Die „wage“ Hoffnung, die Justiz würde sich dem Migrationswahnsinn der Ampel-Regierung das eine oder andere Mal in den Weg stellen, ist offenbar eine Illusion.
Eine nunmehrige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) fiel nun zu Gunsten von Wohnraum für Zuwanderer zu „Lasten“ von Gemeinden wie Einheimischen.
Unterkunft muss gewährt werden
Es muss somit seitens der Gemeinden den Familien von Migranten Unterkunft gewährt werden, auch wenn das gar nicht möglich ist! Damit gab man der Beschwerde eines Migranten aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck statt. Die Ehefrau und die beiden Kinder eines anerkannten Asylbewerbers waren im Rahmen des Familiennachzugs in die bayerische Gemeinde Eichenau gekommen, obwohl diese ihnen ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass es wegen des Wohnungsmangels und der Überbelegung sämtlicher staatlichen Einrichtungen keinerlei Aussicht auf eine feste Unterkunft für die Familie gebe, wie auch tpl berichtete.
Das schreckte die nachgezogene Familie jedoch nicht ab. Sie kamen trotzdem nach Deutschland und verlangten Unterkunft. Die Kommune lehnte dies mit der Begründung ab, dadurch habe man sich quasi freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben, und der Staat sei nicht verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen.
Kein Platz ist kein Argument
Die Familie kam vorläufig in einer Einrichtung für obdachlose Frauen in München unter. Der, jedem vernunftbegabten Menschen einleuchtende Argumentation der Gemeinde Eichenau, schloss das Gericht sich jedoch nicht an. Man befand, gegen diese Sichtweise spreche, dass die Familie wiederholt beantragt habe, in der Gemeinde untergebracht zu werden.
Dass der Bund Familiennachzug auch ohne Nachweis einer Unterkunft erlaube und damit das Risiko einer Obdachlosigkeit steige, entbinde die Gemeinde nicht von ihrer Pflicht zur Unterbringung. Dass die Familie in Deutschland ohne einen solchen Nachweis letztlich kein Dach über dem Kopf haben könnte, sei für Mutter und Kinder zwar möglicherweise vorhersehbar gewesen, das sei aber keine freiwillige Entscheidung für ein Leben auf der Straße gewesen.
Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden.
Asylbewerber haben bedingungsloses Anrecht auf Wohnraum
De facto heißt dies also, die völlig überlasteten Kommunen müssen den Familien von Asylbewerbern auch dann Unterkunft gewähren, wenn gar keine Räumlichkeiten vorhanden sind. Wie diese Quadratur des Kreises bewerkstelligt werden soll, führten die Richter nicht aus. Anstatt dem Irrsinn des Familiennachzugs einen Riegel vorzuschieben, wurde mit diesem Urteil nun festgeschrieben, dass nicht nur Asylbewerber und deren Anhang ein bedingungsloses Anrecht auf Wohnraum haben und das mitten in der schlimmsten Wohnraumkrise der Nachkriegszeit, sowie nach über acht Jahren einer millionenfachen Massenmigration, unter der die Kommunen zusammenbrechen.
Dadurch wird Deutschland nun einmal mehr geknebelt und faktisch erpressbar gemacht. Man kann also sicher sein, dass diese „Frohe Botschaft“ ihren Weg bis in die hintersten Winkel der Welt finden wird und zahllose weitere Glücksritter anlocken wird.
Bedingungslos garantierter Wohnraum für Migranten nicht jedoch für Deutsche – UNSER MITTELEUROPA (unser-mitteleuropa.com)