In eigener Sache

Für die Zeit nach Corona suche ich immer noch Referenzpersonen für meinen Antrag auf Wiedererlangung der britischen Staatsbürgerschaft. Die Anforderungen an die Referenzperson mögen ein wenig an den Beitritt zu einem Golf- oder Country Club erinnern, nun ja. Hier der übersetzte Text aus dem Antragsformular:
„Eine Referenzperson sollte eine Person beliebiger Nationalität sein, die eine berufliche Stellung innehat, z.B. ein Geistlicher, Beamter oder ein Mitglied eines Berufsverbandes, wie z.B. ein Buchhalter oder Anwalt (der Sie bei diesem Antrag nicht vertritt). Die andere Referenzperson muss in der Regel Inhaber eines britischen Staatsbürgerpasses und entweder ein Berufsangehöriger oder älter als 25 Jahre sein (siehe Leitfaden RS1). Beide sollten erklären, dass:- sie kein Verwandter, Anwalt oder Bevollmächtigter des Antragstellers sind,- sie nicht mit dem anderen Schiedsrichter verwandt sind,- sie nicht beim Home Office angestellt sind,- sie in den letzten 10 Jahren nicht wegen einer inhaftierbaren Straftat verurteilt worden sind (es sei denn, diese Verurteilung wurde nach dem Rehabilitation of Offenders Act 1974 ausgesprochen),- sie den Antragsteller seit mehr als 3 Jahren persönlich kennen,- sie bereit sind, alle Einzelheiten ihrer Kenntnis des Antragstellers anzugeben,- sie das Home Office über jeden Grund informieren werden, warum der Antragsteller nicht registriert werden sollte.“
Das bedeutet das leider auch keine Rentner Referenzpersonen sin dürfen…
Und hier ist das Formblatt, dass sie ausfüllen müssen:

assets.publishing.service.gov.uk

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