Staatsstreich in Sachsen

In Sachsen muss die CDU bangen, wieder stärkste Partei zu werden. Die SPD droht sogar, an der 5%-Hürde zu scheitern. Die Grünen haben ihren Höhenflug sichtbar beendet und befinden sich auf dem Abstieg. Die Linke dümpelt vor sich hin und die FDP kann sich nicht sicher sein, ob sie dem nächsten Landtag angehören wird. Nur die AfD befindet sich im Aufwind, trotz des scharfen politisch-korrekten Gegenwinds, der ihr ins Gesicht bläst.

Das hat das Establishment offenbar in helle Panik versetzt, besonders nach der Kommunalwahl, nach der es ganze Kreise gibt, in denen alle Altparteien von den Wählern aus der Regierung befördert wurden. Das war vor allem ein Erfolg der Freien Wähler. Deshalb gab es bis zum letzten Augenblick Bestrebungen, die Freien Wähler nicht zur Landtagswahl antreten zu lassen. Dank ihrer klugen und resoluten Geschäftsführerin Antje Hermenau, ist dieser Ausgrenzungsversuch misslungen.

Dafür hat sich der Landeswahlausschuss zum Wahlbehinderungsausschuss gemacht. Der AfD wurden zwei Drittel ihrer Landesliste gestrichen, indem man den Fortsetzungsparteitag, der über die Listenplätze 19-61entschied, zu einem eigenständigen Parteitag erklärte, weil es ein anders Präsidium und andere Vertrauenspersonen gegeben hätte.

Ich bin mir sicher, dass es nicht unüblich war, dass eine Partei auf zwei Parteitagen ihre Kandidaten bestimmte.

An ein Ereignis erinnere ich mich genau. Die Bundestagswahl 1990 fand in zwei Wahlgebieten statt, die der ehemaligen DDR und der BRD entsprachen. Nach dem desaströsen Ergebnis, das Bündnis 90/Grüne bei der Volkskammerwahl erzielt hatten, galt es als unsicher, ob es die 5%-Hürde in den Neuen Ländern überspringen könnte. Deshalb machten die Grünen NRW das großzügige Angebot, zwei Bündnisgrüne Ost nachträglich auf ihre bereits aufgestellte Liste zu setzen. Es fand ein zweiter Parteitag statt, auf dem Wolfgang Templin und eine Frau der Frauenpartei auf aussichtsreiche Listenplätze gesetzt wurden. Das war keine Fortsetzung des alten, sondern eine neuer Parteitag – und es wurde nicht beanstandet. Ein Präzedenzfall, der für alle Gültigkeit haben sollte.

Es geht in Sachsen anscheinend um die Ausschaltung eines ungeliebten politischen Gegners durch bürokratische Tricks. Die CDU, statt sich endlich zu besinnen und wieder Politik für ihre Wähler zu machen, versucht statt dessen, sich mit Hilfe fadenscheiniger Verwaltungsentscheidungen an der Macht zu halten.

Das Signal an die Sachsen ist glasklar: Im 30. Jahr der Friedlichen Revolution, die einen wesentlichen Impuls aus der Fälschung der Kommunalwahlen im Mai 1989 durch die SED bekam, wird den Sachsen signalisiert: Ihr könnt wählen, wen ihr wollt, wir sorgen dafür, dass eure Stimme nicht zählt. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.

Letzte Woche hat die Vizepräsidentin Claudia Roth einfach die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages außer Kraft gesetzt, indem sie die ca. hundert anwesenden Parlamentarier zur erforderlichen Mehrheit erklärte und den von der AfD beantragten Hammelsprung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit verweigerte. Aus dem Parlament gab es dagegen keinen hörbaren Widerspruch, obwohl Roths Willkür ein dreister Angriff auf die parlamentarischen Instrumente der Opposition war, ein Instrument übrigens, das die Grünen früher selbst gern benutzt haben.

Die Haltungsmedien berichteten anschließend gar nicht, oder von einem angeblichen Scheitern der AfD. Wie gefährlich solche Willkürakte für die Demokratie sind, will man offenbar nicht erkennen.

Nach der heutigen Entscheidung des Landeswahlausschusses beginnt sofort das Framing, um vom eigentlichen Skandal abzulenken. Die SPD sorgt sich darum, dass die AfD nun in eine „Opferrolle“ schlüpfen könnte. An der Einhaltung rechtsstaatlicher Regeln ist diese Partei, wie auch die CDU, offenbar nicht mehr interessiert.

Der Sachse ist vigilant, oder helle, wie man anderswo sagt. Ich bin sicher, dass die Sachsen dieses schamlose Manöver durchschauen und mit ihrer Stimme dafür sorgen, dass alle Parteien, die mit solchen Mitteln an der Macht bleiben wollen, abgewählt werden.

Bei der sächsischen Kommunalwahl ist das gerade gelungen, bei der Landtagswahl sollte das wiederholbar sein.

Wenn die AfD tatsächlich nicht alle Mandate besetzen kann, die ihr nach dem Wahlergebnis zustehen würden, ist die Frage nach der Gültigkeit der Wahl zu stellen. Wenn das Establishment dann an der Wahl festhält, wie seinerzeit die SED, wird es ihm ergehen, wie der SED, eher früher, als später.

Notwendige Anmerkung: Ich habe diesen Text nicht für die AfD geschrieben, sondern für die Verteidigung der demokratischen Prinzipien, für die ich in der DDR gekämpft habe und die uns gerade wieder entzogen werden.

vera-lengsfeld.de/2019/07/05/staatsstreich-in-sachsen/#more-4529