Fettah Malki, der Mann, der den islamistischen Terroristen Mohamed Merah bewaffnet hat, ist trotz Verpflichtung das Land zu verlassen immer noch in Frankreich

Der Bericht von Claire Lagadic, einer Journalistin der Zeitung La Dépêche, ist aufschlussreich. Sie berichtet unter anderem, dass sich Fettah Malki, der Mann, der Mohamed Merah bewaffnet hatte, immer noch im Viertel Izards in Toulouse aufhält. Der 38-Jährige hatte seine richterliche Kontrolle nicht eingehalten und war am Mittwochabend von Polizisten des Sicherheitsdienstes des Departements festgenommen worden, berichtet die Zeitung. Der Mann, der stets als dritter Mann galt, der an den Anschlägen in Toulouse im Jahr 2012 beteiligt war, bei denen sieben Menschen getötet wurden, wurde 2017 vor einem Sondergericht in Paris an der Seite von Abdelkader Merah, dem Bruder des Rollermörders, zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde er 2019 erneut verurteilt, diesmal zu 10 Jahren Haft.

Dank der von seinen Anwälten hart erkämpften Entscheidung, dass die ihm vorgeworfenen Taten nicht als terroristisch eingestuft wurden, konnte Fettah Malki von Strafnachlässen profitieren. So wurde er Ende August dieses Jahres unbemerkt aus der Haft entlassen. Der französische Staat war jedoch fest entschlossen, den Waffenhändler von Merah nicht frei auf seinem Staatsgebiet zu lassen, und beschloss, ein Ausweisungsverfahren gegen den Mann mit französisch-algerischer Doppelstaatsbürgerschaft einzuleiten. Nachdem Fettah Malki die Haftanstalt in Muret verlassen hatte, begab er sich also in Richtung des administrativen Abschiebezentrums in Cornebarrieu, wo er auf eine Abschiebung nach Algerien wartete. Nur dass zur gleichen Zeit die diplomatische Krise zwischen Paris und Algier in der Visafrage eskalierte. Frankreich war verärgert über den geringen Anteil der durchgesetzten Ausreisepflichten aus Frankreich (OQTF) und hatte daraufhin beschlossen, die Bedingungen für abschiebepflichtige Personen aus Algerien, Marokko und Tunesien , zu “verschärfen”.Während Fettah Malki in einem Auffanglager untergebracht war, wurde sein Visum zweimal verweigert. Nach anderthalb Monaten in Cornebarrieu, wie es das Gesetz vorschreibt, kam er also wieder auf freien Fuß. So gelangte er nach Toulouse, wo er unter richterlicher Aufsicht stand. Am Ende seines Polizeigewahrsams wurde er der Staatsanwaltschaft vorgeführt und soll am Freitag vor dem Strafgericht von Toulouse im Rahmen des Sofortverfahrens angeklagt werden. 2012 hatte Mohamed Merah in Toulouse und Montauban bei drei Anschlägen kaltblütig sieben Menschen, darunter drei Kinder, getötet, wie La Dépêche berichtet. Fettah Malki hatte stets versichert, dass er nichts von den terroristischen Absichten des Mörders mit dem Motorroller gewusst habe. Er hatte ihm die Waffe und die kugelsichere Weste zur Verfügung gestellt.

https://www.valeursactuelles.com/regions/occitanie/haute-garonne/toulouse/societe/fettah-malki-lhomme-qui-a-arme-mohamed-merah-est-toujours-a-toulouse/

Warum der Ruf nach einem Impfzwang bereits jetzt obsolet ist

Nachdem bereits das erste Corona-Präparat (von Roche) in der EU zugelassen wurde und immer mehr weitere Pharma-Unternehmen (u.a. auch Pfizer, Merck, etc.) Corona-Medikamente entwickeln, die ebenfalls bald auf den Markt kommen werden, ist wohl jede Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht (mit der Begründung Intensivbetten) obsolet.
 
Corona-Präparat gegen schwere Verläufe

Es reicht künftig sich nur dann mit einer Pille zu behandeln, wenn man tatsächlich Corona-Symptome hat um vor einem schweren Verlauf bzw. Tod mit einer bis zu 89%igen Wahrscheinlichkeit geschützt zu sein statt sich prophylaktisch alle paar Monate einer riskante Impfung (deren Wirksamkeit auch nicht höher ist) auszusetzen.

Auch preislich hat ein Medikament im Bedarfsfall gegenüber einer vorbeugenden Impfung die Nase vorne. Um den Preis eines Medikaments (dzt. noch rd. 600,- €) kann man kaum einmal 10 Personen dreimal impfen. Und das noch dazu ebenfalls mit unerwiesenem Ausgang was sowohl Schutzwirkung wie auch Nebenwirkungen und Langzeitfolgen betrifft.
Ein Impfzwang aus Gesundheitsgründen ist somit inzwischen völlig unsinnig.

Impfungen für Pharma-Lobby gewinnbringender als Tabletten

Der einzige Sinn darin ist wohl der, dass die Regierung so viel Impfstoffe gekauft hat mit dem man die ganze Bevölkerung auf die nächsten Jahre hinaus mehrmals impfen könnte – Wer dabei aller Provisionen mitgeschnitten hat werden wir wohl kaum erfahren, aber wir können es erahnen.

Natürlich bringt eine ständige mehrfache und automatisch zu wiederholende Impfung aller Bürger den Pharmaunternehmen (und deren Propagandisten) ein Vielfaches an Gewinnen als eine Tablette die nur im Bedarfsfall von den tatsächlich Erkrankten eingenommen werden muss. Selbst dann, wenn die Tablette das 25-fache einer Impfdosis kosten sollte. Damit ist klar, welche Version von der Pharmalobby forciert wird. Und nachdem wohl bereits so viele Nutznießer der Impfkampagnen bis zum Hals in dem damit verbundenen Korruptionssumpf stecken, dürfte klar sein, weshalb man in den regierungshörigen Mainstream-Medien kaum etwas von den Medikamenten hört. Stattdessen wird zum Halali auf die Ungeimpften geblasen und der Ruf nach einem Impfzwang immer lauter hinausposaunt. Schließlich würde das Versagen und / oder die Korruption bei den Beschaffern der Impfungen noch deutlicher zu Tage treten, wenn man die bald ablaufenden Impfdosen auch noch um teures Held als Sondermüll entsorgen müsste.

Aber auf Dauer werden sich weder die Existenz noch die Vorteile der Medikamente verheimlichen lassen – es sind bereits zu viele davon auf dem Markt. Der Widerstand gegen eine Impfpflicht wird also zweifelsfrei zu dem Erfolg führen, dass es nie zu einer solchen diktatorischen Zwangsmaßnahme kommt.

https://unser-mitteleuropa.com/warum-der-ruf-nach-einem-impfzwang-bereits-jetzt-obsolet-ist/

Nordafrikaner berauben und vergewaltigen Frau im Zug

Es ist wohl ein Musterbeispiel für einen Straffall, den man populistisch ausschlachten könnte, wenn man möchte: Drei nordafrikanische Asylbewerber rauben eine 50-jährige Schweizerin auf einer Zugfahrt in einem SBB-Speisewagen aus. Einer der Täter vergewaltigt das Opfer auch noch.

Als das gestohlene Mobiltelefon später bei einem Asylbewerber auftaucht, können die mutmasslichen Tatbeteiligten ausfindig gemacht werden. Ein Hauptbeschuldigter wird acht Monate nach der Tat verhaftet. Er ist nicht geständig und macht vor Gericht keinerlei Aussagen zur Sache.

Es war der 20. März 2020, etwa um 22 Uhr 15: Eine etwa 50-jährige Dame, die in einer leitenden beruflichen Stellung tätig ist, arbeitete an ihrem Laptop im Speisewagen eines fahrenden Zuges. Sie war leicht alkoholisiert. Es war am Anfang des ersten Shutdowns der beginnenden Pandemie. Der Speisewagen war nicht bedient und sonst leer.

Etwa 10 Minuten vor Einfahrt des Zuges in den Zürcher Hauptbahnhof setzte sich plötzlich ein junger Mann an den Tisch der Frau und fragte sie, weshalb er hier nichts zu trinken bestellen könne. Gleichzeitig wurde die Frau von hinten von einem zweiten Mann überrascht, der sie unvermittelt auf den Mund geküsst haben soll.

Die Frau erschrak und stand reflexartig auf. Laut Anklage drückte ein dritter Mann ihr in diesem Moment den Kopf hinunter und entwendete eine goldene Kette im Wert von 2000 Franken, die sie um den Hals trug. Einer der Männer soll daraufhin der Frau die Hosen heruntergezogen und sie von hinten im Stehen wenige Sekunden lang ohne Benützung eines Kondoms vergewaltigt haben.

Nebst der Halskette nahmen die Täter auch das Mobiltelefon, den Laptop und das Portemonnaie des Opfers mit. Im Bahnwagen gab es keine Überwachungskameras. Die drei Männer wurden aber nach dem Aussteigen auf dem Perron im Zürcher Hauptbahnhof gefilmt. Die Frau sah zunächst von einer Anzeige ab.

Der heute 23-jährige Marokkaner wurde im November 2020 verhaftet. Gegen seine zwei mutmasslichen Mittäter – beide algerische Asylbewerber, die zum Tatzeitpunkt erst 16 und 17 Jahre alt waren – laufen Jugendstrafverfahren. Der eine konnte nicht ausfindig gemacht werden und ist flüchtig, der andere wird vor einem nicht öffentlichen Jugendgericht abgeurteilt werden. Vor Bezirksgericht Zürich sagt der Hauptbeschuldigte auf Arabisch, vom Dolmetscher übersetzt, lediglich: «Das habe ich nicht gemacht.» Er wisse nichts und habe nichts gesehen. Zu allen Fragen verweigert er die Aussage.

Die Staatsanwältin beantragt eine Freiheitsstrafe von 66 Monaten wegen Vergewaltigung und Raubes und einen Landesverweis von 13 Jahren. Der Mann ist mehrfach vorbestraft. Das Zürcher Urteil muss als Zusatzstrafe zu einem Urteil im Kanton Neuenburg vom November 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen gewerbsmässigen Diebstahls und anderer Delikte gefällt werden. Ins Gewicht fällt vor allem auch eine einschlägige Vorstrafe aus Frankreich, wo der Marokkaner wegen Schändung verurteilt worden ist.

In der ersten Hafteinvernahme hatte der Mann noch zugegeben, mit einer älteren Dame im Zug Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Dieser sei aber einvernehmlich erfolgt. Die ihm fremde Frau habe ihn zum Sex aufgefordert. Danach schwieg der Beschuldigte in der weiteren Untersuchung eisern.

Das Opfer war nicht in der Lage, den Täter zu identifizieren, und hatte laut der Staatsanwältin zunächst einen unbeteiligten Dritten als Täter bezeichnet, gegen den das Strafverfahren aber eingestellt werden musste. Das sei aber aufgrund der früheren Aussagen des Beschuldigten nicht relevant. Die Frau sei überrascht worden und nicht in der Lage gewesen, einzelne Tatbeiträge den einzelnen Tätern zuzuordnen.

Das Opfer habe auch in der Untersuchung grosse Mühe gehabt, über den Vorfall zu sprechen, sei schwer traumatisiert und habe sich in psychiatrische Behandlung begeben müssen. Auf eine Konstituierung als Privatklägerin hat die Frau, die den Fall hinter sich lassen möchte, zudem verzichtet.

Der Verteidiger verlangt einen Freispruch und vertritt die These, sein Mandant sei Opfer einer Verwechslung. Die Aussagen in der Hafteinvernahme entsprächen nicht der Wahrheit. Was das Motiv für die Falschaussagen gewesen sein solle, erschliesse sich ihm allerdings bis heute auch nicht. Das Opfer habe die beiden Mittäter identifiziert, den Marokkaner bei einer Gegenüberstellung aber nicht erkannt. Die Tat sei wohl nur von zwei Männern ausgeführt worden, und sein Mandant sei gar nicht im Speisewagen gewesen. Er habe kein Täterwissen, viele seiner Angaben stimmten mit jenen des Opfers gar nicht überein. Vermutlich habe er bei der ersten Einvernahme einfach etwas wiedergegeben, das ihm erzählt worden sei.

Das Gericht verurteilt den Beschuldigten trotzdem anklagegemäss und setzt die Höhe der Zusatzstrafe bei 68 Monaten fest. Auch der Landesverweis von 13 Jahren wird angeordnet. Das Richtergremium glaubt den «absolut überzeugenden und lebensnahen Aussagen» des Opfers. Die Frage, ob der Beschuldigte bei seiner Einvernahme gelogen habe, verneint das Gericht klar. Der Mann habe über viele Fragen und viele Seiten sehr detaillierte Angaben zum Ablauf gemacht. Und falls er damals tatsächlich gelogen hätte, wäre eine nachvollziehbare Erklärung dafür zu erwarten gewesen.

Dass das Opfer die Vergewaltigung nicht einer bestimmten Person habe zuordnen können, sei nachvollziehbar und sogar selbstverständlich. Die Dame sei im Zug am Laptop am Arbeiten gewesen und völlig überrascht und überrumpelt worden. Die Täter hätten dabei auch ihre leichte Alkoholisierung ausgenutzt. Dass sie nicht mehr habe sagen können, wer in der Hektik was gemacht habe, sei plausibel. Weil sie völlig überrascht und die Täter in der Überzahl gewesen seien, sei ihr nicht mehr zuzumuten gewesen, sich zu wehren. Das Vorgehen des Beschuldigten im öffentlichen Verkehrsmittel sei völlig skrupellos, schamlos und wirklich verwerflich gewesen.

https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-vergewaltigung-auf-zugfahrt-in-speisewagen-der-sbb-ld.1654802

Die Erfindung eines neuen Extremismus’

Über das neue Verfassungsschutz-Beobachtungsobjekt Querdenken-Bewegung

Als Mitte September dieses Jahres der 49-jährige Mario N. im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein einen Mitarbeiter einer Tankstelle erschoss, mutmaßlich nur, weil dieser auf die bestehende Maskenpflicht bei Betreten des Geschäftes hingewiesen hatte, hätte das der endgültige Beleg für die zwingend notwendige Beobachtung der Querdenker-Szene durch den Verfassungsschutz (VS) sein können. Denn die Behörden hatten Mario N. nicht auf dem Schirm, obwohl ein Nachbar gegenüber Bild erklärte: „Der war bekennender Querdenker, ging auf Demos, hatte radikale Thesen – auch gegen Geimpfte“. (22.9.2021) Hätte deshalb, weil gegen die Aussage, Mario N. sei ein Querdenker-Aktivist, Äußerungen anderer Bekannter stehen, die über ihn und sein notorisch aggressives Auftreten zu berichten wussten, er sei „ein absoluter Eremit“ gewesen, der bis zu seiner Verhaftung „sein Leben vor dem Rechner verbracht“ habe. (FAZ, 23.9.2021) Über N.’s Online-Aktivitäten ist mittlerweile bekannt, dass es zwar einige wenige einschlägige Äußerungen im Messengerdienst Telegram von ihm gibt, er aber alles andere als ein Netzaktivist war. Obwohl erhebliche Zweifel bestehen, ob Mario N. überhaupt ausreichend in die Aktivitäten des Milieus eingebunden war, das man als „Querdenker“ bezeichnet, gab sich Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer in Bezug auf die Gefährlichkeit des Milieus überzeugt, wie „bedauerlich“ es sei, „dass es immer erst Tote geben muss, bevor die Gefahr ernst genommen wird“. Und das, obwohl für Kramer „zur Arbeitshypothese auch immer dazugehörte, dass es am Ende vielleicht zu dem jetzt möglicherweise sehr traurigen Gipfel kommen könnte, nämlich einem Mord“, wie er gegenüber dem Deutschlandfunk erklärte. (23.9.2021)

Produkt deutscher Vergangenheitsbewältigung

Man muss wohl die Aussage des obersten Verfassungsschützers Thüringens eine Instrumentalisierung des Mordes von Idar-Oberstein nennen, die erklären hilft, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass bereits Ende April 2021 das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einrichtung eines neuen Phänomenbereichs namens „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ verkündete, der sich insbesondere der Querdenkerszene annehmen soll. Zur Begründung seines Vorgehens teilte das Bundesamt mit: „Unsere demokratische Grundordnung sowie [!] staatliche Einrichtungen wie Parlamente und Regierende sehen sich seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vielfältigen Angriffen ausgesetzt. Demokratische Entscheidungsprozesse und die entsprechenden Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative werden in sicherheitsgefährdender Art und Weise delegitimiert und verächtlich gemacht. […] Legitime Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik werden dabei immer wieder, und in jüngerer Zeit zunehmend, instrumentalisiert und Eskalationen provoziert. Aber auch Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen – zuvörderst zu nennen sind hier Protagonisten der Querdenken-Bewegung – zeigen zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht. […] Ein solches Vorgehen ist insgesamt geeignet und zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern. Die Zuordnung der maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen ist in vielen Fällen weder zu einem bestehenden Beobachtungsobjekt noch zu einem der Phänomenbereiche ohne Einschränkungen möglich.“ (verfassungsschutz.de)

Bemerkenswert ist, dass man es laut dieser Einschätzung mit einer neuen Form von Extremismus zu tun haben soll, der nicht wie sonst üblich die klare Absicht zugrundeliegt, die FdGO beseitigen zu wollen. Stattdessen ist von „Delegitimierung“ die Rede, einem Begriff, der laut Duden „Absprechen der Legitimation“ bedeutet. Auch beim VS könnte man so viel über das Milieu der Querdenker wissen, dass für es konstitutiv ist, dass seine Vertreter die Legitimation des Staates zur Ergreifung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie allein deshalb bestreiten, weil sie die vom Parlament abgesegnete Ausrufung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, unter der im Notstand regiert werden kann, nicht anerkennen und deshalb versuchen, soviel Misstrauen wie möglich gegenüber staatlichen Institutionen und deren Repräsentanten zu säen. Evident ist dabei, dass sich die absolute Mehrheit der Querdenker nicht nur in penetranter Art und Weise auf das Grundgesetz beruft, sondern sich sogar zu seinen letzten aufrechten Verteidigern und Rettern erklärt – oftmals mit dem eingebildeten antifaschistischen Selbstverständnis, man befinde sich im Widerstand wie einst Sophie Scholl. Das merkwürdige antifaschistische Zur-Schau-Tragen des Verfassungspatriotismus’ entspricht dabei durchaus der von Eike Geisel konstatierten Wiedergutwerdung der Deutschen. Geisel hatte geltend gemacht, dass die Erinnerung hierzulande nur deshalb zur höchsten Form des Vergessens werden konnte, weil der Antifaschismus sich längst zum abstrakten guten deutschen Gewissen gemausert hat, das seinen Ausdruck nicht zuletzt darin fand, dass wie einst die Zonis nach Mangos und Kiwis gierten, die wiedervereinigten Deutschen ihr Bedürfnis nach Erinnerung und deren Symbole, nach Gedenkstätten und Denkmälern nur in der Art befriedigen konnten, dass sie ihnen zu den „Südfrüchten der nationalen Identität“ gerieten. (1)

Geisels Erwägungen zum Sozialcharakter des Aufarbeitungsweltmeisters, die nahelegen, dass das Milieu der Querdenker ein spezifisches Produkt deutscher Vergangenheitsbewältigung ist, dürften bei der Entscheidung des VS zur Einrichtung des neuen Bereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ mit Sicherheit keine Rolle gespielt haben. Das Milieu ist nicht ins Visier des Staatsschutzes geraten, um die Verfassung zu schützen, sondern um das weitgehend für sakrosankt erklärte Durchregieren der Exekutive zu garantieren. Kritik an der Regierung, gegenüber der dem deutschen Bundestag als Legislative weitgehend nur noch die Funktion des Abnickens von Verordnungen und Ermächtigungsgesetzen zukommt, soll auf diese Weise der Ruf der Verfassungs- und Staatsfeindlichkeit angeklebt werden. Vor diesem Hintergrund sollte man es auch verstehen, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Begründung der Überwachung der Querdenker Kritik unter den Generalverdacht der Verschwörungstheorie stellt und jegliche Ausführungen darüber unterlässt, was legitimen Protest gegen die staatliche Corona-Politik von illegitimen überhaupt unterscheiden soll: „Verschwörungstheorien sind ein nahezu durchgängig festzustellendes Phänomen und haben eine erhebliche katalysatorische Wirkung. Legitime Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik werden dabei immer wieder […] instrumentalisiert und Eskalationen provoziert“. (a.a.O., Hvh. S.P.)

Zu klären wäre in diesem Zusammenhang, ob es sich nicht um einen Etikettenschwindel und gar ein Ablenkungsmanöver des VS handelt, bei dem die „Zuordnung der maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen […] zu einem bestehenden Beobachtungsobjekt“ beziehungsweise Phänomenbereich vor allem deshalb nicht erfolgt, weil durch die Erfindung einer neuen Form von Extremismus zum einen nicht der Gedanke aufkommen soll, dass die seit Ausrufung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite de facto statthabende Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung von Exekutive und Legislative womöglich selbst eine Form der Delegitimierung des Staates und seiner Verfassung darstellt. Zum anderen ist bei der Benennung des neuen Extremismusphänomens nicht zufällig von einer möglichen Staatsgefährdung gar nicht erst die Rede, weil in Wahrheit mit den Querdenkern eine Szene ins Visier des VS geraten ist, die vornehmlich nicht die allgemeine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates betreibt, sondern in seiner absoluten Mehrzahl eine Delegitimierung der bestehenden exekutiven Gewalt im Sinn hat. Alle andere als zufällig heißt es dann auch in der Erklärung des Bundesamtes, das Ziel der Querdenkerbewegung sei es, „das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern“. Deutlich wird hier, dass der Extremismus-Vorwurf mit der Herbeiführung einer Vertrauenskrise begründet wird. Als wäre der Grund für das schwindende Vertrauen nicht (auch) in der weitgehend willkürlichen Corona-Gesetzgebung eines Staates zu suchen, dessen Vertreter permanent Schuldige innerhalb der Bevölkerung ausmachen, um vom eigenen Versagen abzulenken, wird eine Verkehrung von Ursache (Corona-Maßnahmen) und Wirkung (Querdenkerszene) vorgenommen.

Mehr: http://redaktion-bahamas.org/auswahl/web88-3.html

“In der Tat ist eine gute Muslima für ihn eine Sklavin”: Pädophiler und gewalttätiger Ehemann auf der Anklagebank im Gericht von Nanterre in Frankreich

Ein Vater von vier Kindern wurde am 10. November wegen mehrfacher Gewalt in der Ehe und sexueller Übergriffe auf seinen kleinen Sohn vor Gericht gestellt. Eine Gelegenheit für eine große häusliche Abrechnung.

Schon vor der Ankunft des Angeklagten auf der Anklagebank machte sich eine gewisse Spannung im Gerichtssaal breit. Am 10. November weigerte sich eine der Klägerinnen im Gericht von Nanterre, sich auf die Bank der Nebenkläger zu setzen und dem Mann gegenüber zu sitzen, der vor Gericht erscheinen sollte. Sie möchte seinem Blick nicht begegnen müssen. Der Mann ist niemand anderes als ihr eigener Vater. Die Stimmung ist nicht gut. Die Erklärung liegt in den Anklagepunkten, die gegen den 55-jährigen Mann erhoben werden: Gewöhnliche Gewalt gegen die Ehefrau, Gewalt gegen Minderjährige und vor allem inzestuöse sexuelle Übergriffe auf Minderjährige unter 15 Jahren und auf Minderjährige über 15 Jahren. Diese Taten sollen zwischen 2015 und 2021 mehrfach begangen worden sein.

Alles begann mit einer Anzeige, die die Frau des Angeklagten im vergangenen Frühjahr bei der Polizei in Puteaux erstattet hatte. Bei ihren Vernehmungen, die nicht länger als die ” einstündige Freizeit ” dauern durften, die ihr zur Verfügung stand, berichtete Frau K. von der Unterdrückung und der wiederholten Gewalt, die sie seit 2002 [der Angeklagte wird nur für die nicht verjährten Taten belangt] von ihrem Mann erlitten habe. Sie erwähnte auch den sexuellen Missbrauch ihres zwölfjährigen Sohnes im Ehebett durch ihren Ehemann. Die beiden Töchter des vierfachen Vaters, die ebenfalls von den Ermittlern befragt wurden, beschrieben den Mann als einen Mann, der seine Frau und seine Kinder wie Leibeigene behandelte und ihnen gegenüber äußerst anzügliche Gesten und Blicke verwendete.

“In dem Vernehmungsprotokoll ist die Rede von Gürtelschlägen … Können Sie uns das erzählen?”, fragte die Vorsitzende Richterin die Mutter im Zeugenstand. “Wir waren beim Feuerwerk am 14. Juli. Der Lärm brachte meine Tochter zum Weinen. Er sagte mir dann, dass es meine Schuld sei, dass ich es war, die ausgehen wollte. Wir sind nach Hause gegangen und dann hat er mich mit dem Gürtel geschlagen”. Eine “Bestrafung”, die sich nach seiner Aussage noch ein weiteres Mal wiederholen sollte. Und wenn der Angeklagte den Gürtel um die Hüfte trägt, hagelt es Ohrfeigen aus nichtigen, aber umso offenkundigeren Gründen wegen der totalen Kontrolle, die dieser Vater über seine Familie ausüben wollte.

So berichtet eine Frau, dass sie Ohrfeigen dafür bekommen hat, dass sie das Korrespondenzheft ihres Sohnes unterschrieben hat, ohne ihn darüber zu informieren, oder dass sie ihrem Sohn die Haare geschnitten hat, auch dies ohne Erlaubnis. Auch Meinungsverschiedenheiten über die Erziehung der Kinder sind Auslöser für Gewalt. Der Angeklagte sagte: “Diese Frau lügt”. Ich bin zu Hause ein bisschen hart, aber ich bin derjenige, der das Geld nach Hause bringt”. Seit sie im Jahr 2000 aus Algerien nach Frankreich kam und auf der anderen Mittelmeerseite als Angestellte arbeitete, wurde Frau K. von ihrem Mann verboten, eine Arbeit aufzunehmen.

Wir benutzen oft das Girokonto”, verteidigt sich der Mann. Schauen Sie sich die Kontoauszüge an, sie ist diejenige, die einkauft. Ich bleibe im Café, sie kauft, was sie will”. Die Richterin ruft seine Frau erneut in den Zeugenstand und fragt nach einer Bestätigung: “Nein. Für ihn ist eine gute Muslimin wie eine Sklavin. Und er ist ein guter Muslim?”, fragt die Richterin, die den Alkoholkonsum des Angeklagten, der Diabetiker ist, nur schwer verstehen kann. Er trinkt … Ist das im Koran erlaubt?”. “Frau K., die sich scheiden lassen will, um ihre Kinder vor ihrem Vater zu schützen, antwortete: “Das hängt von der Menge ab.

Dabei schien der Mann zu Hause ein Leben voller Wohlstand zu führen, wenn man seinen Kindern glauben darf. “Ihr Sohn sagt, dass Sie der Pascha im Haus sind, dass er Ihnen jeden Gegenstand bringen muss, weil er sonst als Hund, Esel oder Dummkopf beschimpft wird?”, bemerkte die Vorsitzende Richterin. “Jedes Mal sage ich: “Bitte”, versicherte er und schwor, dass er seinen Sohn nicht vergewaltigt habe. Er hat keine blauen Flecken, es gab keine Hinweise in der Schule”.

Der Angeklagte wurde jedoch vor allem wegen einer anderen Art von Gewalt gegen seinen ältesten Sohn angeklagt. In einer Nacht, in der das Kind im Bett der Eltern schlief, weil es Angst vor der Dunkelheit hatte, soll der Vater das Kind im Schlaf ausgenutzt haben. Ich habe eines Abends gespürt, wie etwas im Bett gerieben und sich bewegt hat”, erzählte die Mutter im Zeugenstand. Ich drehte mich um und sah, wie er die Hand meines Sohnes, die auf seinem Geschlechtsteil lag, wegzog”. Das Kind erzählte den Ermittlern auch, dass sein Vater mehrmals seinen Bauch berührt habe und dann versucht habe, seine Hand in seine Unterhose zu stecken.

“Das ist nicht wahr, Madame, ich habe nie daran gedacht, das zu tun”, sagte der Angeklagte, ohne das Wort gehabt zu haben, bevor er seine Partnerin beschuldigte. Das ist eine Lüge, eine Manipulation von dieser Manipulatorin”. Das ist völlig widersprüchlich”, sagte sein Anwalt. Der Herr ist überhaupt nicht homosexuell und hatte bis zu ihrer Trennung ein normales Intimleben mit seiner Frau. Außerdem sind die Worte, die [sein Sohn] in den Anhörungen verwendet, nicht die eines zehnjährigen Kindes!”.

In einem langen Plädoyer bemühte sich der Anwalt des Angeklagten, die Folgen der “patriarchalischen Auffassung” seines Mandanten abzuschwächen, die “dem Frankreich der 1950er Jahre” ähnelte, wo man eine “gewisse Legitimität der körperlichen Bestrafung” sah. Er forderte das Gericht vor allem dazu auf, eine Verurteilung wegen sexueller Übergriffe auszuschließen: “Dann wäre er ein gebrandmarkter Mann! Man weiß, was mit Männern passiert, die einen Eintrag wegen sexueller Übergriffe im Strafregister haben.

Im Übrigen wurde er zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, davon 12 Monate auf Bewährung, einem Kontaktverbot zu seiner Frau und seinen Kindern [vor der Entscheidung des Familienrichters] und dem Entzug der elterlichen Sorge. Die Eintragung in die Datei für Sexualstraftäter bleibt ihm jedoch erspart.

La Gazette de la Défense

Krebs und Immunschwäche durch COVID-19 Impfung? Eine reale Gefahr, wie neue Forschung zeigt

Krebs und Immunschwäche durch COVID-19 Impfung? Eine reale Gefahr, wie neue Forschung zeigt – SciFi

Ein menschlicher Organismus lässt sich als Ansammlung von Zellen beschreiben, unterschiedliche Zellen mit unterschiedlichen Funktionen zur Aufnahme von Nährstoffen, Umwandlung von Nährstoffen in Energie, Zellen, die eigens erstellt werden, um Pathogene zu bekämpfen und vieles mehr. Die DNA, letztlich die Bauanleitung für Zellen finden sich im Nukleus derselben. Sie speichert die sogenannten Erb-Informationen.

Da Menschen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, ist eine Schädigung der DNA, in welchem Zusammenhang auch immer, eine Schädigung durch UV-Einstrahlung, durch Replikationsfehler bei der Zellteilung an der Tagesordnung. Als Reaktion darauf gibt es ein DNA Reparatursystem. Ein Teil dieses Reparatursystems hat die Gefahrenabwehr, wie sie durch Pathogene, Viren, Bakterien usw. hervorgerufen wird, zur Aufgabe. Zu den Aufgaben von Reparatursystemen gehört u.a. die Überwachung der Integrität des Genoms, die z.B. durch die Brüche beider Stränge der Doppelhelix beeinträchtigt wird.
HR (homologe Rekombination) und NHEJ (non-homologous end-joining – keine deutsche Entsprechung) sind zwei Reparatur-Systeme, die zur Aufrechterhaltung der Genomintegrität (bei Doppelbrüchen) wichtig sind und die (vor allem NHEJ) zur Produktion von b- und t-Zellen von Bedeutung sind. Ist ersteres gestört, erfolgt unkontrolliertes Zellwachstum (also Krebs) oder Zellsterben, ist zweiteres gestört, stellt sich eine Immunschwäche ein.

Ein Virus, dem es gelingt, das beschriebene Reparatur-System zu übernehmen oder zu kompromittieren, gewinnt somit Kontrolle über die Abwehrkräfte des Immunsystems und erhöht seine Überlebenswahrscheinlichkeit bzw. seine Replikationsfähigkeit. Darüber hinaus führt eine Kompromittierung des DNA-Reparatursystems dazu, dass sich Krebs und Apoptosis (Zellsterben) einstellen können bzw. einstellen, wenn die Störung dauerhaft ist. Kurz: Eine Störung der Reparaturfunktion der NHEJ hat somit nicht nur die Folge, dass die Integrität des Genoms gestört ist, sie hat auch zum Ergebnis, dass der Prozess der V(D)J Rekombination, der für die Produktion von b- und t-Zellen im Immunsystem verantwortlich ist, gestört wird. Um eine solche Störung bewerkstelligen zu können, muss ein Virus in den Nukleus von Zellen gelangen.

Hui Jiang und Ya-Fang Mei zeigen in einem mit “SARS-CoV-2 Spike Impairs DNA Damage Repair and Inhibits V(D)J Recombination in Vitro” überschriebenen Beitrag, dass es dem vollständigen Spike-Protein gelingt, in den Nukleus von Zellen vorzudringen. Zu ihrer Überraschung finden die Forscher mehr Spike-Protein im Zellnukleus als in der Zellmembrane. Das ist insofern misslich als mRNA-Gentherapien wie COMIRNATY von Pfizer/Biontech das vollständige Spike-Protein tragen:
Die berichtete Forschung ist “in vitro”. Sie hat nicht belegt, dass mRNA-Gentherapien wie COMIRNATY von Pfizer/Biontech die DNA Reparatur-Funktion stören und zu Immunschwäche und Krebserkrankungen führen. Sie hat die Möglchkeit eröffnet, denn die Ergebnisse legen nahe, dass Immunschwäche und Krebserkrankungen sich als eine Folge von Impfung / Gentherapie mit mRNA bzw. Adenoviren basierten Impfstoffen / Gentherapien einstellen können. Es gibt nach den Ergebnissen von Jian und Mei gute Gründe, das anzunehmen.

Alles weitere ist dann der beobachteten Realität zu entnehmen.

Frankreich: Schüler droht seiner Lehrerin mit dem Schicksal des von Islamisten ermordeten Lehrers Samuel Paty

Am Dienstag, den 16. November, wurde in Nîmes ein Schüler der Sekundarstufe I aus dem Ort von einer Lehrerin ermahnt und fragte sie, ob sie denn von Samuel Paty wisse. Die Lehrerin erstattete Anzeige und der Junge wurde auf der Polizeiwache in Polizeigewahrsam genommen. Der 14-jährige Schüler wurde wegen Bedrohung angeklagt und sollte am Donnerstag, den 18. November, der Staatsanwaltschaft in Nîmes vorgeführt werden.

Eine Kunstlehrerin des Collège du Mas-de-Mingue erstattete am Mittwoch Anzeige wegen der Äußerungen eines ihrer Schüler. Am Dienstag hatte die Lehrerin während einer Unterrichtsstunde diesem Schüler sein störendes Verhalten vorgeworfen. Als sich die Lehrerin dem 14-jährigen Schüler näherte, fragte er sie, ob sie sich an Samuel Paty erinnern könne. Der Schüler weigerte sich daraufhin, sich zu entschuldigen. Er soll erklärt haben, dass er nicht die Absicht hatte, die Lehrerin zu bedrohen.

Der Mittelschüler wurde in Polizeigewahrsam genommen und von den Polizisten im Polizeirevier vernommen. Der Minderjährige sollte am Donnerstag, den 18. November, der Staatsanwaltschaft von Nîmes vorgeführt werden. Ihm wird vorgeworfen, “Einschüchterungshandlungen gegenüber einer Person, die eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt”, begangen zu haben. Midi-Libre

https://www.fdesouche.com/2021/11/18/nimes-un-collegien-en-garde-a-vu-apres-avoir-demande-a-son-enseignante-si-elle-connaissait-samuel-paty-alors-quelle-le-reprimandait/

Freiheit in Florida: Impfpflicht nun gesetzlich verboten

Auch in den USA tobt ein heftiger Kampf um Impfzwang, Maskenpflicht, Lockdowns und andere Maßnahmen, die die Grundrechte der Menschen massiv einschränken aber bestenfalls von zweifelhaftem Nutzen sind. Beide Kammern des Parlaments von Florida haben nun ein Gesetz verabschiedet, das auch die Impfpflicht verbietet. Florida setzt wie die eine Mehrheit der US-Bundesstaaten auf Vernunft und Einhaltung von Freiheits- und Grundrechten.

Die von den Republikanern kontrollierte Legislative Floridas verabschiedete am Mittwoch eine Reihe von Gesetzentwürfen, die die Möglichkeiten der Regierung zur Durchsetzung von Impfstoff- und Maskenvorschriften einschränken. Floridas Gouverneur Ron DeSantis hatte eine Sondersitzung einberufen um diese Gesetzgebung zu ermöglichen. Die Gesetze werden nun dem Gouverneur zur Unterzeichnung vorgelegt.

„Wir haben die klügste und stärkste Gesetzgebung in Amerika verabschiedet, um das ungesetzliche Impfmandat der Biden-Regierung zu bekämpfen“, sagte Senatssprecher Chris Sprowls in einer Erklärung nach der Verabschiedung der Agenda. „Das Ergebnis der Arbeit dieser Woche ist einfach: Niemand, der dem Gesetz Floridas unterliegt, wird gezwungen, sich impfen zu lassen, wenn er es nicht will.“

Die vier vom Repräsentantenhaus und Senat Floridas verabschiedetenGesetzentwürfe verbieten COVID-19-Impfungen für Angestellte von Behörden und öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie für private Unternehmen. Sie verbieten Maskenpflicht in öffentlichen Schulen und schützen nicht geimpfte Angestellte vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes aufgrund von Bundesvorschriften. Außerdem wird die Befugnis des Generalarztes zur Anordnung von Impfungen aufgehoben.

Die Gesetze wurden als direkte Reaktion auf Bidens Forderung eingeführt, dass Bundesbedienstete, Angestellte von Privatunternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten und medizinisches Fachpersonal in Medicare- und Medicaid-Einrichtungen vollständig geimpft werden müssen.

DeSantis twitterte ein Foto, auf dem er von ungeimpften medizinischen Fachkräften umgeben ist, und sagte dazu: „Ich freue mich darauf, Gesetze zu unterzeichnen, die ihre Arbeitsplätze und die Arbeitsplätze aller Floridianer schützen werden, die aufgrund schwerfälliger Mandate ungerechtfertigt gekündigt werden müssen!“

Die Verabschiedung der Gesetzesentwürfe folgt auf den Entscheid eines Berufungsgericht, das am Freitag den Aufschub von Bidens Impf-oder-Test-Mandat für Privatunternehmen verlängert hat. Florida gehört zu den von den Republikanern kontrollierten Bundesstaaten, die sich gegen die vom demokratischen Präsidenten eingeführten COVID-19-Maßnahmen gewehrt haben, indem sie die Regierung wegen ihres Mandats für Bundesauftragnehmer verklagten und sich anderen GOP-Bundesstaaten anschlossen, die sie wegen ihres Impf- oder Testmandats für Privatunternehmen verklagten.

„Heute senden wir eine klare Botschaft, dass Florida für Freiheit steht“, sagte Senatspräsident Wilton Simpson. „Wir werden nicht zulassen, dass die Biden-Administration die Menschen, die ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben, um unsere Wirtschaft am Laufen zu halten, während alle anderen sicher zu Hause waren, zu politischen Spielfiguren macht, und wir werden niemals die Verantwortung für die Kindererziehung an das Schulsystem oder an Bürokraten der Bundesregierung abtreten.“

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