Dresden: Afrikaner dreht durch – Polizeischüler verletzt

Am Mittwoch, den 19.06.2019 kam es am Bahnhof Dresden Mitte zu einem Vorfall mit einem 21-jährigen Somalier. Er fiel den Beamten auf, da er eine polizeiliche Kontrolle von anderen Personen störte und dem daraufhin erteilten Platzverweis nicht nachkam. Ganz im Gegenteil: mit aggressiver Stimmung und mittels Zeige-und Mittelfinger deutete er eine mehrfache Schussabgabe in Richtung der Beamten an. Zudem begann er sich zu entkleiden. Bei der Identitätsfeststellung wurde deutlich, dass der Somalier bereits mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten war. Die mehrfache Aufforderung der Beamten zu angemessenem Verhalten ignorierte er völlig. Kurz darauf beschimpfte er die Bundespolizisten als “Nazis” und “Rassisten” und deutete weiter mit den oben beschriebenen Gestiken auf die Beamten. Aber als wäre das nicht genug, rannte er auf die Weißeritzstraße, legte sich auf die Fahrbahn und brachte dadurch den fließenden Verkehr zum Erliegen. Autos und Busse mussten Gefahrenbremsungen einleiten, um dem unberechenbaren Mann auszuweichen. Die Bundespolizisten versuchten den Somalier aus dem Gefahrenbereich zu holen. Dieser flüchtete jedoch durch den Verkehr und zwang weitere Fahrzeuge zum Halt. Erst nachdem er eingeholt und zu Boden gebracht wurden war, konnte sein gefährliches Handeln unterbunden werden. Dem widersetzte sich der Somalier jedoch vehement durch Tritte und Schläge. Dabei wurde einer der Bundespolizisten, bei dem es sich um einen Auszubildenden handelte, am Unterarm leichtverletzt. Da der Somalier äußerte HIV-positiv zu sein, wurde der Kollege zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Der Verdacht einer Infektion bestätigte sich nicht. Der alarmierte Rettungsdienst verbrachte nach Weisung des Notarztes den 21-jährigen in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Gegen den 21-Jährigen wird jetzt wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Belästigung der Allgemeinheit ermittelt.

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