Gibt es eine Schieflage in der deutschen Justiz?

Immer wieder liest man in erbosten Kommentare in den sozialen Medien, dass deutsche Gerichte nur bei autochthonen Tätern mit voller Härte durchgreifen würden. Dem gegenüber, so mutmaßen manche Kommentatoren, dürften fremde Täter wegen ihrer angeblichen Traumatisierung oder psychischer Beeinträchtigung oft mit Milde rechnen. Ist das wahr? Pauschal wahrscheinlich nicht, doch einige spektakuläre Urteile der jüngsten Vergangenheit sollte man kennen.

Vor etwa einem Jahr wurde in München ein Ehepaar überfallen. Unter Vorhaltung einer Schreckschusspistole raubten die beiden Täter 90 Euro in Bargeld und ein Smartphone. Als strafverschärfend, so das Gericht, musste die Todesangst für die Opfer angerechnet werden. Die Frau war zum Tatzeitpunkt schwanger. Die Täter waren stark alkoholisiert und könnten möglicherweise Vorstrafen im Suchtmittelbereich haben. So sprach das Landgericht München I ein hartes Urteil: 7 Jahre Haft und Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

Fein, fein, so möchte nun mancher Verfechter von Recht und Ordnung unter den Lesern nun sicherlich ausrufen, der Rechtsstaat funktioniert! Wenn, ja wenn da nicht ein kleines Detail wäre, das ich mir bis zum Schluss der Fallbeschreibung aufgehoben habe. Bei den Tätern handelt es sich um die beiden Deutschen Phillip K. (31) und Ludwig-Maximilian K. (27). Bei den Opfern um ein pakistanisches Ehepaar.

Nein, werfen Sie mir jetzt bitte nicht Rassismus vor, das ist nicht meine Absicht. Man überfällt niemanden, ob mit oder ohne Waffe, man übt gegen friedliche Mitbürger keine Gewalt aus. Dazu ist eine Betrachtung der Herkunft nicht notwendig, solche Spielregeln verstehen sich in einem zivilisierten Land von selbst. Aber, ganz ehrlich: Wann haben Sie seit Beginn der Einwanderungswelle von einem Fall gelesen, wo Täter aus der Gruppe der arabisch-asiatischen Immigranten zu so einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurden?

Am 25. April 2018 verurteilte Richter Rupert Geußer vom Landgericht Zwickau einen algerischen Räuber, der seinem Opfer zusätzlich mit einem Messer das Gesicht zerschnitten hat, zu zweieinhalb Jahren Haft und reduzierte damit den erstinstanzlichen Schuldspruch um ein Jahr. Der sechsfach wegen Eigentums- und Gewaltdelikten vorbestrafte, drogensüchtige Ausländer hielt sich illegal im Land auf, sein Asylgesuch wurde 2017 abgelehnt. Weil er kein Wort Deutsch spricht, attestierte ihm der Richter eine erhöhte Haftempfindlichkeit.

Im Februar 2019 wurde ein 29-jähriger Kosovare vom Amtsgericht Meppen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte unter Alkohol- und Drogeneinfluss auf die Kassiererin eines Casinos eingeprügelt und versucht, mit der Kassa zu fliehen.

Im September 2019 wurde vor dem Gifhorner Amtsgericht gegen einen 50-jährigen Letten verhandelt, der eine Prostituierte ausgeraubt und geschlagen hatte. Er wurde zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Im Herbst 2016 hatte der deutsche Nino K. laut Ansicht deutscher Gerichte einen „Sprengstoffanschlag“ auf eine Hinterhof-Moschee in Dresden verübt. Bei der Tat wurden der Asphalt vor dem Gebäude sowie die Tür geschwärzt, niemand kam zu Schaden. Der Täter wurde zu 9 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Bundeskanzlerin Merkel entschuldigte sich persönlich beim Imam der Moschee.

Dem gegenüber entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 2015, dass ein Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal nicht um eine antisemitische Tat handle. Die Täter, die sich selbst als „Palästinenser“ bezeichneten, kamen mit Bewährungsstrafen und der Auflage, Soziale Dienste zu leisten, davon.

Im Oktober 2019 versuchte ein vorgeblicher „Syrer“ in Berlin mit Allahu Akbar-Rufen in eine Synagoge vorzudringen. Er trug mehrere Messer bei sich. Der Täter wurde auf freien Fuß gesetzt, er soll sich in psychiatrischer Handlung befinden. Bei einer Verhandlung droht ihm maximal ein Jahr Haft.

Natürlich sind dies tatsächlich nur Einzelfälle unter tausenden Gerichtsurteilen aus Deutschland. Aber es sind Fälle, die zu denken geben. Auch wenn nicht jeder Raub gleich ist, nicht jede Hasskriminalität identisch zu bewerten ist, stellt sich durchaus die Frage, weshalb deutsche Täter in den meisten Fällen mit drastischen Strafen zur Räson gebracht werden, während man bei Immigranten immer wieder von Milderungsgründen und Haftempfindlichkeit liest. Sollte Justizia nicht blind sein, sollte nicht das gleiche Recht für alle gelten?

Oder ist der Grund für so manchen milden Richterspruch darin zu suchen, dass speziell arabische Großclans in Deutschland dazu übergegangen sind, Polizisten und Richter sowie ihre Angehörige zu bedrohen, um eine Sonderbehandlung zu erhalten? So zitiert das deutsche Magazin Fokus einen Polizisten aus Essen „Wenn die nicht das bekommen, was sie wollen, fangen die Drohungen an. Dann bekommen die Sachbearbeiter ein Bild von der Schule ihrer Kinder auf den Tisch gelegt.“ Diesem Druck halte niemand lange stand.

Wie auch immer, man kann davon ausgehen, dass weder die Kleinkriminellen Phillip und Ludwig-Maximilian, noch Böller-Bastler Nino über eine Lobby verfügen, welche über niedrigere Haftstrafen für sie interessiert ist. Das sollte aber gar nicht die Frage sein, denn ihre Schuld ist erwiesen. Taten dieser Art sind in einer zivilisierten Gesellschaft nicht erwünscht. Diese kompromisslose Bekämpfung von Gewalt- und Hassverbrechen sollte aber tatsächlich für Täter jeglicher Herkunft gelten.

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