Impftod gilt als „Selbstmord“: Versicherung braucht daher nicht zahlen

Auch wenn die Mainstream-Medien darüber nicht berichten, gibt es sie doch, und zwar zu tausenden: Impftote infolge der Corona-Impfung.

EMA sammelt tausende Verdachtsfälle

Schon 2021 waren bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA mehrere tausend Verdachtsfälle allein beim Impfstoff von Biontech/Pfizer aktenkundig.

Für die Hinterbliebenen ein tragischer Verlust. In Frankreich auch ein finanzieller.

Folge einer freiwilligen Entscheidung

So hat ein französisches Gericht nämlich erkannt, dass Versicherungen bei Tod durch die Corona-Impfung nicht bezahlen müssen. Denn, so das Gericht, der Verstorbene hatte sich die Impfung freiwillig spritzen lassen. Kein Gesetz hätte ihn dazu gezwungen.

Risiken und Nebenwirkungen wären bekannt gewesen. Daher kann eine Versicherung diesen Tod als „Selbstmord“, also als Tod als Folge einer freiwilligen Entscheidung klassifizieren – und eine Zahlung verweigern.

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