Deutscher Richter lobte Motive linker Schädelzertrümmerer

Der Umgang mit den aktuellen Bedrohungen und Angriffen gegen das AfD-Führungsduo Alice Weidel/Tino Chrupalla zeigt einmal mehr: Deutschland ist am Ende. Das längst völlig totalitäre polit-mediale System-Establishment schürt den Hass gegen die Opposition in einer Weise, die zu Gewalt-Attacken geradezu anspornt. Und es distanziert sich nicht einmal mehr pro forma von dieser Gewalt, sondern übergießt die Opfer mit Häme und weiterem Hass.

Deutsche Justiz lobt Motive linksextremer Gewalttäter

Die Entwicklung mag für viele schockierend sein, überraschend kommt sie jedoch nicht. Ein deutlicher Fingerzeig war der Prozess gegen die linksextreme „Hammerbande“, der Ende Mai zwar mit Schuldsprüchen zu Ende ging, jedoch mit unfassbaren Erklärungen des Richters in seiner Urteilsbegründung. Menschen, die mutmaßlich politisch Andersdenkenden mit Hämmern auf der Straße den Schädel einschlugen, attestierte der Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats, ein „achtenswertes Motiv“. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan nahm das zum Anlass für eine parlamentarische Nachforschung. Er will von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wissen, ob auch in Österreich für Linksextremisten der Strafmilderungsgrund „achtenswerte Beweggründe“ berücksichtigt wird.

Rechtsextremisten entgegenzutreten sei ein „achtenswertes Motiv“, äußerte der Richter wortwörtlich, ehe er die verurteilten Linksextremisten rund um Lina E. auch noch auf freien Fuß setzte. Er betonte weiters, dass seiner Meinung nach die größte Gefahr von rechts ausgehe. Lediglich das gewählte Mittel stoße ihm auf – denn das Gewaltmonopol liege beim Staat.

Soll der Staat den „Rechtsextremisten“ den Schädel einschlagen?

Wenn also der Staat selbst den angeblichen „Rechtsextremisten“ den Schädel eingeschlagen hätte, wär‘s in Ordnung gewesen, scheint die richterliche Botschaft zu sein. Justizielle Körperstrafen wie Auspeitschungen und Stockhiebe wurden in Deutschland übrigens 1871 gänzlich abgeschafft, in vielen Landesteilen bereits wesentlich früher. Der Richter dürfte also ein reichlich antiquiertes Rechtsverständnis haben.

Harald Stefan betonte in einer Pressekonferenz, in der er gemeinsam mit FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker vor einer Verharmlosung linksextremer Gewalt warnte, dass es bisher einen Grundkonsens gegeben habe, wonach der Einsatz von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung geächtet werden müsse. Das Hammerbanden-Urteil deute nun in eine genau gegenteilige Richtung.

In der politischen Auseinandersetzung hat Gewalt keinen Platz. Wenn man Gewalt anwendet, führt das zum totalen Chaos und letztlich zur Auflösung des Rechtsstaats und der Demokratie.Harald Stefan, FPÖ-Justizsprecher

Harald Stefan will verhindern, dass auch die österreichische Justiz linksextreme Gewalt verharmlost.

Linksextreme Gewalt wäre Fall für Erschwerungsgründe

Stefan fragt die Justizministerin daher nicht nur, ob in Prozessen gegen linksextreme Gewalttäter Strafmilderungsgründe berücksichtigt wurden. Er bringt auch Erschwerungsgründe ins Spiel. Denn das Strafgesetzbuch sieht auch die Möglichkeit höherer Strafen vor, wenn die Täter „besonders verwerfliche Beweggründe“ haben, die sich gegen bestimmte Personengruppen richten. Damit sind auch Gruppen gemeint, die eine gemeinsame Weltanschauung haben – also beispielsweise „Rechte“, die ja gezielt von den Gewalttätern der linksextremen Hammerbande verfolgt und attackiert wurden.

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