Nur Bewährungsstrafe für Syrer nach schwerer Körperverletzung mit Messer

Am Abend des 5. Jänner 2019 attackierte ein damals 16-jähriger Syrer einen 17-jährigen Deutschen am Bahnhof in Brandis, Deutschland. Mindestens vier Mal stach er mit seinem Messer auf den Jugendlichen ein und fügte ihm potenziell tödliche Stichverletzungen zu. Der Grund: Eifersucht, Streit um ein Mädchen. Laut Leipziger Volkszeitung habe der Täter schon vielfach Messer- und sogar Pistolengewalt ausgeübt. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft überrascht das Urteil umso mehr: 2 Jahre Jugendhaft, vollständig zur Bewährung ausgesetzt. Schreckt diese Art der Gerichtsbarkeit weitere Täter davon ab, wegen Nichtigkeiten von ihren Messern Gebrauch zu machen? Der Bluttat im Ortsteil Beucha, Landkreis Leipzig, war eine mündliche Auseinandersetzung vorangegangen. Zeugen beschrieben den Streit als nicht so ernst, manche wirkten auf die jungen Männer ein um sie zu beruhigen. Plötzlich zog der jüngere der beiden, ein Asylwerber syrischer Herkunft, ein Messer und stach zu. Unter anderem in den Hals des Opfers. Der Täter wurde wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags in U-Haft genommen. Dort blieb er bis zur Verhandlung. Jetzt ist er ein freier Mann.Als gesichert gilt, dass es sich um einen Wiederholungs- und Intensivtäter handelt. So wären bereits 5 weitere Messertaten des 16-jährigen Flüchtlings aktenkundig. Zudem hatte er in zwei dokumentierten Fällen Betreuern seiner Flüchtlingsunterkunft eine echt wirkende Pistole an den Kopf gehalten. Die solchermaßen Bedrohten erlitten Todesängste. Wie die Leipziger Volkszeitung weiter ausführte, liegen gegen den Syrer weitere Ermittlungs- und Strafverfahren vor.Das Motiv der Messerstecherei wurde im Zuge des Verfahrens zweifelsfrei festgestellt. Eifersucht. Das Mädchen, welches der Grund des Streits war, soll zwei Monate lang mit dem Täter eine Beziehung gehabt haben. Nach ihrer Trennung wandte Sie sich dem jungen deutschen Mann zu, der dies fast mit dem Leben bezahlte. Die Anklagebehörde sah jedenfalls keinen Tötungsvorsatz vorliegen. Der Richter folgte dieser Ansicht und verfügte, dass die Jugendgefängnisstrafe zur Gänze auf Bewährung ausgesetzt wird. Angeblich erwartet den Messerstecher aber die sofortige Inhaftierung, wenn er wieder straffällig wird. Wie realistisch diese Aussage ist, bewiesen die deutschen Behörden in dutzenden anderen Fällen, wo Personen mir dreistelligem Vorstrafenregister weder abgeschoben noch inhaftiert wurden.

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