Magdeburg: Rabiat-Schwarzer zertrümmert Ausländerbehörde – bloß „Gefährderermahnung“ und „Platzverweis“ (Video)

Ein afrikanischer Asylbewerber während der Bereicherung des Ausländeramtes. | Screenshots Youtube

Am 21. August 2023 hat ein offenbar unzufriedener „Kunde“ der Magdeburger Ausländerbehörde den gläsernen Eingangsbereich des Behördensitzes zertrümmert.
 

Polizei erschien verspätet – Sicherheitsleute und Passanten sehen zu 

Die Polizei erschien erst nach 20 Minuten. Sicherheitsleute ebenso wie Passanten gaffend zu, ohne einzugreifen. Trotzdem verkündet man stolz:

„Durch schnelles Agieren der Polizei konnte der Täter in Tatortnähe festgestellt werden. Gegen den Verursacher wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, ein Platzverweis ausgesprochen sowie eine Gefährderermahnung durchgeführt.“

Nach der „Gefährderermahnung“ ließen die Beamten den Asylbewerber aus Kamerun laufen. Die Ausländerbehörde blieb am 21. August 2023 für den Rest des Tages geschlossen, berichtet dazu das online-Portal signal-online.de.

Untragbare Zustände für Mitarbeiter der Ausländerbehörde

Im Zuge der Umsetzung der Agenda „Flutung Deutschlands mit zwielichtigen Kriminellen“ werden solche Verbrecher offensichtlich mit Glace-Handschuhen angefasst. Ausbaden kann diese skandalöse Haltung das Personal, wie hier beispielsweise in der Ausländerbehörde. Wie der „Focus“ berichtet, hat sich auch die Magdeburger Oberbürgermeisterin Simone Borris zu dem Vorfall geäußert:

 „Die Aggressivität und das Verhalten machen mich fassungslos. Nach dem Vorfall im März dieses Jahres, als rund 20 Personen in die Ausländerbehörde eindringen wollten, wurde heute ein weiteres Mal eine Grenze überschritten. Die psychischen Folgen für unsere Beschäftigten können noch nicht abgeschätzt werden.“

Vergleich mit Italien

Signal-online.de verweist auch auf eine ähnliche Vorfall in Italien mit einer gänzlich anderen Reaktion der Polizei: Auch im internationalen Vergleich ist das Vorgehen der Magdeburger Behörden ungewöhnlich. Das Video unten zeigt, wie die Polizei in Florenz vor wenigen Tagen auf einen ähnlichen Vorfall reagiert hat: Ein schnelles Zupacken wirkt nachhaltiger als jede „Gefährderermahnung“!

Ein derartiges Verhalten der Polizei sind wir bei uns nur gegen Senioren rund um die Corona Zwangsmaßnahmen und neuerdings beim Eintreiben der Geldstrafen gewohnt. Bei „Schutzsuchenden“ und Clan-Kriminellen haben die bekanntlich die Hose voll! Sieh dazu unsere beliebte Serie. „Polizei – Bei … stark, bei … sie Hosen voll“

https://unser-mitteleuropa.com/magdeburg-rabiat-schwarzer-zertruemmert-auslaenderbehoerde-bloss-gefaehrderermahnung-und-platzverweis-video/

Frankreich: “Mit einer Djellaba bekleidet gab er Kindern Süßigkeiten und bezeichnete sie als zukünftige Mudschaheddin”. Mézian, ein Einwohner von Noisy-le-Roi der zum Islam konvertiert war und die Scharia befürwortete, wollte einen Anschlag verüben

Sein hellbraunes, langes Haar fällt über sein schwarzes Poloshirt. Oft zupft er mit den Fingern an seinem kleinen Kinnbart herum. Als Mézian am Freitag, dem 25. August 2023, auf der Richterbank des Gerichts in Versailles sitzt, sieht er eher wie ein Surfer als wie ein Terrorist aus.

Dennoch muss sich der 25-Jährige aus Noisy-le-Roi (Yvelines) wegen der Verherrlichung eines Terrorakts und des versuchten Erwerbs einer Handfeuerwaffe vor Gericht verantworten. Den Ermittlungen zufolge plante er sogar, “ein Projekt” zu verwirklichen.

Mézian, der in jungen Jahren zum Islam konvertierte, geriet nach seinen Veröffentlichungen auf Snapchat und Tik Tok ins Visier der Kriminalpolizei der Kriminalpolizei in Versailles. Videos, in denen er den Dschihad anpreist und sehr radikale Positionen vertritt. Darin preist er die Werte der Scharia als “eine Notwendigkeit”. Er schildert darin seine Vorstellung von einem Ungläubigen, “einem Menschen, der die Wahrheit ablehnt”.

Süßigkeiten gegen Proselytismus

Der junge Mann in der Djellaba gab ihnen Süßigkeiten und Geld, um ihre Sympathie zu gewinnen, und postete Fotos der Kinder, auf denen er sie als zukünftige Mudschaheddin bezeichnete.

[…]

Ein digitales Buch, das vom jemenitischen Al-Qaida-Ideologen geschrieben wurde.

Bei der Hausdurchsuchung fielen den Ordnungskräften in seiner Wohnung eine Air-Soft-Pistole und umfangreiche Literatur über den Islam in die Hände. In seinem Telefon wurde ein digitales Buch gefunden, das von dem jemenitischen Al-Qaida-Ideologen geschrieben worden war. “Ich wusste nicht, wer dieser Mann war, und außerdem war es ein automatischer Download von einer Website”, verteidigt er sich. Seine Anwältin räumt ein, dass “die Sache ernst ist”, behauptet aber, dass “diese Strafe zu hoch ist”. 78Actu / Le Parisien

« En djellaba, il donnait des bonbons à des enfants en les désignant comme les futurs moudjahidines. » : Mézian, un habitant de Noisy-le-Roi (78) converti à l’islam et qui prône la charia, voulait commettre un attentat le 24 juillet – Fdesouche

Doch keine „Selbstentzündung durch Klimawandel“: Griechen verhaften 79 Brandleger

Meschenschmuggler werben Kunden im Internet mit Videos von angeblich willigen, betrunkenen und halbnackten britischen Frauen

GB News

Junge britische Frauen, oft betrunken und manchmal halbnackt, werden von skrupellosen Menschenschmugglern in Social-Media-Videowerbung eingesetzt, wie GB News exklusiv berichtet.

Die Videos sind auf mehreren Benutzerkonten zu sehen, die nach Angaben von Experten dazu benutzt werden, junge Männer dazu zu verleiten, die Dienste der kriminellen Banden in Anspruch zu nehmen und nach Europa und Großbritannien zu reisen.

Mehrere der Konten, die Hunderttausende von Abonnenten haben, wurden auf dem sozialen Netzwerk Instagram gefunden.

Neben den vielen Videos von jungen Frauen gibt es auch solche, die Migranten zeigen, die Schleuserrouten zu Lande und zu Wasser nutzen.

GB News erhielt die Beweise von einem Cyber-Kontakt, der an “maschinellen Algorithmen” arbeitet und der mehrere Konten entdeckte, von denen er glaubt, dass sie ” eine Tarnung für kriminelle Menschenschmugglerbanden” sind.

screen grab youtube

Eine andere Quelle sagte, es handele sich um “eine Werbekampagne, die vorwiegend Nordafrikaner anspricht, die eine Überfahrt suchen, um nach Europa und Großbritannien geschleust zu werden”.

Die Posts in den sozialen Medien ähneln denen, die im vergangenen Jahr regelmäßig von Schleuserbanden verwendet wurden, um vor allem junge männliche Albaner in das Vereinigte Königreich zu locken.

Diese Videos zeigten junge Männer, die scheinbar das “Highlife” in London und an anderen Orten genossen, mit Geldbündeln und Sportwagen.

Ein Sprecher von Instagram erklärte gegenüber GB News, man habe eine Untersuchung eingeleitet, nachdem man auf die Videos aufmerksam gemacht wurde.

Anfang dieses Monats verurteilte Innenministerin Suella Braverman die organisierten kriminellen Banden, die die sozialen Medien nutzen, um für Geschäfte zu werben.

Sie sagte: “Herzlose Menschenschmuggler nutzen die sozialen Medien, um für ihre abscheulichen Dienste zu werben und verlangen von den Menschen Tausende von Pfund für die illegale Reise in unsicheren Booten nach Großbritannien.”

“Sie dürfen keinen Erfolg haben”, fügte sie hinzu.

Die Innenministerin äußerte sich zu dem Zeitpunkt, als die Regierung ankündigte, dass eine Reihe von Social-Media-Unternehmen mit den britischen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten wolle, um gegen die Menschenschmuggel-Posts vorzugehen.

Die freiwillige Kooperationsvereinbarung zwischen Social-Media-Firmen und der Nationalen Verbrechensbekämpfungsbehörde (National Crime Agency) soll Menschen von den Beiträgen der Schmuggler ablenken, ähnlich wie Algorithmen zur Bekämpfung von extremistischem Material im Internet eingesetzt werden.

Meta, der Eigentümer von Facebook und Instagram, sowie TikTok und X/Twitter haben sich alle den Plänen angeschlossen.

GB News hat auch erfahren, dass Menschenschmuggler zunehmend davon absehen, Text in ihre Videobeiträge einzufügen, um bestimmte Algorithmen zu umgehen, und stattdessen oft Emoji-Zeichen verwenden.

https://www.gbnews.com/news/migrant-news-people-smugglers-drunk-british-girls-instagram

“Demokratie”: Abgeordnete erhöhen ihre Boni für sich selbst um das Doppelte

London: Die Abgeordneten, die es nicht erneut ins Parlament schaffen, dürfen sich ab sofort über deutlich höhere Boni freuen.
Foto: pixabay/12019

Parlamentsabgeordnete des Unterhauses im Vereinigten Königreich haben sich ein saftiges Körberlgeld genehmigt. Wenn man aus dem Parlament ausscheidet, gab es bis jetzt eine einmalige Bonuszahlung (wofür auch immer) in Höhe von rund 9.000 Euro und das Gehalt wurde zwei Monate lang weiterbezahlt. Nun wurde die Summe auf über 20.000 Euro erhöht, die Gehaltsfortzahlung auf vier Monate.

Von 23.000 auf 48.000 Euro erhöht

Von britischen Pfund umgerechnet beträgt das monatliche Gehalt eines Abgeordneten rund 7.000 Euro. Somit wurden die Bonuszahlungen (Gehalt + Abfindung) insgesamt pro ausgeschiedenem Abgeordneten von 23.000 Euro auf 48.000 Euro erhöht. Sehr viel Geld dafür, dass es auch Personen erhalten, die es aufgrund eines schlechten Wahlergebnisses nicht wieder ins Parlament geschafft haben.

Dürftige Erklärung seitens der Abgeordneten

Wie GMX berichtet, wurde das entsprechende Gesetz dabei von den Abgeordneten selbst beschlossen. Die Erklärung der Abgeordneten ist dabei mehr als dürftig: Es dauere länger als vier Monate, ein Abgeordnetenbüro geregelt aufzulösen. Eine andere Tatsache bringt hier möglicherweise mehr Licht ins Dunkel: Nächstes Jahr sind Wahlen und die Regierung steht schlecht in den Umfragen da. Einige Abgeordnete werden ihren Platz räumen müssen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

https://unzensuriert.at/199775-demokratie-abgeordnete-erhoehen-ihre-boni-fuer-sich-selbst-um-das-doppelte/

Grüne Sprachpolizei: Künast will Wort “Clan-Kriminalität” streichen

Die Grünen-Abgeordnete und ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast spielt Sprachpolizistin.
Foto: Olaf Kosinsky / wikimedia (CC-BY-SA-3.0-de)

Einmal mehr zeigen Vertreter der Partei “Die Grünen”, wie tiefgreifend sie sogar unseren Sprachgebrauch diktieren wollen. Nun trifft es den Begriff “Clan-Kriminalität”. Dieser sei diskriminierend.

Künast kritisiert ausländischen Experten für Ausländerfeindlichkeit

Wie die Bild berichtet, regte sich die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast jüngst in einer Gesprächsrunde über das Wort “Clan-Kriminalität” auf. Dieses sei gegenüber jenen Mitgliedern der problematischen Familien diskriminierend, die gesetzestreu seien. Sie drängte mehrmals darauf, dass ihre Gesprächspartner ein anderes Wort benutzen sollen. Dieses Wort sei zudem ausländerfeindlich, da die Clans fast immer Migrantenfamilien sind. Skurril: Der Gesprächspartner, den sie kritisierte, war der Islam-Experte Ahmad Mansour und damit selbst Ausländer.

Clans haben inzwischen rechtsfreie Räume geschaffen

Die Clan-Kriminalität ist gerade in der Bundeshauptstadt Berlin seit Jahren ein riesiges Problem. Wie der Focus berichtet, haben einige Clans eine Mafia-ähnliche Struktur aufgebaut und sind in unzähligen kriminellen Bereichen verankert. Teilweise haben sich gerade im Bereich Drogenkriminalität rechtsfreie Räume in Berlin etabliert. So berichtete Die Welt, dass selbst die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sich äußerte, dass sie nicht gerne alleine nachts durch den Görlitzer Park (bekannter Drogen-Verkaufsort) spazieren würde. Die Polizei ist inzwischen machtlos, da ihnen die Politik keine Befugnisse zugesteht. Im Gegenteil: Wie unzensuriert berichtete, plant die Bundesregierung in naher Zukunft die Legalisierung von Cannabis.

https://unzensuriert.de/199782-gruene-sprachpolizei-kuenast-will-wort-clan-kriminalitaet-streichen/

Deutsche Multikulti-Kuschel-Justiz: Syrischer Wiederholungstäter immer wieder freigelassen – Jetzt: brutaler Bakomatenräuber

Die bekannt tolerant-nachsichtige deutsche Kuschel-Justiz gegenüber Einwanderungs-Kriminellen ist ein Musterbeispiel für negatives, sozial-schädliches Lernen. Selbst „BILD“ ist sich sicher:

Dieser Mann muss endlich hinter Gitter!

Wiederholungstäter: Autohasser, Fahren ohne Führerschein
Denn der behördlich bekannte, syrische, 31-jährige Wiederholungstäter Firas A.“ hat seine kriminelle Karriereleiter nun um die Stufe eines gemeingefährlichen Bankomaten-Räubers erweitert.

Am Mittwoch um 10:10 Uhr beraubte er junge Schutzsuchende eine 84-jährige Seniorin bei einem Geldautomaten vor einem Hamburger Einkaufszentrum, indem er diese brutal von hinten angriff. Die betagte Rentnerin erlitt Prellungen an der Hand sowie eine Schnittwunde.

Die Sofortfahndung bleibt erfolglos. Nach Auswertung der Videoaufnahmen dann der Aha-Deja-vu-Effekt durch die Polizei.

Denn nach dem Syrer fahndeten bereits von Mai bis Juni 10 Zivilfahnder: Der offenbar gelangweilte, und von grünem Gedankengut Infizierte hatte nachts die Windschutzscheiben von parkenden Autos mit einem Hammer zerschlagen – insgesamt 245.

Nachdem Firas A. auf frischer Tat festgenommen werden konnte, konfiszierten die Beamten einen Hammer und eine verbotene Schlagring-Messer-Kombination.

Doch: Für die deutsche Toleranz-Kuscheljustiz waren die Taten offenbar nicht genug: Nach kurzer Überstellung in U‑Haft ließ ihn der Richter einfach wieder laufen.

Und das obwohl er bereits andersartige Verkehrsdelikte begangen hatte: Indem er bereits am 29. April zum wiederholten Mal ohne Führerschein am Steuer erwischt worden war. Darauf nahmen ihm die Beamten den Autoschlüssel ab. Danach bemächtigte sich des Schutzsuchenden wohl das archaische Prinzip „Aug-um-Auge-Zahn-um-Zahn“…

Wieder war er aus der U‑Haft entlassen worden und wurde erneut rückfällig.

Nun bleibt abzuwarten: Ob das Delikt brutaler Raub für eine längere U‑Haft ausreichen wird?

https://unser-mitteleuropa.com/deutsche-multikulti-kuschel-justiz-syrischer-wiederholungstaeter-immer-wieder-freigelassen-jetzt-brutaler-bakomatenraeuber/

Eine Niederlage des Rechtsstaats

Amtsgericht Weimar, Andrzej Otrębski, CC-BY-SA-4.0

Gestern ist Christian Dettmar, langjähriger Richter in der Familienabteilung des Amtsgerichts Weimar, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafkammer des Landgerichts Erfurt hielt eine Rechtsbeugung für erwiesen. Unkritische Zeitgenossen mögen in dem Urteil einen Sieg des Rechtsstaats sehen.

Laut der Verfahrensbeobachtung der Kritischen Richter und Staatsanwälte ist das Gegenteil der Fall, und in aller Kürze werden dazu drei Gesichtspunkte benannt:

  1. Allein ein möglicher Rechtsfehler – auch ein (formaler) Fehler bei der Verfahrensführung – stellt aus Rechtsgründen noch keine Rechtsbeugung dar.
  2. Indiztatsachen für einen Vorsatz zur Rechtsbeugung konnten weder ermittelt noch in der Hauptverhandlung nachgewiesen werden.
  3. Die gerade noch zur Bewährung aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren trägt den Anschein eines politischen Machtsymbols mit den Mitteln des Justizspruchs.

Das ist eine dreifache Niederlage für den Rechtsstaat!

Was es mit dem angeblichen Rechtsfehler auf sich hat, kann am Tag der Urteilsverkündung nur grob umrissen werden. Es ist in der Geschichte des Strafrechts vollkommen unstrittig, dass nicht jeder Rechtsfehler einen Verdacht auf Rechtsbeugung begründet. Zwar sehen unzufriedene Parteien das gelegentlich so, auch politische Urteilsschelte ist in der Geschichte der Bundesrepublik nicht unbekannt, richtig ist sie deshalb aber nicht und vor allem ergibt sich daraus kein strafrechtlicher Vorwurf.

Eine Rechtsbeugung setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter anderem voraus, dass die Rechtsmeinung unvertretbar ist, etwa Todesurteile unterzeichnet werden, oder Gründe den Ausschlag geben, die bei jeglicher Betrachtung ungesetzlich sind.

Seine maßgebende Rechtsprechung zu § 339 StGB fasst der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21.01.2021, 4 StR 83/20, selbst wie folgt zusammen:

„Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht. Die Schwere des Unwerturteils wird dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung als Verbrechen eingeordnet ist und im Falle der Verurteilung das Richter- oder Beamtenverhältnis des Täters gemäß § 24 Nr. 1 DRiG§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes endet. § 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet. Eine unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt. Insoweit enthält das Merkmal der Beugung des Rechts ein normatives Element, dem die Funktion eines wesentlichen Regulativs zukommt. Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden. Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ.“

Zur wertenden Gesamtbetrachtung gehört, dass die durch Verordnung verfügte Maskenpflicht an Schulen zu keinem Zeitpunkt eine epidemiologische Grundlage hatte, von den örtlichen Gesundheitsämtern nicht aufgrund einer Betrachtung der lokalen Lage empfohlen, sondern ohne tatsächliche Untersuchung nach den Ergebnissen von Ministerpräsidenten-Treffen angeordnet worden ist. Man wusste das von Anfang an, weshalb allen diesen Verordnungen ein zeitliches Verfallsdatum beigegeben worden ist. Die Verhältnismäßigkeit der verordneten Maßnahmen hätte in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden müssen, was aber trotz gestellter Beweisanträge unterblieben ist. Die von der Kammer vorgenommene Trennung zwischen Anordnungsinhalt und Verfahrensweise ist nicht zu rechtfertigen. Man hätte sich mit dem Sinn von Maskenpflichten in Schulen befassen müssen. Ungeachtet dessen ist die Justiz strukturell auf die Korrektur interner Fehler ausgelegt – nämlich durch Rechtsmittel. Die Justiz ist auch ein Ort unterschiedlicher Meinungen. Es soll und muss darüber gestritten werden, was richtig ist. Man muss darüber streiten, welches Gericht für Anordnungen gegen Verordnungen ohne tragfähige Ermächtigungsgrundlage zuständig ist, ob solche Verfahren im Wege abstrakter Normenkontrolle vor einem Verfassungsgericht, als Einzelfallanordnung vor dem Verwaltungsgericht oder als Maßnahme zum Schutze des Kindeswohls vor einem Familiengericht zu führen sind. Das ist nicht eindeutig.

Auch die Art, in der Verfahren geführt werden, ist nicht eindeutig. Häufig werden in der deutschen Justiz Sachverständige bestellt, deren Meinung man kennt, und nicht selten werden Eilverfahren auch intern vorbereitet. Die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung von Erfurt hat keinen tragenden Grund zur Feststellung einer Verfahrenswillkür ergeben.

Auch der von der Kammer angeführte Punkt einer Befangenheit trägt nicht. Jeder – ausnahmslos jeder – hat sich in der Corona-Zeit eine Meinung zu Infektionsschutzmaßnahmen gebildet, auch jeder Richter. Denkt man die implizite Annahme des Landgerichts Erfurt zu Ende, wird durch ein argumentum ad absurdum (Absurditätsargument) deutlich, dass diese falsch sein muss: Dann nämlich wären auch alle Richter – einschließlich derer des Bundesverfassungsgerichts – befangen, welche die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten und dies vielleicht sogar in sachlich offenbar sinnwidriger Form von immer wieder veränderten und Jahre später nicht mehr zu rechtfertigenden Regeln wie 3G, 2G, 2G mit einem oder 2 Plus zum Ausdruck bringen.

Dass die starke Überzeugung allein – in welche Richtung auch immer – in der „Corona-Frage“ keine Befangenheit begründen kann, wird durch diese Überlegung deutlich. Sie wird im Übrigen durch den Rechtsgedanken von § 20 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gestützt. Denn Richter am Amtsgericht Dettmar hatte dieselbe Meinung wie ein großer Teil der Bevölkerung, der den Corona-Maßnahmen kritisch gegenüberstand, schätzungsweise zehn bis zwanzig Millionen Menschen – im Gegensatz zu dem anderen großen Teil der Bevölkerung, der dies nicht so sah. Beide Meinungen sind bereits nach dem Grundgesetz gleichwertig. Niemand käme auf die Idee, einem Richter, der dem Corona-Narrativ bedingungslos oder sogar fanatisch gefolgt ist, in einem relevanten Fall eine Befangenheit zu unterstellen und zu fordern, er hätte seine Meinung den Verfahrensbeteiligten vorher anzeigen müssen, andernfalls würde er sich wegen Rechtsbeugung strafbar machen.

Darüber hinaus fehlt es an einem Vorsatz zur Begehung einer Rechtsbeugung. Das gilt auch nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Vorsatzanforderungen. Nach 1945, als es um NS-Verbrechen von Mord und Verschleppung ging, setzte eine Verurteilung – so befand damals der Bundesgerichtshof (so BGHSt 10, 294 und BGH NJW 1968, 1339) – innere Zustimmung und Handeln gegen das eigene Gewissen voraus. In der neuen Phase der Vergangenheitsabwicklung, bezogen auf die DDR, änderte der BGH dann seine Auffassung und erkannte in einem Verfahren gegen einen früheren Richter am Obersten Gericht der DDR (BGHSt 41, 317), der an Todesurteilen mitwirkte und ihnen als Beisitzer zustimmte, auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, weil er es nicht wagte, seine eigene Meinung kundzutun. Es gibt kein Verfahrensvorbild für eine Verurteilung wegen Festhaltens an einer vom Tatgericht als falsch erkannten Rechtsmeinung.

Schließlich reiht sich die Strafzumessung in Ergebnisse ein, wie sie derzeit aus politischen Gründen gefordert werden. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von drei Jahren (nicht mehr zur Bewährung aussetzbar), aber auch die ausgeurteilte Freiheitsstrafe von zwei Jahren vermitteln den Anschein eines politischen Machtsymbols gegenüber systeminternen Andersdenkenden. Und das ist für den Rechtsstaat die größte Niederlage.

Man darf dafür auf die Begründung des Beschlusses vom 18. August 2023 verweisen, mit dem das Landgericht einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt hatte. Es heißt dort, das Gericht gehe zugunsten des Angeklagten davon aus, er habe aus der Motivation heraus gehandelt, das Beste für die betroffenen Kinder zu wollen. Des Weiteren ergibt sich aus diesem Beschluss, dass dem Angeklagten in erster Linie gar nicht vorgeworfen wird, eine inhaltlich unvertretbare Entscheidung getroffen zu haben – es gehe vielmehr um ein vermeintlich unsauber geführtes Verfahren. Unterstellt, das Verfahren sei tatsächlich formal derart grob unkorrekt geführt worden, dass es die Grenze zur Rechtsbeugung überschreite, dies jedoch aus lauterer Motivation heraus, etwas Gutes bewirken zu wollen: Müsste dies nicht das maßgebliche Kriterium für eine milde Strafzumessung sein?

Nein, die Strafkammer hat sich anscheinend (mit kleinen Abstrichen) von der Pauschalformel der Staatsanwaltschaft leiten lassen: Der Angeklagte sei von einer „hohen kriminellen Energie“ angetrieben gewesen (eine Leerfloskel auf dem Niveau mäßig begabter Rechtsreferendare) und er habe das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zerstört (was gerade der Regelungsgrund für die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist und nicht ein zweites Mal zur Begründung einer harten Strafe herangezogen werden darf). 

Man muss daran erinnern, dass die Verhängung einer Maskenpflicht für Schulkinder während des Pflichtunterrichts an staatlichen Schulen zu keinem Zeitpunkt sachlich gerechtfertigt war, was mittlerweile auch verantwortliche Politiker kleinlaut eingestehen. Soweit das Bundesverfassungsgericht zu gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene entschieden hat, stützte es sich zum Schaden der Rechtsordnung nicht auf Sachverständigengutachten, sondern lediglich auf die Meinung sachverständiger und zum großen Teil behördlicher Dritter, die im Verfahren befragt wurden und Meinungen kundgaben, denen ebenfalls die tatsächliche Grundlage fehlte. Verurteilt wurde also – wenn man einen tatbestandlichen Verstoß bejaht – wegen der Verletzung einer formell zwar geltenden, materiell aber ungerechtfertigten Maskenpflicht. Die Frage der materiellen Rechtfertigung kann aus dem Beweisergebnis nicht ausgeklammert werden. Unrecht wird nicht „gebeugt“. 

Auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs befindet sich eine Installation in Form eines Buchstabenkreises, der sich entweder lesen lässt als „lex iniusta non est“ (es gibt kein ungerechtes Gesetz) oder auch als „lex iniusta non est lex“ (ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz). Bevorzugt man die zweite Lesart, müsste die Frage, ob man unrichtiges Recht überhaupt beugen kann, noch beantwortet werden.

Der Rechtsbeugungstatbestand weist einen (ungewöhnlichen) Strafrahmen zwischen einem und fünf Jahren auf. Wie findet man in dieser Spanne die „gerechte“ Strafe? Es gibt eine Untersuchung, die anhand statistischer Auswertungen herausgefunden hat, dass in den häufigsten Fällen eine Strafe unterhalb der Mitte des Strafrahmens verhängt wird (Götting, NStZ 1998, Seite 542, 546). Schließlich muss noch reichlich Platz nach oben für die ganz schlimmen Fälle bleiben (vgl. BGHSt 27, 2). Dabei wurde nicht einmal zwischen unbestraften und vorbestraften Tätern unterschieden; d. h. dieser Befund der regelmäßigen Verhängung relativ milder Strafen gilt auch für Mehrfachtäter. Die große Strafkammer des Landgerichts Erfurt greift nun mitten in den Strafrahmen hinein und verhängt (auch wenn dem zwei tateinheitliche Taten zu Grunde liegen sollen) eine Strafe, deren Vollstreckung gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte – und zwar bei einem gänzlich unbescholtenen Angeklagten, der – wovon das Gericht selbst ausgeht –nur lautere Motive hatte.

Zusammen mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Freiheitsstrafe hat dies den Geschmack von politischer Justiz. Dieser Übergriff von Politik auf Strafzumessungsgrundsätze ist revisibel. Eine verhängte Strafe muss ein gerechtes Verhältnis zum Maß der Schuld des Täters einhalten (BVerfGE 45, 187 (260)).

Der Rechtsstaat hat deshalb in diesem Verfahren an Ansehen verloren. Der Angeklagte erleidet Schaden aus politischen Gründen – wie Ärzte, Apotheker oder Journalisten, die sich unbotmäßig verhalten haben. Auch bei der Strafzumessung wurden Gesichtspunkte zugrunde gelegt, die nach anerkannter Meinung dort nicht berücksichtigt werden dürfen.

Es ist festzuhalten: Ein Familienrichter schützt sachlich begründet Kinder in seinem Amtsgerichtsbezirk vor gesundheitsschädlichen und epidemiologisch weitgehend wirkungslosen und zudem verfassungswidrigen Maßnahmen eines übergriffigen Staates. Hierfür wird er wegen Rechtsbeugung verurteilt. Selbst wenn die Verfahrensführung nicht ganz korrekt gewesen sein sollte: Die Absurdität, Tragik und Falschheit dieser Geschichte wird der Bevölkerung wohl erst im Rahmen einer wirklichen Aufarbeitung der Corona-Zeit bewusst werden. Besser wäre es, unsere Justiz wüsste bereits jetzt, sachgerecht mit einem derartigen Sachverhalt umzugehen.

Verkündet wurde ein rechtlich mehrfach fehlerhaftes Urteil. Eingedenk der schon erwähnten Regel, dass die Justiz auf die Korrektur interner Fehler ausgelegt ist, wird es aufzuheben sein.

Eine Niederlage des Rechtsstaats – KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (netzwerkkrista.de)

Regierungsparteien wollen Heizungsgesetz beschließen, wissen aber nicht, welchen Nutzen es bringt

Habeck will sein Prestige-Projekt mit aller Gewalt durchsetzen, koste es, was es wolle.
Foto: Heinrich-Böll-Stiftung / wikimedia commons (CC BY SA 2.0)

In zwei Wochen wird im Deutschen Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz beschlossen. Die damit erzwungene Umstellung auf Wärmepumpen wird die Bundesbürger in Summe hunderte Milliarden Euro kosten. Welchen Nutzen das Prestigeprojekt des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck haben wird, kann die Regierung allerdings nicht sagen. Man weiß es angeblich nicht.

Keine Zahlen, Daten, Fakten

„Wir wissen, dass wir nichts wissen“. Etwa so kann man Antworten des Wirtschaftsministeriums auf Fragen eines 90-teiligen Fragenkatalogs der CDU/CSU Fraktion zusammenfassen:

Hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig noch keine abschließenden Abschätzungen vor,

lautete zum Beispiel die Antwort aus Habecks Ministerium auf die Frage, wie viel CO2 durch den Betrieb der Wärmepumpen denn künftig eingespart werde.

Auch auf die Frage, wie viele Handwerker vorhanden wären, um die Millionen Wärmepumpen im vorgegebenen Zeitraum einzubauen, wusste man im Ministerium keine Antwort. Es gäbe dazu keine validen Daten.

Einsparung marginal

Die Ampel will also eigens ein Gesetz beschließen, um beim Heizen CO2 einzusparen. Man hat aber nicht die geringste Ahnung, welcher Nutzen damit erreicht werde oder wer die Geräte einbauen soll.

Vielleicht ist der Effekt der Heizung aber auch so gering, dass man es den Leuten, denen man ihr Geld abpresst, einfach nicht verraten will. Denn schon bei einem ursprünglichen, strengeren, Entwurf wurden für das Jahr 2030 Einsparungen von lediglich 10,5 Millionen Tonnen geschätzt, was laut Nius.de hinsichtlich des aktuellen CO2-Ausstoßes Deutschlands nicht einmal 1,4 Prozent der Gesamtemissionen betragen würde. Bei der vorliegenden, entschärften, Variante wird der Effekt dann noch wesentlich geringer ausfallen.

Milliarden für vermeintlichen „Klimaschutz“

Mit der Verbannung der angeblich so klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen müssen die Bundesbürger auf Geheiß der Regierung einen hunderte Milliarden teuren Beitrag zu einem fiktiven „Klimaschutz“ leisten. Bis 2030 sollen sie geschätzte 56 Milliarden Euro dafür bezahlen, um ihre funktionierenden Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen zu ersetzen. Aus Steuermitteln sollen gigantische Summen an Fördergeldern bereitgestellt werden.

Ergänzend kommen enorme Sanierungskosten auf die Eigenheimbesitzer zu, um das neue Heizungssystem überhaupt effizient betreiben zu können. Kosten, die sich zu ihren Lebzeiten nicht amortisieren werden.

https://unzensuriert.de/199120-regierungsparteien-wollen-heizungsgesetz-beschliessen-wissen-aber-nicht-welchen-nutzen-es-bringt/