Ab nächster Woche: EU macht uns zu Insektenfressern

Am 24. Jänner tritt eine Verordnung der EU-Kommission in Kraft, die es Nahrungsmittelproduzenten erlaubt, ihren Produkten Hausgrillen (Acheta domesticus) in Pulverform beizumengen. Die Zulassung gilt für eine Vielzahl von Nahrungsmitteln wie Mehrkornbrot, Kekse, Erzeugnisse von Teigwaren, vegetarische Fleischalternativen, Fleisch-Analogen, Pizza, Suppenpulver und vieles mehr.

Bald Maikäfer im Wurstsemmerl?

Insekten gelten in der EU als „neuartige Lebensmittel“ und müssen jeweils in einem Verfahren zugelassen werden. Was wohl die Wenigsten wissen: Der gelbe Mehlwurm und die europäische Wanderheuschrecke haben bereits im Jahr 2021 die Zulassung erhalten. Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/5 wird den Verbrauchern ab nächster Woche ein weiteres Insekt untergejubelt.

Pulver enthält Allergene

In der Durchführungsverordnung ist unter Punkt 10 zu lesen, dass das Hausgrillen-Pulver allergische Reaktionen hervorrufen kann:

In ihrem Gutachten stellte die Behörde zudem fest, dass der Verzehr von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Ferner befand die Behörde, dass weitere Allergene in das neuartige Lebensmittel gelangen können, wenn diese Allergene in dem Substrat enthalten sind, das an die Insekten verfüttert wird. Daher ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 entsprechend gekennzeichnet werden.

https://www.unzensuriert.at/166512-ab-naechster-woche-hausgrillen-in-vielen-unserer-lebensmittel-zulaessig/