Month: July 2023
Wahlkampf in Bayern: Sozialdemokraten plakatieren Wähler als dumme Affen
CDU-Politiker will AfD verbieten
Liebe Leser! Es ist kein Witz: Der Ex-Ostbeauftragte Marco Wanderwitz (CDU) will die AfD komplett verbieten lassen.
Wegen der guten Umfrage- und Wahlergebnisse der AfD vor allem in Ostdeutschland, reagieren immer mehr Politiker der übrigen Parteien mit radikalen Forderungen.
So fordert der CDU-Politiker Marco Wanderwitz, der unter Merkel Ostbeauftragter war, das komplette Verbot der AfD. Es lägen seiner Meinung nach genügend Gründe für ein Verbot der Partei vor. Dies wäre ein starkes Zeichen einer »wehrhaften Demokratie«.
Der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck wettert derweil im Fernsehen gegen Ostdeutsche wegen ihres Wahlverhaltens. Ein Teil der Ostdeutschen sei noch nicht in der Demokratie angekommen: »Sie fremdeln mit dieser offenen Gesellschaft«. Diese Gesellschaft sei den Ostdeutschen zu vielfältig und mache ihnen Angst. Sie seien so strukturiert, »dass sie eine autoritäre Disposition in ihrem Leben haben«.
Während ein Teil der Elite sich über die Wahlergebnisse sorgt, versinkt die deutsche Wirtschaft in Problemen. Fast die Hälfte der mittelständischen deutschen Unternehmen will entweder den Betrieb ins Ausland verlagern oder ganz aufgeben, weil die Kosten, Steuern und Abgaben zu hoch sind und die Bürokratie zu viele Hürden aufstellt.
CDU-Politiker will AfD verbieten | FW-Wochen-Revue (freiewelt.net)
Nächste sozialistische EU-Abgeordnete unter Korruptionsverdacht
Seit Dezember 2022 erschüttert ein Korruptionsskandal das EU-Parlament, in dessen Mittelpunkt die sozialistische Ex-Vizepräsidentin des Plenums, Eva Kaili, steht. Gestern, Mittwoch, kam es zu einer Hausdurchsuchung bei der belgischen Abgeordneten Marie Arena, ebenfalls Mitglied der sozialistischen Europafraktion S&D.
Mehrere Örtlichkeiten durchsucht
Hausdurchsuchungen gab es an Arenas Wohnort sowie an Orten, die direkt oder indirekt mit ihrer Familie in Verbindung stehen, teilte die belgische Staatsanwaltschaft am Mittwochabend mit. Beschlagnahmt wurden Dokumente sowie elektronische Geräte.
Wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtet, weist die EU-Abgeordnete, deren Eltern als Gastarbeiter nach Belgien gekommen waren, Spekulationen nach einer Verwicklung in den Skandal um Eva Kailli und andere zurück.
Katar bezahlte Dienstreise
Gegen Arena wurde bislang nicht ermittelt. Sie trat allerdings im Jänner 2023 vom Vorsitz des Unterausschusses für Menschenrechte zurück, nachdem bekannt geworden war, dass sie eine von Katar bezahlte Dienstreise erst deutlich nach Bekanntwerden des Korruptionsskandals offengelegt hatte. Mit ihrem Rücktritt kam sie einem förmlichen Abwahlverfahren zuvor.
„Katar Gate“
Ende vergangenen Jahres war unter dem Namen „Katar Gate“ ein Bestechungsskandal um hochrangige Vertreter des EU-Parlaments bekannt geworden. Es geht dabei um mutmaßliche Einflussnahme auf Entscheidungen des Parlaments durch die Regierungen von Katar und Marokko. Der Korruption verdächtigt werden unter anderem die ehemalige Vizepräsidentin des Parlaments, Eva Kailli, ihr Lebensgefährte Francesco Giorgi, der belgische Abgeordnete Marc Tarabella, ebenfalls italienischer Abstammung und Sozialist, und der ehemalige EU-Abgeordnete Antonio Panzeri, auch Sozialist. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Nächste sozialistische EU-Abgeordnete unter Korruptionsverdacht – Unzensuriert
AfD erreicht Allzeithoch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Ibbenbüren: 69-Jährige Großmutter finanziert IS – und kommt womöglich mit Bewährungsstrafe davon!
Eine 69-jährige Frau aus dem westfälischen Ibbenbüren hat vor Gericht gestanden, die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) finanziell unterstützt zu haben.
Ihr Ziel war es, ihrem Enkel Kadir, der sich dem IS in Syrien angeschlossen hatte, zu helfen. Doch anstatt einer harten Verurteilung, mit der das abscheuliche Verbrechen der Finanzierung einer terroristischen Organisation gebührend bestraft werden sollte, droht nun eine milde Strafe.
Eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren Haft wurde der Frau zugesichert, im Austausch für ein Geständnis. Eine Verständigung, die Fragen aufwirft: Wie kann es sein, dass jemand, der eine der weltweit gefürchtetsten Terrorgruppen finanziert, mit einer so milden Strafe rechnen kann?
Die Generalstaatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, über IS-Finanzagenten in der Türkei, Libyen, Tunesien und Marokko ihrem Enkel wiederholt Geld zukommen gelassen zu haben. Insgesamt soll sie 6910 Euro überwiesen haben. Weitere 5500 Euro, die sie ihrem Enkel und dessen Frau zukommen lassen wollte, konnten glücklicherweise abgefangen werden.
Das Motiv der Angeklagten, ihrem Enkel das Überleben zu sichern, mag zwar menschlich nachvollziehbar erscheinen. Doch darf dies keinesfalls als Rechtfertigung für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung dienen, die unzählige Menschenleben auf dem Gewissen hat und die globale Sicherheit bedroht.
Es ist skandalös, dass trotz dieses offensichtlichen Verstoßes gegen geltendes Recht, gegen die Sicherheit und die Interessen unseres Landes, die Täterin womöglich mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. Das wirft ein schlechtes Licht auf unser Justizsystem und legt die Frage nahe, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht im weiteren Verlauf des Prozesses, für den noch zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen sind, eine gerechte und angemessene Strafe verhängt. Die Botschaft muss klar sein: Wer terroristische Organisationen finanziert, muss mit harten Konsequenzen rechnen, unabhängig vom Motiv. Denn nur so kann die Sicherheit unserer Gesellschaft gewährleistet und der Kampf gegen den Terrorismus erfolgreich geführt werden.
EU-Kommission: Amerikanerin verzichtet auf Posten, der „den Bock zum Gärtner gemacht“ hätte
Es überrascht eigentlich gar nicht mehr. Die Europäische Union, die in allem und jedem der Politik Washingtons folgt, wollte eine Amerikanerin mit guten Beziehungen zu Apple und Amazon zur neuen Chefvolkswirtin in Europa machen.
Bestimmt keine „Lobbyistin für Technologiekonzerne“!
Das hatte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstagabend in einer Anhörung im EU-Parlament in Brüssel verteidigt. Fiona Scott Mortons sollte die Stelle in der EU-Kommission im September antreten. Vestager vertraue zu „hundert Prozent“ darauf, dass die Wirtschaftsprofessorin an der Yale-Universität keine Lobbyistin für Technologiekonzerne sei.
Bock zum Gärtner gemacht
Denn genau darum geht es: Eines der heikelsten und wichtigsten Themen der EU-Wettbewerbspolitik ist der Umgang mit den amerikanischen Tech-Giganten, die monopolähnliche Stellung haben und sich nicht an europäische Gesetze, insbesondere nicht an die Vorgaben zum Datenschutz halten. Sie zahlen hier auch fast keine Steuern. Gegen amerikanische Tech-Giganten hatten die europäischen Wettbewerbshüter zuletzt hohe Strafen verhängt.
Und genau in dieser Situation und schwelenden Debatte soll eine Amerikanerin, die unter anderem eben Apple und Amazon beraten hatte, in die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission aufgenommen werden.
Franzosen kämpferisch
Doch dann gab es Unkenrufe aus Frankreich. Der französische Präsident Emmanuel Macron nannte die Berufung der Amerikanerin „zweifelhaft“ wegen des „Interessenskonflikts“. Er fragte:
Gibt es keinen europäischen Forscher, der diese Aufgabe übernehmen kann?
Wenn das die Schlussfolgerung sei, so Macron weiter, „die wir ziehen, dann ist das äußerst besorgniserregend, und wir müssen massiv in die akademischen Systeme unserer Volkswirtschaften investieren“. Aus Österreich oder der Bundesrepublik Deutschland kam kein Protest.
Rückzug nach Vorwurf des „Interessenskonflikts“
Gestern, Mittwoch, hat Scott Morton nun den Rückzug angetreten. Angesichts einer heftigen Diskussion über ihre Nominierung auf den Posten der Chefökonomin für Wettbewerb verzichte sie auf das Amt.
„Flüchtlingshelferin“ Rackete will für Partei kandidieren, die auf Flüchtlinge schießen ließ
Unter „Kopf des Tages“ hat der Standard Carola Rackete als „Kapitänin für das lahme linke Schiff“ vorgestellt und bejubelt.
Nervenkrieg mit italienischen Behörden
Die bundesdeutsche Klima- und Flüchtlingsaktivistin will für die Partei Die Linke ab 2024 ins EU-Parlament. Sie wurde 2019 bekannt, als sie als Kapitänin des Schiffes „Sea-Watch 3“ vor der Küste Libyens 53 Afrikaner abholte und nach Europa brachte.
Die italienischen Behörden hatten ihr anfänglich das Anlanden untersagt, schließlich konnte das Schiff aber den Hafen der Insel Lampedusa anlaufen und seine Passagiere Asyl in Europa beantragen.
Skepsis gegenüber „Flüchtlingshelferin“
Bevor Rackete zur EU-Wahl antreten kann, muss sie auf einem Parteitag als Kandidatin noch aufgestellt werden. Ob es Gegenkandidaten geben wird, ist noch offen. Angeblich soll es in den neuen Bundesländern Skepsis gegenüber Rackete geben.
Denn es ist eine Ironie der Geschichte: Eine „Flüchtlingshelferin“ will für die einzige deutsche Partei kandidieren, die auf Flüchtlinge schießen ließ und viele tote Flüchtlinge zu verantworten hat.
Burkini an den Stränden: Das „neue Normal“ in Frankreich
Wenn Sie noch nie dort waren, empfehlen wir Ihnen einen kleinen Ausflug nach Mandelieu-la-Napoule. Diese charmante Küstengemeinde in der Provence hat alles, was das Herz begehrt. Ihre Fundamente zeugen von einem aktiven gesellschaftlichen Leben seit dem ersten Jahrhundert nach Christus, Botaniker und Touristen kennen sie als Hauptstadt der Mimose, dieser kleinen gelben Blume, die am Ende des Winters blüht und die Rückkehr des schönen Wetters, des Pastis auf der Terrasse und der Ausflüge ans Meer ankündigt… Leider ist Mandelieu-la-Napoule für den Urlauber, der noch aufmerksam die Nachrichten verfolgt, und den Journalisten, der noch nicht im Urlaub ist, heute das Zentrum eines Kräftemessens zwischen dem Staat und den Schwimmerinnen im Burkini. Zwischen der Republik und den sichtbaren Zeichen der Islamisierung.
Die Liga für Menschenrechte gegen die Stadtverwaltung
Um die Verzweigungen dieses Falls zu verstehen, muss man bis ins Jahr 2012 zurückgehen. Damals erließ die Stadtverwaltung der provenzalischen Gemeinde eine Verordnung, die jedes Jahr erneuert wurde und „den Zugang zu den Stränden und das Baden für Personen verbietet, deren Kleidung die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften nicht respektiert und die zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen können“. Diese umständliche Formulierung wurde gewählt, um den Burkini nicht zu nennen. Dieser Ganzkörperbadeanzug wird von Anhängern eines rigorosen Islams bevorzugt, um Frauen zu ermöglichen, vor Blicken geschützt zu baden.
Es dauerte bis 2016, bis zahlreiche Gemeinden, die denselben Erlass wie Mandelieu-la-Napoule erlassen hatten, von verschiedenen Verbänden vor Gericht verklagt wurden. Die Gemeinde war damals durch die Maschen des Netzes geschlüpft – bis 2023! Die immer schlechter benannte Liga für Menschenrechte beschloss nämlich, den Erlass des Bürgermeisters anzufechten. Doch am 7. Juli gab das Verwaltungsgericht in Nizza Mandelieu-la-Napoule Recht, das glaubte, seine Strände ein weiteres Jahr lang vor den sichtbaren Zeichen des Kommunitarismus schützen zu können. Das Gericht in Nizza war der Ansicht, dass der Text „keine schwerwiegende und offensichtlich rechtswidrige Beeinträchtigung einer Grundfreiheit“ darstellte.
Der Staatsrat setzt den städtischen Erlass aus
Nun hat der Staatsrat am Montag, den 18. Juli, den Erlass zum Verbot des Tragens von Burkinis an Stränden ausgesetzt, der von der Liga für Menschenrechte (LDH) gerichtlich angefochten wurde. „In Anwendung einer ständigen Rechtsprechung“ muss das Verbot des Zugangs zu Stränden für Personen, die ein Kleidungsstück tragen, das in auffälliger Weise eine religiöse Zugehörigkeit wie den Burkini zum Ausdruck bringt, durch ein aktuelles und nachgewiesenes Risiko für die öffentliche Ordnung gerechtfertigt sein“, erklärte das höchste Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung. Die Liga für Menschenrechte, bei der man sich am Ende fragen wird, ob sie nicht der neue Name des aufgelösten CCIF ist, begrüßte die Entscheidung des Staatsrats: „Indem sie den Erlass des Bürgermeisters von Mandelieu-la-Napoule aussetzt, ermöglicht sie die Achtung der gesetzlich garantierten Gewissensfreiheit und der Freiheit, sich im öffentlichen Raum zu bewegen und zu kommen.“
So werden das Schloss von Agecroft und die roten Felsen des Esterel zu ihren Füßen Frauen in Burkinis sehen, die sich fröhlich in den Fluten tummeln. Und das, obwohl 75% der Franzosen dagegen sind. „Wir sind von einer Laizität der Diskretion zu einer Laizität der Toleranz übergegangen. Wir leben nebeneinander“, urteilt der Anwalt Pierre Gentillet, der von BV kontaktiert wurde. Kann man die Entscheidung des Staatsrats dennoch anprangern?
Eine Sache der Symbole
Machen wir uns nichts vor: Die Zahl der Frauen, die einen Burkini tragen, ist relativ gering. Zumal es in einem freien Land unverständlich erscheint, das Tragen eines auffälligen religiösen Zeichens im öffentlichen Raum zu verbieten (unter der Voraussetzung, dass es nicht das Gesicht verdeckt). Nichtsdestotrotz lässt sich niemand täuschen. Es geht nicht darum, dass diese Frauen im Einklang mit ihren religiösen Überzeugungen baden können, sondern darum, dass es in Frankreich immer mehr islamistische Vorstöße gibt. „Wenn eine Freiheit eingeschränkt wird, kann dies grundsätzlich nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung geschehen“, erinnert Pierre Gentillet.
Das Problem ist also genau genommen kein rechtliches, sondern ein rein politisches. Denn die Laizität ist kein Bestandteil der öffentlichen Ordnung. Der Staatsgerichtshof war daher der Ansicht, dass die Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung nicht mit dem bloßen Tragen eines Burkinis korreliert werden kann. „Es ist nicht eine Verordnung, die sich dieses Themas annehmen sollte“, urteilte Gentillet, „sondern eher ein Gesetz“. Doch wer würde in der Nationalversammlung die Verantwortung für eine solche Maßnahme übernehmen? „Wir kennen sie, diese LR“, kicherte ein Abgeordneter des RN: „Lokale Kommunikation betreiben und sich gleichzeitig weigern, ihre Verantwortung in der Versammlung zu übernehmen.“ Im Grunde genommen kommen wir immer wieder auf dasselbe Problem zurück: Man darf den Kampf gegen den Islamismus, der eine Frage des politischen Mutes ist, nicht mit der Einschränkung unserer öffentlichen Freiheiten im Lichte eines aggressiven Laizismus verwechseln.
https://unser-mitteleuropa.com/burkini-an-den-straenden-das-neue-normal-in-frankreich/ / BOULEVARD VOLTAIRE