Südtiroler dürfen nur noch mit Gesichtsschutz raus

Das Tragen eines Gesichtschutzes wird sehr bald auch in Südtirol zur Pflicht. So hat sich die Landesregierung dafür ausgesprochen, den Gesichtsschutz bis auf weiteres verpflichtend vorzuschreiben.

Wer künftig für wichtige Einkäufe oder Erledigungen aus dem Haus muss, darf dies nicht mehr ohne Gesichtsschutz machen. Wie dieser konkret aussehe, sei allerdings egal. So sei auch ein Tuch, das vor dem Mund und der Nase getragen werde, eine Möglichkeit.

Als Vorbild für das verpflichtende Tragen eines Schutzes nannte LH Arno Kompatscher die Asiaten: „Man schüttelt sich dort nicht die Hände, man küsst sich nicht zur Begrüßung. Auch das Tragen von Schutzmasken und Tüchern ist Teil der Kultur. Auch wir werden uns für einen gewissen Zeitraum daran gewöhnen müssen“.

Die Südtiroler Landesregierung hat sich deshalb dafür ausgesprochen, dass das Tragen eines Gesichtsschutzes zur Bürgerpflicht wird. LH Kompatscher kündigte eine Verordnung an, mit dem Ziel, „die Menschen dazu zu bringen, das wirklich ernst zu nehmen“.

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