Tödlicher Angriff in Offenburger Arztpraxis: Afrikanischer Täter nach Freigängen wieder in der Gesellschaft – Witwe des Opfers in Angst

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Es ist eine Geschichte, die sowohl Kontroversen als auch tiefes menschliches Leid hervorruft: Saleban I., ein afrikanischer Migrant, der im August 2018 den Offenburger Arzt Joachim T. mit 20 Messerstichen tödlich verletzte, ist nach einer Reihe von genehmigten Freigängen wieder in der Gesellschaft unterwegs.

Der Arzt hinterlässt eine Witwe und eine Tochter, die seit der Tat um ihre Sicherheit fürchten.

Am 16. August 2018 ereignete sich in Offenburg ein Vorfall, der das Leben der Familie T. für immer verändern sollte. Saleban I., dessen genaue Herkunft und Alter bis heute nicht geklärt sind, betrat die Praxis des 52-jährigen Allgemeinmediziners Joachim T. und tötete ihn mit 20 Messerstichen. Saleban I., der glaubte, bei einer vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein, verletzte auch eine Arzthelferin. Joachim T.’s Ehefrau und seine damals zehnjährige Tochter befanden sich in unmittelbarer Nähe, als die Tat geschah.

Im März 2019 wurde Saleban I. vom Landgericht Offenburg für schuldunfähig erklärt. Gutachter hatten bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er wurde in die psychiatrische Klinik in Emmendingen, Baden-Württemberg, eingewiesen, deren Kosten von den Steuerzahlern getragen werden.

Um Saleban I. auf eine selbstständige Lebensführung vorzubereiten und seinen Heilungsprozess zu unterstützen, genehmigte die Staatsanwaltschaft im November 2022 tägliche Freigänge außerhalb des Klinikgeländes. Nach einigen Wochen wurden sogar die ursprünglich stündlichen Kontrollanrufe aus der Klinik eingestellt.

Joachim T.’s Witwe wurde erst Wochen nach Beginn der Freigänge ihres Mannes Mörders durch ihren Anwalt darüber informiert. Sie erfuhr, dass drei Zeugen Saleban I. in Offenburg, in der Nähe ihres Wohnortes, gesehen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie nicht im Voraus über die Lockerung des Strafvollzugs von Saleban I. informiert.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg rechtfertigte ihr Vorgehen mit dem Hinweis, dass Hinterbliebenen gesetzlich das Recht zusteht, über Vollzugslockerungen informiert zu werden – jedoch nur auf Antrag der Hinterbliebenen.

Die Witwe von Joachim T. äußerte gegenüber der Presse, sie fühle sich in ihrem Grundrecht, dem Schutz ihrer Sicherheit, beraubt. Ihre Worte spiegeln die Verzweiflung und Frustration vieler Menschen wider, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben: „Menschen wie ich möchten weder mahnende Zeigefinger noch einen Kranz, mit dem sich Politiker medienwirksam ablichten lassen. Sie wollen nur eins: Schutz von Leib und Leben.“

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