Gerichtsurteil in Germersheim: Ablehnung des DITIB-Großmoschee-Projekts

Das jüngste Gerichtsurteil, das die Pläne der türkisch-islamischen Union DITIB für den Bau einer Großmoschee in Germersheim ablehnt, wird als positiver Schritt in Richtung angemessener städtischer Planung und Integration gewertet.

Gerichtsurteil in Germersheim: Ablehnung des DITIB-Großmoschee-Projekts
Bild Quelle: DITIB Germersheim

Die türkisch-islamische Union DITIB ist mit ihrem Plan, eine Großmoschee im orientalischen Stil in Germersheim zu bauen, endgültig gescheitert. Der Bauantrag, der im Juni 2019 für die Errichtung eines repräsentativen Baus mit Kuppel und zwei Minaretten eingereicht wurde, ist von der Kommunalverwaltung abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies eine Klage der DITIB im Jahr 2022 ab, und kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz die Berufung der DITIB gegen dieses Urteil verworfen (Aktenzeichen: 8 A 10433/23 OVG).

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der „Nichtgebietsverträglichkeit“ des geplanten Gebäudes und der unzureichenden Anzahl an Parkplätzen für die erwarteten 500 Gottesdienstbesucher. Die DITIB hatte lediglich 15 Stellplätze vorgesehen, was laut den Richtern nicht ausreicht.

Dieses Urteil spiegelt eine wachsende Besorgnis wider, dass solche Großprojekte nicht immer im Einklang mit dem lokalen Umfeld und den Bedürfnissen der Gemeinschaft stehen.

Die Entscheidung des Gerichts wird auch als ein Zeichen dafür gewertet, dass die Einflussnahme staatlich kontrollierter Institutionen wie der DITIB kritisch hinterfragt und nicht mehr ohne Weiteres akzeptiert wird. Dies kann als ein wichtiger Schritt in Richtung einer ausgewogenen und integrativen Stadtentwicklungspolitik betrachtet werden.

Obwohl das Scheitern dieses Bauvorhabens nicht notwendigerweise eine Wende im Gesamtprozess der kulturellen Integration oder der Islamisierung darstellt, kann es doch als ein bedeutsamer Schritt in Richtung einer differenzierteren und bewussteren Auseinandersetzung mit solchen Projekten gesehen werden. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass städtische Entwicklungspläne die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen und einen ausgewogenen Ansatz zwischen kultureller Vielfalt und dem Erhalt des lokalen Charakters verfolgen.

Gerichtsurteil in Germersheim: Ablehnung des DITIB-Großmoschee-Projekts (haolam.de)