Bayreuth: 15-jähriges Mädchen stirbt nach Corona-Impfung – Für Behörden eine „bekannte Nebenwirkung“, für die „niemand belangt wird“

In der deutschen Stadt Bayreuth sorgt aktuell der Tod eines erst 15-jährigen Mädchens für Aufsehen. Denn die Mutter ließ Ermittlungen zu den Todesursachen einleiten, da sie den begründeten Verdacht hegte, das Kind sei nach der Corona-Impfung verstorben. Was folgte, war ein Behördenlehrstück in Sachen Verschleiern und Verantwortung abschieben.

Verantwortliche hüllen sich in Schweigen

Der tragische Fall ereignete sich im November 2021, nachdem das Kind gegen das Coronavirus geimpft wurde. Die Mutter schaltete nach dem plötzlichen Tod die Polizei ein, weil sie einen Zusammenhang mit der Impfung als einzige Ursache ansah. Die Polizei nahm Ermittlungen auf, schließlich landete der Fall bei der Staatsanwaltschaft.

Wie üblich, wenn es um Todesfolgen nach der Covid-19-Impfung geht, hüllen sich bisher nahezu alle Verantwortlichen in Schweigen. Das Landratsamt Bayreuth schweigt immer noch zu dem Vorfall: Zu Ergebnissen der Obduktion „kann aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht keine Auskunft gegeben werden“, so ein Statement. Und auch das Paul-Ehrlich-Institut, das mögliche Impfschäden untersucht, will dazu nichts sagen.

Krampfhafte Suche nach anderen Ursachen für Tod

Nach dem Schweigen setzte dann die Relativierung seitens der Behörden ein. Durch die Impfung sei keine Thrombose entstanden, erläuterte die Oberstaatsanwältin. Das wurde von dem mit dem Fall betrauten Rechtsmediziner angeblich ausgeschlossen. Was er jedoch fand, war eine Herzerkrankung in Form einer Myokarditis (einer Herzmuskelentzündung). Weder der Mutter, noch sonst wem, war allerdings bekannt, dass das Mädchen je etwas mit dem Herzen gehabt hätte.

Also zauberte man zwei haarsträubende Szenarien aus der Schublade, die den plötzlichen Tod des Mädchens im Zusammenhang mit der Herzerkrankung erklären sollte. Im ersten Fall litt das Kind laut Rechtsmediziner angeblich an einer Lungenentzündung, die jedoch aufgrund des eingestellten Verfahrens nicht mehr nachweisbar ist.

Tod als „bekannte Nebenwirkung“?

Die zweite Erklärung lässt schließlich alle Beteiligten fassungslos zurück: Eine Herzmuskelentzündung (wiederum angeblich sehr selten auftretend, laut Gutachter), sei eine „bekannte Nebenwirkung“ der Corona-Impfung. Somit also durchaus auch eine mögliche Todesfolge, wenn man den Gedankengang weiterspinnt.

Jedenfalls betonen die Behörden, dass kein Verfahren eröffnet werden, auch wenn die Impfung am Tod des Kindes schuld war:

„Es ist eine bekannte – sehr seltene – Nebenwirkung. Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“

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