Afghanischer Asylbewerber nach Prostituierten-Mord für unzurechnungsfähig erklärt

screen grab youtube

Der 27-jährige Afghane Ebadullah A., der am 23. Februar in einem Asiastudio in Wien-Brigittenau drei Prostituierte getötet haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gerichtsgutachten, unzurechnungsfähig. Einen diesbezüglichen Bericht des Onlineportals Oe24.at bestätigte der Rechtsvertreter des Beschuldigten, Philipp Springer, am Freitag der APA. Demnach leide der mutmaßliche Mörder an einer paranoiden Schizophrenie.

Springer sagte, mit einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21/1 Strafgesetzbuch (StGB) sei zu rechnen.

„Es ist davon auszugehen, dass mein Mandant die nächsten Jahrzehnte in einer geschlossenen Einrichtung verbringen wird”, sagte der Anwalt.

Springer hatte von Anfang an auf die psychische Erkrankung des Afghanen hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte dies am 21. März öffentlich bestätigt.

Es stehe „eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum”, wobei diese Frage ein Sachverständigengutachten klären wird, sagte Behördensprecherin Nina Bussek damals. Insofern kommt die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann nun wenig überraschend.

Afghane nach Prostituierten-Mord für unzurechnungsfähig erklärt – UnserTirol24

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *