Die Polizei in Bozen hat auf Anweisung des Quästors ihre Präsenz und Überwachungsmaßnahmen im Stadtgebiet, insbesondere rund um den Bahnhof, erheblich verstärkt. Diese Maßnahmen sind eine direkte Reaktion auf die steigende Kriminalitätsrate in der Stadt.
Durch diese verschärften Kontrollen konnte die Polizei in nur wenigen Tagen drei Personen festnehmen und weitere Verdächtige der Justiz übergeben. In einem Fall wurde eine Frau am Bozner Bahnhof ihres Handys beraubt. Die Polizei konnte jedoch schnell handeln und den Täter, einen 30-jährigen vorbestraften pakistanischen Staatsbürger, festnehmen.
Ebenso wurde ein 25-jähriger gambischer Staatsbürger, der illegal im Land war und wegen Drogenhandels gesucht wurde, von der Polizei gefasst. Eine 54-jährige marokkanische Frau, die wegen Drogenhandels und Hehlerei gesucht wurde, konnte ebenfalls festgenommen werden.
Zudem wurden zwei georgische Staatsbürger, 35 und 33 Jahre alt, wegen Diebstahls und Hehlerei von der Polizei angezeigt, nachdem sie mit gestohlener Ware im Wert von mehreren tausend Euro erwischt wurden.
Insgesamt wurden in den letzten vier Tagen etwa 150 Personen im Zentrum von Bozen polizeilich kontrolliert, was das entschlossene Vorgehen der Polizei gegen die steigende Kriminalität in der Stadt unterstreicht.
Im November 2022 hatte Coldiretti, eine einflussreiche Organisation von Agrarunternehmern in Italien, zu einer Unterschriftensammlung gegen künstliche Lebensmittel aufgerufen. Mehr als eine halbe Million Italiener folgten der Aufforderung.
Wahlkampfversprechen: Keine Milch „ohne Kühe“
Das Verbot von Laborfleisch war auch ein Versprechen von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni Giorgia Meloni im vergangenen Wahlkampf. Ziel war ein Gesetz, das die Herstellung, Verwendung und Vermarktung von synthetischen Lebensmitteln in Italien verbietet, von Fleisch aus dem Labor über Milch „ohne Kühe“ bis hin zu Fisch ohne Meere, Seen und Flüsse. Produkte, die auf Drängen der multinationalen Konzerne und Hightech-Giganten bald den europäischen Markt überschwemmen könnten.
Entwicklung schreitet voran
Trotz der Tatsache, dass die Forschung extrem teuer ist, haben sich die Investitionen in künstliches Fleisch in den letzten zehn Jahren verhundertfacht und bis 2021 rund 1,4 Milliarden Dollar erreicht. Der erste im Reagenzglas hergestellte Hamburger kostete 2013 noch 300.000 Dollar, Schätzungen von heute gehen bei Massenproduktion von 11 bis 12 Dollar pro Burgerpatty aus. Künstliche Hühnernuggets kosten in Singapur pro Portion umgerechnet rund 15 Euro.
Lukratives Geschäft
Beworben wird das Laborfleisch als Lösung für die mit der Massentierhaltung verbundenen ethischen und ökologischen Probleme. Aber es ist vor allem ein großes Geschäft.
Nach Angaben von McKinsey-Analysten haben große Unternehmen wie Tyson und Nutreco, internationale Tierproteingesellschaften und Finanzholdings wie Temasek und SoftBank in den letzten drei Jahren rund 350 Millionen Dollar investiert. Der Schauspieler Leonardo Di Caprio, ein Aktivist für „nachhaltige Entwicklung“, hat sein Geld in Aleph Farms und Mosa Meat angelegt, zwei israelische bzw. schwedische Unternehmen, die Fleisch aus modifizierten Rinderzellen herstellen.
Abstimmung im Parlament
Doch nun macht Melonis Regierung den gewinnträchtigen Produktionsideen einen Strich durch die Rechnung. Italien ist nach einer Abstimmung im Parlament das erste EU-Land, das aus tierischen Gewebezellen gewonnenes Fleisch verbietet. Das Gesetz verweist auf mögliche gesundheitliche Bedenken des Laborfleischs.
Meloni wendet sich auch gegen Verwirrung stiftende Werbung. So werden Begriffe für pflanzliche Alternativprodukte, wie zum Beispiel Veggie-Wurst, die suggerieren, dass es sich um ein Fleischprodukt handelt, verboten. Bei Verstößen soll die Ware beschlagnahmt und eine Strafe von bis zu 60.000 Euro verhängt werden.
Mit italienischer Tradition unvereinbar
Neben dem Schutz der Verbraucher will die rechte Regierung mit dem neuen Gesetz auch die italienische Tradition, ihre Küche und deren Produkte schützen und die italienische Kultur verteidigen.
Der Bundestag hat nun ein Gesetz angenommen, das vorsieht, Beamte künftig ohne Gerichtsurteil aus dem Dienst entfernen zu können.
Unter anderem wegen des „Tatbestandes“ der Volksverhetzung.
Heftige Kritik der Gewerkschaften
Der Bundestag hat jüngst ein umstrittenes Gesetz angenommen, das faktisch eine Beweislast-Umkehr für Beamte darstellt.
Zuvor gab es heftige Kritik, unter anderem vom Deutschen Beamtenbund. Das Gesetz sieht vor, dass Beamte in Zukunft per Verfügung der eigenen Behörde aus dem Dienst entfernt werden können. Bisher war das nur im Rahmen der Disziplinarklage und einem Gerichtsurteil möglich.
Ab jetzt ist es Beamte lediglich möglich gegen die bereits rechtskräftige Kündigung klagen. Auch eine Verurteilung wegen der momentan „inflationär missbrauchten sogenannten Volksverhetzung“ soll für eine Entfernung aus dem Dienst ausreichen. Für das Gesetz stimmten die Ampel-Fraktionen und die Union. Die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft spricht in diesem Zusammenhang von einem „Generalverdacht gegen Beschäftigte“. Der Entwurf enthalte keine Regelung, „die die Beamten vor missbräuchlicher Nutzung des Disziplinarrechts schützt.“
Denunziantentum Tür und Tor geöffnet?
Man fragt sich darüber hinaus, „müssen Beamte künftig damit rechnen, dass sich ein anonymer Hinweisgeber auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz beruft, um unerkannt ein Gerücht an den, der Ampelregierung angehörigen neuen Polizeibeauftragten zu streuen.
Dieser könnte daraufhin seine Ermittlungskompetenz walten lässt und über die zuständige Behörde (BMI) erst einmal sicherheitshalber die Entfernung aus dem Dienst vornehmen. Schließlich könnte sich der entlassene Beamte theoretisch im Rahmen des Widerspruchs vor Gericht wieder in den Dienst hinein klagen.“
Weiter heißt es seitens der Gewerkschaft, „das Vertrauen in diese Ampelregierung ist damit zumindest aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nachhaltig zerstört“. Heiko Teggatz, Vorsitzender der Gewerkschaft spricht gar von einer „Hetzjagd“ gegen Beamte.
Freilich ein Schelm der Böses denkt, man könnte die Exekutive unter der „Ampel-Knute“ zu noch mehr absolutem Staatsgehorsam „verdonnern“ wollen.
Eine gewitzte und provokante Aktion dreier Abgeordneter der AfD sorgt für Wutschnauben beim politischen Gegner und Lacher im eigenen Lager. Bundestagsabgeordnete der Altparteien fanden vergangene Woche in ihrer Post ein Formular zur Aufnahme von „Flüchtlingen“ in den eigenen Wohnräumen. Wer schon laut „Wir haben Platz“ skandiert, solle auch mit gutem Beispiel vorangehen, so die Urheber. Ein paar Dinge gelte es aber zu beachten.
Roger Beckamp, Sebastian Münzenmeier und Matthias Helferich sind keine Unbekannten im alternativen und rechten Politikbetrieb. Sie stehen für Remigration und das eigene Volk ein. Darüber hinaus sind sie auch beim Feind berüchtigt und gefürchtet, da schon einige satirische Aktionen auf die Kappe der drei AfD-Mandatare gingen. Diesmal heulten die Parteigänger der offenen Grenzen ganz besonders laut auf, als sie sahen, was über die Hauspost des Bundestages auf ihre Schreibtische flatterte: Torsten Herbst von der FPD nannte den Brief der rechten Schelme gar „geschmacklos“.
Ganz wichtig: Kultursensibilität
Im Stile eines typisch deutschen Behördenformulars, mit allerlei auszufüllenden Kästchen und Angaben, lag den Vertretern der migrationssüchtigen Altparteien ein Dokument vor, das sie zur Unterbringung von Ersetzungsmigranten verpflichten sollte. Entweder in den eigenen vier Wänden oder als Zahler einer Mietwohnung dürfen sie einen Beitrag zur Bewältigung der Migrations- und Wohnungskrise leisten. Gewünscht waren dabei auch interkulturelle Kompetenzen um mögliche Konflikte mit den meist muslimischen „Schutzsuchenden“ zu vermeiden: Möglichkeiten zur Halal-Schlachtung im eigenen Garten, die Verhüllung weiblicher Darstellungen und mehr sollte beachtet werden.
Peinliches Gejammer seitens der taz
Die linksradikale Tageszeitung „taz“ schrieb über den satirischen Seitenhieb auf abgehobene Politiker, die mit den Folgen ihrer Politik der Masseneinwanderung nur selten konfrontiert werden, einen peinlichen, alarmistischen und grundhumorlosen Artikel. Damit offenbarte sie, wie treffsicher diese Aktion von Beckamp, Münzenmeier und Helferich die Heuchelei der Refugee-Welcome-Fraktion auf’s Korn nahm. „Sie wollen provozieren mit rassistischen Inhalten“ und „[D]ie drei Verfasser [vermengen] die Themen Flucht und Wohnungsmangel.“ In der Tat hängen die Themen Migration und Wohnen stark zusammen und bereiten vor allem dem geringverdienenden Volk massive Probleme, doch statt die linken Lebenslügen abzuräumen, nennt die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek den Brief „widerlich und menschenfeindlich“.
Mission erfolgreich
Der Streich ist geglückt und hat die erwartbaren, hilflosen Reaktionen der satten Establishment-Abgeordeneten hervorgerufen. Hysterisches Gejammer und Rufe nach „Konsequenzen“ für etwas bedrucktes Papier wurden laut, doch das ist für das Trio infernale der bundesdeutschen Politik lediglich Ansporn zu mehr. So äußert sich Roger Beckamp selbst zu den Ereignissen: „Der Zusammenhang von Wohnungsnot bzw. beständig steigenden Mieten und der Masseneinwanderung ist an sich offensichtlich. Der Spruch ‚Wir haben Platz‘ war daher immer eine Lüge. Bedauerlicherweise ist das deutsche Parlament mit Wohnungsnotursachenleugnern bevölkert. Wir sahen uns daher genötigt, Ursache und Wirkung noch einmal auf satirische Weise klar zu machen. Dass man sich nun darüber empört war erwartbar, genau darum geht es.“
Wir dürfen auf weitere Satireaktionen gespannt sein.
Die französischen Behörden haben den Einsatz von zwei Spionagedrohnen zur Überwachung des diesjährigen Straßburger Weihnachtsmarktes genehmigt.
Die Pläne für den Einsatz von Spionagedrohnen wurden der Öffentlichkeit erstmals Anfang November bekannt gegeben. Daraufhin haben die Anwohner rechtliche Schritte eingeleitet, da sie die Grundrechte der Marktbesucher verletzt sahen.
Ihre Anwälte argumentierten, dass die “wahllose” Überwachung durch die Drohnen nicht zu rechtfertigen sei und es den Behörden ermöglichen würde, sensible Informationen über unschuldige Menschen zu ermitteln.
Dazu gehörten auch Daten über ihre sexuelle Orientierung, da eine Drohne erkennen könne, ob jemand einen LGBT-Stand oder eine Veranstaltung auf dem Markt oder in der Stadt besuche.
Das Straßburger Verwaltungsgericht wies diese Behauptungen zurück und erklärte, dass der Einsatz der beiden Drohnen in Anbetracht der Größe des zu überwachenden Bereichs, der zu erwartenden Menschenmengen und der besonderen Konfiguration des Geländes mit seinen vielen engen Straßen verhältnismäßig war.
Der Richter sagte, dass die “Umstände einen besonderen Einsatz von Sicherheitskräften rechtfertigen, der durch den Einsatz von zwei Drohnen ergänzt wird, die es ermöglichen, abnormale Bewegungen der Menschenmenge schneller zu erkennen und die Interventionen der Strafverfolgungsbehörden schneller und gezielter zu lenken”.
In Anbetracht dieser Überlegungen kam er zu dem Schluss, dass der Einsatz von Drohnen “nicht unverhältnismäßig im Hinblick auf das verfolgte Ziel der öffentlichen Sicherheit” sei.
Der Richter wies die Beschwerden der Kläger nicht gänzlich zurück und erklärte, dass die Polizei zwar Drohnen einsetzen dürfe, dies aber nur zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit tun könne.
“Abgesehen von diesen Zielen der Aufrechterhaltung der Ordnung war die Verwendung der Aufzeichnungen für andere Zwecke streng verboten”, sagte er.
Der Richter schränkte diese Aussage ein und fügte hinzu, dass das aufgezeichnete Bildmaterial zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten verwendet werden könne.
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die Besorgnis über die digitale Ausspähung durch den Staat in Frankreich zunimmt und viele Menschen im Land die Einführung von Überwachungstechnologien durch die Behörden befürchten.
Ein besonderer Brennpunkt sind die bevorstehenden Olympischen Sommerspiele in Paris, für die das Land Anfang des Jahres den Einsatz von algorithmisch gestützter Videoüberwachung genehmigt hat.
Ein Anwalt für digitale Rechte sagte: “Dies ist ein massives Überwachungsinstrument, das es der Polizei ermöglicht, unser Verhalten zu analysieren … und auf der Grundlage ihrer eigenen Stereotypen zu entscheiden, wer normal und wer verdächtig ist”, und argumentierte, dass die Technologie dazu verwendet würde, “das zu erkennen, was die Polizei erkennen will”.
Frankreich hat auch die Fernabhörung verschiedener Hightech-Geräte im Rahmen bestimmter strafrechtlicher Ermittlungen legalisiert.
Politiker und Experten wiesen darauf hin, dass die neue Gesetzgebung den Strafverfolgungsbehörden des Landes erlaubt, sich in Geräte wie Hightech-Sexspielzeuge einzuhacken, um deren Benutzer auszuspionieren.
Nach dem Urteil des obersten deutschen Gerichts zur Haushaltplanung des Bundes sieht sich die Berliner Regierung aus Grünen, SPD und FDP mit etwas konfrontiert, das sie nur noch vom Hörensagen kennt: die Wirklichkeit.
Es hätte alles so einfach sein können, meine Damen und Herren: Mit etwas kreativer Buchführung und freundlicher Empfehlung von Lindners Linkspartei wollte sich die rot-grüne Hampel-Regierung schlappe 60 Milliarden Euro in ihr chronisch defizitäres Portemonnaie lügen.
Allein, ganz so einfach war es dann doch nicht: Ihr Bluff flog auf und schon waren die Pläne der deutschen Bundesregierung, nicht unerhebliche Beträge aus dem „Sondervermögen“ des Corona-Fonds in den laufenden Haushaltsplan zu überführen, Makulatur (das ist vornehm für Tapetenkleister).
Allein, schon beim Corona-Fonds handelte es sich um Geld, das nicht wirklich existierte – zumindest nicht in Form von Steuereinnahmen oder Krediten. Sondern um vermeintliche „Aktiva“, die sich die Bundesregierung in einem Akt sublimer Willenskraft in ihr Sparschweinchen gelogen hatte – um anschließend sich und anderen weißzumachen, dass diese Gelder tatsächlich existieren.
Gefühlter Reichtum
Die Vollzeitphantasten von der deutschen Ökopathie hatten natürlich kein Problem damit, sich von etwas zu überzeugen, das nicht existiert. Kein Wunder: Wenn man glaubt, dass Männer Frauen sind und Frauen Männer, oder wir von Deutschland aus das Weltklima retten können, indem wir Steuern und Abgaben auf CO2 erheben, dann kann man sich bestimmt auch einreden, dass 60 Milliarden auf dem Konto sind, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Es heißt schließlich nicht umsonst, dass wir im Zeitalter der Selbstwahrnehmung leben.
Ähnlich bei den Sozialkleptokraten: Zwischen den beiden politischen Irrlichtern Rot und Grün haben inzwischen zu viele Leute die Erfahrung gemacht, dass Geld aus dem Geldautomaten kommt. Aber versuchen Sie das mal Ihrem Sachbearbeiter jederlei Geschlechts bei der Sparkasse zu erklären, meine Damen und Herren. Dass Sie sich ein „Sondervermögen“ eingerichtet haben – unter der Matratze oder in der Speisekammer – mit dem Sie Ihre anstehenden Zahlungen bestreiten werden.
Der rhetorische Fall-out des Karlsruher Urteils wurde so schlimm, dass sogar DerSpiegel seinen Leserinnen jederlei Geschlechts eine Nachhilfestunde in deutscher Sprache geben musste, in der er ihnen so schwierige Vokabeln wie Kreditaufnahme und Schuldenbremse einzutrichtern versuchte. Ich weiß nicht mit welchem Erfolg, wähnt sich das deutsche Einbildungsbürgertum doch nur zu gerne reich – vor allem auf Kosten anderer.
No hay plata (Javier Milei dixit)
Die creatio ex nihilo oder Geldschöpfung aus dem Nichts, bzw. aus den geistigen Untiefen eines ideologisierten Staatsapparats, galt bislang als eine Spezialität lateinamerikanischer Bananenrepubliken mit einer gefährlichen Nähe zur Notenbank. Sie auch hierzulande Realität werden zu lassen, war die Aufgabe von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Christian Lindner ist wahrscheinlich nicht zuletzt deshalb Bundesfinanzminister geworden, weil niemand bei ihm einen Gebrauchtwagen kaufen würde. Wie man die Bücher frisiert, weiß er anscheinend: Ein paar Momente kreativer Buchführung genügten, schon stimmte der Bundeshaushalt. Indes flog auch der Al-Capone-Clan nur auf, weil sein Steuerberater auspackte.
Aber Spaß beiseite: Vergessen Sie niemals, meine Damen und Herren, dass es sich bei Politikerinnen jederlei Geschlechts um Personen handelt, die auf dem freien Arbeitsmarkt völlig unvermittelbar wären – und das aus gutem Grund.
Artisten unter der Zirkuskuppel
Inzwischen ist die Aufregung groß. „Nein, nein, nein“, beschwichtigt eine um den letzten Rest ihrer Glaubwürdigkeit gebrachte Hampel-Regierung ihre staatlichen und parastaatlichen Organe, „der Bundesverteidigungs-Pistolius kriegt auf jeden Fall sein Geld“. Schließlich wurde auch für den Wiederaufbau der Bundeswehr flugs ein Sondervermögen eingerichtet, um Geld zu schöpfen, das man weder einnehmen noch sich leihen kann.
Außerdem habe man doch bereits unter Frau Dr. Marxel – diesem Inbegriff der Wohlstandsmehrung – mit den Schattenhaushalten begonnen. Es ist ja nicht so, dass dieser Regierung irgendetwas von dem Unsinn, den sie verzapft, tatsächlich selbst eingefallen wäre. Sie hat lediglich altbekannte Rezepte zur Irreführung der Massen kopiert.
Es wäre nicht auszudenken, wenn diese Leute nicht nur bösartig, sondern zudem auch noch kompetent wären. Apropos: Übers Wochenende will angeblich jemand versuchen, Annalena Baerbock zu erklären, dass eine Milliarde fast so viele Nullen hat, wie Scholztens Gruselkabinett.
Feuerwehrmann aus Schokolade
Nun bleibt den Verrückten und Kriminellen, die uns regieren, nur noch die Flucht nach vorne, um sich und ihren zweckdienlich herbeifantasierten Haushalt zu retten. Nicht unbedingt, weil die reale Gefahr bestünde, dass sich im Schoß der deutschen Ökopathie herumspricht, dass die sogenannte Theorie mal wieder nicht funktioniert. Dazu sind man und frau im ökologisch-korrekten Milieu viel zu hermetisch gegen jede Anfechtung durch die Wirklichkeit abgeschottet.
Sondern weil wir in einem Rechtsstaat leben und die juristische Möglichkeit existiert, dass der Bundesfinanzminister kein Geld mehr locker machen darf, solange sein Bundeshaushalt auf der falschen Seite der Legalität operiert. Und das tut er nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Voll spießig vom Christian, nicht wahr, liebe Grüne, dass der einfach nicht mehr für euch die Bücher föhnt.
Mit der geballten Kraft einer der unbeliebtesten Parteien Deutschlands setzt Lindner einmal mehr zu seiner Variante des Großen Sprungs an. „Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“ – möchte man ihm zusammen mit dem Cumex-Kanzler und dessen Genossen beim Sprung in den Abgrund wohlverdienter Obskurität nachrufen.
Und natürlich will Lindner beweisen, dass mehr in ihm steckt als bloß ein Feuerwehrmann aus Schokolade. Schließlich ist die Rolle rückwärts seine beste – wie beim „Atomausstieg“ bewiesen.
Die Rede ist nun von einem Notstand, der – im Nachhinein betrachtet – bereits im ganzen Jahr 2023 bestanden hätte, damit Lindners Linkspartei die von ihr einst geforderte Schuldenbremse wieder abschaffen und Schattenhaushalte („Sondervermögen“) nach Herzenslust einführen kann. Ein Notstand, so heimtückisch und gemein, dass man ihn erst nach ganzen elf Monaten bemerkt – im November des laufenden Haushaltsjahres? Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wie war das noch in der Staatsrechtstheorie des deutschen Faschismus? „Souverän ist, wer über den Ausnahmenzustand verfügt.“ Soweit das Fazit von zwei Jahren Hampel-Terror.
Was ist nun Neutralität? Vielleicht besteht Neutralität schlicht darin, KEINE BEWERTUNGEN vorzugeben, zumal es eine “neutrale Auswahl” oder eine “neutrale Darstellung” von Sachverhalten nicht geben kann, denn jede Darstellung basiert auf einer Auswahl des Darzustellenden und jede Auswahl auf einem Interesse, das die Auswahl anleitet.
Insofern wäre eine neutrale Berichterstattung aus unserer Sicht eine, bei der der Berichterstatter seinem Publikum die eigene Meinung nicht wie Sauerbier anpreist, in der der Berichterstatter dem Hang, sein Publikum in eine Richtung zu lenken, zu manipulieren, etwa über so gerne und häufig verwendeten Hauptworte wie “Coronaleugner” oder “Rechtspopulist” oder bewertende Adjektive wie “umstritten” oder “rechtsextrem”, nicht nachgibt. Kurz: wir sind angekommen, wo wir losgelaufen sind: eine neutrale Berichterstattung ist eine, die keine offensichtliche Präferenz für eine Seite des Berichteten erkennen lässt.
Es ist vor diesem Hintergrund kein Wunder, dass sich Paál in seinem öffentlich-rechtlichen Oeuvre, um die Bestimmung des Begriffs “neutrale Berichterstattung” herumdrückt, statt dessen verkündet, man benötige den Begriff nicht, weil er im Staatsvertrag des SWR nicht vorkomme. Dort stünden Anforderungen wie die, “gewissenhaft zu recherchieren” und “wahrheitsgetreu und sachlich” zu berichten.” und darin stehe weiter, dass “Redakteure … bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet” seien.
Objektivität und Überparteilichkeit haben also für Paál nichts mit Neutralität zu tun.
Indes leben Objektivität und Überparteilichkeit gerade von dem, was wir als Kern der Neutralität, dem Verzicht auf BEWERTUNG bezeichnet haben. Der Begriff “Klimaleugner” etwa, stellt eine Denunziation einer Person mit einer bestimmten Einstellung dar. Er ist weder neutral noch objektiv und in keiner Weise überparteilich, da bestimmte Parteien ein Interesse daran haben, die Erzählung vom menschengemachten Klimawandel als “akzeptierte Wahrheit” durchzusetzen.
Sie blockieren Straßen, behindern Einsatzfahrzeuge, stürmen Flughafenpisten, stören Veranstaltungen. Mit illegalen Aktionen wollen die Mitglieder der Endzeit-Sekte „Letzte Generation“ die Bevölkerung zwingen, von ihrem Klima-Weltuntergangs-Wahn Notiz zu nehmen. Das Landgericht München stufte die Aktionen der Klima-Terroristen gestern, Donnerstag, als das ein, was sie sind: erheblich kriminelle Straftaten.
Hausdurchsuchungen waren rechtens
Das Landgericht München I. hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutz-Gruppierung „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, stellte das Gericht in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung fest. Mit dem Urteilsspruch wurden zehn Beschwerden von Klima-Aktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurückgewiesen.
Gefahr für öffentliche Sicherheit
Die Bewegung stelle eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, begründet das Gericht seine Entscheidung. Blockaden verschiedener Flughäfen und Aktionen, bei denen der Durchfluss verschiedener Öl-Pipelines unterbrochen werden sollte, seien keine geringfügigen Straftaten.
Die „Letzte Generation“ erfülle die Voraussetzung einer Vereinigung, weil “sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mehreren hundert Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses darstelle”.