Gericht untersagt Spiegel Vergewaltigungsvorwürfe gegen Till Lindemann

Rammstein-Sänger Till Lindemann, Bildquelle: Sven Mandel, Wikimedia Commons via CC BY-SA 4.0

Ein perverser Vergewaltiger, der junge Mädchen K.O.-Tropfen in den Drink mischt und dann im bewusstlosen Zustand für seine krankhafte Befriedigung fickt – dieses Bild wurde in den vergangenen Wochen von zahreichen Medien von Rammstein-Sänger Till Lindemann verbreitet. Herzstück der belastenden Recherchen waren die Zeugenaussagen der vermeintlichen Opfer – bis auf vereinzelte Ausnahmen alle anonym, dafür aber – das betonten alle Blätter – mit eidesstattlicher Versicherung. Bedeutet: Sollte sich herausstellen, dass die Aussage unwahr ist, droht eine Gefängnisstrafe. Eines der Blätter, das diese schweren Anschuldigungen gegen Lindemann mit Verweis auf eidesstattliche Versicherungen erhoben hat, war der Spiegel.

Nun hat das Landesgericht Hamburg Unglaubliches enthüllt: Die eidesstattlichen Erklärungen der Zeuginnen beziehen sich – mindestens bei einem Spiegel Artikel – überhaupt nicht auf die Behauptung, dass K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Das schreiben die Anwälte der Band in einer Pressemitteilung von Montag. Demnach habe das Hamburger Gericht dem Spiegel per einstweiliger Verfügung untersagt, „den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe „Rammstein“ mithilfe von K.O.-Tropfen/Drogen/Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.“

Konkret zitieren die Anwälte der Band das Gericht wie folgt: „Keine Aussage der Zeuginnen, welche ihre Angaben an Eides statt versichert haben bzw. gegenüber den Autorinnen der Antragsgegnerin getätigt haben (vgl. eidesstattliche Versicherungen der Autorinnen der Antragsgegnerin …) trägt den Verdacht, dass der Antragsteller Frauen bei Konzerten mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Alkohol/Drogen betäubt hat bzw. hat betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.

Band will auch gegen andere Medien vorgehen

Es folgt eine Ankündigung der Juristen: „Soweit der dem SPIEGEL untersagte Verdacht auch von anderen Medien erhoben worden ist, werden wir auch hiergegen gerichtlich vorgehen.“ Diese Ansage könnte nun einige Journalisten zum Schwitzen bringen, immerhin hatte unter anderem auch eine viel beachtete Recherche vom NDR und der Süddeutschen Zeitung eine anonyme Aussage einer Frau zitiert, die davon berichtet hatte, nach einem Rammstein-Konzert von Mitgliedern der Band unter Drogen gesetzt geworden zu sein. Später sei sie aus der Bewusstlosigkeit aufgewacht, während Till Lindemann sie gerade penetrierte. Auch diese Schilderung wurde mit eidesstattlicher Erklärung versichert. 

Hinter dieser und anderen Zeugenaussagen steht nun mehr als vorher ein großes Fragezeichen. Vielmehr steht die Frage im Raum, ob große Medienhäuser tatsächlich ihre Leser täuschten, indem sie suggerierten, für die schweren Anschuldigungen gegen Till Lindemann Eidesstattliche Versicherung vorliegen zu haben – obwohl diese tatsächlich nur für andere, harmlose Teile der Zeugenaussagen unterschrieben wurden.

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