Justizhohn in Österreich: 100 Euro Schmerzensgeld für toten Familienvater

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Vergangenen Dezember wurde im Burgenland ein österreichischer Familienvater von einem Syrer niedergeschlagen. Er starb später an den Folgen einer Hirnblutung. Die beiden Täter wurden nun zu lächerlich geringen Strafen verurteilt – denn ein Gutachten kann nicht mit Sicherheit garantieren, dass die tödliche Hirnblutung durch die gewaltsame Attacke verursacht wurde.

Der Fall sorgte vergangenen Dezember für Entsetzen. Während der Adventszeit attackierte ein 19-jähriger Syrer im burgenländischen Schattendorf einen 42-jährigen Familienvater vor einer Disco. Der 42-jährige Österreicher musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dort starb er später an den Folgen einer Hirnblutung. Er hinterließ zwei Töchter.

Die Täter

Für das Verbrechen stand nun ein 19-jährige Syrer mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich, sowie ein 17-jähriger „Burgenländer“ vor Gericht. Der Syrer bekannte sich von Beginn an schuldig, der Mitangeklagte hingegen bestritt vollständig, an der Gewalttat beteiligt gewesen zu sein. Das nun gefallenen Urteil löst Empörung aus.

100 Euro Entschädigung für hinterbliebene Töchter

Denn ein gerichtsmedizinisches Gutachten kommt zum Schluss, dass die tödliche Hirnblutung nicht mit absoluter Sicherheit auf die vorher erfolgte Gewalteinwirkung zurückgeführt werden könne. Die beiden Angeklagten wurden deshalb nur wegen „versuchter schwerer Körperverletzung“ zu 15 Monaten Haft, davon 14 bedingt, verurteilt. Da die Todesfolge vom Gericht in Abrede gestellt wurde, verringerte sich das Strafmaß immens. Da während der Untersuchungshaft beide ihre Haftzeit bereits verbüßt haben, werden sie nun auf freien Fuß gesetzt. Zusätzlich müssen die beiden Verurteilten müssen an die Töchter des Verstorbenen jeweils 100 Euro Schmerzensgeld zahlen – für die Hinterbliebenen geradezu ein Hohn.

Richterin begründet Urteil

Der Schuldspruch erfolgte durch Richterin Birgit Falb. Sie folgte mit dem Urteil dem gerichtsmedizinischen Gutachten. Dieses könne den Tod des Opfers nicht „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auf die Schläge zurückführen. Der Todeseintritt durch die Hirnblutung könnte auch andere Ursachen gehabt haben. Welche Ursachen, die wenige Stunden zwischen Gewaltattacke und Tod eingetreten sein sollen, bleibt unklar. Richterin Falb bekräftig dennoch: „Die beiden Angeklagten haben den Tod nicht zu verantworten“

Netz reagiert empört

Im Internet sorgt das Urteil für Empörung. Viele Nutzer bringen ihre Fassungslosigkeit zum Ausdruck. So füllen sich die Kommentarspalten der Onlinemedien mit kritischen Meinungen: „Das Töten von Menschen ist nicht mehr wert als 2x 100 Euro. Danke, liebe Richter, ich hoffe, es passiert euch nicht auch einmal.“ und „mit den 100€ will man sich anscheinend noch über die hinterbliebenen lustig machen , anders ist das nicht zu erklären.“ Ein Kommentarschreiber fragt sich nach den weiteren möglichen Gründen für das Eintreten der Hirnblutung: „‚Nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Schläge zurückzuführen‘ – Okay: Worauf denn sonst?“ Ein stellt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: „Das Urteil ist eine Sauerei! Ein Freibrief für zukünftige Täter! Ich bezahle 50 €uro für nicht angurten. Die Richter sind anscheinend bedroht worden anders ist das nicht zu erklären.“

Die Signalwirkung dieses Prozesses ist jedenfalls fatal: Migrantische Täter werden mit Samthandschuhen angefasst, während auf Dissidenten und Staatskritiker rigoros eingedroschen wird

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