
Ein jemenitischer Asylbewerber zieht gegen die Niederlande vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Khaled Al-Anesi will fünf Kinder aus seinen Ehen mit seiner Zweit- und Drittfrau nachholen. Der Fall könnte wegweisend sein: Das „Recht auf Familienleben“ könnte Einfallstor für Vielehe werden.
Nach seiner Flucht brachte Al-Anesi seine erste Ehefrau und acht Kinder im Rahmen der Familienzusammenführung in die Niederlande, berichtet das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ), eine christliche Rechtsberatungsorganisation. Er verzichtete darauf, seine zweite und dritte Ehefrau in das Land zu holen, da Polygamie in den Niederlanden verboten und nicht anerkannt ist. Später beantragte er jedoch, dass die fünf Kinder aus diesen Ehen ebenfalls zu ihm ziehen dürften. Die niederländischen Behörden lehnten das ab, mit dem Argument, die Kinder lebten sicher mit ihren Müttern in der Türkei, wo sie Flüchtlingsstatus besitzen – es bestehe also keine Notwendigkeit, sie nachzuholen
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