Afghane wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind (13) angeklagt – Der Mann, damals 22 Jahre alt, wurde freigesprochen

Am Montag stand ein Mann aus Afghanistan vor dem Kreisgericht St. Gallen. Die Anklage lautete auf sexuelle Handlungen mit einem Kind – der Mann hatte im Herbst 2019 Geschlechtsverkehr mit einer damals 13-Jährigen. Die beiden lernten sich über Tiktok kennen und hatten über verschiedene Social-Media-Kanäle gechattet, bevor sie sich verabredeten. Beim ersten Date kam es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen der 13-Jährigen und dem bereits volljährigen jungen Mann, wie es in der Anklageschrift heisst. Für das Treffen hatte die 13-Jährige extra Kondome besorgt.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Afghanen eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie zu einer Busse von 300 Franken. Zudem einen Landesverweis für fünf Jahre und ein Verbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen im beruflichen sowie ausserberuflichen Bereich.

Der Einzelrichter am Kreisgericht St. Gallen kam zu einem anderen Schluss, wie das «Tagblatt»am Dienstag berichtet. Er sei der Argumentation der Verteidigung des Mannes gefolgt. Zu reden gab vor Gericht das Alter des Afghanen, der 2015 als Flüchtling in die Schweiz kam. Da er ohne Pass einreiste, haben die Behörden seinen Geburtstag auf den 1.1.1997 festgelegt, was aber laut Aussagen des Afghanen nicht stimme. Er sei im Jahr 2000 geboren worden, weshalb er zur Tatzeit erst 19 und nicht 22 Jahre alt gewesen sei, sagte die Verteidigung. Somit falle der Geschlechtsverkehr unter die sogenannte Jugendliebe. Diese besagt, dass bei Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 20 Jahre alt waren, von einer Strafe abgesehen werden kann.

Für den Richter gab es genügend Hinweise darauf, dass der Mann damals tatsächlich noch nicht 20 Jahre alt war. Der Afghane wurde freigesprochen und somit wird auch auf einen Landesverweis und ein Tätigkeitsverbot verzichtet. Der Beschuldigte habe in der Befragung sehr ehrlich ausgesagt. Auch wenn es sich wohl bei beiden nicht um die vermeintlich grosse Liebe gehandelt habe, sei doch zwischen den beiden eine Jugendliebe erkennbar geworden, so das «Tagblatt» zur Urteilsbegründung.

https://www.20min.ch/story/richter-entscheidet-auf-jugendliebe-freispruch-839603854107