Was ist mit der Justiz los? Überführte Sex-Täter bekamen geringere Strafen als Pensionistin für harmloses “Facebook”-Posting

Landesgericht für Strafsachen Wien, Dnalor 01, (Wikimedia Commons) (CC-BY-SA 3.0)

Wer kann solche Gerichtsurteile noch nachvollziehen? Eine Pensionistin, die ein harmloses Posting auf Facebook gestellt hatte, bekam eine höhere Strafe aufgebrummt als überführte Sex-Täter.

Kulturkreis ging ihr auf die Nerven

Diese ungleichen Richtersprüche hat jetzt FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst in einem Video öffentlich gemacht. Anlass: Das Landesgericht Wien verurteilte vor wenigen Tagen eine Pensionistin wegen Verhetzung zu zwei Jahren auf Bewährung. Was hat die arme Frau getan? Sie hat angeblich “Hass und Hetze” mit einem Facebook-Posting verbreitet, in dem sie geschrieben hat, „nicht ein einziger Kulturkreis geht uns so auf die Nerven“.

Pensionistin muss “Hass im Netz”-Workshop absolvieren

„Das ist ja wirklich heftig“, sagt Fürst in ihrem Video (Achtung: Satire!). Und für dieses grauenhafte Vergehen bekam die Pensionistin tatsächlich zwei Jahre Haft aufgebrummt – auf Bewährung! Dem nicht genug, wurde der Dame vom Richter aufgetragen, einen „Hass im Netz“-Workshop zu absolvieren.

Sextäter nur auf Bewährung verurteilt

Zum Vergleich: Dasselbe Landesgericht Wien verurteilte einen 17-jährigen angeklagten Türken wegen versuchter Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu 15 Monaten auf Bewährung. Vergangenes Jahr verurteilte – auch wieder das Wiener Landesgericht – einen 32-jährigen Afghanen zu lediglich sechs Monaten bedingter Haft wegen sexuellen Missbrauchs eines 14-jährigen Mädchens. Und das Landesgericht Salzburg verurteilte einen afghanischen Asylwerber wegen sexueller Belästigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt lediglich zu sechs Monaten Haft – auf Bewährung!

Strafen in Österreich. Ein Vergleich, der fassungslos macht!

Welche Strafe erhält eine Pensionistin für ein harmloses Facebook-Posting und im Vergleich dazu ein überführter Sextäter vom Landesgericht Wien?

Gepostet von Susanne Fürst am Freitag, 14. April 2023

Vergewaltiger muss keinen Tag ins Gefängnis

In ihrem Video fasst FPÖ-Nationalratsabgeordnete Fürst die Delikte nochmals zusammen:

Eine Pensionistin, die einfach eine Meinungsäußerung tätigt und einfach sagt, ihr geht da ein gewisser Kulturkreis auf die Nerven, weil sie Bezug nimmt auf die erhöhte Kriminalität und auf die vielen Vorfälle, die es hier gibt im strafrechtlichen Bereich. Es gibt kein Opfer bei ihrer Meinungsäußerung – und sie formuliert es wirklich mehr als harmlos. Und die bekommt eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Und die Täter, die aus dem Kulturkreis, den sie anspricht, kommen, Mädchen vergewaltigen, an jungen Mädchen sexuellen Missbrauch tätigen, sich der Körperverletzung schuldig machen oder des Widerstands gegen die Staatsgewalt, bekommen eine geringere Strafe – und ebenfalls nur auf Bewährung. Sie sind keinen Tag im Gefängnis, obwohl sie Opfer haben, die jahrelang an diesen Übergriffen leiden. Man fragt sich, was ist hier mit der Justiz los?

https://www.unzensuriert.at/175575-was-ist-mit-der-justiz-los-ueberfuehrte-sex-taeter-bekamen-geringere-strafen-als-pensionistin-fuer-harmloses-facebook-posting/

One thought on “Was ist mit der Justiz los? Überführte Sex-Täter bekamen geringere Strafen als Pensionistin für harmloses “Facebook”-Posting”

  1. das nennt man Jugendstrafrecht das sollte die Trulla die ja eigentlich Juristin ist kennen

Comments are closed.