Kein „Mord“? Skandal bei Prozess gegen Gleis-Schubser von Frankfurt

Die Staatsanwaltschaft hat den brutalen Tod eines achtjährigen Buben am Hauptbahnhof von Frankfurt nicht als „Mord“ eingestuft. Laut einem Bericht von Focus Online geht dies aus der Antragsschrift für das Landgericht hervor, wo demnächst der Prozess gegen den angeblich psychisch gestörten Mann aus Eritrea beginnt.Zu dem tragischen Vorfall war es Ende Juli dieses Jahres am Hauptbahnhof von Frankfurt am Main gekommen. Ein Mann aus Eritrea hatte einen achtjährigen Jungen sowie seinen Mutter vor einen einfahrenden Schnellzug gestoßen.Doch obwohl die Gewalttat damals ganz Deutschland in Schockstarre versetzte, kommt nun ein weiteres Skandal ans Tageslicht. So stuft die Staatsanwaltschaft Frankfurt die brutale tat des Afrikaners nicht als „Mord“, sondern lediglich als Totschlag ein. Der Rechtsanwalt, der die Eltern des von dem Mann aus Eritrea getöteten Kindes vertreten, ist schockiert: „Es war ein heimtückischer Mord! Wenn jemand sein Opfer von hinten mit Anlauf vor einen einfahrenden Zug stößt, dann ist das ein klassischer heimtückischer Mord. Klassischer geht es gar nicht!“, wird er von Focus Online zitiert.Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen gegen den 40 Jahre alten Beschuldigten auch keine Anklage erhoben, sondern eine Antragsschrift zur dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie eingereicht. Laut einem Gutachten, das dem Gericht vorliegt, leidet der Afrikaner angeblich an einer paranoiden Schizophrenie, die als krankhafte seelische Störung zu werten sei. Der Gutachter geht zudem davon aus, dass der mutmaßliche Täter zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei. Ob dies tatsächlich der Wahrheit entspricht, will der Anwalt der Opferfamilie jetzt klären.

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