Frankreich: Politikerin, die die verhetzenden Predigten eines Imams anprangert, wird mit Mord und Vergewaltigung bedroht

“Ich verstehe diese Hetzjagd nicht”, sagte Isabelle Surply, Stadträtin (ehemals RN) in Saint-Chamond (Loire), in einem Interview mit der Zeitung Le Figaro, das am Freitag, den 8. April veröffentlicht wurde. Mehr als einen Monat, nachdem sie die radikalen Predigten eines Imams in einer Moschee der Stadt angeprangert hatte, ist sie weiterhin Gegenstand einer Verleumdungsklage des Conseil départemental du culte musulman und Zielscheibe von Drohungen. Im Anschluss an diese Beschwerde war sie am 4. März zu einer freiwilligen Anhörung vorgeladen worden. “Es schien mir klar, dass die Akte leer war und dass nach diesem Gespräch die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens bestand”, erklärt sie. Diese wurde dennoch vor den Untersuchungsrichter geladen, der ihre Anklageerhebung “in Erwägung zieht”.

“Ich habe lediglich gefährliche Aussagen angeprangert, die vom Innenminister selbst als untragbar bezeichnet wurden”, empörte sie sich gegenüber der Zeitung Le Figaro. Imam Mmadi Ahamada hatte in seinen Predigten unter anderem gesagt: “Ihr muslimischen Frauen, versucht dem Finger eurer Ehemänner zu gehorchen, bleibt in euren Häusern und stellt euch nicht nach Art der Frauen vor dem Islam zur Schau”. Er wurde suspendiert. Da er komorischer Staatsbürger ist und eine Aufenthaltsgenehmigung als “Besucher” besitzt, war er verpflichtet worden, das französische Hoheitsgebiet zu verlassen (OQTF). Diese Entscheidung wurde jedoch vom Verwaltungsgericht aufgehoben, da es den Grund der “Bedrohung der öffentlichen Ordnung” für unbegründet hielt. Außerdem konnte er seine Predigten wieder aufnehmen.

Isabelle Surply behauptet, dass sie “Hunderte von Nachrichten mit Todesdrohungen, Vergewaltigungsdrohungen und Enthauptungsdrohungen” erhalten habe. Sie habe mehrere Anzeigen erstattet, aber diese seien ” ergebnislos ” geblieben. Die Polizei gab ihr am Freitag, den 8. April, eine “direkte Kontaktnummer”, um sie vor einer unmittelbaren Bedrohung zu warnen. Am 15. April wird sie im Zusammenhang mit der Verleumdungsklage vom Richter befragt werden.

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