Eritreer stach auf Schwangere ein: «Geht es noch skrupelloser?»

Geht es noch skrupelloser?» Mit dieser Frage brachte Oberstaatsanwältin Carmen Laffranchi die Sicht der Anklage auf den Punkt. Als Beschuldigter stand Josef (Name geändert), ein 40-jähriger Eritreer, vor dem Bezirksgericht Aarau. Zur Last gelegt wurden ihm in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau der versuchte Mord an seiner Ehefrau und versuchter strafbarer Schwangerschaftsabbruch. Der Tathergang, so wie er in der Anklageschrift geschildert wird, war unbestritten. Hingegen verneinte der Beschuldigte die Tötungsabsicht. Seit der Tat vor gut zwei Jahren befindet sich Josef im vorzeitigen Strafvollzug.In der gemeinsamen Wohnung in einer Aarauer Vorortsgemeinde hatte Josef seiner schwangeren Frau ein Messer, das man zum Ausbeinen braucht, zuerst in den Unterbauch gerammt, dann hatte er mehrmals auf Kopf und Oberkörper eingestochen. Schliesslich blieb das Messer im Nacken des Opfers stecken. Hierauf schlug Josef mit einer vollen Whisky-Flasche auf den Hinterkopf seiner Frau ein. Laut Anklageschrift deckte er zuletzt ihren Kopf auch mit einem Kissen zu, «sodass sie nur schwer atmen konnte». Dann rief er ihre Schwester an und fragte diese, von wem seine Frau schwanger sei. Dann rief er die Notrufzentrale an und teilte mit, er kämpfe mit seiner Frau, diese sei schwanger von einem andern Mann und sie sei nun gestorben. Die Frau lebte aber noch. Mit dem Heli wurde sie ins Universitätsspital Zürich geflogen. Sie konnte mit einer Notoperation gerettet werden. Auch ihr ungeborenes Kind überlebte. Ihm hatte der erste Stich gegolten, es aber wie durch ein Wunder verfehlt. Um den Streit zu verstehen, welcher der Tat vorausging, muss man ein paar Dinge zur Geschichte Josefs und seiner Ehe wissen. Josef wurde 1978 in Eritrea geboren, ging dort 11 Jahre zur Schule, dann diente er mehrere Jahre in der Armee, bis er desertierte. Via Libyen gelangte er vor fünf Jahren in die Schweiz, wo er als Flüchtling anerkannt wurde. Seine 14 Jahre jüngere Frau vermittelte ihm deren Schwester, die mit Josef auf Facebook befreundet war. Die Hochzeit wurde 2015 in Addis Abeba, wo sich die Eheleute erstmals begegneten, gefeiert. Im Frühjahr 2017 durfte die Frau in die Schweiz nachreisen. Im Mai stellte sich heraus, dass sie schwanger war – in der 15. Woche. Josef rechnete. Und da keimte in ihm der Verdacht auf, seine Frau sei vor ihrer Ankunft in der Schweiz von einem andern Mann geschwängert worden. Er wollte offenbar nicht begreifen, dass die Schwangerschaftswochen ab der letzten Monatsblutung gezählt werden. Fakt ist: Als das Kind im Dezember 2017 zur Welt kam, wurde zweifelsfrei nachgewiesen, dass Josef sein Vater ist.Laffranchi wertete den Angriff auf die Frau als versuchten Mord und verlangte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren plus 15 Jahre Landesverweisung. Josefs Verteidiger dagegen liess nur versuchte Tötung gelten. Eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren genüge, und auf die Landesverweisung sei zu verzichten.Das Gericht unter dem Vorsitz von Reto Leiser folgte einstimmig den Anträgen der Anklage: Es sprach Josef schuldig des versuchten Mordes und des versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruchs. Damit ein versuchter Mord vorliege, sagte Leiser, brauche es drei Dinge: Skrupellosigkeit, eine krasse Missachtung des fremden Lebens und puren Egoismus. Diese Voraussetzungen seien in Josefs Fall erfüllt. Eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sei angemessen. Ebenso die 15 Jahre Landesverweisung.

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