Hans-Georg Maaßen: „Letzte Generation“ ist Staatsfeind

Strafverfahren gegen die Mitglieder dieser Gruppe häufen sich und laut zahlreicher Juristen erfüllt die Gruppe die Kriterien einer kriminellen Vereinigung. Ende April stimmte der Staatsschutzsenat des Landgerichts Potsdam dieser Einschätzung zu und erklärte, dass zumindest ein Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches besteht.

Die „Letzte Generation“ wird somit wegen zahlreicher Vergehen, darunter Sachbeschädigung, Nötigung und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Staatsanwaltschaft Berlin, die aufgrund der Vielzahl an Straftaten besonders betroffen ist, hatte diesen Anfangsverdacht bisher nicht erkannt oder durfte ihn nicht erkennen, da sie weisungsgebunden ist. Nun hat jedoch die neue Justizsenatorin Felor Badenberg eine Überprüfung der bisherigen Haltung angekündigt. Dies könnte dramatische Auswirkungen haben, denn jede finanzielle Unterstützung könnte zur Strafbarkeit führen.

Dass die „Letzte Generation“ auch als kriminelle Vereinigung behandelt wird, ist darüber hinaus ein noch ganz anderer Fall. Laut Hans-Georg Maaßen, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ist der Tatbestand allein nicht ausreichend. Die „Letzte Generation“ ist nicht nur eine kriminelle Vereinigung im Sinne des allgemeinen Strafrechts, die ähnlich wie mafiöse Clans agiert, sondern sie verfolgt auch politische Ziele, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen. Die Mitglieder dieser Gruppe streben einen Staat an, in dem der Klimaschutz absoluten Vorrang hat und Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit keine Rolle mehr spielen. Maaßen fordert daher, dass dieses Vorhaben verhindert werden muss. Der Rechtsstaat und Demokratie sind jedenfalls erhaltenswerte Güter.

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