Frankreich: Islamistischer Gefährder nach verdächtigem Aufenthalt in der Türkei überraschend wieder auf freiem Fuss

Die Zeitung Le Parisien berichtete am Montag, den 3. Januar, über eine außergewöhnliche Entscheidung der Strafjustiz. Ein Antiterrorismus-Richter entschied am Freitag, den 31. Dezember, gegen den Rat des Untersuchungsrichters, eine Person auf freien Fuß zu setzen, die verdächtigt wurde, in die Türkei gereist zu sein, um mit islamistischen Terroristen in Kontakt zu treten. Der 27-jährige Mann aus Bobigny (Seine-Saint-Denis) versicherte den Ermittlern, dass er mit seiner Mutter lediglich als Tourist in die Türkei gereist sei. Beide waren von den türkischen Behörden, die selbst misstrauisch waren, festgenommen und an die Generaldirektion für Innere Sicherheit (DGSI) übergeben worden.

Die Person ist seit 2017 wegen des Verdachts auf Radikalisierung in einer sogenannten S-Kartei erfasst. Seine Reise erschien daher verdächtig, zumal er in die Region Gaziantep nahe der Grenze zu Syrien reiste, einem üblichen Durchgangsort für Europäer, die sich dem Islamischen Staat anschließen wollen. Beide wurden von Geheimdienstmitarbeitern verhört. Die Mutter wurde schnell wieder auf freien Fuß gesetzt, doch die Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft beschloss, den Sohn einem Untersuchungsrichter vorzuführen, und empfahl eine Anklageerhebung und Untersuchungshaft.

Der Magistrat entschied jedoch, den Verdächtigen in den günstigeren Status eines beteiligten Zeugen zu versetzen, und ordnete seine Freilassung an, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Ein offensichtlicher Dissens zwischen Magistraten, den man laut Le Parisien nicht oft sieht. Der Untersuchungsrichter stellte fest, dass es keine Beweise für einen Kontakt zwischen der Person und irgendeiner dschihadistischen Vereinigung gab. Denn der Einfluss von Daech in der Gegend ist mit dem Verlust seiner syrischen und irakischen Hochburgen erheblich geschrumpft.

https://www.valeursactuelles.com/faits-divers/fiche-s-pour-radicalisation-un-francais-relache-apres-un-sejour-touristique-en-turquie/