Eins, Zwei,Drei, Vier, Mückstein, alles muss verrückt sein !

Der von der Regierung mit verkniffener Miene für 5. März angekündigte „Freiheits-Tag“ ist eine Mogelpackung. Die Durchimpfungsrate soll bis Herbst 90 Prozent erreichen. Das Impfpflicht-Gesetz bleibt. Wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Mittwoch in der ZIB2 unterstrich, wird es ab 15. März umgesetzt. Dann soll auch kontrolliert und gestraft werden. Gremien und Kommissionen sagen der Regierung, wie sie weitermachen soll. Die brisanten Fragen des Verfassungsgerichtshofes muss der Minister bis heute beantworten.

Im Interview mit Armin Wolf machte Mückstein deutlich: Was in punkto Pandemie-Maßnahmen weiterhin zu tun ist, wird vom nationalen Impfgremium, der GECKO und der vom Bundeskanzleramt zusammen gestellten, neuen Kommission vorgegeben. Letztere besteht aus zwei Medizinern und zwei Juristen, die das bereits geltende Impfpflicht-Gesetz regelmäßig auf seine epidemiologische und verfassungsmäßige Haltbarkeit überprüfen soll.

Ein erster Bericht soll am 8. März vorliegen. Politische Einflussnahme wird es immer geben, was zu allseits bekannten absurden Regeln führt. Kein Wunder, dass es den Bürgern reicht. Diverse Umfragen bescheinigen schwarz-grün desaströse Werte. Dafür befinden sich FPÖ und die neue Senkrechtstarter-Partei MFG im Höhenflug.

Mit der überstürzten Ankündigung des Fake-„Freiheits-Tages“, am 5. März, will man die Lage wohl beruhigen. Doch solange die Impfpflicht wie ein Damoklesschwert über all jenen Menschen hängt, die eine experimentelle Gen-Behandlung verweigern, wird das nicht gelingen. Die nächste Wahl steht am 27. Februar in Tirol an. Dort könnten Gemeinderäte und Bürgermeister, ähnlich wie in Niederösterreich, ein böses Erwachen erleben.

Und noch einen Grund könnte es für die plötzliche „Bürgerfreundlichkeit“ der Regierung geben: Der brisante Fragenkatalog des Verfassungsgerichtshofs an Mückstein, den er bis 18. Februar – also bis Mitternacht – beantworten muss.

Nach Bekanntwerden des Schreibens sagten Experten, Mückstein könne diese Fragen nie beantworten, dazu gebe es gar keine Zahlen. Gefragt wird u.a. nach der Aufschlüsselung der „an und mit Covid-19“ Hospitalisierten, Intensivbetreuten oder Verstorbenen, der Zahl der Todesfälle nach Erkrankungen, Infektionen bzw. Alter und Geschlecht. Und das detailreich: Welche Virusvarianten waren dabei im Spiel, welcher Prozentsatz von Infektionen nach Lebensbereichen? Wie sehr reduzieren FFP2-Masken das Ansteckungs- und Übertragungsrisiko in Räumen bzw. im Freien?

Auch in Bezug auf die aktuell dominante Omikron-Variante fühlt das Verfassungsgericht Mückstein auf den Zahn: Wie hoch war die 7-Tages-Inzidenz im Jänner bei Impffreien, doppelt Gestochenen und Geboosterten? Wie sehr verringert die Impfung das Risiko schwerer Verläufe? Nach welcher Zeit lässt die Schutzwirkung der Impfung nach? Auch die Aussagekraft der PCR-Tests bezüglich Infektiosität will der VfGH erfragen, sowie das. Übertragungsrisiko von infizierten gestochenen Personen? Auch eine Erklärung zurÜbersterblichkeit 2021 bei nicht an SARS-CoV-19 verstorbenen Personen soll “Mücke” liefern.

Zur Antwort auf diese brisanten Fragen wurde Mückstein in der ZIB2 aber nicht gefragt. Seine Ausführungen waren trotzdem vielsagend. Warum FFP2-Masken in der Disko nicht notwendig sind, dafür aber in Supermarkt, in der Apotheke oder in der Bank, wollte Wolf etwa wissen. Weil in die Disko nicht jeder muss, sehr wohl aber in den Supermarkt, so Mückstein. Die Nachfrage, warum dort das Ansteckungsrisiko besonders hoch sei, ließ er unbeantwortet. Wie es in den Schulen mit den Masken weitergehe, wisse man nicht. Das sei die Entscheidung des Bildungsministers, der vom Mückstein-Ministerium beraten werde.

Bezüglich Steigerung der Impfrate, die ja mit dem Wegfallen aller G-Regeln ab 5. März kaum erreichbar ist, weil es keinen Grund mehr gebe, sich impfen zu lassen, sagte Mückstein: Es sei seine Aufgabe, die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Er setzte auf Information, Erklärung und Bewerbung, warum diese Impfung wichtig sei.

Man müsse für ein Verständnis sorgen, dass die Impfung Selbstschutz und den Schutz der Umgebung bringe. Wolf fragte, wann der 4. Stich fällig sei. Mückstein verwies auf die anstehende Empfehlung des nationalen Impfgremiums, das entscheide wann und welcher „Variantenimpfstoff“ fällig werde.

Bezüglich Gratistests: diese bleiben bis Ende März gratis. Man überlege eine neue Teststrategie, wie es ab April weitergehe, hänge von der Einschätzung der Gecko ab. Man wolle künftig zielgerichtet testen. Tests für symptomatische Personen und von Behörden, etc. – bleiben weiter kostenlos. Es sei aber zu hinterfragen, ob Geboosterte, die keine Symptome haben, wirklich dreimal in der Woche testen müssen.

Die Preisgestaltung für die Tests obliege dem Anbieter, er glaube nicht, dass man bei den Testkosten zwischen Gestochenen und Impffreien unterscheiden werde. Sollte Mückstein mit diesen Argumenten die Fragen des Verfassungsgerichtshofes beantworten, dürfte sein Amt bald zur Verfügung stehen.

https://www.wochenblick.at/corona/frist-fuer-vfgh-antwort-laeuft-ab-mueckstein-beharrt-auf-impfzwang-strafen-ab-15-maerz/