Polnisches Verfassungsgericht: Liquidierung öffentlicher Medien durch Tusk ist verfassungswidrig

Am 14. Dezember hatten Vertreter der oppositionellen Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) eine Beschwerde bei der Gerichtsbehörde eingereicht.

Somit verstoße eine Auslegung der Bestimmungen über die Liquidation von Unternehmen, auf deren Grundlage der links-totalitaristische Kultusminister im Dezember die Geschäftsführung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens überfallsartig entlassen hatte, gegen die polnische Verfassung – laut Urteil des polnischen Verfassungsgericht, welches gestern Donnerstag veröffentlicht wurde.

Tusk-Kultusministerium ignoriert Verfassungsgericht

Das Tusk-Kultusministerium allerdings will sich über die Entscheidung einfach hinwegsetzen und es ignorieren.

Das Verfassungsgericht hatte in fünfköpfiger Zusammensetzung entschieden, ein Richter sprach sich gegen die Anordnung aus.

In Detail hieß es: Die Bestimmungen des Gesetzes über die Liquidation von Aktiengesellschaften könnten nicht so ausgelegt werden, dass sie „kraft Gesetzes selbst“ auf öffentlich-rechtliche Medien anwendbar wären.

Aus diesem Grund hätten Entscheidungen, die für öffentlich-rechtliche Medien im Rahmen der Vorschriften über die Ersetzung von Gesellschaftern gelten, daher „keine rechtlichen Konsequenzen“.

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