Landgericht München stuft in Urteil „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein

Sie blockieren Straßen, behindern Einsatzfahrzeuge, stürmen Flughafenpisten, stören Veranstaltungen. Mit illegalen Aktionen wollen die Mitglieder der Endzeit-Sekte „Letzte Generation“ die Bevölkerung zwingen, von ihrem Klima-Weltuntergangs-Wahn Notiz zu nehmen. Das Landgericht München stufte die Aktionen der Klima-Terroristen gestern, Donnerstag, als das ein, was sie sind: erheblich kriminelle Straftaten.

Hausdurchsuchungen waren rechtens

Das Landgericht München I. hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutz-Gruppierung „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, stellte das Gericht in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung fest. Mit dem Urteilsspruch wurden zehn Beschwerden von Klima-Aktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurückgewiesen.

Gefahr für öffentliche Sicherheit

Die Bewegung stelle eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, begründet das Gericht seine Entscheidung. Blockaden verschiedener Flughäfen und Aktionen, bei denen der Durchfluss verschiedener Öl-Pipelines unterbrochen werden sollte, seien keine geringfügigen Straftaten.

Die „Letzte Generation“ erfülle die Voraussetzung einer Vereinigung, weil “sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mehreren hundert Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses darstelle”.

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