Month: March 2022
Die Spritpreisspekulanten in Österreich, die Regierungslobbyisten und ihr Werk!
Gerald Grosz: “Wir wollen blutiges Öl aus Qatar, aber kein russisches Gas”
Anwälte fordern Rücktritt von Verfassungsgerichts-Präsident Stephan Harbarth
Am Freitag fand vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eine aufsehenerregende Demonstration gegen die Voreingenommenheit und offenkundige Parteilichkeit dieser höchsten juristischen Instanz Deutschlands statt. Außerdem waren die Corona-Maßnahmen, die diesbezügliche Rechtsprechung des Ersten Senats und die drohende Impfpflicht Anlass für die Proteste.
Zu der Protestaktion aufgerufen hatten nicht etwa Laien, sondern gestandene Juristen: Organisator war der Verein „Anwälte für Aufklärung“. Neben 150 bis 200 Rechtsanwälten und Assessoren fanden sich laut Verein auch mehrere hundert Pfleger ein. Unter anderem wurde von den Demonstranten der Rücktritt des umstrittenen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth gefordert, einem CDU-Parteivasallen, der seine Berufung ausschließlich der Protektion Angela Merkels verdankte, nachdem er zuvor als Heidelberger Bundestagsabgeordneter vor allem durch skandalöse Nebeneinkünfte in Anwaltskanzleien von sich Reden gemacht hatte.
Die Demonstranten stellten vor allem die richterliche Unabhängigkeit Harbaths in Frage. Bisher habe „kein Richter in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte zuvor unser höchstes deutsches Gericht, das Bundesverfassungsgericht, so sehr beschädigt, wie dieser Präsident.“ Weitere Themen waren das Widerstandsrecht, die Gewaltenteilung, die „Delegitimierung des Staates“, berufsrechtliche Anschuldigungen gegen Ärzte bezüglich der Aufklärung über Corona-Impfstoffe und deren Nebenwirkungen und weitere Themen rund um die Corona-Maßnahmen.
„Wir setzen uns für die Förderung und den Erhalt des demokratischen Staatswesens ein. Dazu gehört eine unabhängige Justiz. Eine Justiz, die das Grundgesetz achtet, Neutralität und Unabhängigkeit der Richter in den Entscheidungen garantiert und ohne ideologische Beeinflussungsfaktoren die Rechtsstaatlichkeit bewertet und sichert. Das ist in Gefahr. Aktuell wird im Zuge der Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat und die Freiheit der Person unverletzlich ist, missachtet und gebrochen“, heißt es in einem Aufruf der „Anwälte für Aufklärung“.
Der in Berlin ansässige Verein verfolgt laut Satzung das Ziel „im Zusammenhang mit der ‚Corona-Krise‘ ein demokratisches Staatswesen zu fördern. Als Hauptaufgaben sieht er die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für verfassungsrechtlich relevante Missstände und massive Rechtsverletzungen und versucht, diesen „mit juristischem Sachverstand zu begegnen”. Des weiteren tritt der Verein für die Einhaltung von Recht, Gesetz und Menschenwürde ein und will der Beeinträchtigung von Bürgerrechten entgegentreten.“ Im Rahmen dieser Zielsetzungen engagieren sich die Anwälte auch vehement gegen die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht und weitere Corona-Beschränkungen.
Impftod gilt als „Selbstmord“: Versicherung braucht daher nicht zahlen
Auch wenn die Mainstream-Medien darüber nicht berichten, gibt es sie doch, und zwar zu tausenden: Impftote infolge der Corona-Impfung.
EMA sammelt tausende Verdachtsfälle
Schon 2021 waren bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA mehrere tausend Verdachtsfälle allein beim Impfstoff von Biontech/Pfizer aktenkundig.
Für die Hinterbliebenen ein tragischer Verlust. In Frankreich auch ein finanzieller.
Folge einer freiwilligen Entscheidung
So hat ein französisches Gericht nämlich erkannt, dass Versicherungen bei Tod durch die Corona-Impfung nicht bezahlen müssen. Denn, so das Gericht, der Verstorbene hatte sich die Impfung freiwillig spritzen lassen. Kein Gesetz hätte ihn dazu gezwungen.
Risiken und Nebenwirkungen wären bekannt gewesen. Daher kann eine Versicherung diesen Tod als „Selbstmord“, also als Tod als Folge einer freiwilligen Entscheidung klassifizieren – und eine Zahlung verweigern.
Pfizer wurde von der New Yorker Börse genommen!
Genau zwei Jahre, nachdem zur überschwänglichen Freude der Pharma-Industrie die „sogenannte Pandemie“ ausgerufen wurde, ist der Spaß für einen der Hauptakteure dieser „Panik-Show“ offenbar vorbei. Zwei Jahre ungebremstes „Abcashen“ und monetäre Höhenflüge in „Milliardenregionen“ enden nun abrupt in einer unerwartet raschen Vollbremsung.
Notbremsung nach Offenlegung der Pfizer-Daten in USA
Man ist beinahe versucht in schallendes Lachen zu verfallen, ist es doch auf den Tag genau zwei Jahre (11.3.2020) nach Ausrufen der Pandemie, als Pfizer von der New York Stock Exchange (NYSE) entfernt wurde.
Pfizer reichte am 7. März 2022 ein sogenanntes Formular 25 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) ein. Mit diesem Formular wurde beantragt, die Notierung der Wertpapiere des Unternehmens an der NYSE aufzuheben und den offenen Markt zu verlassen.
Aus der Mitteilung der Nasdaq (National Association of Securities Dealers Automated Quotations) über das „Delisting“ geht hervor, dass der letzte Handelstag des Unternehmens am 10. März 2022 war.
Pfizer hält sich bedeckt
Ein Sprecher von Pfizer bestätigte die Nachricht am 10.3.2022 mit den Worten: „am 7. März 2022 hat die New York Stock Exchange (NYSE) ein Formular 25 (Notification of Removal from Listing and/or Registration under Section 12(b) of the Securities Exchange Act of 1934) im Zusammenhang mit dem Delisting der 0,250% Notes von Pfizer, fällig 2022, eingereicht“.
Die von Pfizer zitierten 0,250%-Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2022, waren auf Euro lautende Schuldverschreibungen, die am 7. März 2022 in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen und dem Fälligkeitsdatum vollständig zurückgezahlt wurden.
Infolgedessen sind die 0,250%-Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2022 nicht mehr im Umlauf und werden daher von der NYSE abgesetzt. Die Stammaktien von Pfizer, mit einem Nennwert von $,05 („PFE“) und die 1,000%-Anleihen von Pfizer mit Fälligkeit 2027 („PFE27“), sind weiterhin an der New Yorker Börse notiert, erklärt der Pfizer Sprecher.
Über weitere Details, wie etwa zu den Hintergründen, gab Pfizer keine weiteren Kommentare ab. Es darf hierbei dahingehend spekuliert werden, dass man seitens Pfizer diesen Schritt gesetzt hat, um nach weiteren Veröffentlichungen aus den „Pfizer Leaks“ einen Totalabsturz der Aktie und somit ungehahnte Verluste der Anleger zu verhindern.
Zusammenhang mit „zwangsveröffentlichen“ Pfizer-Dokumenten möglich
Rund um das „fleißige“ Impfunternehmen brauen sich dunkle Wolken zusammen, diese dürften sich mittlerweile zu einem veritablen Sturm entwickeln.
Nachdem letzte Woche, die US Food and Drug Administration (FDA) gerichtlich angeordnet hatte, alle Dokumente zur Überprüfung klinischer Versuche im Zusammenhang mit der Covid-19 Impfstofflizenz von BioNTech/Pfizer freizugeben und zu veröffentlichen, brennt offenbar dort der sprichwörtliche Hut. Wir berichteten als eines der ersten deutschsprachigen Medien über den Fall.
Pfizer wurde von einem texanischen Gericht verpflichtet, jeden Monat 55.000 Seiten an Daten frei zu geben, die für die Genehmigung des mit BioNTech hergestellten Impfstoffs Covid-19 verwendet wurden.
Der Pfizer Partner BioNTech ist ein deutsches Biotechnologieunternehmen mit Sitz in Mainz und einer Niederlassung in Kapstadt Südafrika (www.radbiontech.com/), das aktive Immuntherapien für patientenspezifische Ansätze zur Behandlung von Krankheiten entwickelt und herstellt.
Sowohl Pfizer als amerikanisches Unternehmen, als auch BioNTech als deutsches Unternehmen, stellten den Impfstoff Pfizer-BioNTech Cominarty Covid-19 her. In den strittigen Dokumenten sind 1291 unerwünschte Ereignisse (oder ganze neun Seiten!) im Zusammenhang mit dem Pfizer-BioNTech-Impfstoff aufgeführt und nun aufgrund der US-Gerichtsanordnung auch allgemein ersichtlich.
Noch bleibt unklar, ob das von der Börse genommene Unternehmen Pfizer von BioNTech übernommen wird, und wenn ja, welche Formel für die Abfüllung der von BioNTech vertriebenen Covid-19-Impfstoffe verwendet wird und ob BioNTech weiterhin die Südafrikaner mit Covid-19-Impfstoffen versorgen wird.
Der „ganz große“ Mantel des Schweigens ist momentan noch über diese Vorgänge gebreitet. Bleibt auch ab zu warten wie die „deutsche Seite“ des Unternehmens damit umgehen wird. Möglicherweise könnte da auch „alles beim Alten“ verbleiben, zumal ja noch keine europäischen Gerichte mit der „Causa der Offenlegung“ befasst wurden.
https://unser-mitteleuropa.com/pfizer-wurde-von-der-new-yorker-boerse-genommen/
Frankreich: Muslimin tobt, weil sie wegen rassistischer Hetze verurteilt wurde – “Ich bin empört! Ich bin Algerierin und ihr habt mich wie eine Französin verurteilt!”
Ihre extrem rassistischen Worte brachten diese Bewohnerin des Viertels Valibout in Plaisir (Yvelines) geradewegs ins Gefängnis.
Sie ist nicht mehr zu bändigen. Dalila wurde am Freitag, den 11. März 2022, aus dem Gerichtsgebäude in Versailles abgeführt. Sie hielt es nicht länger als fünf Minuten aus, ohne vor ihren Richtern zu brüllen, zu schreien und zu toben.
Die 47-jährige Frau, die im Viertel Valibout in Plaisir (Yvelines) lebt, wurde wegen ihrer rassistischen Äußerungen vor Gericht gestellt. Sie hatte ihre Hausmeisterin und eine Angestellte, die die Gemeinschaftsräume putzte, rassistisch beleidigt.
Die Tat hatte sich am 2. Februar dieses Jahres ereignet. Dalila ist auf dem Weg nach Hause und trifft auf ihre Hausmeisterin. Es ist 11 Uhr. Sie bringt die Post in die Briefkästen. Der Angriff wird direkt sein. Gewalttätig. “Warum hat Gott Schwarze geboren. Ihr dreckigen Schwarzen. Verschwindet!”, schreit sie die Hausmeisterin an. Außerdem schimpft sie auf die schwangere Frau, die mit der Reinigung der Gemeinschaftsräume beschäftigt ist.
Die beiden Frauen beschließen, sie zu ignorieren. Dalila meldet sich wieder zu Wort. “Du bist hier, um zu putzen. Hau rein! Und außerdem, wenn du Kinder machst, dann wegen der Sozialhilfe.”
(…)
Eine Verhaltensweise, die nach Ansicht der Staatsanwältin der Republik eine angemessene Antwort verdient. “Diese Ausschreitungen sind ebenso unerträglich wie die Äußerungen, die sie gemacht haben. Ich fordere 12 Monate Gefängnis, 3 Monate auf Bewährung und sofortigen Haftbefehl, ein Kontaktverbot und ein Verbot, nach Plaisir zu fahren.”
Dalila wurde in den Saal zurückgebracht und musste mit anschauen, wie die Richter das Urteil verkündeten: 18 Monate Gefängnis, Widerruf der Bewährungsstrafe, Kontaktverbot und Verbot, nach Plaisir zu reisen. Das Ganze mit einem Haftbefehl.
“Ich bin empört! Ich bin Algerierin und ihr habt mich wie eine Französin verurteilt! Das ist nicht normal”, schrie sie, als die Polizei sie in den Arrest des Gerichtsgebäudes begleitete.Actu.fr
Corona: Mega-Demo in Wien
Garmisch-Partenkirchen: Afrikaner statt Ukrainer
Zwei Busse mit Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet sind am Mittwoch in einem Sporthotel im heilklimatischen Kurort Bayerns eingetroffen. Laut einem Bericht von merkur.de war die Anweisung des Hotelunternehmers klar: Es sollten ukrainische Kriegsflüchtlinge unterkommen, vorrangig Familien mit Kindern, für welche er sein Haus kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Doch die Anzahl derer sei überschaubar: Wenige Kinder und Frauen sowie Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seien angekommen. Der Rest seien Männer aus Afrika und Asien.
Nun herrsche im bayerischen Ort Verwirrung und Verunsicherung. Die angekommenen Männer würden angeblich in der Ukraine studieren und hätten entsprechende Visa dabei. Doch laut dem Bericht sprechen sie weder ukrainisch noch russisch. Auch die Kommunikation in englischer Sprache gestalte sich als sehr schwierig. Die Diskussion blieb nicht aus: Zählen die Männer als ukrainische Kriegsflüchtlinge oder als Migranten? Zunächst würden alle Eingetroffenen im Sporthotel aufgenommen werden. Als nächster Schritt werde überprüft, welchen Status die Männer haben. „Wir haben unserem Innenminister Joachim Herrmann schon mitgeteilt, dass das nicht Sinn der Sache sein kann, wenn man eigentlich die notleidende ukrainische Bevölkerung aufnehmen will“, sagt dazu Landrat Anton Speer (Freie Wähler) gegenüber. merkur.de.
https://www.unsertirol24.com/2022/03/11/afrikaner-statt-ukrainer/
Hassverbrechen: Brandanschlag auf deutsch-russische Schule in Berlin
In Berlin-Marzahn ist es auf die Turnhalle der internationalen Lomonossow-Schule zu einem Brandanschlag gekommen. Weil ein Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nicht auschlossen werden könne, hat der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.
2007 hatte die deutsch-russische internationale Lomonossow-Schule in Berlin-Marzahn den Betrieb aufgenommen, benannt nach dem russischen Universalgelehrten Michail Wassiljewitsch Lomonossow (1711-1765). Am Freitagmorgen wurde sie Ziel eines Brandanschlags. Unbekannte hatten einen Molotow-Cocktail auf die Turnhalle geworfen und den Eingangsbereich stark beschädigt. Nur einem Passanten, der gegen 3 Uhr Nachts den aufsteigenden Rauch bemerkte und sofort Polizei sowie Feuerwehr alarmierte, ist es verdanken, dass der Brand von der Polizei schnell mit eigenen Mitteln eingedämmt werden konnte. Die Feuerwehr setzte dann die Löscharbeiten fort und verhinderte ein Wiederaufflammen und eine mögliche Ausbreitung des Feuers. Menschen wurden nicht verletzt, die Substanz der Turnhalle allerdings beschädigt.
Dabei handelt es sich nicht um den ersten Brandanschlag auf die Schule. Bereits zwei Tage zuvor war es zu einem Brand an einem Geräteschuppen gekommen. Da vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine von einer politisch motivierten Straftat ausgegangen wird, hat der Staatsschutz die Ermittlungen zu den Brandanschlägen übernommen. Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine kam es nach Angaben der Polizei in Berlin zu rund 100 Angriffen auf russische Institutionen oder Privatpersonen. Auch in Österreich kam es bereits zu Angriffen. So wurde am vergangenen Sonntag die russische Botschaft in Wien Ziel einer Farbbeutelattacke.