Bayern: Weiterer Anschlag auf Grundgesetz und Bürgerrechte – München untersagt Corona-Demos

Das hohe Gut Demonstrationsfreiheit ist als eine Ausprägung der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG und der Meinungsaüßerungsfreiheit  gemäß Art. 5 GG anzusehen. Demnach ist es jedem gestattet, sich mit anderen unter freiem Himmel öffentlich zu versammeln mit dem Ziel, gemeinsam eine Angelegenheit zu erörtern. So weit, so gut.
Nachdem jedoch Demonstrationen und Zusammenkünfte diktatorischen Regimen grundsätzlich ein Dorn im Auge sind, wenn die Demonstranten gegen die Regierenden aufbegehren, bedient man sich eben des Verbotes der Kundgebungen. So wie aktuell in München. Dazu gibt es folgende Pressemeldung:

Pressemitteilung vom 28.12.2021 (Quelle: muenchen.de)

„Aufgrund der aktuellen Entwicklungen untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr ab Mittwoch, 29. Dezember, zunächst bis 30. Dezember im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten „Coronaspaziergängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist. Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld bis 3.000 Euro verhängt werden.“

Auf muenchen.de findet sich dann noch eine Stellungnahme von Oberbürgermeister Dieter Reiter dazu:

 „Wie ich bereits angekündigt habe, werden wir als Stadt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um gewalttätige und aggressive Ausschreitungen unter Missbrauch der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und unter Missachtung von Abstandsregeln und Maskenpflicht in Zukunft zu verhindern. Damit hat die Polizei die Möglichkeit, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zu verfolgen und Zuwiderhandlungen umgehend zu ahnden.“

Weiter ist zu lesen:

„Laut Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München lehnte bei bisherigen ‚Coronaspaziergängen‘ ein Großteil der Anwesenden die Einhaltung der behördlichen Maßnahmen bewusst ab. Aus gefahrenabwehrenden und infektiologischen Gründen beschränkte Demos wurden teilweise kurzfristig vorab vom Veranstalter abgesagt und im Anschluss unkontrolliert als Ersatzveranstaltungen durchgeführt, bei denen die Teilnehmenden sich vermeintlich unorganisiert durch das Stadtgebiet bewegten und ihren Protest zum Ausdruck brachten. Es kam zu einer Vielzahl von Verstößen.“

Viel gibt es ist hier nicht dazuzusagen, außer, dass einem Demokraten die Worte zu dem was wieder möglich ist, fehlen. Ein verlogenes „nie wieder“ vor dem Hintergrund anderer dunkler Kapitel unserer Geschichte mögen sich diese als Demokraten getarnten Diktatoren künftig besser sparen.

Eine besondere, ja zynische Frechheit ist, dass man den Gegenstand der Demos, nämlich die Sinnlosigkeit der überzogenen Corona-Maßnahmen, als Vorwand hernimmt, die Kundgebungen zu verbieten. Das wäre zum besseren Verständnis gerade so, als würde eine Verordnung verlangen, dass man sich zur Pandemie-Bekämpfung Kartoffelsalat in die Haare schmieren muss – Proteste dagegen würde man untersagen, da zu befürchten sei, dass die Demonstranten nicht mit Kartoffelsalat in den Haaren auf den Demos erscheinen werden.

Dass friedliche Spaziergänger jetzt als Gewalttäter hinstellt werden, ist übelste Systempropaganda, die keines weiteren Kommentars bedarf. Allfällige Gewalttätigkeiten entstehen höchstens dadurch, dass die Polizei, die bei Aufmärschen linker und in der Tat gewaltbereiter Randalierer „deeskaliert“, bei friedlichen Demos jedoch ein gegenteiliges Verhalten an den Tag legt, wie unsere beliebte Serie „Polizei: Bei … die Hosen voll, bei … stark“ eindrucksvoll dokumentiert.

https://unser-mitteleuropa.com/bayern-weiterer-anschlag-auf-grundgesetz-und-buergerrechte-muenchen-untersagt-corona-demos/