Dritter Verdächtiger im Mordfall der 13-jährigen Leoni ist verurteilter Sexualstraftäter und bekam Abschiebeschutz, weil er untertauchte

In welchem Land leben wir eigentlich? Das fragt man sich seit dem Mordfall „Leonie“ in Wien-Donaustadt, bei dem immer mehr Unglaublichkeiten an die Öffentlichkeit dringen.

Wie der Kurier berichtet, wurde der dritte Verdächtige des Mädchenmordes, der 23-jährige Sahel S., bereits in St. Pölten wegen eines Sexualdelikts verurteilt. Er habe sich dem Abschiebeverfahren vor Gericht entzogen, in dem er einige Tage untertauchte, schreibt die Zeitung.

Drei Verdächtige in Haft

Bei Sahel S. handelt es sich um jenen jungen Mann, der am Mittwoch in der U-Bahnstation Michelbeuern in Wien festgenommen wurde. Als dritter Verdächtiger im Mordfall „Leonie“, nachdem bereits ein 16- und ein 18-Jähriger dingfest gemacht werden konnten. Alle drei stammen aus Afghanistan. Nach einem vierten Verdächtigen, ebenfalls aus Afghanistan, wird noch gefahndet. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Beachtliche Polizeiakte

Der Kurier berichtet über Sahel S. Unglaubliches:

Der Afghane kam am 20. Oktober 2015 als Flüchtling nach Österreich und stellte einen Asylantrag. Es dauerte fast drei Jahre, bis das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl darüber entschied und diesen ablehnte. Während der Frist für eine freiwillige Ausreise legte er Beschwerde ein, weshalb der Fall zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ging. Zu der Verhandlung am 24. September 2019 erschien er erst gar nicht. Dafür sorgte Sahel S. in der Zeit für eine beachtliche Polizeiakte.

Strafe in U-Haft abgesessen

Seit 2018 sei er fünf Mal polizeilich angezeigt worden – wegen Drogenhandels, Körperverletzung, schwerer Nötigung und illegalen Waffenbesitz, so der Kurierweiter. Am 14. Mai des Vorjahres wurde er am Landesgericht St. Pölten zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt, sechs davon unbedingt. Er verließ den Gerichtssaal als freier Mann, nachdem der diese Zeit bereits in U-Haft abgesessen hatte.

Abschiebeschutz, weil er untertauchte

Was aber dann passierte, könnte sich auch in einer Bananenrepublik abgespielt haben: Die Bewährungshilfe konnte den jungen Mann nicht ausfindig machen, da sie vom verurteilten Sexualstraftäter keinen bekannten Wohnsitz hatte. Aus diesem Grund, und das muss man sich einmal vorstellen, stellte das Gericht am 16. September 2020 das Verfahren gegen den mutmaßlichen späteren Täter im Mordfall „Leonie“ ein. Mit der wohl für viele unverständlichen Auswirkung, dass für den Afghanen ein zweijähriger Abschiebeschutz in Kraft trat.

Da fehlen einem nur noch die Worte.

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