Hannover: Türkischer Pistolenschütze festgenommen

Eineinhalb Wochen war er auf der Flucht, jetzt sitzt der gesuchte Schütze in Untersuchungshaft.

Nachdem der 29-jährige Türke am 25. März am Hohen Ufer in Hannover nach einem Streit insgesamt drei Mal auf zwei junge Männer (22, 23) schoss und diese dabei auch im Beinbereich traf und verletzte, war der Schütze zunächst auf der Flucht – bis gestern.

Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover kontrollierten den flüchtigen Mann in der Nacht von Freitag auf Samstag im Hauptbahnhof und stellten bei der Identitätsfeststellung fest, dass gegen ihn aufgrund des dringenden Tatverdachts wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts vorliegt. Der Mann wurde umgehend verhaftet und der Wache der Bundespolizeiinspektion Hannover zugeführt. Von dort wurde er im Anschluss dem Polizeigewahrsam zugeführt, von wo aus er zeitnah einem Haftrichter vorgeführt wird.

BPOL-H: Bundespolizisten nehmen flüchtigen Schützen nach Streit am Hohen Ufer in … | Presseportal

Unbegleitete minderjährige Asylanten kosten monatlich bis zu 18.000 Euro pro Kopf

AI

Vor allem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (“UMF”) kommen den Staat teuer zu stehen: Ein einzelner Asylant, der zumindest nach eigenen Angaben unter 18 und ohne Familie im Land ist, kostet jeden Monat bis zu 18.000 Euro. Das zeigen Unterlagen von privaten Trägerorganisationen, die Betreuung für die jungen Asylanten anbieten.

Betreuung psychisch kranker Asylanten besonders teuer

603 Euro pro Tag kostet etwa die Betreuung eines Asylwerbers bei “Neue Wege”, hierbei geht es um psychisch auffällige Klienten. Bis zu 85 Prozent der Kosten entfallen nach Angaben des Geschäftsführers Ernst Leidinger auf die Personalkosten. 570 “UMF” gibt es zurzeit in Wien, 200 davon in Privatunterkünften und 370 wohnen in Einrichtungen diverser Asylorganisationen. In ganz Österreich gibt es etwa 1.400 unbegleitete minderjährige Asylanten in der Grundversorgung.

Wien zahlt deutlich mehr als andere Bundesländer

Die Kosten in anderen Bundesländern unterscheiden sich teilweise erheblich von denen in der Hauptstadt: In Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten sind es 112 Euro am Tag, bei intensiver Betreuung bis zu 130 Euro.

“Super Sondereinrichtungen” für besonders kranke Menschen

In den anderen Ländern seien die Kosten für die intensive Betreuung der psychisch auffälligen Minderjährigen auch nicht niedriger, rechtfertigte sich Wiens SPÖ-Sozialstadtrat Peter Hacker gegenüber der Kronen Zeitung. Sie würden genauso viel für die Betreuung zahlen, diese Kosten aber nicht offenlegen.

Die Kosten von solchen Einrichtungen sind von Wien bis Vorarlberg ähnlich hoch. Das ist völlig unabhängig vom Bundesland. Das liegt ja vor dem Personal. Wir haben einen 24-Stunden-Dienst mit Ärzten und Therapeuten.

Es handle sich schließlich um “super Sondereinrichtungen für Leute, die besonders krank sind, die besonders auffällig sind, die psychisch krank sind”. Da komme man schon sehr rasch auf solche Tagsätze. Das billigste Quartier in Wien kostet die Stadt 269 Euro pro Tag und Kopf, und das ohne die Sonderbehandlung – also immer noch über 8.000 Euro im Monat. Das sind deutlich mehr als ein Gefangener in einer Justizanstalt, dieser kostet den Steuerzahler nämlich “nur” circa 180 Euro am Tag.

Unbegleitete minderjährige Asylanten kosten monatlich bis zu 18.000 Euro pro Kopf – Unzensuriert

Keine Teilnahme mehr von illegalen Einwanderern und Ausländern an Wahlen

US-Präsident Donald Trump reformiert das Wahlrecht und sagt üblen Manipulationen den Kampf an.
Foto: Gage Skidmore / wikimedia commons (CC BY SA 2.0)

US-Präsident Donald Trump hat ein Dekret unterzeichnet, das „freie, faire und ehrliche Wahlen“ sicherstellen soll.

Strafe für Mehrfachwählen

Was unbestimmt und nebulös klingt, enthält konkrete Maßnahmen, um „Betrug, Fehler oder Verdächtigungen“ künftig zu verhindern. Denn damit soll künftig unterbunden werden, dass illegaler Einwanderer und ausländischer Staatsbürger an US-Wahlen teilnehmen und damit die politische Richtung im Land mitbestimmen.

Weiters sollen Personen, die illegal gewählt oder mehrfach abgestimmt haben, strafrechtlich verfolgt werden.

Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für Wahlteilnahme

Außerdem sollen auch Briefwähler künftig ihre US-Staatsbürgerschaft nachweisen müssen, um am demokratischen Prozess rechtmäßig teilnehmen zu können. Die US-Behörden, insbesondere das Heimatschutzministerium, müssen die Wählerlisten mit Einwanderungsdatenbanken abgleichen. Dabei soll auch die Arbeitsgruppe DOGE von Elon Musk helfen.

Darüber hinaus kündigte US-Justizministerin Pam Bondi an, gegen jene Bundesstaaten vorzugehen, die Wählerstimmen akzeptieren, die nach dem Wahltag eingegangen sind. Ihnen will sie die finanziellen Mittel der Bundeswahlbehörde streichen.

Keine Teilnahme mehr von illegalen Einwanderern und Ausländern an Wahlen – Unzensuriert

Fieberbrunn: Libyer verletzt Tankstellenbetreiber bei Zigarettendiebstahl

Am Freitagnachmittag ist es an einer Tankstelle in Fieberbrunn zu einem handfesten Zwischenfall gekommen. Ein versuchter Diebstahl von Zigaretten endete in einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Tankstellenbesitzer.

Gegen 14 Uhr betrat ein 25-jähriger Mann Libyer die Tankstelle und wollte zwei Stangen Zigaretten erwerben. Nachdem ihm der 53-jährige einheimische Betreiber die Ware ausgehändigt hatte, verließ der Kunde den Verkaufsraum, ohne zu bezahlen. Der Tankstellenbesitzer nahm umgehend die Verfolgung auf und versuchte, sich die entwendeten Zigaretten zurückzuholen.

Dabei kam es zu einer heftigen Rangelei zwischen den beiden Männern, bei der beide leichte Verletzungen erlitten. Die Polizei wurde verständigt und nahm den Vorfall als räuberischen Diebstahl mit anschließender gegenseitiger Körperverletzung auf.

Die Ermittlungen sind im Gange, der Fall wurde der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht.

Libyer verletzt Tankstellenbetreiber bei Zigarettendiebstahl – UnserTirol24

BBC-Reporter verherrlicht Massaker vom 7. Oktober – „Die Juden sind Teufel“

Ein mehrfach eingesetzter BBC-Mitarbeiter hetzt auf Social Media gegen Juden und lobt palästinensische Mörder – der Sender distanziert sich nur halbherzig.

Der sogenannte freie Journalist Ahmed Alagha, der wiederholt für die BBC aus Gaza berichtete, verbreitete in sozialen Medien über Jahre hinweg offen antisemitische Inhalte – darunter Lob für Terroranschläge auf Juden, Aufrufe zur Gewalt und klassisch judenfeindliche Stereotype.

Wie die britische Zeitung The Telegraph enthüllte, rechtfertigte Alagha unter anderem das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023. In einem Beitrag schrieb er: „Entferne deine Emotionen, egal wie schlimm ihre Lage ist. Möge Gott die Besatzung weiter unterdrücken, ihr keinen Rang verleihen, ihr keine Gerechtigkeit gewähren und ihr Ziel nicht leiten. Sie sind die Verderbten in diesem Fall.“

An anderer Stelle wetterte er: „Die Juden, sie sind die Teufel der Heuchler.“ Und weiter: „Die ‚Israelis‘ sind keine Menschen, sie sind nicht einmal Tiere. Vielleicht gehören sie zu einer Rasse, für die keine Beschreibung ausreicht, um ihre Gier und ihren Sadismus zu erfassen.“ Solche Formulierungen erinnern nicht nur an die Sprache der Nationalsozialisten, sondern bedienen sich bewusst historischer antisemitischer Topoi.

Schon im Januar 2023, nach einem Terroranschlag auf eine Jerusalemer Synagoge am Holocaust-Gedenktag, bei dem unter anderem ein 14-jähriger Junge namens Asher Natan ermordet wurde, feierte Alagha den Attentäter mit den Worten: „Dieser Märtyrer hat mein Herz gestohlen, er allein tötete acht Zionisten.“

Weitere Posts verbreiteten klassische judenfeindliche Inhalte: Die Juden hätten den Propheten getötet, das Goldene Kalb angebetet, den Sabbat gebrochen und das göttliche Zeugnis verschwiegen – eine Ansammlung uralter antisemitischer Verschwörungsmythen.

Die BBC, die Alagha wiederholt als Reporter für Gaza nutzte, reagierte auf Anfrage mit Distanzierung, aber auch mit einem Ausweichmanöver: „Ahmed Alagha ist kein Mitglied des BBC-Teams. Wir waren uns seiner Social-Media-Aktivitäten nicht bewusst. Seine Aussagen spiegeln nicht die Sichtweise der BBC wider.“

Dass ein Journalist mit einer derart offen menschenverachtenden Haltung mehrfach für ein weltweit angesehenes Medium tätig war, wirft ernsthafte Fragen auf – nicht nur über die internen Kontrollmechanismen der BBC, sondern auch über die journalistische Verantwortung in Krisengebieten.

Denn Alaghas Worte sind keine vereinzelten Ausrutscher. Sie sind Ausdruck eines tief verwurzelten Judenhasses, der sich als „Solidarität mit Palästina“ tarnt, aber in Wahrheit nichts anderes ist als blanker Hass auf Israel und das jüdische Volk.

BBC-Reporter verherrlicht Massaker vom 7. Oktober – „Die Juden sind Teufel“

Aldingen: Türken-Familien schlagen aufeinander ein

Am Donnerstagnachmittag ist es in der Steigstraße zu einem lautstarken Familienstreit gekommen, an dem mehrere Personen beteiligt waren. Gegen 14:30 Uhr meldeten Anwohner eine eskalierende Auseinandersetzung, woraufhin mehrere Einsatzkräfte umliegender Polizeidienststellen zum Einsatz kamen.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand trafen mehrere Angehörige zweier Familien aufeinander. Zunächst kam es zu verbalen Streitigkeiten, die schließlich in einem Handgemenge mehrerer Personen endeten. Nach dem Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei ließ sich die Situation beruhigen.

Eine Person erlitt leichte Verletzungen und musste vor Ort vom Rettungsdienst behandelt werden.

Zur weiteren Vermeidung von Störungen sprachen die Beamten mehrere Platzverweise aus. In den Abendstunden erfolgte ein weiterer Einsatz nach gemeldeten Bedrohungen. Auch hierbei griff die Polizei ein und führte mehrere Gefährderansprachen durch.

POL-KN: (Aldingen / Lkr. Tuttlingen) – Körperliche Auseinandersetzung bei familiären … | Presseportal

Es war, so erzählten einige Nachbarn am Freitag, nicht das erste Mal, dass zumindest eine der beiden Familien wegen lautstarker Streitereien aufgefallen war.

Die beiden türkischstämmigen Familien, die womöglich miteinander verwandt sind, seien am Donnerstag erst verbal, dann handgreiflich aufeinander losgegangen.

Familien schlagen aufeinander ein, dann liegen zwei Frauen am Boden

Dortmund: 15-köpfige Migrantengruppe tritt 24-Jährigen in Park zusammen und verletzt ihn schwer

Bereits am 2. April (Mittwoch) kam es in der Grünanlage Rosenterrassen (Strobelallee) zu einem Überfall durch mehrere Männer. Die Angreifer sind flüchtig, die Polizei sucht Zeugen.

Gegen 17 Uhr saß ein 24-jähriger Dortmunder mit einem Freund (27 Jahre) auf einer Parkbank in der Grünanlage Rosenterrassen (Hausnummer 41).

Nach ersten Erkenntnissen näherte sich eine Gruppe von etwa 10 bis 15 Personen und pöbelte die beiden unvermittelt an. Im weiteren Verlauf schlug eine Person auf den Dortmunder ein. Mindestens eine weitere Person schlug ebenfalls auf den 24-Jährigen ein.

Noch am Boden liegend traten die Personen weiter auf ihn ein. Erst durch die Rufe des Zeugen ließen die Tatverdächtigen von dem Dortmunder ab und flüchteten in Richtung B1.

Eine Fahndung verlief ergebnislos. Ein Rettungswagen brachte den Dortmunder in ein Krankenhaus. Er erlitt schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen.

Bei den Flüchtigen handelt es sich um Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren unterschiedlicher Herkunft, die teilweise mit Sportkleidung trugen.

Die beiden Angreifer werden wie folgt beschrieben: etwa 17 bis 18 Jahre alt, schlanke Statur mit dunklen Haaren, etwa 1,80 bis 1,85 Meter groß, bekleidet mit blauer Jacke und schwarzer Hose. Einer der beiden trug Ohrringe. Der andere eine Kappe dazu leichter Bartwuchs.

Die Polizei fragt nun: Wer kann Angaben zur Tat oder zu den Flüchtigen machen? Hinweise nimmt die Kriminalwache der Dortmunder Polizei unter der Rufnummer 0231/132-7441 entgegen.

POL-DO: Mehrere Männer nach Überfall in der Grünanlange Rosenterrassen flüchtig: … | Presseportal

Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern auf Rekordhoch

Wikimedia Commons, PD Germany

Die Zahl der Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2024 mit 1.842 Fällen einen neuen Höchststand erreicht. Dies entspricht einer Steigerung von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 1.625 Personen eingebürgert wurden. Zum Vergleich: 2014 waren es nur 489 Einbürgerungen. Besonders auffällig ist, dass mehr als ein Drittel der Eingebürgerten aus Syrien stammt – sie stellen die mit Abstand größte Gruppe.

Aufgrund des starken Anstiegs sahen sich die Staatsangehörigkeitsbehörden in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte gezwungen, die Annahme neuer Anträge vorübergehend auszusetzen. „Wir haben es mit einem regelrechten Ansturm auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu tun“, sagte der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen. „Der Staat ist am Limit, weshalb wir dringend eine Reform brauchen, mit der die Hürden spürbar angehoben werden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts kürzlich als Maßnahme bezeichnet, die insbesondere ausländischen Fachkräften eine dauerhafte Perspektive in Deutschland eröffne. Diese Einschätzung ist aus Sicht der AfD-Fraktion nicht nachvollziehbar. „Welche Fakten hierfür sprechen sollen, bleibt wohl ein Geheimnis aus der Berliner Regierungsblase“, so Tadsen. Vielmehr würden die Einbürgerungen zu einer „Verfestigung der Armutszuwanderung“ führen, ohne dass sich daraus ein Vorteil für Deutschland ergebe.

Die AfD-Fraktion plädiert daher für eine Verschärfung der Einbürgerungskriterien. „Einbürgerung ist kein Selbstzweck“, betonte Tadsen. Sie könne nur der Abschluss eines Integrations- und Assimilationsprozesses sein und müsse dem deutschen Gemeinwesen durch die „Hinzufügung eines loyalen Neubürgers“ dienen. Die derzeitige Rechtslage und Behördenpraxis würden diesem Anspruch nicht gerecht.

Auch AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer warnte vor negativen Signalen, die von der aktuellen Einbürgerungspolitik ausgehen könnten. „Die derzeitige Praxis der schnellen und massenhaften Einbürgerungen wirkt zudem wie ein Magnet auf noch mehr Zuwanderung – gerade aus kulturell fernstehenden Regionen“, sagte er.

Wer einmal in Deutschland angekommen sei, könne sich darauf verlassen, „binnen weniger Jahre nicht nur dauerhaften Aufenthalt, sondern gleich den vollen Zugang zu allen staatsbürgerlichen Rechten zu erhalten – inklusive Sozialleistungen, Familiennachzug und politischer Mitbestimmung“. Damit sende Deutschland „fatale Signale in die Herkunftsländer“ und die Bundesregierung schaffe damit „einen immensen Pull-Faktor,“ der die illegale Migration befeuere, anstatt sie zu begrenzen.

Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern auf Rekordhoch

Schon wieder ein Skandalurteil ! Deutsche Institutionen dürfen gegen Neutralitätsgebot verstoßen, um die AfD anzugreifen, so das Urteil des Verfassungsgerichts

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Staatsbeamte und Regierungen offizielle Medien nutzen dürfen, um die rechtsgerichtete Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu diffamieren.

Und das, obwohl sie damit gegen ihren verfassungsrechtlichen Auftrag zur politischen Neutralität verstoßen würden.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz lehnte in einer am 2. April veröffentlichten Entscheidung zwei entsprechende Anträge der AfD ab.
Die Partei hatte sich an einem Instagram-Posting der damaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) aus dem Jahr 2024 sowie an mehreren Pressemitteilungen auf der offiziellen Website der rheinland-pfälzischen Landesregierung gestört.

In dem Posting und den Pressemitteilungen wurde der AfD vorgeworfen, „rechtsextremistisches Gedankengut zu verbreiten“ und mit ihren Forderungen nach „Remigration“ die „Ausweisung und Abschiebung von Millionen von Menschen aus rassistischen Motiven“ zu planen.

Außerdem wurde die Partei als „ verfassungsfeindliche rechtsextreme Partei“ bezeichnet.

Die AfD behauptete, die herabwürdigenden Aussagen hätten gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verstoßen. Sie tat dies über die offiziellen Kommunikationskanäle des Büros des Ministerpräsidenten und der Landesregierung – und nicht über die Parteikanäle der regierenden SPD.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war der Staat verpflichtet, in seinen Beziehungen zu den politischen Parteien nach dem Grundsatz der Chancengleichheit für alle gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes Neutralität zu wahren.

Der Staatsgerichtshof wies die Klage der Rechten ab, obwohl er nicht bestritt, dass die offiziellen Aushänge und Pressemitteilungen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hatten.

„Die beanstandeten Aussagen verstoßen gegen das Recht auf Chancengleichheit“, schreiben die vorsitzenden Richter in ihrer Entscheidung.

„Die fraglichen Aussagen entsprechen nicht dem Neutralitätsgebot“, befanden sie und fügten hinzu, dass die AfD ausdrücklich „negativ qualifiziert“ sei.

Die offiziellen Äußerungen seien „zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“, so die Richter.

Das Gericht hielt es für zulässig, die AfD wegen ihrer „Verbindungen zu rechtsextremen Parteimitgliedern“, die „rechtsextreme, toleranz- und freiheitsfeindliche Positionen“ vertraten, der Gefährdung der Demokratie zu bezichtigen.

Die Richter untermauerten ihre Argumentation mit Zitaten aus den Berichten der Verfassungsschutzämter dreier deutscher Bundesländer – Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt -, die die AfD allesamt als „eindeutig rechtsextremistisch“ eingestuft hatten.

Auch der Vorwurf, die AfD plane die Abschiebung von Millionen von Menschen aus rassistischen Motiven, hält das Gericht für zulässig – obwohl die Partei selbst solche Behauptungen wiederholt bestritten hat.

„Es kommt nicht darauf an, wie der Antragsteller den Begriff ‘Remigration’ verstanden wissen will“, schrieben die Richter. „Entscheidend ist vielmehr, dass die Auslegung von ‘Remigration’ durch die Beklagte nicht willkürlich und unverständlich ist.“

Abschließend stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Dreyer in der Überzeugung gehandelt habe, dass die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gefährdet seien und sie mit ihrem Angriff auf die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung schütze.

Die Entscheidung löste Empörung unter den Rechten aus.

Am 3. April bezeichnete Ulrich van Suntum, ein Wirtschaftsprofessor und konservativer Kommentator, das Urteil in einem Beitrag auf X als „skandalös“.

„Das bedeutet, dass nun alle rechtlichen Schranken gegen die Verfolgung der Opposition durch die Regierungsparteien fallen“, schrieb van Suntum.

Er kritisierte auch die seiner Meinung nach „engen parteipolitischen Verbindungen“ zwischen den Gerichten und den Regierungsparteien.

Lars Brocker, Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs und einer der Richter, die das AfD-Urteil unterschrieben haben, erhielt laut der Zeitung Junge Freiheit ein Stipendium einer SPD-nahen Stiftung und arbeitete für die Landesregierung, bevor er Richter wurde.

German institutions may violate neutrality mandate to attack AfD, Constitutional Court finds – Brussels Signal