Haltungs-Justiz untergräbt die Demokratie

Erinnert sich noch jemand an die Zeit, als Bundeskanzler Helmut Kohl bei linken Demonstrationen munter „Kohl, du Birne“ genannt wurde? Nicht ein einziger Strafantrag ist damals gestellt worden. Mehr noch, hätte man dem Alt-Kanzler gesagt, dass eines Tages in Frank-Walter Steinmeiers besten Deutschland aller Zeiten Politiker Regierungskritiker mit Strafanzeigen verfolgen würden, hätte Kohl, der ein wirklicher Demokrat war, das nicht geglaubt. Noch weniger, dass es schon zu einem Geschäftsmodell geworden ist, dass Aktivisten das Netz nach kritischen Bemerkungen über Politiker durchsuchen, die Kritisierten dann Strafanträge stellen und sich anschließend mit den Aktivisten das Bußgeld teilen. Kohl hätte auch nicht geglaubt, dass wieder eine parteiische Justiz entstehen könnte, die meint, „Haltung“ zeigen zu müssen, statt rechtsstaatlich zu handeln.

Wir haben es inzwischen mit Staatsanwaltschaften zu tun, die auf Antrag von Ministern wie Robert Habeck Hausdurchsuchungen ansetzen, weil jemand ein Meme, auf dem Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wird, geteilt hat. Übrigens kursierte vorher in deutschen Netzen ein fast identisches Meme, in dem Donald Trump als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde, sehr zum Amüsement der Linken, die jetzt empört sind und in der Kopie „Volksverhetzung“ sehen. Auch die Staatsanwaltschaft will einen Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung erkennen. Als der angeordnete Besuch der Polizei um 6 Uhr morgens in den sozialen Netzwerken in Kritik geriet, weil  dieser  auch noch im Rahmen einer von Innenministerin Nancy Faeser angeordneten Aktion gegen „Hass und Hetze“ stattfand, äußerte Faeser öffentlich ihre Genugtuung darüber, dass solche Polizeibesuche die Kritiker abschrecken würden. Daraufhin erweiterte man den Vorwurf auf „Antisemitismus“. Der Mann hätte ein Bild hochgeladen, das einen SA-Mann mit einem Schild „Kauft nicht bei Juden“ zeigt und dieses kommentiert: „Wahre Demokraten! Das hatten wir schon einmal“.

Was der Öffentlichkeit verschwiegen wurde, ist, dass es sich um eine Reaktion auf die Aufforderung einer linken Aktivistengruppe handelte, die dazu aufrief, Müller-Milch zu boykottieren, weil Müller angeblich die AfD unterstütze. Unsere linken Aktivisten möchten zwar jeden Nazi nennen dürfen, dessen Meinung ihnen nicht passt, sie möchten aber nicht daran erinnert werden, dass ihre Methoden den totalitären Systemen des letzten Jahrhunderts entstammen. Eine Staatsanwaltschaft, die das unterstützt, muss sich fragen lassen, ob sie noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Ehe ich Besuch von der Polizei bekomme, zitiere ich hier das Urteil des Verfassungsgerichts vom 28. November 2011. Im einstimmig gefassten Beschluss heißt es:

„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen… Sie fallen stets unter den Schutzbereich von Art. 5 Absatz 1 Satz 1 des GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden… Sie verlieren ihren Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf oder überzogen geäußert werden… Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegende Wertsetzung zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Wertloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“ Wie weit sich die deutsche Realität, insbesondere anzeigewütige Politiker und eine Haltungsjustiz, von diesem Verfassungsgerichts-Spruch entfernt hat, fällt sofort ins Auge.

P.S. In einer Talkshow hat der Generalsekretär der SPD, Lars Klingbeil, die AfD-Politikerin Alice Weidel eine Nationalsozialistin genannt, ohne dass dies irgendwelche juristischen Konsequenzen gehabt hätte. Manche sind eben gleicher…

Haltungs-Justiz untergräbt die Demokratie – Vera Lengsfeld

Sechs abgewählte Grüne beziehen weiterhin knapp 10.000 Euro im Monat

Ewa Ernst-Dziedzic ist eine von sechs grünen Abgeordneten, die abgewählt wurden und den Steuerzahlern nun weiterhin drei Monate auf der Tasche liegen.
Foto: Parlamentsdirektion/Ulrike Wieser

Bei der Nationalratswahl am 29. September haben die Österreicher den „Anstand“, wie die Grünen sich selbst bezeichnen, abgewählt. Deren Abgeordnete zeigen jetzt wenig Skrupel beim Abkassieren von Steuergeld.

Die Grünen halten sich mit Kritik nicht zurück, wenn Abgeordnete zum Nationalrat – was erlaubt ist – auch einen Beruf ausüben und dadurch auf ein stattliches Einkommen im Monat kommen. Wenn Abgeordnete kein zweites Standbein haben und es plötzlich aus ist mit der Politik, stehen sie ohne Job und Geld da. Das erleben nun sechs Grüne, die in der Parlamentsdirektion um Gehaltsfortzahlung angesucht haben.

Grüne ohne Job auf Steuergeld angewiesen

Namentlich sind es Ewa Ernst-Dziedzic, Faika El Nagashi, Heike Grebien, Sibylle Hamann, Bedrana Ribo und Michel Reimon. Diese scheidenden Mandatare haben offenbar aktuell kein Einkommen aus einer bürgerlichen Erwerbsarbeit, daher steht ihnen tatsächlich laut § 6, Bezügegesetz, eine Fortzahlung für die Dauer von drei Monaten zu.

Das heißt: Die sechs grünen Abgeordneten erhalten nun weiterhin 75 Prozent ihrer Gage, dreimal plus Sonderzahlungen. Das macht dreimal 8.122,50 Euro plus 4.061, 50, was zusammen eine Summe von jeweils 28.428, 75 brutto ergibt.

Auch Politiker von ÖVP, SPÖ und Neos brauchen Geld

Drei weitere Monate vom Steuerzahler dürfen neben den grünen Ex-Nationalratsabgeordneten auch Hans Stefan Hintner (ÖVP), Petra Wimmer (SPÖ) und Katharina Kaufmann (Neos) leben. Auch sie haben, nachdem ihre Parteien Verluste eingefahren hatten, um Gehaltsfortzahlung in der Parlamentsdirektion angesucht.

Sechs abgewählte Grüne beziehen weiterhin knapp 10.000 Euro im Monat – Unzensuriert

Bozen im Fokus: Fernsehmagazin zeigt Schattenseiten der Einwanderungssituation auf

Eugenia Fiore betritt ein illegales Campinglager in Bozen (Quelle: Bildschirmbild Rete Quattro/Fuori dal coro)

In der kürzlich ausgestrahlten Sendung “Fuori dal coro” auf Rete Quattro wurde eine bittere Wahrheit enthüllt: Bozen steht vor einem Migrationschaos! Unter dem Titel “Bolzano, emergenza immigrati” deckte die mutige Journalistin Eugenia Fiore die dunklen Seiten der Südtiroler Landeshauptstadt auf – mit erschreckenden Bildern und alarmierenden Szenen.

Aggression und Chaos: Reporterin attackiert!

Fiore wagte sich dorthin, wo Behörden offenbar längst kapituliert haben: in illegale Lager unter Brücken und an Randgebiete der Stadt, die zu Hotspots für unkontrollierte Migration geworden sind. Dort stieß sie auf Szenen des Schreckens: Migranten, die unter unwürdigen Bedingungen hausen, ganze Gruppen, die keinerlei Perspektive haben – und Gewalt! Während ihrer Dreharbeiten wurde sie von aggressiven Migranten mit Flaschen beworfen und angegriffen. Diese schockierenden Bilder zeigen eine Stadt im Ausnahmezustand.

Illegaler Wahnsinn unter den Brücken

Die Zustände in Bozen könnten explosiver kaum sein. Illegale Camps breiten sich aus, und die Stadtverwaltung scheint machtlos. Hygienische Katastrophe, Kriminalität und Chaos – das ist die bittere Realität in einer Stadt, die früher für ihre Sicherheit und Ordnung bekannt war. Und das Schlimmste: Offenbar dulden die Behörden diesen Zustand seit Jahren!

Wie kann das sein?

Ein ungeheurer Vorwurf steht im Raum: Wenn eine TV-Journalistin die Missstände in Bozen so einfach aufdecken kann, warum handeln die Behörden nicht? Die Frage drängt sich auf: Ist Bozen mit der Lage völlig überfordert – oder schaut man absichtlich weg? Fakt ist: Mit jedem Tag, an dem nicht gehandelt wird, wird die Situation gefährlicher für Bürger und Migranten gleichermaßen.

Das Ansehen von Bozen steht auf dem Spiel

Die Enthüllungen aus der Sendung werfen ein verheerendes Licht auf Bozen. Südtirols größte Stadt wird in ganz Italien vorgeführt – als Symbol für Behördenversagen und das Scheitern an der illegalen Migration. Bozen wird zum Sinnbild für Chaos und Kontrollverlust.

So kann es nicht weitergehen

Diese Zustände schreien nach Veränderung. Die Behörden müssen jetzt handeln! Schluss mit der Duldung illegaler Lager und der Verharmlosung krimineller Machenschaften. Es braucht sofort Maßnahmen: Striktes Vorgehen gegen Kriminalität und eine klare Linie, die Recht und Ordnung wiederherstellt.

Der Weckruf ist da: handeln oder untergehen!

Die Reportage ist ein Weckruf. Bozen steht an einem Scheideweg: Wird die Stadt das Chaos beenden und ihre Bürger schützen – oder wird sie weiter in Anarchie versinken? Eines ist klar: Die Zeit des Wegschauens ist vorbei!

Bozen darf nicht zum Symbol des Versagens werden. Doch dafür braucht es endlich Taten! Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit.

Bozen im Fokus: Rete Quattro zeigt Schattenseiten der Einwanderungssituation auf – VIDEO – UnserTirol24

Frankreich: „Er sagte, er wolle einen Anschlag verüben“, 13-Jähriger festgenommen

Ein Schüler des Collège César-Franck in Amiens wurde festgenommen, nachdem er in sozialen Netzwerken Anschlagsdrohungen gegen seine Schule geteilt und den Terrorismus verherrlicht hatte, wie Europe 1 am Donnerstag, den 14. November, berichtete. Der dreizehnjährige Jugendliche gab an, eine Gewalttat begehen zu wollen. „Er sagte, dass er ein Attentat verüben und die Schule in die Luft sprengen würde“, so eine Polizeiquelle.
Angesichts dieser Drohungen alarmierte der Direktor des Collège César-Franck in Amiens die Polizei, die sich in die Schule begab. Am Donnerstagmorgen wurde der betreffende Schüler in das Büro des Schulleiters bestellt, damit die Polizei ihn festnehmen konnte. Dieser wurde in Polizeigewahrsam genommen und die Kriminalpolizei des Kommissariats von Amiens eingeschaltet.

Nach Informationen des Figaro ist der Jugendliche auch Gegenstand einer „vorsorglichen Maßnahme“, die ihm den Zugang zu seiner Schule verbietet. Er warte darauf, vor einen Disziplinarrat geladen zu werden, teilte das Rektorat der Akademie Amiens unseren Kollegen mit.

INFO EUROPE 1 – Menaces d’attentat diffusées sur les réseaux sociaux : un mineur de 13 ans interpellé à Amiens

Zwangsgebührenfinanzierter ORF verunglimpft systemkritische alternative Medien

Der ORF sieht sich offenkundig als Gralshüter der Wahrheit. Zu diesem Schluss gelangt man bei der Lektüre des „ORF-Appell an die nächste Bundesregierung“, der von den Redaktionssprechern unterzeichnet wurde. Darin fordert der zwangsgebührenfinanzierte Staatssender nicht nur eine Stärkung sogenannter Qualitätsmedien, sondern verunglimpft auch systemkritische alternative Medien als Verbreitungsorgane von Falschinformationen.

Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, „möglichst viele Menschen in eine Parallelwelt parteinaher Kanäle zu bringen“ sowie „parteiische Berichterstattung mit eingeschränktem Themenkreis und einer klaren politischen Schlagseite“. Was den Vorwurf der klaren politischen Seite betrifft, sei der ORF an das Sprichwort „Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen“, erinnert.

Der ORF sieht sich als Speerspitze sogenannter Qualitätsmedien – die entweder wie der Staatsfunk mit Zwangsgebühren finanziert oder wie regierungsgefällige Medien mit Inseraten der öffentlichen Hand gemästet werden –, „die nach professionellen Kriterien die Bevölkerung informieren“. Kurzum, der ORF sieht sich als Gralshüter der Wahrheit, und die Bevölkerung soll mit betreutem Denken auf Systemlinie gebracht werden.

Klare Worte zum Appell des ORF findet der freiheitliche Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker: „„Der zwangssteuerfinanzierte ORF biedert sich schon jetzt als Propagandaorgel der Austro-Verlierer-Ampel an.“

Außerdem listet Hafenecker in einer Ausführung ausführlich die einseitige Berichterstattung des ORF auf: „Die Hofberichterstattung zum Corona-Zwangsregime, wo die Regierungspropaganda unreflektiert nachgebetet wurde, Framing und Stimmungsmache gegen die FPÖ vor der EU- sowie der Nationalratswahl, die fast schon das Antreten des ORF als Partei vermuten ließ, die Causa Ziegler, die ein Sittenbild des Eingreifens in einen Wahlkampf zugunsten des Systems zeichnet, und die feindselige Berichterstattung über den Wahlsieg von Donald Trump bei den US-Präsidentschaftswahlen sind nur einige Beispiele dafür, wie eigenwillig man am Küniglberg ‚Unabhängigkeit‘ und ‚Objektivität‘ interpretiert.“

Zwangsgebührenfinanzierter ORF verunglimpft systemkritische alternative Medien – Zur Zeit

Neuss: Türke stösst Bahnreisenden ins Gleisbett und tritt einem anderen von hinten in den Rücken

Am Donnerstagmittag (14. November 2024) um 11.45 Uhr kam es am Neusser Hauptbahnhof zu einem Vorfall, bei dem ein 34-jähriger Mann zwei Reisende, einen 55-jährigen Portugiesen und einen 28-jährigen Deutschen, gefährlich verletzte. Die Bundespolizei konnte den flüchtigen Täter im Düsseldorfer Hauptbahnhof stellen und vorläufig festnehmen. Eine Entscheidung des zuständigen Haftrichters steht noch aus. Der 55-jährige Geschädigte musste aufgrund seiner Verletzungen, darunter eine Platzwunde am Kopf sowie Verletzungen am Bein, in einer örtlichen Klinik medizinisch versorgt werden. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Der Tatverdächtige hatte den 55-Jährigen aus unerkennbarem Grund vom Bahnsteig in das Gleisbett gestoßen. Zum Tatzeitpunkt gab es keinen Zugverkehr. Kurz nach der Tat trat der Tatverdächtige unweit des ersten Tatortes einem 28-jährigen Deutschen von hinten in den Rücken. Dieser konnte sich jedoch an einem Treppengeländer festhalten und einen möglichen Sturz verhindern. Anschließend flüchtete der Verdächtige in einen einfahrenden Zug in Richtung Düsseldorf.

Über den Vorfall informierte Zivilfahnder der Bundespolizei erkannten den tatverdächtigen türkischen Staatsangehörigen im Düsseldorfer Hauptbahnhof und nahmen diesen fest.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,0 Promille. Durch das zuvor gefertigte Videomaterial konnte ein zweifelsfreier Personenabgleich stattfinden. Der aus Duisburg stammende Mann, der derzeit ohne festen Wohnsitz ist, wurde anschließend das Polizeigewahrsam Düsseldorf überstellt.

BPOL NRW: Bundespolizei nimmt Tatverdächtigen nach gefährlicher Körperverletzung am … | Presseportal

Bochum: Syrer stielt Gepäckstücke und greift Mann mit Tritten an

Bochum, Bochum Hbf – Google Maps

In der Nacht zu Donnerstag (14. November) soll ein Mann einen 46-Jährigen mit Schlägen und Tritten angegriffen haben. Zuvor entwendete er zudem einer Frau ihre Gepäckstücke. Die Beamten konnten die Bestohlene antreffen und ihr die Koffer zurückgeben. Dabei stellte sich heraus, dass diese sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält, sodass sie schließlich in Gewahrsam genommen wurde.

Gegen 1:30 Uhr wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Bochum über einen körperlichen Angriff auf einen 46-Jährigen informiert. Vor dem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof trafen die Einsatzkräfte auf den Geschädigten (46), einen Zeugen (47) sowie auf den 38-jährigen Tatverdächtigen. Der syrische Staatsbürger (38) entgegnete den Beamten von Beginn an verbal aggressiv und folgte deren Anweisungen nur widerwillig. Zuvor soll er auf den deutschen und den türkischen Staatsbürger (46, 47) zugekommen sein und sich mit diesen in eine verbale Auseinandersetzung verwickelt haben. In Folge der Streitigkeit soll der Bochumer (38) dem Mann aus Gevelsberg (46) gegen den Brustkorb getreten und nach diesem geschlagen haben. Nachdem der Deutsche die Schläge abwehrte, rief er den Notruf der Polizei. Auf eine ärztliche Untersuchung verzichtete der 46-Jährige.

Während der polizeilichen Maßnahmen wurden die Beamten auf drei Gepäckstücke aufmerksam, welche sich in unmittelbarer Nähe des Syrers (38) befanden. Auf Nachfrage gab dieser an, dass es sich dabei um seine handele. Durch eine Videoauswertung der Überwachungskameras stellten die Einsatzkräfte den Beschuldigten jedoch dabei fest, wie dieser einer 56-Jährigen die Gepäckstücke entwendete und sich anschließend entfernte. Die Uniformierten trafen die togoische Staatsbürgerin wenig später an und übergaben dieser ihre Koffer. Ermittlungen ergaben, dass diese sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.

Die Bundespolizisten erteilten dem 38-Jährigen anschließend einen Platzverweis für den Bochumer Hauptbahnhof und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls ein.

Da die 56-jährige Wohnungslose sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält, wurde diese nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache in das Gewahrsam der Polizei Bochum gebracht. Zudem wird sie sich wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verantworten müssen.

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