Der tägliche “Einzelfall”: Schwerer sexueller Missbrauch am Tegernsee

Strubbl, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Und wieder der täglich – demnächst wohl stündliche – Einzelfall: Ein Mädchen im “jugendlichen Alter” wurde in einem Park in Tegernsee von “einem Mann” angegriffen und schwer sexuell missbraucht. Ja, sie liegen auch hier mit Ihrer Vermutung rund um den Täter richtig.

Es ist wieder soweit: Ein “Einzelfall”: Das junge Opfer war Montagabend gegen 18.30 Uhr auf dem Heimweg von der Arbeit, als ihr ein 39-jähriger “Mann” am Tegernsee Point auflauerte. „Sie wurde von dem Mann abgepasst und es kam erst zum körperlichen Übergriff, im weiteren Verlauf auch zum schweren sexuellen Übergriff“, so Maximilian Maier vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd gegenüber der Bild.

Das Mädchen konnte sich losreißen, nach Hause flüchten und die Polizei alarmieren. Die Polizei hüllt sich in nebulöse Beschreibungen und nennt das Opfer „heranwachsend“. Sie ist also 18 bis 21 Jahre alt.

Bezüglich des Täters, dessen Herkunft man bei solchen, mittlerweile täglichen Meldungen, mit schlafwandlerischer Sicherheit einordnen kann, heißt es: Die Beamten nahmen den Täter, einen Jordanier, in seiner Wohnung vorläufig fest. Am Dienstag bewilligte der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München den Haftantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Vergewaltigungsimport- dieses Mal aus Jordanien. Der 39-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Zu weiteren Tatumständen, zum Beispiel wo die kulturelle Bereicherung wohnhaft ist, ob Täter und Opfer sich kannten oder Kollegen waren, und ob der jordanische Frauenschinder seinem Opfer schon länger nachstellte, all diese Informationen, die für die gefährdete weibliche Bevölkerung von Nutzen sein können, dazu bemerkte die Polizei: „Dazu sagen wir nichts.“

Erfahrungswerte zeigen, dass sich der Merkel-Gast keine allzu großen Sorgen rund um seine “Sanktionierung” machen muss. Mittlerweile ist es im besten Deutschland, das wir je hatten Usus, dass Vergewaltiger mit den richtigen “Hintergrund” ungestraft aus dem Gerichtssaal marschieren können, wenn ein Richter der Überzeugung ist, dass sich die Gestalt ja eigentlich gut integriert hat. Dazu reicht es diesen Rechtsbeugern, wenn diese Täter –  wie im Fall des 23-jährigen Mohammad M. aus Regensburg – dem irgend einem Job nachgeht.

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