Sparkasse droht Kunden bei privaten Spenden an die AfD

Bild: Sparkasse Mittelfranken-S

Gesetzt den Fall sie möchten als Kunde der Sparkasse ganz privat Geld an die AfD spenden, soweit so gut möchte man meinen.

Nicht so offenbar bei eben der Sparkasse, die hier im regierungsseitig heraufbeschworenen „Kampf gegen Rechts“, vor zu preschen scheint.

„Drohung“ – Zahlung im eigenen Interesse ein zu stellen

Das besagte Geldinstitut hatte offenbar etwas gegen den Zahlungsempfänger und warnte den Spender, also den Kunden solche Zahlungen „im eigenen Interesse” einzustellen. Was im „schlimmsten Fall“ durchaus als unverhohlene Drohung gewertet werden könnte. Allerdings nicht so  im „besten Deutschland“ aller Zeiten.

Später ruderte die Sparkasse jedoch „hektisch“ zurück und erklärte, das sei alles nur ein Missverständnis.

Die Sparkasse Mittelfranken-Süd hat einem Kunden schriftlich in Form eines Briefes gedroht, weil er eine Euro-Überweisung in dreistelliger Höhe von seinem Konto an die Bundesgeschäftsstelle der AfD in Auftrag gegeben hatte. Dies berichtete die Junge Freiheit (JF).

Der zu Folge hieß es in dem Schreiben, „der Zahlungsempfänger hat eine rechtsextremistische Ausrichtung. Die Sparkasse Mittelfranken-Süd akzeptiert solche Zahlungen nicht. Stellen Sie bitte im eigenen Interesse solche Zahlungen ein.”

Alles nur ein „Missverständnis“

Das Geldinstitut bestätigte gegenüber der JF sogar die Echtheit des Schreibens, erklärte aber „korrigierend“, dass es sich dabei lediglich um ein „Missverständnis” handle. Ein Sprecher des Unternehmens teilte demnach mit, „tatsächlich handelt es sich hier um ein Versehen, der Kunde wird auch entsprechend informiert.” Diverse Nachfragen zu diesem „Versehen” wollte der Sprecher freilich nicht beantworten.

Die JF geht nun davon aus, dass die Nachricht auf einen externen Dienstleister zurückgehen könnte, der für die Sparkasse Finanzströme bezüglich möglicher Hinweise auf Geldwäschedelikte überprüft. Dies sei durchaus möglich, weil die AfD zuletzt mit Klagen gegen ihre Beobachtung gescheitert war und mehrere Landesverbände von den Verfassungsschutzbehörden als „gesichert rechtsextrem” eingestuft worden waren.

Die Sparkasse habe natürlich weder bestätigen noch dementieren wollen, dass das „Versehen” auf einen Dienstleister zurückgehe. Dieser selbst habe eine entsprechende Anfrage ebenfalls unbeantwortet gelassen, wie die JF schreibt.

Das Blatt verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngsten Äußerungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Diese hatte erst vor wenigen Tagen angekündigt, die finanziellen Verbindungen „rechtsextremer Netzwerke” aufdecken und dafür wieder einmal die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen zu wollen.

Faesers Variante des „populären“ debanking

Faeser erklärte dazu, „niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet, darf sich sicher sein, dass das unentdeckt bleibt. Wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass mit solchen Geldern illegale Dinge finanziert werden oder Dinge finanziert werden, um die demokratische Grundordnung zu unterbinden, dann können wir auch Konten stilllegen.”

Faktisch würde ein derartiges Gesetz die Verfassungsschutzbehörden ermächtigen, die Finanztransaktionen jeder Organisation und womöglich jeder Person zu überwachen und zu unterbinden, die man dort gerade eben mal als „verfassungsfeindlich” definiert.

Die Junge Freiheit schlussfolgert vor diesem Hintergrund am Ende des Artikels, dass die Sparkasse oder der externe Dienstleister allenfalls in vorauseilendem Gehorsam gehandelt hatten.

„Gut möglich also, dass Bürger, die an die AfD spenden, künftig öfter Post von ihrer Bank bekommen.”

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