OP-Tourismus: „Asylbewerber“ reist nur wegen Behandlung „erfolgreich“ nach Deutschland ein! 17.600 Euro Operations-Kosten

Dass sich das bunte Deutschland in der Rolle des Weltsozialamtes gefällt ist hinlänglich bekannt. Nur ist man drauf und dran auch in die Rolle des Weltgesundheitsamtes zu schlüpfen. Dazu passend gibt es auch bereits Bestrebungen diese Gutmenschlichkeit auf Kosten der Steuerzahler auf Weltluftkurort zu erweitern – die ersten anerkannten Klimaflüchtlinge gibt es ja bereits!
 

Nun hinein in die Praxis: Wie bild.de berichtete, reisten letztes Jahr georgischen Eltern mit ihrem Sohn (17) ein und stellten pro forma Asylanträge. Ihre ausschließliche Motivation: eine bessere medizinische Versorgung für ihren chronisch kranken Spross. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen (LSG) mitteilt, leidet der Minderjährige seit seiner Geburt u.a. an Kleinwuchs, schweren Knochenwachstumsstörungen sowie einer Deformation des Brustkorbes.

Präzedenzfall mit unabsehbaren Folgen

Das LSG in Celle hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Landkreis die Operationskosten für den georgischen Asylbewerber zahlen muss, obwohl sein Asylantrag von der Behörde abgelehnt und kein medizinischer Notfall vorliegt.

Der Kreis verweigerte die Übernahme der Kosten. Zum einen seien die Asylanträge der Familie von der Ausländerbehörde als unbegründet abgelehnt worden, zum anderen sei die Behandlung im Hinblick auf die drohende Abschiebung zur Gesundheitssicherung nicht erforderlich.

„UN-Kinderechtskonvention“ und „hiesige Lebensverhältnisse“

Dagegen klagte der 17-Jährige und bekam (wie nicht anders zu erwarten) vor dem Sozialgericht Braunschweig Recht. Der Kreis ging in Berufung – und verlor nun erneut in zweiter Instanz. Nach Auffassung des Landessozialgerichts bedürfe es schon besonderer Ablehnungsgründe, um eine Behandlung nach „hiesigen Lebensverhältnissen“ zu verweigern. In seiner Entscheidung betonte der Senat die Bedeutung des „Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ und die UN-Kinderrechtskonvention. Weiteres sei es sachlich nicht gerechtfertigt, so die Richter weiter, die medizinisch dringend indizierte Maßnahme vorzuenthalten.

Nun wäre es vorstellbar, dass vor dem Hintergrund des Leidens des zweifelsohne bedauernswerten Jugendlichen eine Reportage in den Medien mit einem Spendenkonto auch zum Erfolg geführt hätte. Wer hat nicht Mitleid mit so einem armen Teufel? Nur einen Präzedenzfall für OP-Touristen zu schaffen, ist gelinde ausgedrückt verantwortungslos, zumal ein derartiges Beispiel weitere Menschen dazu animieren könnte und mit Sicherhaiet auch wird, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen.

Und noch etwas: Gibt es nicht genügend Fälle einheimischer Erkrankter oder Behinderter, denen aus Kostengründen eine aufwendige Behandlung verwehrt bleibt?

https://unser-mitteleuropa.com/op-tourismus-asylbewerber-reist-nur-wegen-behandlung-erfolgreich-ein-17-600-euro-operations-kosten/