Im französischen Lattes terrorisieren jugendliche Straftäter die Bewohner: “Die Opfer werden bedroht, ausgeraubt und wahllos geschlagen (…) Einer der Rädelsführer ist als islamistischer Terrorverdächtiger aktenkundig”

Anwohner und Geschäftsleute des Place Jacques d’Aragon und Port Ariane in Lattes, südlich von Montpellier, starten am Mittwoch eine Petition, um auf die als beunruhigend empfundene Unsicherheit aufmerksam zu machen. “Es ist nicht nur ein Eindruck, sondern eine Realität, die wir täglich erleben und die unerträglich wird”, versichert ein Anwohner, der lange Jahre im Einzelhandel tätig war: “Vor kurzem habe ich einen Angriff der Jugendbande beobachtet, die auf der Place d’Aragon für Angst und Schrecken sorgt. Ich habe mich erkundigt und mir wurde gesagt, dass er ein Fiché S (Datei für des islamistischen Terrors verdächtigte, Anm. d. Red.) sei und vor kurzem aus dem Gefängnis entlassen wurde”. Er stellte fest: “Wenn ich diese Informationen habe, soll man mir nicht sagen, dass die nationale Polizei nichts davon weiß”. Er fragt sich: “Warum kommen die Ermittlungen nach Meldungen und Anzeigen nicht voran?”

(…) Unseren Informationen zufolge wurde der Bürgermeister der Gemeinde Cyril Meunier, der die Stadtpolizei ständig zur Wachsamkeit auffordert, was sich in verstärkten Tages- und Nachtpatrouillen niederschlägt, auf diesen Aufruhr aufmerksam gemacht. Er sollte am Mittwochabend auf dem Place Jacques d’Aragon anwesend sein, um den Zorn zu besänftigen und mit den Initiatoren der Petition zu diskutieren.(…) Actu.fr

https://www.fdesouche.com/2022/04/21/a-lattes-34-pres-de-montpellier-de-jeunes-delinquants-violents-imposent-leur-loi-et-terrorisent-les-habitants-les-victimes-choisies-au-hasard-sont-menacees-detroussees-et-frappees-si-elles-r/

“Eine gute Kirche ist eine brennende Kirche”: Antichristliche Graffitis im französischen Foix entdeckt

Dies ist das dritte Mal, dass die Außenmauer der Abteikirche von Foix (Foto) beschädigt wurde. Der Stadtpfarrer vermutet übrigens, dass es sich um das Werk einer einzigen Person handelt. Während des Osterwochenendes entdeckte er, dass mit Sprühfarbe geschrieben wurde: “Eine gute Kirche ist eine brennende Kirche”. Der Priester verständigte sofort den Bürgermeister Norbert Meler, berichtet France 3 Régions am Mittwoch, den 20. April.

Dieser ließ die Mauer noch am selben Tag von der Stadtverwaltung neu streichen. Er beklagt einen “Angriff auf öffentliches Eigentum, auf Dinge, die allen gehören und die wir mit unseren Steuern bezahlen”, möchte aber nicht näher auf den Inhalt der Botschaft eingehen, da er eine politische Vereinnahmung wenige Tage vor der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen befürchtet, so France 3 Régions. Der Ädil versichert, dass eine Klage eingereicht wird, wie jedes Mal, wenn Graffitis entdeckt werden. Pater Edouard de Laportalière will nachsichtig bleiben: “Ich habe darin einen Schrei des Leidens gesehen. Es handelt sich sicherlich um eine leidende Person, die dieses Ausdrucksmittel finden muss. Schade, dass es keine anderen gibt”, sagte er.

Er behauptet, er habe diese Schrift erkannt, die ” schon früher an Gebäuden in der Gemeinde zu finden war und die dazu aufforderte, nicht an die Kirche zu glauben”. Er lud die Person, die er als “leidend” bezeichnete, ein, mit ihm zu sprechen. Einem im Februar veröffentlichten parlamentarischen Bericht zufolge wurden im Jahr 2021 857 antichristliche Handlungen gezählt, bei denen es sich hauptsächlich um Beschädigungen oder Diebstähle in Verbindung mit religiösen Gebäuden handelte.

https://www.valeursactuelles.com/regions/occitanie/ariege/no_agglomeration/faits-divers/une-bonne-eglise-est-une-eglise-en-feu-des-tags-antichretiens-decouverts-a-foix/

Frankreich: Ein zum Islam konvertierter Angestellter der Pariser Stadtverwaltung, und Majid, ein minderjähriger Algerier, werden wegen der Planung eines Anschlags in der Umgebung des Élysée-Palasts vor Gericht gestellt

Die Angeklagten, die nach einer beispiellosen polizeilichen Ermittlung festgenommen wurden, wurden vor das Pariser Sondergericht gestellt, weil sie einen Anschlag in der Nähe des Élysée-Palastes geplant haben sollen.

Dies ist der Höhepunkt einer Aktion, die 2019 begonnen hatte und einen außergewöhnlichen Einsatz verschiedener Polizei- und Geheimdienststellen erforderte. Fünf Personen wurden wegen “krimineller terroristischer Vereinigung” vor das Pariser Sondergericht für Schwurgerichte gebracht. Sie waren radikale Islamisten und planten einen Anschlag, für den sie die Umgebung des Élysée-Palastes ins Visier genommen hatten.

Der Startschuss für die Ermittlungsarbeit fällt Anfang 2019, als der DGSI den Austausch von Nachrichten in sozialen Netzwerken abfängt, wie die Schilderung von Le Parisien zeigt. Der 39-jährige Alexandre B., ein zum Islam konvertierter Angestellter der Pariser Stadtverwaltung, veröffentlicht abscheuliche Videos von Daech und sammelt Informationen, um sich Waffen zu beschaffen. Die Parquet National Antiterroriste leitet eine Untersuchung ein, die DGSI kann eine Cyberinfiltration durchführen: Sie wird von einem Agenten durchgeführt, der sich “Abu Mohamed” nennt und sich als Bewunderer des Islamischen Staates vorstellt. Alexandre B. nimmt ihn in eine Telegram-Diskussionsschleife auf, in der er seine Anschlagsabsichten erläutert. Die Mitglieder der Gruppe vereinbaren, sich zu treffen.

Die DGSI hat jedoch nicht die rechtlichen Mittel, um ihren Agenten vor Ort zu schicken. Es ist der SIAT, der Service Interministériel d’Assistance Technique, der zur Unterstützung herangezogen wird. Einer seiner Männer mit dem Codenamen Khalil nennt sich Abu Bakr. Er übernimmt von Abu Mohamed die Aufgabe, sich den echten Dschihadisten mit dem Ziel der Kontaktaufnahme zu nähern. Ein erstes Treffen findet am 26. Februar 2019 statt, bei dem er sich mit Alexandre B. verbrüdert und herausfindet, dass eine Aktion mit anderen “Brüdern” geplant ist. Am nächsten Tag werden sogar Spähtrupps in der Polizeistation von Aulnay-sous-Bois eingesetzt: Ausgangstüren und Büros werden unter dem Vorwand, eine Anzeige zu erstatten, inspiziert.

Außerdem wird ein neuer Protagonist, Karim B., eingeführt. Er nennt sich “Samurai Allahs” und wird als gefährlicher Schizophrener beschrieben, der Notizen verfasst, in denen er den Mord an Frauen und Kindern rechtfertigt. Er lebt in einem Heim in Chelles im Departement Seine-et-Marne und hat seine Erzieher davon überzeugt, dass er deradikalisiert ist.(…) Le Figaro

https://www.fdesouche.com/2022/04/21/karim-b-le-samourai-dallah-alexandre-un-employe-de-la-mairie-de-paris-converti-a-lislam-et-majid-un-mineur-algerien-renvoyes-aux-assises-pour-avoir-fomente-un-att/

Dramatischer Anstieg bei Familienleistungen für afghanische und syrische Kinder

Familienleistungen für ausländische Kinder kommen die Steuerzahler teuer zu stehen. Wie die Beantwortung einer Anfrage der Freiheitlichen durch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) ergeben hat, wurden im Jahr 2021 für 414.899 ausländische Kinder mehr als eine halbe Milliarde Euro, nämlich 584.009.253,26 Euro an Familienleistungen ausbezahlt. Familienleistungen werden nur für Kinder, die sich in Österreich oder in der EU, im EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, gewährt.

Die Aufschlüsselung nach Nationalitäten ergibt unter anderem, dass 2021 für 14.928 afghanische Kinder 20.931.093,25 Euro an Familienleistungen ausbezahlt wurden und für 24.362 syrische Kinder 33.761.520,47 Euro.

Und hier hakt die freiheitliche Familiensprecherin Edith Mühlberghuber ein und verweist in einer Aussendung auf einen dramatischen Anstieg bezugsberechtigter Kinder gegenüber 2020: „Was besonders ins Auge springt, ist, dass sich die Familienleistungen für afghanische Kinder von 2020 auf 2021 mehr als verdreifacht haben – nämlich von 4.500 Kinder auf knapp 15.000 Kinder. Somit stieg in nur einem Jahr der Auszahlungsbetrag von knapp neun Millionen auf rund 21 Millionen Euro. Noch eklatanter ist die Entwicklung bei Beziehern aus Syrien. Da hat sich die Zahl der bezugsberechtigten Kinder von 5.000 auf 24.362 beinahe verfünffacht, das entspricht wiederum einem Auszahlungsbetrag von über 33 Millionen für 2021, statt zehn Millionen Euro für 2020.“

Mühlberghuber würde gerne wissen, aus welchen Gründen es zu diesem eklatanten Anstieg gekommen ist und sieht bei den ÖVP-Ministern Brunner und Karner einen erhöhten Klärungsbedarf.

https://zurzeit.at/index.php/dramatischer-anstieg-bei-familienleistungen-fuer-afghanische-und-syrische-kinder/

Spar-Lebensmittelmarkt kontrolliert Maskenpflicht ab sofort nicht mehr

Die Regierung steht mit ihrer evidenzbefreiten Corona-Politik bald ganz alleine da. Denn jetzt weigert sich der erste Lebensmittelhändler, weiterhin eine Masken-Kontrolle bei seinen Kunden durchzuführen.

“Steht Mitarbeitern nicht zu, Maskenpflicht zu kontrollieren”

Auf der Internetseite von Spar ist unter „Maskenkontrolle“ zu lesen:

Unsere Mitarbeitenden machen alle Kundinnen und Kunden, welche keine FFP2-Maske tragen, höflich auf die Maskenpflicht aufmerksam und überreichen eine Gratis-Maske. Das ist alles, was wir tun können, denn ein eventuelles Nichttragen von Masken kann auch gesundheitliche Gründe haben, und es steht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zu, dies zu kontrollieren.

Andere Konzerne könnten diesem Beispiel folgen

Damit ist die von der Bundesregierung angeordnete Maskenpflicht im Lebensmittelhandel nur noch Theorie – zumindest in den Spar-, Eurospar-, Interspar- und Maximärkten. Möglich, dass nun auch andere Konzerne diesem Beispiel folgen werden.

Der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch hatte im Zuge der Corona-Lockerungen in der Karwoche die Maskenpflicht in lebensnotwendigen Geschäften bis 8. Juli verlängert. Der FFP2-Mund-Nasen-Schutz ist also auch in der wärmeren Jahreszeit zu tragen, wenn man etwa in ein Lebensmittelgeschäft, in die Trafik oder in eine Apotheke geht. Im Fachhandel aber darf man „oben ohne“ gehen.

Verwirrung unter Einkaufszentren-Besuchern

Die Bürger aber machen ohnehin, was sie wollen. Heute, Mittwoch, war in einem Wiener Einkaufszentrum gut zu beobachten, wie nur noch wenige Menschen eine Maske getragen haben, obwohl sie es vom Gesetz her müssten. Denn in diesem Einkaufszentrum befand sich auch eine Apotheke, eine Trafik und ein Lebensmittelhändler – also lebensnotwendige Orte, wo alle hinmüssen. Es kennt sich halt keiner mehr aus, nachdem uns die Regierung alle Wochen mit neuen Regeln überrascht, die nichts bringen als noch mehr Verwirrung.

https://www.unzensuriert.at/content/146789-spar-lebensmittelmarkt-kontrolliert-maskenpflicht-ab-sofort-nicht-mehr/

Staatsanwaltschaft schützt CDU-Pädophilen: Politiker wird strafrechtlich nicht verfolgt

Die Unionsparteien versuchen regelmäßig – vor allem in Wahlkampfzeiten – ein Saubermann-Image von sich und ihren Protagonisten zu verbreiten. Das gelingt nicht immer. Zahllos sind die Skandale ihrer Führungspersönlichkeiten. Auf einschlägigen Internetseiten kann man die erschreckende Skandalchronik der etablierten Parteien genüßlich nachlesen. Dabei wird nicht alles bekannt – und erst recht nicht strafrechtlich verfolgt. So zeigt ein neuerlicher Vorfall anschaulich, wie unabhängig Staatsanwaltschaften wirklich sind und wie das politische System die Herrschenden protegiert und so mancher Skandal gar nicht erst publik wird.

In den Unionsparteien kann ein Rücktritt durchaus schnell erfolgen, insbesondere dann, wenn bekannt wird, dass Minderjährige im Spiel sind. 2011 traf es den Spitzenkandidaten der CDU in Schleswig-Holstein Christian von Boetticher als bekannt wurde, dass er eine Liebesbeziehung zu einer 16-Jährigen gepflegt hatte. Klar, eine solche Person kann kein bürgerlicher Ministerpräsident werden. Ein Hinterbänkler und „Ersatzmann“ übernahm anschließend: Daniel Günther, der die CDU im hohen Norden Deutschlands weit nach linksführte. Wie brisant Beziehungen zu deutlich Jüngeren werden können, dürfte innerhalb der Unionsparteien also bekannt sein.

Trotzdem führte ein hochrangiger Unionspolitiker jahrelang eine Beziehung, inklusive Sex, zu einer anfangs 13-Jährigen. Eher nebenbei berichtet die WELT in einem Beitrag über den Vorfall. 2007, zu Beginn der Beziehung, war der betreffende Unionspolitiker Mitte 40, das Opfer rund 30 Jahre jünger. Kurz danach zog er in den Bundestag ein. „Den Bürgern präsentierte er sich im Wahlkampf 2021 als geerdeter Familienmensch, dem die Berliner Luft nicht zu Kopfe gestiegen sei. […] Im Wahlkampf sagte der zweifache Vater in einem Interview auf die Frage, wie für ihn ein gelungener freier Sonntag aussehe, so: ‘Ein Kirchgang und ein Mittagessen mit meiner Familie.’ Die Frage ‘Beten Sie?’ bejahte der Unions-Politiker“, beschreibt ihn die WELT bodenständig, aber vermeidet, seinen Namen zu nennen, obwohl sie ihn kennt.

Obwohl umfangreiche Aussagen vorgelegen haben sollen, sogar vom mutmaßlich pädophilen Politiker selbst, wurde der Missbrauch nicht angeklagt. Bei einigen Punkten stellte die untersuchende Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse fest. Diese Punkte wurden gegen Zahlung eines Geldbetrags nach Paragraf 153a in Höhe von 30.000 Euro eingestellt. Andere Punkte wurden sogar aus Mangel an Beweisen und ohne Auflagen eingestellt. „Eine Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist äußerst ungewöhnlich, wenn es sich um einen nackten Körperkontakt zwischen Täter und Kind gehandelt haben sollte“, kritisierte der renommierte Sexualstrafrechtler Alexander Stevens gegenüber der WELT und ergänzte verblüfft: „Das ist eigentlich kaum zu rechtfertigen.“

Kaum zu rechtfertigen? Man kann also spekulieren, warum der Unionspolitiker, der übrigens seit der vergangenen Bundestagswahl nicht mehr im Bundestag sitzt, medial und vor allem strafrechtlich verschont geblieben ist. Mangelndes öffentliches Interesse hingegen ist sicherlich nur ein vorgeschobenes Argument. Man stelle sich vor, es hätte sich um einen unter Pädophilieverdacht stehenden AfD-Politiker gehandelt. Die Mainstreammedien würden seinen Namen veröffentlichen, die Staatsanwaltschaft öffentlich mit Härte reagieren.

Aber in unserem politischen System sind einige wieder einmal gleicher. Protegiert wird, wer zur bestimmenden polit-medialen Kaste gehört, so widerlich die Taten auch sind – im Zweifel sorgen politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften eben dafür.

Apropos moralische Maßstäbe: Wer meint, man könne die heutigen Unionsparteien mit der CDU und der CSU von früher vergleichen, ist auf dem Holzweg. So wäre es früher undenkbar gewesen, dass der Generalsekretär der CDU ein verurteilter Deserteur ist. Aber in der Tat, Mario Czaja, seit 31. Januar bislang glückloser CDU-Generalsekretär, war 1997 wegen Fahnenflucht verurteilt worden. Und selbst Konrad Adenauer hat sich nicht immer an Recht und Ordnung gehalten, wie jüngst bekannt gewordene Recherchen belegen.

„Nach der Enthüllung über Konrad Adenauers jahrelange Spionage gegen die SPD-Spitze fordern die Sozialdemokraten die CDU zu einer Neubewertung des ersten Kanzlers der Bundesrepublik auf“, hieß es da beispielsweise. Vorgeworfen wird dem Unions-Übervater die Nutzung von Geheimdiensten, um die politischen Mitbewerber zu bespitzeln. Etwas, das der staatlich instrumentalisierte Verfassungsschutz letztlich auch heute noch in ähnlicher Weise macht. Ob es indes zu einer Neubewertung der Person Adenauer durch die Union kommen wird, kann getrost bezweifelt werden.

https://www.wochenblick.at/welt/staatsanwaltschaft-schuetzt-cdu-paedophilen-politiker-wird-strafrechtlich-nicht-verfolgt/

Impfpflicht: Deutsche Klägergruppe bringt Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg ein

Eine Gruppe aus fast 60 Klägern kämpft in Deutschland gegen die Impfpflicht. Ihr gemeinsamer Weg hat mit dem Widerstand gegen die Masern-Impfplicht begonnen. Eine rechtliche Entscheidung auf den eingebrachten Eilantrag lässt seit 15 Monaten auf sich warten. Nun wurde eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht. Wochenblick sprach mit Carolin Jost-Kilbert, die gemeinsam mit den anderen Klägern seit 2020 gegen die Impflicht kämpft.

Anders als in Österreich gibt es seit dem März 2020 in Deutschland bereits die bundesweite Masern-Impfpflicht. Weil ihr Sohn ohne Masernimpfung nach der Realschule keine weitere Ausbildung machen durfte, sah Carolin Jost-Kilbert nur die Möglichkeit einer Klage, wie sie erzählt: „Mein Sohn machte im Sommer 2020 seinen Realschulabschluss. In Bayern hatten wir die Information, wer innerhalb des Geltungsbereiches des Masernschutzgesetz die Schule wechselt bräuchte keinen Nachweis über die Masernimpfung erbringen. Einen Tag vor Schuljahresbeginn erfuhren wir jedoch, dass mein Sohn ohne Masernimpfung nicht auf die Fachoberschule gehen darf. Sein Berufswunsch wurde somit über Nacht gekippt.“

Für Carolin Jost-Kilbert sei die Einführung der Corona-Teilimpfpflicht und die Diskussion über eine allgemeine Corona-Impfpflicht nicht überraschend gekommen. Denn das Masernschutzgesetz biete eine dementsprechende Grundlage, sagt sie: “Wir dachten uns bereits 2020, dass man auf dem Masernschutzgesetz in Kombination mit dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine Corona-Impfpflicht aufbauen könnte. Die Formulierung der Corona-Impfpflicht und die der Masernimpfpflicht und auch die Bußgeldandrohungen weisen sehr große Ähnlichkeiten auf. Wir gehen davon aus, dass das Masernschutzgesetz eine Basis gewesen ist.”

Für den Schulbesuch ihres Sohnes im Jahr 2020 hätte die engagierte Mutter entweder gegen die Schule oder überhaupt gegen das Bundesland Bayern klagen können. All das sei aber nicht sinnvoll gewesen, meint Jost-Kilbert. Weil sie noch zwei weitere Kinder hat, habe sie sich nach reiflicher Überlegung und rechtlicher Beratung zur Verfassungsbeschwerdeentschieden. Für die dreifache Mama steht fest, dass eine Impfung frei entschieden werden müsse: “Jede Impfung ist ein Eingriff ins Immunsystem, der nicht rückgängig gemachtwerden kann. Jeder medizinische Eingriff hat Risiken – egal, wie groß oder klein diese sind. Eine Impfung muss eine individuelle Entscheidung bleiben. Wir alle haben Grundrechte: Das Grundrecht auf Leben, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit – im Gegensatz dazu gibt es aber kein Grundrecht auf Allgemeinwohl! Jeder einzelne muss ein Verantwortungsgefühl haben und eigenverantwortlich handeln!”

Seit März 2020 müssen Eltern in Deutschland den Nachweis erbringen, dass ihr Kind, bevor es in einer Kita oder Schule aufgenommen wird, die vorgeschriebenen Masernimpfungenerhalten hat. Aber auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen, wie Erzieher und Lehrer, müssen seit März 2020 gegen Masern geimpft sein. Nach und nach habe Carolin Jost-Kilbert allmählich auch weitere Eltern kennengelernt, die ebenso gegen die Impfpflicht Widerstandleisten wollten. So habe sie sich mit ihnen zu einer Gruppe zusammengeschlossen. Mittlerweile bestehe die Gruppe aus fast 60 Klägern, vertreten durch einen Fachanwalt für Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Nach ihrer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz hat die Gruppe gemeinsam mit ihrem Anwalt Eilanträge gegen die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und gegen die Bundesnotbremse eingebracht.

Da der Eilantrag zur Beschwerde über das Masernschutzgesetz nach mittlerweile 15 Monaten immer noch nicht behandelt wurde, sei nun eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht worden, erklärt die dreifache Mutter: “Nachdem das Bundesverfassungsgericht unseren Eilantrag zum Masernschutzgesetz seit 15 Monaten nicht behandelt hat, haben wir nun eine Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg eingebracht. Die europäische Menschenrechtskonvention besagt, dass man vor Gericht das Recht auf Gehör in einem angemessenen Zeitraum hat. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte müsste lediglich das Bundesverfassungsgericht rügen und sie auf eine Entscheidungsfällung hinweisen.”

Auch die drei weiteren Beschwerden müssten erst behandelt werden. Was aber bereits abgelehnt wurde, sei die Beschwerde gegen die Corona-Teilimpfpflicht. Diese sei mit der Begründung des Fremdschutzes abgelehnt worden. All die vorgebrachten Argumente wären in der Ablehnung nicht einmal berücksichtigt worden. Das Hauptsacheverfahren stehe aber noch aus, erklärt Jost-Kilbert: “Im Hauptsacheverfahren muss das Bundesverfassungsgericht wenigstens auf unsere Argumente eingehen. Wir erhoffen uns eine mündliche Verhandlung, da es sehr viele Menschen in Deutschland betrifft und viele Schicksale dranhängen!” Außerdem solle über die Grenzen Deutschlands hinaus ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie in Deutschland mit Menschenrechtenumgegangen werde. Für die Mutter steht fest, dass eines Tages die Wahrheit ans Licht kommen werde – bis dahin werde sie sich weiter für die Grund- und Menschenrechte einsetzen. Auf dem Telegram-Kanal Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht können sich Interessierte informieren.

https://www.wochenblick.at/interview/deutsche-klaegergruppe-bringt-menschenrechtsbeschwerde-in-strassburg-ein/

Nicht nur in China und Italien: Sozialkredit-System auch in Bayern in Vorbereitung

Wie unzensuriert berichtete, wird in der italienischen Stadt Bologna im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt, die Menschen in „brav“ und „ungehorsam“ einzuteilen.

Vorbild China

Dabei handelt es sich um eine Abwandlung des chinesischen Sozialkredit-Systems zum Zwecke, das Wohlverhalten der Bürger zu kontrollieren. Das italienische Projekt trägt den Namen „Smart Citizen Wallet“.

Doch nicht nur Italien beschreitet den chinesischen Weg, die Menschen mittels Punkten zu bewerten – und ihnen dann wegen erwiesenen Gehorsams Vorteile zu gewähren oder wegen mangelnden Wohlverhaltens eben Nachteile anheimfallen zu lassen.

„Bayerische Nachhaltigkeitstoken“

Auch im Freistaat Bayern ist ein vergleichbares System in Vorbereitung. Mit dem sogenannten „Bayerischen Nachhaltigkeitstoken“ (Ökotoken) will die Staatsregierung in Zukunft „ökologisches Verhalten“ der Bürger überwachen und gegebenenfalls belohnen:

Förderung von nachhaltigem Verhalten im Alltag mittels Belohnung von umweltbewusstem Handeln.

Es soll ein „Dokumentationssystem samt Bewertungsrahmen“ entwickelt werden, „bei dem Nutzer entsprechend ihres umweltbewussten Verhaltens Pluspunkte in Form der Nachhaltigkeitstoken sammeln können; diese können dann bei Partnern für Vergünstigungen eingesetzt werden“. Für alle, die nicht wissen, was ein “Token” ist: Der Begriff stammt natürlich nicht aus Bayern, sondern ist ein Anglizismus, der soviel bedeutet wie Marke oder Zeichen.

Umweltschutz als Mittel zu einem anderen Zweck

Das ist nichts anderes als eine staatlich kontrollierte Verhaltenssteuerung, wobei man dafür die bewährte Umweltschutz-Argumentation benutzt, um die Akzeptanz für derartige Lenkungsinstrumente und Druckmittel zu steigern – selbstverständlich nur für den guten Zweck.

https://www.unzensuriert.at/content/146780-nicht-nur-in-china-und-italien-sozialkredit-system-auch-in-bayern-in-vorbereitung/

Lebenserhaltungsmaßnahmen zu Gunsten der Pandemie

Allen voran, der Kämpfer für die Aufrechterhaltung aller (am liebsten noch viel mehr) Maßnahmen in der Pandemie, ist wohl fraglos Karl Lauterbach, beinahe ex equo mit der gesamten österreichischen Bundesregierung.

Nichts desto trotz muss man sich seitens all dieser „aufrechten Kämpfer für das Wohl der Bevölkerung“ doch fragen, wie werden diese mit der zunehmenden „Pandemie-und Maßnahmen-Müdigkeit“ in Zukunft umgehen.

Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt

Zumindest von Seiten der „lernunfähigen“ Pandemie-Regierungen könnte man in den letzten 2 Jahren viele „phantastische“ Maßnahmen an der Bevölkerung testen und wer hätte das gedacht, die wurden angenommen, mehr noch, zur Perfektion getrieben, Masken werden beispielsweise nunmehr freiwillig getragen.

Also warum dann nicht gleich zeitgerecht für den Herbst und die „ach so gefährliche Winterzeit“, die Köpfe zusammen stecken und neue Strategien austüfteln. Da könnten ja schließlich vielerlei altbekannte und auch „neu entdeckte“ Gefahren auf die Bevölkerung zukommen.

Da wäre wohl am naheliegendsten die alt bekannte und bewährte Methode der Panikmache in Punkto Mutationen des Virus. Hatte doch „Pandemie-Prophet“ Lauterbach bereits im Jänner des Jahres die zu erwartende „Paarung“ von Delta-und Omikron-Variante, als Deltacron „herbeigefleht“.

Die Mutationskonstrukte könnten freilich auch dabei behilflich sein, die Masken-und Testpflicht sowie selbstredend das, auf Eis liegende Impfpflicht-Gesetz, zu „protegieren“ und wieder aufleben zu lassen. Alles in Allem das Aufrechterhalten der lukrativen Geschäftsfelder.

Die erprobte, medial unterstützte „andere Wahrheit“

Allen, mittlerweile weltweit wissenschaftlich publizierten Erkenntnissen zum Trotz, die fundiert belegt, beweisen, dass Virusvarianten sich in ihrer Gefährlichkeit mit jeder Mutation abschwächen, dienen sie dennoch staatsseitig als geeignetes Panikmache-Instrument. Man erkrankt also weit weniger schwer, auch die Mortalität sinkt auf das „Niveau“ der altbekannten Grippe.

Dr. Mark McDonald bringt es auf den Punkt, indem er scharfe Kritik an der allgemeinen Panikmache während der Corona-„Pandemie“ übte. Die „Pandemie der Angst“ ist ihm zufolge um ein Vielfaches schlimmer als Covid selbst.

Aus genau diesem Grund werden Maßnahmen auch nach ihrer Abschaffung weiter befolgt, siehe ein Großteil der Bevölkerung in punkto „Masken tragen“. Die Angstbotschaften haben Spuren hinterlassen. Viele Bürger sind dem Psychiater Mc Donald zufolge nun darauf programmiert, weiterhin mit Einschränkungen zu leben, weil sie sich dadurch sicherer fühlen würden, so Mc Donald.

Allemal gut sind die Maßnahmen zur Angstmache der Regierenden gegen die Bevölkerung und in jedem Falle gut für den Umsatz von diversen Tests und Masken, sowie den Absatz der bereits millionenfach bestellten Impfdosen. Schließlich hatte man die ja nicht ohne Grund „zeitgerecht“ in Bestellung gegeben.

Lauterbach fährt seine Schiene stur weiter, die Ampel applaudiert und Niemanden kümmert es, ob er in der Bevölkerung kaum noch Akzeptanz erfährt. Sogar der Mainstream wagt es bereits an ihm und seinen „geistigen Fähigkeiten“ zu zweifeln.

Laut offizieller Statista-Umfrage vom April sind 46 Prozent der Bevölkerung mit seiner „Arbeit“ unzufrieden und das sind die „staatsseitig geschönten“ Zahlen.

Auch in Österreich wird von den Mitgliedern der Experten- und Impfgremien verbreitet, dass im Herbst eine ansteckendere und gefährlichere Variante kommen könnte. Leute, deren Job es wäre sich damit zu befassen, sollten genau wissen wie die biologische Evolution von Mutationen verläuft, nämlich hin zu weniger gefährlichen Varianten.

Schon Delta war um etwa den Faktor 10 ungefährlicher als Alpha oder die ursprüngliche sogenannte Wuhan-Variante, Omicron entspricht in der Gefährlichkeit einem Schnupfen. Was hier allerdings als Infektionssterblichkeit bezeichnet wird, ist tatsächlich die Fallsterblichkeit, denn es bezieht sich auf bekannte Fälle. Die Dunkelziffer der Infizierten, die mangels Symptomen nicht erkannt werden, ist nicht erfasst. Die tatsächlichen Werte der Infektionssterblichkeit sind also nochmals geringer, vermutlich etwa um den Faktor 10.

„V‑Aids“ könnte die Panik-Strategie indirekt unterstützen

Chronisches Covid (V‑Aids) ist eine Krankheitssituation, in der die Geimpften keine natürliche Immunität entwickeln können. Infektionen nicht schnell auskurieren können und über längere Zeit krank und infektiös bleiben.

Durch solche wiederholten Infektionen wird die Immunität allmählich geschädigt, bis sie schließlich nicht mehr in der Lage sind, das Virus zu beseitigen. Das würde dazu führen, dass die Menschen chronisch infiziert sind, andere anstecken und mit toxischen Covid-Virusproteinen überfordert sind.

Dies wird unter anderem in einer Studie von Katharina Röltgen unter dem Titel „Immune imprinting, breadth of variant recognition, and germinal center response in human SARS-CoV‑2 infection and vaccination“ richtungsweisend ausgeführt.

Diese nachgewiesenen Folgen der „Impfung“ werden selbstredend öffentlich in Abrede gestellt, sind daher regierungsseitig inexistent. Was daraus folgen muss liegt klar auf der Hand, schuld kann wieder einmal nur eine gefährliche Variante sein, gegen die nur den nächste „Stich“ mit einem selbstverständlich optimierten und angepassten Impfstoff sein kann.

Einen weiteren „angstmachenden Streich“ aus der schier niemals enden wollenden Trickkiste der Regierenden hat man per 15.4. des Jahres gelandet. Ab diesem Zeitpunkt bekommen nur noch „Geboosterte“ bei angeordneter Quarantäne Endgeldfortzahlungen durch ihre Unternehmen.

So schließt sich der Kreis des Profites also erneut, zur unbändigen Freude der Pharma, ihrer willfährigen Handlanger und aller Profiteure. Dies alles wider aller mittlerweile zur Verfügung stehender wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen, ganz nach dem Motto, wenns geht und „akzeptiert“ wird dann machen wir es eben.

https://unser-mitteleuropa.com/lebenserhaltungsmassnahmen-zu-gunsten-der-pandemie/