Staatsanwaltschaft schützt CDU-Pädophilen: Politiker wird strafrechtlich nicht verfolgt

Die Unionsparteien versuchen regelmäßig – vor allem in Wahlkampfzeiten – ein Saubermann-Image von sich und ihren Protagonisten zu verbreiten. Das gelingt nicht immer. Zahllos sind die Skandale ihrer Führungspersönlichkeiten. Auf einschlägigen Internetseiten kann man die erschreckende Skandalchronik der etablierten Parteien genüßlich nachlesen. Dabei wird nicht alles bekannt – und erst recht nicht strafrechtlich verfolgt. So zeigt ein neuerlicher Vorfall anschaulich, wie unabhängig Staatsanwaltschaften wirklich sind und wie das politische System die Herrschenden protegiert und so mancher Skandal gar nicht erst publik wird.

In den Unionsparteien kann ein Rücktritt durchaus schnell erfolgen, insbesondere dann, wenn bekannt wird, dass Minderjährige im Spiel sind. 2011 traf es den Spitzenkandidaten der CDU in Schleswig-Holstein Christian von Boetticher als bekannt wurde, dass er eine Liebesbeziehung zu einer 16-Jährigen gepflegt hatte. Klar, eine solche Person kann kein bürgerlicher Ministerpräsident werden. Ein Hinterbänkler und „Ersatzmann“ übernahm anschließend: Daniel Günther, der die CDU im hohen Norden Deutschlands weit nach linksführte. Wie brisant Beziehungen zu deutlich Jüngeren werden können, dürfte innerhalb der Unionsparteien also bekannt sein.

Trotzdem führte ein hochrangiger Unionspolitiker jahrelang eine Beziehung, inklusive Sex, zu einer anfangs 13-Jährigen. Eher nebenbei berichtet die WELT in einem Beitrag über den Vorfall. 2007, zu Beginn der Beziehung, war der betreffende Unionspolitiker Mitte 40, das Opfer rund 30 Jahre jünger. Kurz danach zog er in den Bundestag ein. „Den Bürgern präsentierte er sich im Wahlkampf 2021 als geerdeter Familienmensch, dem die Berliner Luft nicht zu Kopfe gestiegen sei. […] Im Wahlkampf sagte der zweifache Vater in einem Interview auf die Frage, wie für ihn ein gelungener freier Sonntag aussehe, so: ‘Ein Kirchgang und ein Mittagessen mit meiner Familie.’ Die Frage ‘Beten Sie?’ bejahte der Unions-Politiker“, beschreibt ihn die WELT bodenständig, aber vermeidet, seinen Namen zu nennen, obwohl sie ihn kennt.

Obwohl umfangreiche Aussagen vorgelegen haben sollen, sogar vom mutmaßlich pädophilen Politiker selbst, wurde der Missbrauch nicht angeklagt. Bei einigen Punkten stellte die untersuchende Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse fest. Diese Punkte wurden gegen Zahlung eines Geldbetrags nach Paragraf 153a in Höhe von 30.000 Euro eingestellt. Andere Punkte wurden sogar aus Mangel an Beweisen und ohne Auflagen eingestellt. „Eine Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist äußerst ungewöhnlich, wenn es sich um einen nackten Körperkontakt zwischen Täter und Kind gehandelt haben sollte“, kritisierte der renommierte Sexualstrafrechtler Alexander Stevens gegenüber der WELT und ergänzte verblüfft: „Das ist eigentlich kaum zu rechtfertigen.“

Kaum zu rechtfertigen? Man kann also spekulieren, warum der Unionspolitiker, der übrigens seit der vergangenen Bundestagswahl nicht mehr im Bundestag sitzt, medial und vor allem strafrechtlich verschont geblieben ist. Mangelndes öffentliches Interesse hingegen ist sicherlich nur ein vorgeschobenes Argument. Man stelle sich vor, es hätte sich um einen unter Pädophilieverdacht stehenden AfD-Politiker gehandelt. Die Mainstreammedien würden seinen Namen veröffentlichen, die Staatsanwaltschaft öffentlich mit Härte reagieren.

Aber in unserem politischen System sind einige wieder einmal gleicher. Protegiert wird, wer zur bestimmenden polit-medialen Kaste gehört, so widerlich die Taten auch sind – im Zweifel sorgen politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften eben dafür.

Apropos moralische Maßstäbe: Wer meint, man könne die heutigen Unionsparteien mit der CDU und der CSU von früher vergleichen, ist auf dem Holzweg. So wäre es früher undenkbar gewesen, dass der Generalsekretär der CDU ein verurteilter Deserteur ist. Aber in der Tat, Mario Czaja, seit 31. Januar bislang glückloser CDU-Generalsekretär, war 1997 wegen Fahnenflucht verurteilt worden. Und selbst Konrad Adenauer hat sich nicht immer an Recht und Ordnung gehalten, wie jüngst bekannt gewordene Recherchen belegen.

„Nach der Enthüllung über Konrad Adenauers jahrelange Spionage gegen die SPD-Spitze fordern die Sozialdemokraten die CDU zu einer Neubewertung des ersten Kanzlers der Bundesrepublik auf“, hieß es da beispielsweise. Vorgeworfen wird dem Unions-Übervater die Nutzung von Geheimdiensten, um die politischen Mitbewerber zu bespitzeln. Etwas, das der staatlich instrumentalisierte Verfassungsschutz letztlich auch heute noch in ähnlicher Weise macht. Ob es indes zu einer Neubewertung der Person Adenauer durch die Union kommen wird, kann getrost bezweifelt werden.

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