Iraner verursacht Ausfälle im S-Bahn-, wie im Regionalverkehr Richtung Regensburg

Ein 43-Jähriger, der sich am Mittwochabend (15. Januar) zwischen Dachau und Karlsfeld zu Fuß auf Bahngleisen auf dem Weg nach München befand, wurde von einer S-Bahn erfasst und verletzt.

Gegen 17:25 Uhr erkannte ein Triebfahrzeugführer einer Richtung München verkehrenden S-Bahn (S2) im Gleisbereich eine Person. Trotz Schnellbremsung konnte der DB-Mitarbeiter eine Kollision nicht verhindern. Die S-Bahn erfasste den 43-jährigen Iraner am Arm, dann wurde er zur Seite geschleudert.

Ersten Ermittlungen zufolge befand sich der Mann, der in Karlsfeld wohnt, auf dem Weg nach München. Dazu nutzte der Ortsunkundige die Bahngleise. Bei der Kollision erlitt er u.a. einen offenen Bruch des Armes, weswegen er in eine Klinik eingeliefert und operiert wurde. Bei der Schnellbremsung verletzte sich keiner der rund 130 Reisenden. Der Triebfahrzeugführer musste abgelöst werden. Aufgrund des Vorfalls kam es zu erheblichen betrieblichen Auswirkungen im S-Bahn-, wie im Regionalverkehr Richtung Regensburg. Gegen den 43-jährigen Iraner wird von der Bundespolizei wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.

Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, die Gleisanlagen – auch nicht zur Orientierung – zu betreten.

Bundespolizeidirektion München: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr / … | Presseportal

Muslimischer Bahnreisender bespuckt und verletzt Polizisten und bedrängt Mitreisende, u.a. mittels islamischer Gebete

Ein verhaltensauffälliger 17-Jähriger griff in einem aus Essen kommenden ICE in den frühen Morgenstunden des Mittwochs (15. Januar) zunächst Beamte der Landespolizei, anschließend – bei der Festnahme – Bundespolizisten tätlich an und verletzte mehrere Beamte leicht. Nach Flucht über die Gleise im Hauptbahnhof konnte er bei Fahndungsmaßnahmen gestellt werden.

Im ICE 821 (Essen – München) machte ein Zugbegleiter zwei Beamte der bayerischen Landespolizei auf einen Verhaltensauffälligen aufmerksam. Der 17-jährige Deutsche bedrängte Mitreisende, u.a. mittels islamischer Gebete. Bei der Ansprache verhielt sich der gebürtige Rheinländer äußerst unkooperativ. Statt sich auszuweisen und einen Fahrschein vorzuzeigen, schrie er lautstark herum und sprang im Abteil auf einen Tisch. Beim anschließenden Versuch ihn zu beruhigen und seine Handlung zu unterbinden, griff er die beiden Beamten tätlich an, bespuckte, beleidigte und verletzte sie leicht.

Nach Ankunft des Fernzuges im Hauptbahnhof München verlagerte sich die Situation gegen 00:40 Uhr auf den Bahnsteig zu den Gleisen 20/21. Der 17-Jährige entwich beim Ausstieg und floh, während die Beamten den Weg zum Querbahnsteig abschnitten, über die Gleise. Am Gleis 21 begab er sich in den Gleisbereich und kroch, unter einem auf Gleis 22 abgestellten Zug, in Richtung des Starnberger Flügelbahnhofs.

Bei einer Tatortnahbereichsfahndung erkannten Bundespolizisten den Flüchtigen, der sich zuvor über Gleis 36 aus dem Bahnhofsbereich entfernt hatte. Nach Geräuschen in einem Gebüsch, nahe eines Zaunes außerhalb des Starnberger Flügelbahnhofs, kniete der 17-Jährige im Gestrüpp. In Gebetsposition spielte er auf einem Handy Musik oder gebetsähnliche Aufnahmen ab.

Bei seiner Festnahme widersetzte er sich den Bundespolizisten, griff diese mit Schlägen und Fußtritten tätlich an. Des Weiteren setzte es Bedrohungen und Beleidigungen. Nur unter erheblichen Kraftanstrengungen und mit Verstärkung war es möglich den 17-Jährigen zu überwältigen. Bei der Festnahme wurden zwei Beamte leicht verletzt; diese konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen. Bei einem weiteren verhinderte die Diensthose eine Verletzung, nachdem der 17-Jährige versucht hatte, dem Beamten in den Oberschenkel zu beißen.

Der 17-Jährige wird wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Erschleichens von Leistungen heute dem Haftrichter vorgeführt. Aufgrund seines Verhaltens war er in der Nacht einer psychiatrischen Klinik zugeführt worden.

Bundespolizeidirektion München: Tätlicher Angriff gegen mehrere Beamte / … | Presseportal

Brandmauer bröckelt: CDU wählt AfD-Mann in Kontrollgremium

Im sächsischen Landtag in Dresden hat die “Brandmauer” gegen die AfD bereits Risse bekommen.
Foto: Ralf Roletschek / wikimedia (CC BY 3.0)

Im sächsischen Landtag wurde der AfD-Abgeordnete Carsten Hütter in die parlamentarische Kontrollkommission (PKK) gewählt. Diese beaufsichtigen die Aktivitäten der Landesregierung rund um den Verfassungsschutz.

CDU überraschend vernünftig

Wie die Bild berichtet, wurde Hütter als einer von fünf Vertretern in das Gremium gewählt. Hierfür bedarf es einer Mehrheit im Landtag – diese haben CDU (32 Prozent) und AfD (31 Prozent) gemeinsam bei weitem. Nun ist jede Partei des Parlaments mit einem Vertreter repräsentiert. Ausnahme ist hier die Linkspartei, diese ist jedoch auch die stimmenschwächste. Die CDU begründet ihr Abstimmungsverhalten damit, dass es sich dabei um den Respekt vor dem Wählerwillen handle. Auffallend vernünftig, von einer „Brandmauer“ gegen die AfD fehlt dabei jede Spur.

Grüne und Medien schäumen vor Wut

Entsprechend empört reagierten alle anderen Parteien. SPD und Grüne weißen sofort darauf hin, dass man mit der AfD „Rechtsextreme“ in politische Ämter hieven würde. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, sprechen die Grünen von einer regelrechten Sicherheitslücke im System des Verfassungsschutzes durch den AfD-Mann. Dass etablierte Medien wie die F.A.Z. dabei im erwähnten Artikel den Grünen breitflächig die Chance zur Stellungnahme geben, der AfD jedoch nicht, lässt auch auf deren Meinung über die Wahl schließen.

Brandmauer bröckelt: CDU wählt AfD-Mann in Kontrollgremium – Unzensuriert

„Zu wenig Geld“:Asylbewerber in Österreich beschweren sich über „zu restriktives“ Prepaid-Karten-Leistungssystem

Asylbewerber in Niederösterreich beschweren sich über die Einführung eines Bezahlkartensystems für Leistungen. Das System sei derzeit nicht zweckmäßig und zu restriktiv, heißt es.

Die Neuankömmlinge in Österreich werden von der linken Nichtregierungsorganisation „Gemeinsam Halt NÖ“ unterstützt, die am Dienstag eine Pressekonferenz abhielt, um Änderungen am Zahlungskartensystem zu fordern, das ursprünglich im Rahmen eines Pilotprojekts eingeführt worden war, um den Missbrauch staatlicher Gelder durch die Einschränkung von Bargeldabhebungen und Überweisungen zu verringern.

Seit November letzten Jahres sind rund 1.000 Asylbewerber verpflichtet, Prepaid-Karten zu benutzen, die 5,71 € pro Tag für lebensnotwendige Bedürfnisse wie Hygieneartikel bereitstellen. Andere lebenswichtige Dinge wie Essen, Unterkunft und medizinische Versorgung werden in den Aufnahmezentren vom Staat bereitgestellt.

Während die Freiheitliche Partei (FPÖ), die den Staat in Koalition mit der Mitte-Rechts-ÖVP regiert, die Politik als wirksam und notwendig verteidigt hat, argumentieren Nichtregierungsorganisationen, dass sie denjenigen, die sich bereits in einer prekären Situation befinden, unangemessene Härten auferlegt, da sie nur bei berechtigten Händlern einkaufen können.

„Unser Ziel ist es, die illegale Einwanderung in das Sozialsystem zu verhindern“, sagte Christoph Luisser, FPÖ-Staatsrat für Integration, und betonte, dass die Initiative die Rechenschaftspflicht gegenüber den Steuerzahlern in den Vordergrund stelle. Das System stellt auch sicher, dass die Gelder für lebensnotwendige Güter ausgegeben werden, wobei der Einkauf auf bestimmte Geschäfte wie Spar, Billa und Penny beschränkt ist.

Der stellvertretende Landesparteiobmann Udo Landbauer schloss sich dieser Meinung an und verteidigte die Karte als Teil einer breit angelegten Strategie zur Durchsetzung strenger Regeln für Asylbewerber in Niederösterreich. „Wir setzen damit ein klares Zeichen, dass unser Sozialsystem nicht für jene gedacht ist, die es sich in der sozialen Hängematte bequem machen wollen“, sagte er.

Together Halt NÖ bezeichnet das System hingegen als ineffektiv und wies bei der Pressekonferenz am Dienstag auf die Schwierigkeiten hin, die MigrantInnen bei der Verwendung der Karten haben.

„Für 1.035 Menschen wird ein enormer Aufwand betrieben, der weder gerechtfertigt noch effektiv ist“, so Mitbegründerin Gundi Dick.

Die Zeitung Heute berichtete, wie die NGO Aussagen von Asylbewerbern weitergab. Eine Person berichtete, dass das Tagegeld nicht ausreicht, um die Grundbedürfnisse zu decken, und dass die Beschränkung auf bestimmte Geschäfte den Zugang zu billigeren Optionen verhindert. „Es gibt nicht genug Geld für einen Tag. Es ist auch schwierig, sich den Transport zu Orten wie St. Pölten zu Deutschkursen oder Terminen zu leisten“, erklärte der Befragte und deutete damit an, dass sich sein Problem nicht auf die Zugänglichkeit beschränkte, sondern dass er sich vom österreichischen Staat eine höhere Summe wünschte.

Kritiker argumentierten auch, dass die Zahlungskarte die Bemühungen zur Integration von Asylbewerbern in die österreichische Gesellschaft untergräbt. Die pensionierte Professorin Dr. Sieglinde Rosenberger erklärte, dass Integration ein zweiseitiger Prozess sei, an dem sowohl die Migranten als auch die Aufnahmegesellschaft aktiv teilnehmen müssten. „Dieser Prozess findet in Niederösterreich derzeit nicht mehr statt“, behauptete sie.

Linke Aktivisten gingen sogar so weit zu behaupten, dass das System gegen die Menschenrechte verstoße. Lisa Sterzinger von der NGO behauptete, es widerspreche „dem Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohlbefinden gewährleistet“ und trage zu negativen Stereotypen über das Misstrauen gegenüber Migranten bei, was die Stigmatisierung schüre.

FPÖ-VertreterInnen unterstützen die Politik nach wie vor und bezeichnen sie als notwendige Maßnahme, um Missbrauch zu verhindern und die österreichischen SteuerzahlerInnen zu schützen. „Tatsächliche Flüchtlinge sind dankbar für Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung. In diesem Zusammenhang erfüllt die Sachleistungskarte genau ihren Zweck“, so Luisser abschließend.

Asylum seekers in Austria complain about ‘too restrictive’ pre-paid card benefit system

Der linksradikale Berliner Tagesspiegel macht den Blockwart

Wikimedia Commons , Stefan Kühn  , CC-Zero

Ein kürzlich vom Tagesspiegel veröffentlichter Artikel hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer in ganz Deutschland Kollegen mit rechtsextremen politischen Ansichten am Arbeitsplatz konfrontieren und melden sollten.

Unter Berufung auf Ausbilder für Vielfalt am Arbeitsplatz und Akademiker beschreibt der Artikel Anhänger der Alternative für Deutschland (AfD) als „rechtsextremistisch“ – trotz des prognostizierten Aufstiegs der AfD zur zweitgrößten Partei im Bundestag – und bietet eine Anleitung, wie diejenigen mit „toleranteren“, progressiven Ansichten reagieren sollten, wenn es im Vorfeld der Bundestagswahl im nächsten Monat zu einer politischen Debatte kommt.

Unter dem Titel „Hilfe, mein Kollege redet wie die AfD! So begegnen Sie rechtspopulistischen Parolen am Arbeitsplatz“ stellt der Artikel einen Rahmen für den Umgang mit Meinungen vor, die als ‚menschenfeindlich‘ oder ‚antidemokratisch‘ gelten, und nennt Beispiele für solch unangenehme Ansichten wie die Meinung, dass Asylbewerber abgeschoben werden sollten oder dass die NATO eine Rolle beim russischen Einmarsch in der Ukraine gespielt hat.

Sogar diejenigen, die die Mainstream-Medien als „Lügenpresse“ kritisieren, werden im beruflichen Umfeld als störend empfunden.

Sandro Witt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wird mit den Worten zitiert: „Auf jeden Fall darf man nicht schweigen, wenn jemand im Raum menschenfeindliche Äußerungen macht.“ Er argumentiert weiter, dass „solche Äußerungen nicht unwidersprochen bleiben sollten“, und ermutigt die Beschäftigten, einzugreifen und Äußerungen, die sie für problematisch halten, der Personalabteilung oder anderen betrieblichen Stellen zu melden.

Der Artikel plädiert dafür, dass Unternehmen entschlossen gegen rechte Ansichten vorgehen, so Witt: „Arbeitgeber sollten eingreifen, eine klare Aussage machen, sich an die Belegschaft wenden, Klarheit schaffen und eine Leitlinie aufstellen“, und damit eine Kultur der Überwachung am Arbeitsplatz fördern, in der politische Meinungsverschiedenheiten zu Disziplinarmaßnahmen und sogar zur Entlassung führen können.

Sie schlägt vor, dass Mitarbeiter, die mit abweichenden Ansichten konfrontiert werden, nicht zögern sollten, interne Mechanismen wie „Beschwerdemanagement, Gleichstellungsbeauftragte oder die Personalabteilung“ einzuschalten. Diese Richtlinie in Verbindung mit dem Ratschlag, „Verbündete in der Belegschaft zu finden“, hat Bedenken hinsichtlich der Förderung von Spaltung und Feindseligkeit im beruflichen Umfeld geweckt.

Die Forderung nach strengeren Abschieberegeln für Asylbewerber und die Überzeugung, dass die NATO für den Krieg in der Ukraine mitverantwortlich ist, mögen umstritten sein und von einigen politischen Gruppierungen als unangenehm empfunden werden, aber sie spiegeln Bedenken wider, die von erheblichen Teilen der deutschen Bevölkerung geteilt werden, wie die wachsende Popularität der AfD zeigt.

David Lanius, ein Philosoph, der in dem Artikel zitiert wird, gibt Ratschläge für die Diskussion mit Kollegen, die eine andere Meinung vertreten, warnt jedoch vor der Schwierigkeit, Meinungen zu ändern. „Das Ziel kann nicht sein, den anderen von der eigenen Sichtweise zu überzeugen oder ihn zu bekehren“, erklärt er. Lanius weist auch darauf hin, dass die Konfrontation mit solchen Ansichten einen emotionalen Tribut fordern kann, und er kann sich in diejenigen einfühlen, die die Ansichten derjenigen ertragen müssen, mit denen sie nicht einverstanden sind. „Es ist anstrengend. Es kostet Kraft, sich dem Rechtspopulismus entgegenzustellen“, sagt er.

In dem Artikel wird ein langfristiger Ansatz im Kampf gegen rechte Meinungen betont, wobei Lanius feststellt: „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Diese Metapher impliziert, dass wiederholte zwanghafte Infragestellung der Ansichten eines Kollegen diesen schließlich dazu bringen könnte, seine Meinung zu ändern.

Angesichts der Tatsache, dass Berichten zufolge fast jeder fünfte Deutsche die AfD unterstützt, wurde die Darstellung abweichender Ansichten als „menschenfeindlich“ oder „extremistisch“ in dem Artikel scharf kritisiert, da sie die legitimen Beschwerden über steigende Lebenshaltungskosten, Einwanderung und die Politik der aufeinanderfolgenden Koalitionsregierungen der deutschen Altparteien, nämlich der Sozialdemokraten (SPD) und der Christlich Demokratischen Union (CDU), ignoriert.

Die in dem Artikel zitierten Umfragen, wie z. B. eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, die besagt, dass „fast jeder zwölfte Deutsche eine offenkundig rechtsextreme Weltanschauung hat“, werden verwendet, um ein Bild des wachsenden Extremismus zu zeichnen, ohne die allgemeine Unzufriedenheit anzuerkennen, die den politischen Wandel vorantreibt.

Obwohl der Schwerpunkt auf der „Förderung der Diskussion“ liegt, wird in dem Artikel weitgehend ein kontradiktorischer Ansatz für politische Meinungsverschiedenheiten am Arbeitsplatz propagiert. Während er den Arbeitnehmern rät, den Dialog zu suchen und zu versuchen, ihre Kollegen zu verstehen„, stellt er gleichzeitig diejenigen mit rechtsgerichteten Ansichten so dar, als müssten sie durch anhaltende Herausforderungen umerzogen“ werden.

Reingard Zimmer, Professorin für Arbeitsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, wird in dem Beitrag mit den Worten zitiert, dass rechtsextreme oder antidemokratische Äußerungen am Arbeitsplatz zu Abmahnungen und schließlich zu Entlassungen führen können.

„Wenn sich ein Kollege über ‘ausländische Unterwanderung’ in Deutschland beschwert, wird der Arbeitgeber das Verhalten zunächst rügen“, bevor er eine formelle Abmahnung ausspricht. Wenn sich solche Äußerungen wiederholen, „werden Sie sofort gekündigt“, fügt er hinzu.

„Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter zu schützen und muss eingreifen, wenn ein Fall so schwerwiegend ist, dass es für ihn unzumutbar ist, die Vergiftung des Betriebsklimas weiter zu dulden“, so Zimmer.

Das grundsätzliche Problem des Artikels ist, dass der Begriff „rassistisch“ in der Gesellschaft so sehr verwässert wurde, dass alles, was von der liberalen, fortschrittlichen Haltung abweicht, die von den „gefälligen“ politischen Führern vertreten wird, in den Verdacht gerät.

Tagesspiegel publishes guide for workplace witch hunts against right-wing views ahead of German election

Ein Student von der Elfenbeinküste, der dschihadistische Inhalte befürwortet und den Terrorismus propagiert, hat in einem Pariser Bahnhof einen Plan für einen Terroranschlag entworfen und wird aufgrund seiner Krankheit freigesprochen

„Er ist ein Opfer seiner Krankheit”: Der Student wurde vor dem Élysée-Palast verhaftet und wegen Verherrlichung des Terrorismus vor Gericht gestellt.

Die seltsame Persönlichkeit eines Jurastudenten aus Crépy-en-Valois (Oise) beschäftigte die Richter in Senlis am Mittwoch lange Zeit. Der junge Mann, der an seiner Pariser Universität wegen Verherrlichung des Terrorismus angeklagt worden war, litt unter psychischen Problemen und wurde schließlich freigesprochen.

Am 26. Oktober wurde der 24-jährige Jurastudent Yann N., der die ivorische Staatsangehörigkeit besitzt und in Crépy-en-Valois (Oise) wohnt, vor den Toren des Élysée-Palastes von der Garde Républicains festgenommen. Die auf Terrorismusbekämpfung spezialisierten Dienste hatten sich für diesen jungen Mann interessiert, der am Vortag vom Dekan seiner Pariser Rechtsfakultät aufgrund einer in einer WhatsApp-Gruppe von Studenten geposteten Nachricht zur Fahndung ausgeschrieben worden war. In einem PDF-Dokument begann Yann N. mit langen, unklaren Ausführungen, in denen er offenbar die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und vom 7. Oktober 2023 auf israelischem Boden lobte.

Der unauffällige Student löschte den Beitrag zwar schnell wieder, doch seine Kommilitonen waren so erschrocken, dass sie den Dekan alarmierten, der daraufhin Anzeige erstattete und der Polizei Screenshots vorlegte. Yann N., der nicht in seinem Haus in Crépy-en-Valois war, wurde schließlich vor dem Präsidentenpalast festgenommen, wo er eine Ausstellung über französisches Know-how besuchen wollte. Auf seinem Computer fanden die Ermittler zahlreiche Suchanfragen zu Terroranschlägen oder auch Videos des Islamischen Staates. Auf seinem Mobiltelefon wurde ein Planentwurf für einen hypothetischen Terroranschlag in der Metrostation Châtelet-Les Halles mit Ablaufplan und Anweisungen entdeckt.

[…] Le Parisien

Schutz vor “Transgenderfrauen” im Sport in den USA beschlossen

In den USA findet eine Abkehr vom Transgender-Kult statt. Das Repräsentantenhaus, wo die Republikaner des gewählten Präsidenten Donald Trump die Mehrheit haben, verabschiedete mit 218 zu 206 Stimmen den „Protection of Women and Girls in Sports Act of 2025“. Dieser Gesetzesentwurf verbietet es Transgender-Mädchen und -Frauen, in Sportmannschaften zu spielen, die nicht ihrem biologischen Gesetz entsprechen.

Denn in dem Gesetzesentwurf heißt es, dass „das Geschlecht ausschließlich auf der Grundlage der reproduktiven Biologie und Genetik einer Person bei der Geburt anerkannt wird“. Bildungseinrichtungen, die sich nicht an das Gesetz halten, sollen Bundesmittel gestrichen werden. Und Mike Johnson, Sprecher (Vorsitzender) des Repräsentantenhauses, erklärte: „Wir wissen aus der Heiligen Schrift und aus der Natur, dass Männer Männer und Frauen Frauen sind und Männer nicht zu Frauen werden können. Es ist traurig, dass wir das sagen müssen.“

Um Gesetzeskraft zu erlangen, muss der „Protection of Women and Girls in Sports Act of 2025“ noch vom Senat bestätigt werden. In der zweiten Parlamentskammer haben die Republikaner zwar eine Mehrheit von 53 zu 47 Sitzen, allerdings ist für die meisten Gesetze eine Zustimmung von 60 Mitgliedern erforderlich. Dass diese Zustimmung erreicht wird, ist nicht ausgeschlossen, da im Repräsentantenhaus auch zwei demokratische Abgeordnete für den Gesetzesentwurf stimmten.

US-Repräsentantenhaus für den Schutz von Frauen und Mädchen an Bildungseinrichtungen – Zur Zeit

Anhaltende Proteste gegen „Putsch von oben“ in Rumänien: Wahlverlierer mahnt Ruhe ein

Der parteifreie rechte Quereinsteiger Călin Georgescu hatte den ersten Durchgang der Präsidentenwahl in Rumänien gewonnen.
Foto: Focus Creștin / Wikimedia (CC BY 3.0)

Ende 2024 hatten die Rumänen im ersten Durchgang der Präsidentenwahl den unabhängigen rechten Quereinsteiger Călin Georgescu gewählt. Im Eilverfahren wurde daraufhin die Wahl annulliert und die Stichwahl zwei Tage vor dem Termin abgesagt (unzensuriert berichtete).

Keine Wahlbeeinflussung

Das Verfassungsgericht wollte damit die „Fairness und Rechtmäßigkeit des Wahlprozesses gewährleisten“. „Manipulierte Influencer“ und ein „staatlicher ausländischer Akteur“, gemeint war Russland, hätten über mehrere hundert TikTok-Kanäle massiv Werbung für den parteifreien und EU-kritischen Kandidaten Georgescu gemacht.

Obwohl sich herausstellt hatte, dass die umstrittene TikTok-Kampagne keineswegs von einem „ausländischen Akteur“, sondern von der liberalkonservativen Partei PNL, die den derzeitigen Staatspräsidenten stellt, finanziert und in Auftrag gegeben worden war, blieb das Verfassungsgericht bei der Wahl-Annullierung.

Demonstrationen gegen „Putsch von oben“

Gegen diesen „Putsch von oben“ kam und kommt es landesweit zu Protesten. Ministerpräsident Ion-Marcel Ciolacu von der Sozialdemokratischen Partei, der bei der Wahl im November nur den dritten Platz erreicht hatte und damit nicht zur Stichwahl hätte antreten dürfen, rief die Rumänen am Wochenende dazu auf, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu respektieren.

Warnung vor Präzedenzfall

Georgescu betonte angesichts der Demonstrationen auf X, dass die Rumänen es „einer politischen Justiz und korrupten Politikern nicht erlauben würden, einen inneren Präzedenzfall oder – noch gefährlicher – einen internationalen zu schaffen“. Dies könnte ansonsten „früher oder später die gesamte freie Welt in eine Diktatur umwandeln“.

Die einzige Möglichkeit der „Korrupten“ sei, die Rumänen um Entschuldigung zu bitten und den zweiten Durchgang der Präsidentschaftswahl wieder aufzunehmen.

Kritik an der Wahl-Annullierung von vielen Seiten

Kritik an der Wahl-Annullierung kommt von den rechten und von der liberalen Partei, deren Kandidatin, Elena Lasconi, gegen Georgescu in der Stichwahl antreten hätte sollen. Auch der frühere Ministerpräsident Victor Ponta, ehemaliges PSD-Mitglied, äußerte sich kritisch und forderte zu Gesprächen mit den Demonstranten auf. Diese werden von den Mainstream-Medien und den Wahlverlierern geschmäht, weil sie dagegen protestieren, dass die Wahl der Rumänen von den Mächtigen nicht akzeptiert wird.

Anhaltende Proteste gegen „Putsch von oben“: Wahlverlierer mahnt Ruhe ein – Unzensuriert

Gender-Wahnsinn auf Staatskosten: Gesundheitsbericht als ideologisches Manifest

Der neue österreichische Gender-Gesundheitsbericht zeigt, wie tief die Ideologie bereits in die staatliche Gesundheitspolitik eingedrungen ist. Was einst Wissenschaft war, ist nun ein Sammelsurium von Sprachakrobatik und gesellschaftlichen Umerziehungsversuchen.

Der österreichische Gendergesundheitsbericht für 2024 von BM Rauch (Bild: BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz).

Es gibt Dinge, die so absurd sind, dass man sie kaum glauben kann, wenn man sie liest. Der Gender-Gesundheitsbericht 2024 gehört zweifellos dazu. Mit Steuergeldern finanziert und unter dem Deckmantel der Inklusion verfasst, präsentiert uns das Gesundheitsministerium ein Dokument, das eher einem ideologischen Pamphlet gleicht als einem ernstzunehmenden wissenschaftlichen Bericht.

Zweigeschlechtlichkeit? Nicht mehr die Norm!

Auf Seite 14 des Berichts wird klargestellt, dass „Cisgeschlechtlichkeit nicht als Norm betrachtet“ wird. Übersetzt heißt das, dass unsere biologischen Geschlechter – Mann und Frau – offiziell infrage gestellt werden. Was biologisch eindeutig bewiesen ist und in jahrtausendelangem Zusammenspiel von Biologie und Kultur nie in Frage gestellt wurde, wird nun von einer kleinen, lauten Minderheit als veraltetes Konstrukt abgetan. Willkommen in der Welt der „Dekonstruktion“, wo Fakten irrelevant sind und Ideologie triumphiert.

Sprache als ideologisches Werkzeug

„Liebe Lesende“ – ja, so spricht der Noch-Gesundheitsminister seine Zielgruppe an. Sprache, die früher der Verständigung diente, wird im Gender-Wahnsinn zum Instrument der Umerziehung. Wer sich nicht sofort an diese künstlichen Begriffe gewöhnt, wird schnell in die Ecke der „Rückständigen“ gestellt. Doch wer spricht eigentlich so? Dem Himmel sei Dank – niemand. Gendersprache ist künstlich und wird in Wahrheit nur von einer kleinen Gruppe selbsternannter “Intellektueller” praktiziert. Leider haben diese es geschafft, dass Gendersprache mittlerweile auch in Bildungs- und weiteren öffentlichen Einrichtungen Einzug gehalten hat. Dabei sollte Sprache der Realität entsprechen, nicht einer politischen Agenda.

Der „Orgasmus-Gap“ als gesundheitspolitische Priorität?

Wenn man denkt, absurder geht es nicht, dann kommt der „Orgasmus-Gap“ daher. Offenbar ist es jetzt staatliche Aufgabe, die vermeintliche Ungleichheit im Lustempfinden zwischen Männern und Frauen auszugleichen. Dass sich der Gesundheitsbericht hier mit ernstem Ton der „Vernachlässigung weiblicher Lust“ widmet, grenzt an Lächerlich- und Überheblichkeit. Während Menschen woanders keinen Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung haben, bedient man hierzulande im 21. Jahrhundert Geschlechterstereotype, indem man behauptet, Frauen könnten mit ihrer Sexualität nicht umgehen und keine Lust empfinden.

Ein Angriff auf die Realität

Besonders absurd wird es bei der Diskussion um Begriffe wie „Penetration“. Angeblich unterstütze dieses Wort stereotype Vorstellungen, in denen die Frau als „Empfangende“ betrachtet wird. Derartige sprachliche Verrenkungen sind nichts weiter als akademische, ideologische Spielereien, die im echten Leben niemanden interessieren – geschweige denn irgend etwas zu Gesundheit beitragen.

Ein Bericht, der spaltet statt eint

Der Gender-Gesundheitsbericht zeigt, wohin wir uns bewegen: weg von einer Politik, die auf Fakten basiert, hin zu einer Politik, die von Ideologien dominiert wird. Hier wird nicht nur der gesunde Menschenverstand geopfert, sondern auch die Einheit der Gesellschaft. Was als „Inklusion“ verkauft wird, ist in Wirklichkeit eine Spaltung in „moderne Aufgeklärte“ und vermeintlich „veraltete Traditionalisten“. Eine von oben diktierte Umerziehung.

Fazit: Zeit für einen Reset

Dieser Bericht zeigt, dass es höchste Zeit ist, den Gender-Wahnsinn zu stoppen. Statt Steuergelder für solche ideologischen Projekte zu verschwenden, sollten wir uns auf die echten Herausforderungen konzentrieren: die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, die Unterstützung von Familien, die Bekämpfung sozialer Ungleichheiten und echter Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Wissenschaft muss wieder Vorrang vor Ideologie haben, und der gesunde Menschenverstand sollte nicht länger ignoriert werden.

Der Gender-Gesundheitsbericht 2024 ist ein Weckruf sich dieser gefährlichen und unsinnigen Genderideologie entschieden entgegen zu stellen.

Gender-Wahnsinn auf Staatskosten: Gesundheitsbericht als ideologisches Manifest – UnserTirol24

Somalier wird für die Vergewaltigung mehrerer älterer Menschen in ihren eigenen Häusern inhaftiert, während er als Pfleger in Schweden arbeitet, wird aber nicht abgeschoben

Wikimedia Commons, Stefan Kühn  (1975–)  CC-Zero

Ein Somalier in Schweden wurde wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung älterer Frauen, die ihm anvertraut waren, zu acht Jahren Haft verurteilt, kann aber nicht abgeschoben werden, nachdem er die schwedische Staatsbürgerschaft angenommen hat.

Baasim Yusuf, 28, wurde diese Woche vom Bezirksgericht Uppsala verurteilt, nachdem er in zwei Fällen schwerer Vergewaltigung, in drei Fällen schwerer sexueller Nötigung und in fünf Fällen des Besitzes anstößiger Fotos, nachdem er seine Opfer in kompromittierenden Positionen gefilmt hatte, sowie wegen kleinerer Drogendelikte schuldig gesprochen worden war.

Die Straftaten stehen im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung bei Förenade Care in Uppsala von Dezember 2023 bis August 2024, als er hilfsbedürftige ältere Kunden besuchte, um ihnen häusliche Pflege anzubieten.

Das Gericht hörte, wie er vier Frauen im Alter zwischen 77 und 88 Jahren, von denen zwei an Demenz und Alzheimer litten, zu sexuellen Handlungen zwang und sich auch selbst an ihnen vergriff.

Während des Prozesses bezeichnete der Staatsanwalt die Straftaten als besonders abscheulich, da Yusuf seine Vertrauensstellung missbraucht habe. Er beschuldigte den Somalier, sich räuberisch verhalten und das Alter, den Gesundheitszustand und die Abhängigkeit der Opfer von ihm als Betreuer ausgenutzt zu haben.

Bei einem Übergriff vergewaltigte Yusuf eine 77-jährige demenzkranke Frau und filmte die Tortur. Ein 88-jähriges Opfer mit Alzheimer berichtete, dass Yusuf sie trotz ihrer Bitten, aufzuhören, weiter vergewaltigte, später Geld forderte und verächtliche Bemerkungen machte.

In einem anderen Fall zwang Yusuf ein Opfer, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, die er ebenfalls aufzeichnete. Die Übergriffe waren Teil eines Missbrauchsmusters, zu dem auch fünf Fälle von anstößigen Fotos gehörten, bei denen Yusuf seine Verbrechen zu seiner eigenen Befriedigung filmte.

Yusufs Verhalten während der Ermittlungen machte die Brutalität seiner Handlungen noch deutlicher. Bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung lachte er, als er mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Obwohl er bestimmte Handlungen zugab, bestritt er die Absicht, Straftaten zu begehen, und behauptete, die Opfer hätten dem Geschlechtsverkehr zugestimmt und er hoffe, finanziell entschädigt zu werden. Diese Behauptungen standen in krassem Gegensatz zu den Aussagen der Opfer, die immense körperliche und emotionale Qualen beschrieben.

Bei der Urteilsverkündung wies das Bezirksgericht Uppsala auf den besonders rücksichtslosen und ausbeuterischen Charakter von Yusufs Handlungen hin und erklärte, dass die Schwere der Straftaten eine Strafe rechtfertige, die über das Mindestmaß für solche Straftaten hinausgehe.

Yusuf wurde zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt, kann aber nach geltendem Recht nicht abgeschoben werden, da er seit 2018 die schwedische Staatsbürgerschaft besitzt.

Von Ausländern begangene Vergewaltigungen waren diese Woche in Schweden ein Gesprächsthema, nachdem eine Forschungsgruppe der Universität Lund einen Bericht veröffentlicht hatte, aus dem hervorging, dass zwischen den Jahren 2000 und 2020 63,1 Prozent aller wegen Vergewaltigung, schwerer Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung Verurteilten Einwanderer der ersten oder zweiten Generation waren.

Etwas mehr als die Hälfte, 50,6 Prozent, wurde im Ausland geboren.

„Das ist eine starke Überrepräsentation“, sagte der federführende Autor des Berichts, Ardavan Khoshnood, ein außerordentlicher Professor an der Universität, gegenüber Samnytt.

Somali jailed for raping multiple elderly victims in their own homes while employed as a caregiver in Sweden, but won’t be deported