Wahlwiederholung in Berlin? Wenn ja, dann dank freier Medien

Vor wenigen Tagen hatte Marcel Luthe, der ehemalige Abgeordnete und heutige Chef der neu gegründeten Good Governance-Gewerkschaft,

eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen beim Bezirkswahlamt wegen Wahlmanipulation gestellt und die Nachricht darüber an verschiedene freie Medien geschickt, samt einem Protokoll aus einem Wahllokal, das die kriminellen Manipulationen, die stattgefunden haben, festgehalten hat.

Vor allem Tichys Einblick ist zu verdanken, dass der Stein endlich ins Rollen kam und der Wahlskandal der Vergessenheit entrissen wurde. Dank der Recherchen, die das Blog sofort eingeleitet hat, konnte der Verdacht erhärtet werden, dass es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Versagen handelte und die bekannt gewordenen Fälle nur die Spitze des Eisbergs bedeuten.

Das konnten Politik und Medien nicht länger ignorieren.

Was die Bundestagswahl, die in Berlin zeitgleich mit der Landtagswahl stattfand, betrifft, sah sich Bundeswahlleiter Georg Thiel in der Anhörung des Wahlausschusses des Bundestages gezwungen zu beantragen, die Bundestagswahlen in sechs von 12 Berliner Bundestagswahlkreisen zu wiederholen. Das heißt, in der Hälfte aller Wahlkreise müsste neu gewählt werden.

Thiel ließ an Deutlichkeit über die Qualität der Organisation der Bundestagswahl, die gemeinsam mit Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen stattfand nichts zu wünschen übrig:

“Hier ist ein komplettes systemisches Versagen zu sehen…Was muss noch passieren, dass wir Wahlen als wiederholungsfähig oder rechtswidrig sehen?”

Wir dürfen gespannt sein, wie der Bundestag jetzt entscheidet.

Was die Landtagswahlen betrifft, weist Marcel Luthe auf Folgendes hin:

„Noch stärker als die Bundestagswahl war wegen der kleineren Wahlkreise natürlich die Abgeordnetenhauswahl betroffen. Angesichts des jetzt bereits bekannten, in meinem Einspruch schon im Oktober 2021 vorgetragenen systematischen Organversagens der SPD-geführten Innenverwaltung kann das aktuelle 19. Abgeordnetenhaus keinen Bestand haben und ist durch den Verfassungsgerichtshof wie beantragt aufzulösen. Bis zu einer Wahlwiederholung muss dann das 18. Abgeordnetenhaus wieder zusammentreten – und einen Senat bestimmen, der in der Lage ist, eine Wahl auch halbwegs demokratisch durchzuführen.“

Klar ist, es darf diesmal nicht bei ein paar Lippenbekenntnissen von Politikern bleiben, sondern es muss Konsequenzen geben, wenn die Institution der Freien Wahlen nicht nachhaltig beschädigt werden soll.

https://vera-lengsfeld.de/2022/05/25/wahlwiederholung-in-berlin-wenn-ja-dann-dank-freier-medien/#more-6549