Deutsche Antifa-Schläger-Trupps in Budapest werden nicht an Deutschland ausgeliefert

Ungarn wir die mutmaßlichen Antifa-Schläger nicht nach Deutschland überstellen. Ein EU-Mitgliedstaat kann Straftäter nur dann an einen anderen Mitgliedstaat ausliefern, wenn ein Haftbefehl vorliegt. In diesem also müsste die Tat auch in Deutschland verfolgt werden und ein europäische Auslieferunsansuchen für die betroffenen Personen vorliegen.

Da der Fall derzeit ungarischer Gerichtsbarkeit obliegt, kann Ungarn aber die Auslieferung  ablehnen. Sollte Deutschland ein Auslieferungsansuchen stellen, könnte der ungarische Gerichtshof dieses aber unter Berücksichtigung des in Ungarn eingeleiteten Strafverfahrens ablehnen. (Magyar Nemzet)

https://unser-mitteleuropa.com/verpruegelten-deutsche-antifa-schlaeger-in-budapest-einen-mann-video-18/