frau an

Samstagabend war ein 49-jähriger Libyer in einer Straßenbahn der Linie 5 im Bereich der Annaberger Straße unterwegs, aß dabei Nüsse und warf die Nussschalen auf den Boden. Als eine Mitfahrerin (50) in der Straßenbahn den Mann auf dieses Verhalten ansprach, schrie und spuckte dieser die Frau an und bespritze sie mit einem Getränk. Zwei andere Straßenbahninsassen (m/21, m/66) kamen der 50-Jährigen zu Hilfe, wobei es zu einer Rangelei kam. Als einer der jüngere Helfer am Boden lag, ging der 49-Jährige auf diesen los und fügte ihm eine Kratzwunde am Arm zu. Letztlich gelang es den beiden Männern den
49-Jährigen bis zum Eintreffen der zwischenzeitlich alarmierten Polizeibeamten festzuhalten. Durch seine Handlungen waren beide Helfer leicht verletzt worden, wobei eine medizinische Behandlung nicht erforderlich war. Die Polizisten leiteten Ermittlungen gegen den
49-Jährigen wegen Körperverletzung und Beleidigung ein.

https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2021_82092.htm

Leipzig: Radfahrerin von Dunkelhäutigem sexuell belästigt

Gestern Mittag fuhr eine junge Frau (22) mit ihrem Fahrrad den Verbindungsweg entlang der Bahngleise zwischen dem Dösner Weg und der Kohlenstraße. Dort kam von hinten ein fremder Mann ebenfalls auf dem Fahrrad angefahren. Er fuhr an der 22-Jährigen vorbei und fasste ihr dabei in den Schritt. Danach fuhr er davon.

Der Unbekannte kann wie folgt beschrieben werden:

– circa 1,75 bis 1,80 Meter groß
– schlanke Figur
– dunkler Teint
– dunkle kurze Haare
– magentafarbenes kurzes Shirt
– dunkle Hosen (vermutlich lang)
– hatte ein älteres dunkles Fahrrad dabei

Die Polizei ermittelt wegen sexueller Belästigung.

Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt und insbesondere zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 zu melden.

https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2021_82181.htm

Laubach: Randalierender Türke mit Messer löst Polizeieinsatz in Laubach aus

Zu einem Polizeieinsatz mit mehreren Streifenwagen kam es Dienstagmittag am Markplatz in Laubach. Ein 45-jähriger Mann kam im Anschluss in eine Fachklinik.

Gegen 11.45 Uhr meldete Zeugen einen randalierenden Mann, der offenbar die Besucher anpöbeln würde. Beim Erblicken einer Polizeistreife zog der auf der Fahrbahn (Marktplatz/Kirchplatz/Oberer Langgasse) stehende Randalierer ein Messer aus der Hose. Er drohte, sich und andere mit dem Messer zu verletzen. Trotz mehrfacher Aufforderung, dass Messer fallenzulassen und der Ankündigung eines Schusswaffengebrauchs, legte er das Messer nicht ab. Indessen hielt er das Messer mehrfach an seinen Hals und forderte, von den Polizisten erschossen zu werden. Trotz des Einsatzes eines Pfeffersprays flüchtete er in Richtung Laubacher Schloss und nahm dann offenbar einen Radfahrer ins Visier. Durch laute Zurufe der Polizisten wurde der Radfahrer gewarnt und konnte sich in Sicherheit bringen. Die Polizeikräfte nahmen die Verfolgung auf. Dabei musste ein weiterer Fahrradfahrer gewarnt werden. Dieser wollte offenbar die Situation filmen. Die Verfolgung endete dann letztendlich in der Straße “Am Schlossplatz”. Der erneute Einsatz von Pfefferspray führte zur Festnahme des Mannes aus dem Landkreis Gießen. Das Messer stellten die Polizisten sicher. Nachdem der türkische Staatsbürger durch eine RTW-Besatzung zunächst versorgt wurde, kam er in eine Fachklinik.

Wer hat das Vorgehen am Dienstagmittag beobachtet? Wer kann Hinweise auf die Identität des zweiten Fahrradfahrers geben? Hinweise bitte an die Polizeistation Grünberg unter 06401/9134-0.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/4956103

Indizien dafür, dass schwere Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen vertuscht werden – Höchste Zeit für eine öffentliche Diskussion

Indizien dafür, dass schwere Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen vertuscht werden – Höchste Zeit für eine öffentliche Diskussion – ScienceFiles

Es ist staatlichen Institutionen wie dem Paul-Ehrlich-Institut oder dem Robert-Koch-Institut möglich, die Löschung von Meldungen, die zuvor bei der EMA als Nebenwirkung auf eine Impfung erfasst wurden, zu verlangen. Aukema hat offensichtlich nach solchen “Verlangen auf Löschung” gegraben und rund 85.000 solcher Verlangen, die sich im Jahr 2021 auf einen COVID-19-Impfstoff beziehen, gefunden. Was es damit genau auf sich hat, das versuchen wir derzeit in einem Kontakt mit Wouter Aukema zu klären. In einer demokratischen Gesellschaft wäre ein Ergebnis, wie das von Aukema, Anlass zu einer intensiven Recherche und Diskussion. In einer totalitären Gesellschaft wird die entsprechende Diskussion nicht geführt und der Überbringer der Nachricht verfolgt. In welcher Gesellschaft leben wir derzeit?

Dass die Bundesregierung offenkundig bei der Meldung von Daten zu Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen eine Handbremse gezogen hat und versucht, die entsprechenden Meldungen durch eine “Umdefinition” der Grundlagen einer Meldung, zu minimieren, das haben wir unter anderem in diesem Post beschrieben.

Auch diese Woche haben wir wieder nach Mustern in den Daten von Vigiaccess gesucht, die auf eine Häufung von Komplikationen nach Impfung hinweisen. Die Daten die wir heute vorstellen, beziehen sich auf Nebenwirkungen im Gehirn und umfassen alle Fälle, die bis zum 30. Juni 2021 in Vigiaccess erfasst wurden.

Demnach sind nach einer Impfung:

1.348 Fälle von Thrombosen im Gehirn;
1.090 Schlaganfälle,
921 Fälle einer Gehirnblutung und
52 Fälle von Gehirntod
erfasst worden. Auch dieses Mal handelt es sich wieder um Einzelfälle schwerwiegender Nebenwirkungen, 3.411 Einzelfälle, die in einem Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung stehen. 3.411 potentielle Kollateralschäden einer Impf-Manie, die, aufgrund des begründeten Verdachts auf Datenunterschlagung langsam in den Bereich des Kriminellen übergegangen ist.

Corona: Straffällige Asylwerber dürfen bei Test-Verweigerung nicht abgeschoben werden

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz hat heute, Mittwoch, in einer Pressekonferenz den nächsten Riesenskandal der ÖVP-Asylpolitik angesprochen. Wie unzensuriert bereits berichtete, können straffällige Asylweber bei Verweigerung eines Corona-Tests nicht abgeschoben werden. Hingegen gibt es für die Österreicher praktisch eine Test- oder Impfpflicht.

“Hausgemachtes Problem” im Innenministerium

Schnedlitz sprach von einem „hausgemachten Problem“ im Innenministerium und präsentierte ein internes Papier aus dem Ressort von Karl Nehammer, in dem folgende Frage gestellt wird:

Wiederholt wurde vor Abschiebungen der PCR-Test verweigert und somit die Abschiebung verhindert. Wie wird in Zukunft damit umgegangen? Hat das Auswirkungen auf den Haftvollzug?

Asylwerber dürfen zum Test nicht gezwungen werden

Dabei ging es um Schubhäftlinge. Also um Personen, die vor Außerlandesbringung stehen. Die Regelung, die daraufhin das Innenministerium ausgab, lautete wie folgt:

Die Durchführung eines solchen Tests stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität im Sinne des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Für den Zweck einer Abschiebung ergibt sich weder aus dem Epidemiegesetz, noch aus dem Covid-19-Maßnahmengesetz eine gesetzliche Grundlage, welche den Betroffenen eine Mitwirkung an beziehungsweise eine Duldung des Testes auferlegt. Mangels gesetzlicher Grundlagen kommt auch ein Titelbescheid und eine Vollstreckungsverfügung nicht in Betracht. Das heißt: Zum Zweck einer Abschiebung können die Tests nicht erzwungen werden. Wenn ein solcher Test, Voraussetzung für die Abschiebung in einen Drittstaat ist, so ist danach zu trachten, dass die Schubhäftlinge sich diesem freiwillig unterziehen. Sollten sie sich weigern, können sie an den geplanten Flug eben nicht teilnehmen. Das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Anm. d. R.) prüft dann, ob eine Anhaltung in Schubhaft oder die Verhängung des gelinderen Mittels möglich ist. Ergibt die Sachlage, dass weder Schubhaft, noch gelinderes Mittel anwendbar sind, so ist die betreffende Person in Freiheit zu entlassen.

Schnedlitz: “Das ist nicht mehr tragbar”

Auf gut Deutsch hieße das, so Schnedlitz, dass das Innenministerium während Corona eine Möglichkeit geboten habe, straffälligen Schubhäftlingen einen Freifahrts- und Persilschein auszustellen, damit sie in Freiheit entlassen würden, dort weiter straffällig sein und oft auch etwas Schlimmeres passieren könnte. Schnedlitz sagte empört:

Wenn man sich dann anschaut, was die gleiche Bundesregierung, der gleiche Innenminister mit der österreichischen Bevölkerung macht, dann ist das nicht mehr tragbar, dann schlägt das dem Fass den Boden aus.

Österreichern Ersatzfreiheitsstrafen angedroht

Der FPÖ-Generalsekretär kritisierte Nehammer scharf, dass er gegen rechtschaffene Österreicher, die sich nichts zuschulden kommen ließen, Ersatzfreiheitsstrafen angedroht habe, weil sie vielleicht zu nahe auf einer Parkbank gesessen seien, oder dass die Bundesregierung es Schülern verbiete, ihre Schule zu besuchen, wenn sie keinen Test machen würden, aber gleichzeitig Schubhäftlinge, Gewalttäter, die Tests verweigern, freigelassen werden würden. Das zeige die Doppelbödigkeit dieser ÖVP.

https://www.unzensuriert.at/content/130767-straffaellige-asylwerber-duerfen-bei-test-verweigerung-nicht-abgeschoben-werden/

Willkür der Staatsmacht: 8 Hausdurchsuchungen wegen Weimar-Urteil

Am gestrigen Dienstag fanden in Deutschland zumindest acht Hausdurchsuchungen mehr oder weniger zeitgleich statt. Grund ist das sensationelle Kindeswohl-Urteil des Weimarer Richters Christian Dettmar aus dem April. Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen. Neben Computern, Handys und Speichermedien sollen auch Original-Gerichtsakten beschlagnahmt worden sein. Ein politisches Motiv wird vermutet, Beweismittelvernichtung befürchtet.

Die Repression durch die Staatsmacht nimmt in Deutschland immer groteskere und beängstigendere Züge an. Allein die Tatsache, jemanden zu kennen, reichte den Staatsorganen als Vorwand, um Räumlichkeiten von am Verfahren völlig Unbeteiligten zu durchsuchen. Die Wohnungen und fallweise auch die Büroräume von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, der Mutter der betroffenen Kinder, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Ulrich Masuth, Prof. Dr. Christian Kuhbandner und Prof. Dr. Ines Kappstein sind seitens der Staatsanwaltschaft Erfurt durchsucht worden, wird auf 2020news.de berichtet. Handys, Computer, Festplatten, USB-Sticks wie auch diverse Unterlagen wurden beschlagnahmt.

Als offizieller Grund für die Durchsuchungen wurde der Rechtsbeugeverdacht gegen Richter Dettmar genannt. Dieser hatte am 8. April ein unter Maßnahmen-Kritikern umjubeltes Urteil gefällt, das Schulen in Weimar mit sofortiger Wirkung untersagte, die Schüler zum Maskentragen, Abstandhalten und Testen zu zwingen (Wochenblick berichtete). Am 26. April schlug die repressive Staatsmacht dann zum ersten Mal bei Richter Dettmar zu. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden Büro und Auto durchsucht und sein Handy beschlagnahmt, wie Wochenblick berichtete.

Der Vorwurf der Rechtsbeugung stehe juristisch auf äußerst wackeligen Beinen, heißt es im Bericht. Es geht um die Frage, ob Richter Dettmar als Familienrichter für den Fall überhaupt zuständig war. Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich in einem ähnlichen Fall entschieden, dass dieser Rechtsweg zulässig ist, somit habe sich Richter Dettmar zu Recht als zuständig angesehen.

„Es mag hier im Detail noch juristischen Klärungsbedarf geben, eine Rechtsbeugung ist aber ausgeschlossen, wenn sich ein Richter einer vertretbaren Rechtsauffassung anschließt“, wird die Situation im Bericht beurteilt. Im vorliegenden Fall „dürfte diese sogar die einzige sein, die dem hohen Gut der Kindswohlsicherung Rechnung trägt.“

Dettmars Anwalt Dr. Gerhard Strate beurteilte das massive und unverständliche Vorgehen der Staatsanwaltschaft Erfurt mit den Worten: „Die Entwicklung dieses Verfahrens macht um den Rechtsstaat Angst und Bange. Sein Effekt ist die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft.” Der Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich meinte bei der gestrigen Ad-hoc-Sitzung des Corona-Ausschusses, dass die Gefahr einer „Beweismittelvernichtung“ oder „Strafvereitelung im Amt“ im Raum stehe, jedenfalls aber ein Interessenkonflikt vorliege. Im Zuge der Durchsuchung beim Anwalt, der die Kinder vertritt, wurde eine noch ungeöffnete Original-Gerichtsakte beschlagnahmt, die sich der Anwalt hatte zukommen lassen.

Die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, sie hatte das Gutachten über die mangelnde Aussagekraft der PCR-Tests für das Verfahren erstellt, musste ebenfalls eine Durchsuchung ihrer privaten und Büroräumlichkeiten über sich ergehen lassen.Sie sprach von einem „ausgesprochen ungewöhnlichen Vorgang“ und meinte: „Es ist unglaublich, dass die Polizei ohne Not einfach alle möglichen Unterlagen, mein Handy und meinen Computer beschlagnahmt und sich so Zugang zu meiner gesamten Korrespondenz auch in meiner Eigenschaft als Spitzenkandidatin der Partei dieBasis für die Bundestagswahl verschafft.“ Sie stellt den Verdacht in den Raum, dass möglicherweise ihre Kandidatur für die Bundestagswahlen im September der Hintergrund für die Durchsuchung sein könnte, da das Gutachten „im vollen Wortlaut veröffentlicht“ sei und „von jedermann eingesehen werden“ kann.

Auch bei einem weiteren Kandidaten der Partei dieBasis, Ulrich Masuth, wurde eine Durchsuchung durchgeführt. „Grund der Durchsuchung in unserer Ehewohnung ist laut richterlichem Beschluss die Frage, ob meine Ehefrau ein ‚Kennverhältnis‘ zu Richter Dettmar unterhalte. Auf Nachfrage hätte meine Frau jederzeit mitgeteilt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern dass wir seit vielen Jahren befreundet sind.“ Masuth fragt sich, was die Freundschaft mit dem Verfahren zu tun haben soll und gibt an, dass von insgesamt neun beschlagnahmten Geräten nur ein einziges seiner Frau gehöre und, dass diese nicht hätten „beschlagnahmt werden dürfen“.

„Es kann nicht sein, dass sich eine staatliche Entität ohne Grund in den Besitz von Gegenständen und Dokumenten der Opposition bringt, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Interessant in diesem Zusammenhang: die Polizei wollte sich sogar noch Zugang zu unserem ‚Basis-Auto‘ verschaffen, was kann das mit einem möglichen ‚Kennverhältnis‘ zu tun haben?”

https://www.wochenblick.at/willkuer-der-staatsmacht-8-hausdurchsuchungen-wegen-weimar-urteil/

Frankreich: Imam wegen Aufstachelung zum Rassenhass angeklagt, sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung beantragt

Was steckt wirklich hinter diesem Hadith (Wort des Propheten Muhammad in der muslimischen Religion), verkündet am 15. Dezember 2017 von Imam Mohamed Tataï während einer Predigt in der Moschee En Nourr? Das ist der Sinn des Prozesses, der am Dienstag, 29. Juni, vor dem Strafgericht von Toulouse eröffnet wurde. Mohamed Tataï, ein algerischer Imam, der seit etwa dreißig Jahren in Frankreich lebt, steht wegen Aufstachelung zum Rassenhass gegen Juden vor Gericht, berichtet France Bleu Occitanie. In einer Predigt im Dezember 2017 hatte Imam Tataï auf Arabisch einen Hadith zitiert, der Folgendes verkündet (zum Zeitpunkt der Untersuchung übersetzt): “Der Tag des Gerichts wird erst kommen, wenn die Muslime gegen die Juden kämpfen, der Jude wird sich hinter dem Baum und dem Stein verstecken, und der Baum und der Stein werden sagen, oh Muslim, oh Diener Gottes, hinter mir ist ein Jude, komm und töte ihn, außer der Arganbaum, der einer der Bäume der Juden ist. “Das Video der Predigt wurde dann von der Großen Moschee von Toulouse auf YouTube weitergegeben. Der Imam weist die Vorwürfe des Antisemitismus und der Aufstachelung zum Hass zurück. “In keiner meiner Predigten habe ich zur Tötung von Juden aufgerufen”, sagte er bei der Verhandlung und fügte hinzu, er habe “Vertrauen in die französische Justiz”.

Für die Staatsanwältin Alix-Marie Cabot-Chaumeton enthält diese Rede jedoch “antisemitische Stereotypen”, die “eine Stigmatisierung und einen gewalttätigen Angriff” gegen die jüdische Gemeinschaft darstellen. Darin heißt es, dass “die Aufforderung zum Töten explizit ist” und dass “die Predigt mit gewalttätigen, kriegerischen und negativen Äußerungen über Juden und sogar DEN Juden fortfährt”. Gegen den Imam wurde eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bat außerdem darum, dass die Entscheidung des Gerichts “an den Türen der Moschee” ausgehängt und “in der regionalen und nationalen Presse” veröffentlicht wird.

https://www.valeursactuelles.com/regions/occitanie/haute-garonne/toulouse/faits-divers/toulouse-un-imam-juge-pour-incitation-a-la-haine-raciale-six-mois-de-prison-avec-sursis-requis/

Frankreich: Ein Schüler rechtfertigt den Terrorismus, seine Schule schließt ihn aus… aber nur vom Kunstunterricht

Der Kunstlehrer am Bellevue College in Toulouse hätte nicht gedacht, dass die im Unterricht gezeigte Nacktheit von griechischen Statuen so viel Aufsehen erregen würde. Es war die Toulouser Lehrerin und Whistleblowerin Fatiha Agag-Boudjahlat, die im September 2020 auf den Fall aufmerksam machte, berichtet die Tageszeitung La Dépêche.”In einer Hochschule in Toulouse widersetzte sich ein junger Mann, Enkel eines Imams, einem Kunstlehrer, der es gewagt hatte, griechische Statuen (nackt) zu zeigen, und ging hinterher so weit, zu erklären, dass die Brüder Kouachi recht (die Terroristen, die den Anschlag auf die Redakteure des Magazins Charlie Hebdo verübten, Anm. d. Red.) gehabt hätten. Disziplinarausschuss, die Strafe wird Sie überraschen”, schrieb sie auf Twitter.

Der Disziplinarausschuss hielt es nicht für notwendig, den Schüler von der Schule auszuschließen, und begnügte sich damit, ihn vom Kunstunterricht zu befreien, wo die Auseinandersetzung stattgefunden hatte. Fatiha Agag-Boudjahlat sagte in einem anderen Tweet, dass die Lehrerin nicht “unterstützt wurde, auch nicht von einem großen Teil ihrer Kollegen, weil das Kind in dieser Mittelklasse-Schule aus Mirail kommt”, einem Stadtteil von Toulouse, der größtenteils aus Sozialwohnungen besteht.

Der Sachverhalt wurde von der Schulbehörde von Toulouse bestätigt, die erklärt, dass der Fall von den Referenten für “Werte der Republik” und “Radikalisierung” sowie vom Büro der akademischen Aufsichtsbehörde genau überprüft wurde. Sogar der Staatsanwalt, Dominique Alzeari, wurde informiert, was dazu führte, dass der Schuljunge von Ermittlern der Polizeiwache Toulouse verhört wurde, was dazu führte, dass der Fall nicht weiter verfolgt wurde. Der Disziplinarrat der Schule entschied sich für eine Suspendierung auf Bewährung.

https://www.valeursactuelles.com/faits-divers/toulouse-un-collegien-fait-lapologie-du-terrorisme-son-etablissement-lexclut-mais-uniquement-des-cours-darts-plastiques/