EuGH-Anwältin will Sozialgeld für zugezogene Schmarotzer ermöglichen

Man stelle sich vor: Die rumänische Putzfrau arbeitet ein Leben lang in ihrer Heimat und bekommt eine niedrige Rente, mit der sie kaum über die Runden kommt. Dann fällt der Rumänin ein, dass sie eine Tochter in Österreich hat, die dort arbeitet und auch bereits die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat.

Die Rumänin denkt sich: „Ich ziehe nach Österreich zu meiner Liebsten und lass mich von ihr durchfüttern. Gleichzeitig beantrage ich, obwohl ich keinen einzigen Tag in das österreichische Sozialsystem eingezahlt habe, die Mindestpension dieses Staates, die mir zusteht.“

Sozialtourismus derzeit unmöglich

Aufmerksame unzensuriert-Leser wissen freilich, dass Österreich bei solch einer Sachlage nicht verpflichtet wäre, die als Ausgleichszulage bekannte Mindestpension zu bezahlen. Zuletzt wurde im Mai letzten Jahres über einen rumänischen Sozialtouristen berichtet, der diese Leistung beantragt hatte, nachdem er nach Österreich gezogen war, wo er sich von seiner Schwester versorgen ließ. Als Vermögen legte er ein Sparbuch mit einem Guthaben in der Höhe von 5.000 Euro vor, bei dem es sich aber – wie sich erst im Nachhinein herausstellte – um Geld handelte, das die Schwester in Form eines Kredits aufgenommen hatte.

Ähnlich die Entscheidung über eine Rumänin, die knapp umgerechnet 80 Euro von ihrer Heimat bezog und nach Österreich zu ihrem Stiefsohn zog. Auch sie forderte die Ausgleichszulage. Vor Gericht bekam die Frau sogar in zwei Instanzen recht. Glück für die Pensionsversicherungsanstalt, dass das Höchstgericht das Begehren der Klägerin ablehnte.

EuGH untersagt Sozialtourismus

Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in mehreren Rechtsachen, dass kein Aufnahmestaat dazu verpflichtet sei, einem Unionsbürger unangemessen Sozialleistungen zu gewähren. So wollte etwa in C-333/13 die rumänischen Sozialtouristen Elisabeta Dano, die nach Deutschland gezogen war, aber kein Interesse an Arbeit zeigte, Sozialhilfe.

Fall in Irland

Alle genannten Rumänen blieben erfolglos. ABER. Wenn der EuGH den Schlussanträgen der Generalanwältin Tamara Ćapeta in der Rechtsache C‑488/21 folgen sollte, dann wird es für Österreich düster und teuer werden. In diesem Fall geht es – welch ein Zufall – wieder um eine Rumänin. Allerdings ist Irland der beklagte Staat. Die Rumänin G.V. ist Mutter ihrer Tochter A.C., die in Irland wohnt, dort arbeitet und auch bereits die irische Staatsangehörigkeit erworben hat.

G.V. ist zuletzt 2017 zu ihrer Tochter nach Irland gezogen, wo sie sich von ihr auch noch quasi durchfüttern lässt. G.V. ist von A.C. vollkommen abhängig. G.V. hielt sich mehrmals, unter anderem zwischen 2009 und 2011, in Irland auf und kehrte später nach Rumänien zurück. In der Zeit von 2011 bis 2016 pendelte sie zwischen Irland, Rumänien und Spanien, wo ihre andere Tochter wohnt. Sie lebt seit 15 Jahren von ihrem Mann getrennt und ist seitdem finanziell von A.C. abhängig, die ihr regelmäßig Geld geschickt hat.

Streit um Invaliditätsbeihilfe

2017 traten bei G.V. degenerative Veränderungen ihrer Arthritis auf. Am 28. September 2017 stellte G.V. in Irland einen Antrag auf Invaliditätsbeihilfe. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine „besondere beitragsunabhängige Geldleistung“ im Sinne des EU-Rechts. Es handelt sich um eine Sozialhilfeleistung, die aus dem allgemeinen Haushalt gezahlt wird, ohne dass der Betreffende Sozialversicherungsbeiträge entrichten müsste. Die österreichische Ausgleichszulage ist auch eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung.

Verlust des Aufenthaltsrechts

Die irischen Gerichte lehnten die Beihilfe für G.V. ab. Es wurde begründet, dass G.V. das Aufenthaltsrecht verlieren würde, falls sie die Leistung erhalte, da sie nicht mehr von ihrer Tochter abhängig sei. Andererseits hieß es, dass G.V. die Beihilfe nicht zustehen könne, da sie gemäß der EU-Freizügigkeitsrichtlinie eine Sozialleistung unangemessen in Anspruch nehmen würde, womit sie ausgewiesen werden könnte. Fraglich ist aber auch, ob diese Richtlinie überhaupt in diesem Fall angewendet werden kann, da sie nicht mehr für Unionsbürger gilt, die bereits die Staatsbürgerschaft des Aufnahmestaats erhalten haben, was bei A.C. (der Tochter von G.V.) der Fall ist.

Problem im Unionsrecht

Die EuGH-Anwältin zeigt in ihren Schlussanträgen Problemstellungen auf, über die unzensuriert bereits berichtet hat und die aufzeigen, wie dumm die EU-Gesetze sind, konkret die Freizügigkeitsrichtlinie und die Arbeitnehmerverordnung. Rechtlich darf ein Unionsbürger ausgewiesen werden, wenn er Sozialhilfeleistungen des Aufnahmestaats unangemessen in Anspruch nimmt. Andererseits ist es zulässig, dass ein Unionsbürger sich von seinen Familienangehörigen finanziell versorgen lassen darf, wenn er zu ihnen in den jeweiligen Staat zieht.

Dazu meint die Anwältin:

Wie von der Kommission aufgezeigt, würde ein solcher Schluss zu einer unzulässigen Endlosschleife führen, nämlich zu folgendem Szenario: Sobald einem Familienangehörigen eine Sozialleistung gewährt wird, erlischt das Aufenthaltsrecht, was wiederum die Möglichkeit ausschließt, eine Sozialleistung zu erhalten. Ohne diese Sozialleistung wird der Familienangehörige aber wieder von dem mobilen Unionsbürger abhängig, was bedeutet, dass ihm ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zusteht und er eine Voraussetzung für den Antrag auf die Sozialleistung erfüllt. Und so weiter, immer im Kreis.

Allerdings irrt die Anwältin. Wenn ein Unionsbürger sich von seinem Kind finanziell versorgen lässt, dann darf er zwar im Staat des Kindes bleiben. Er erfüllt aber keineswegs deswegen einen Anspruch auf Sozialleistungen, sondern erst nach fünf Jahren. Und dennoch stellt sich die Frage, wann werden Sozialhilfeleistungen unangemessen bezogen? In der Rechtsache C‑140/12 musste die österreichische Pensionsversicherungsanstalt Herrn Peter Brey eine Ausgleichszulage bezahlen. Herr Brey bezog in der Bundesrepublik Deutschland eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe von 862,74 Euro brutto monatlich sowie ein Pflegegeld in Höhe von 225 Euro monatlich. Er zog nach Österreich. Der Bezug der Ausgleichszulage sei in seinem Fall nicht unangemessen gewesen.

Was bedeutet Abhängigkeit?

Die Generalanwältin greift auch eine andere Frage auf. Sie will die Abhängigkeit im Sinne des Unionsrechts nicht nur in finanzieller Natur sehen. Die Abhängigkeit könne auch emotionaler und physischer Natur sein.

Sie argumentiert:

Meines Erachtens sprechen mehrere Gründe für ein anderes Ergebnis, nämlich dass es sich bei der Abhängigkeit im Sinne der Unionsbürgerrichtlinie um einen weiter gefassten Begriff handelt, der auch emotionale und physische Bedürfnisse einschließt. Erstens ist die materielle oder finanzielle Abhängigkeit nach meiner Meinung der am wenigsten gewichtige Grund dafür, einem mobilen EU-Arbeitnehmer zu gestatten, dass er seine Eltern in den Aufnahmestaat, in dem er lebt und arbeitet, nachholt. Ginge es nur um eine finanzielle Unterstützung, könnte diese auch den in ihren Herkunftsländern verbleibenden Eltern gewährt werden. Sie brauchen nicht in den Aufnahmestaat zu kommen, um dort eine Unterkunft oder finanzielle Unterstützung für Nahrung oder Kleidung zu erhalten. Es könnte sogar billiger sein, diese Unterstützung im Herkunftsland der Eltern zu gewähren, wo die Lebenshaltungskosten möglicherweise niedriger sind als im Aufnahmestaat. Hingegen ist die emotionale und physische Unterstützung eines Elternteils zumeist unmöglich, wenn dieser nicht in der Nähe seiner Kinder lebt.

Infolgedessen schlage ich dem Gerichtshof vor, den Begriff der Abhängigkeit weit zu fassen, nämlich so, dass diese immer dann gegeben ist, wenn eine Person der materiellen, finanziellen, physischen oder emotionalen Unterstützung durch einen Familienangehörigen bedarf. Daher könnte GV, auch wenn sie nicht mehr auf die finanzielle Unterstützung ihrer Tochter angewiesen wäre, immer noch die Voraussetzung der Abhängigkeit erfüllen, auf der das abgeleitete Aufenthaltsrecht beruht.

Familiäre Bindung ein Grundrecht

Die familiäre Bindung sei auch ein Recht, das in der EU-Grundrechtcharta verankert sei. Würde der EuGH den Worten der Generalanwältin folgen, dann bedeutet das, dass ein Ausländer zu seinem Kind nach Österreich ziehen darf und ein Anspruch auf die Ausgleichszulage zulässig ist. Dies unabhängig wie hoch oder niedrig die Rente des Ausländers ist, unabhängig, ob Sozialhilfeleistungen unangemessen in Anspruch genommen werden, und unabhängig, ob der Ausländer finanziell abhängig von seinem Kind lebt. Es genügt allein der Umstand, dass der Ausländer emotional von seinem erwerbstätigen Kind abhängig ist.

Was sagt der EuGH?

Sämtliche EU-Texte sind derart schlecht formuliert, durch Sprachübersetzungen nicht einheitlich und können anders interpretiert werden, als es der Gesetzgeber gemeint haben sollte. Man darf gespannt sein, ob die EuGH-Richter den Ausführungen der Generalanwältin folgen werden. Falls ja, ist Feuer am Dach. In wenigen Monaten gibt es das Urteil. Unzensuriert wird berichten.

https://www.unzensuriert.at/169347-eugh-anwaeltin-will-sozialgeld-fuer-zugezogene-schmarotzer-ermoeglichen/

Grüne Öko-Doppelmoral: 63% Grünwähler lehnen Grünen Anti-Auto-Kampf ab

Die BILD hat ein neues Feindbild: Bettina Jarasch. Und ist gerade entsetzt: „Macht“ doch die Grüne Berliner „Senatorin für Umwelt und Mobilität“ doch tatsächlich ernst und „will in Berlin, Straßen für Autos dicht und Parkplätze abschaffen.“

Dabei haben doch die Öko-Radikalos nie etwas anderes gefordert als das da:

„Die Grünen wollen Autos immer stärker zurückdrängen.“

Wozu also der ganze Lärm?

„Und stoßen damit auf breite Ablehnung. Auch bei eigenen Wählern!“

So habe INSA-Umfrage nämlich tatsächlich ergeben, dass 63% der Grün-Wähler dagegen wären, dass die Zahl der Autoparkplätze an ihrem Wohnort deutlich reduziert wird. Bundesweit sind es sogar 67% der Bürger (dafür sind nur magere 22%).

Denn die radikalen Anti-Individual-Verkehrs-Pläne haben es eben in sich: Wollen doch viele Städte das Parkplatz-Angebot verringern. Die Berliner Grünen gehen dabei mit gutem Beispiel voraus: Sie wollen jenes sogar halbieren.

Nur bei einem anderen Thema, bleiben Grünwähler ihrer Doppelmoral treu: Beim Rückbau von Autospuren sind 55% der Bundesbürger dagegen, dass Pkw-Fahrspuren zu Radwegen umgebaut werden (dafür: 31%). Aber unter den Grünen-Wählern sind 61% dafür, 28% dagegen.

https://unser-mitteleuropa.com/gruene-oeko-doppelmoral-63-gruenwaehler-lehnen-gruenen-anti-auto-kampf-ab/

Keine Flüchtlingsobergrenze für Faeser wegen „Ausnahmesituation“

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In einem Interview mit RTL und ntv spricht sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegen eine Obergrenze bei ukrainischen Flüchtlingen aus.

Es herrsche derzeit eine „Ausnahmesituation“. Daher sei es absolut „ausgeschlossen“, an den Kosten für Flüchtlinge zu sparen.

Weder finanzielle noch quantitative Obergrenze

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will keine finanzielle oder zahlenmäßige Obergrenze für Flüchtlinge aus der Ukraine. In einem Interview mit RTL und ntv am 22. Februar erklärte die Bundesinnenministerin, dass es „ausgeschlossen“ sei, an den Kosten für die Ukraine-Flüchtlinge zu sparen.

Laut der Politikerin herrsche derzeit eine „Ausnahmesituation“. Man könne wegen des „Krieges in Europa nicht von Grenzen sprechen“. Es gebe Ausgaben, „die kann man kaum streiten“, so die deutsche Innenministerin weiter.

Weiter steigende „Flüchtlingskosten“ prognostiziert

Die Ministerin sagte in dem Interview, dass sie insgesamt von steigenden Kosten ausgehe. Es erscheine ihr „nicht realistisch“, in diesem Jahr weniger Geld für Geflüchtete und Asylsuchende auszugeben als im Vorjahr.

Probleme am deutschen Wohnungsmarkt wegen der zusätzlichen Flüchtlinge sieht die Ministerin nicht. „Nahezu 70 Prozent seien privat untergebracht“, sagte Faeser gegenüber den Sendern.

Ein Wohnraumproblem habe es in Deutschland schon vor der Zunahme der Flüchtlinge durch den Ukraine-Konflikt gegeben. Auf die Preissteigerung in den Ballungsgebieten wirke sich die Unterbringung „überhaupt nicht aus“, so Faeser weiter.

Trotz dieses Wohnungsproblems wolle Faeser allerdings keine Obergrenze für „Zuwanderung“, offenbar scheint da wieder einmal die deutsche Bevölkerung mit diesem Problem im Stich gelassen zu werden.

Ein Problem sei jedoch, dass die Kommunen nach der Flüchtlingskrise 2015/16 viele Einrichtungen für Geflüchtete aus Kostengründen wieder abbauen mussten. Diese fehlten zwar jetzt, dennoch würden es laut der Ministerin „die meisten Kommunen ohne Turnhallenbelegung“ schaffen.

Offenbar ganz nach dem „altbewährten wir schaffen das“.

https://unser-mitteleuropa.com/keine-fluechtlingsobergrenze-fuer-faeser-wegen-ausnahmesituation/

Belgien: 16-jähriger zum Islam konvertierter Jugendlicher plante einen Terroranschlag und soll versucht haben, eine Bombe zu bauen

“Der junge Mann ist vor dem Jugendrichter erschienen, der ihm eine Reihe von Bedingungen auferlegt hat”, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Sarah Callewaert.

“Wir wurden darüber informiert, dass der junge Mann online einen Terroranschlag geplant hatte”, so die Sprecherin. “Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und aufgrund des Alters des Verdächtigen können wir keine weiteren Details zu diesem Fall bekannt geben. Der Richter hat ihn jedoch vorerst nicht in eine geschlossene Vollzugsanstalt eingewiesen, sondern ihm eine Reihe von Auflagen erteilt. Diese werden von der Polizei und dem Sozialdienst kontrolliert”.

Den oben genannten Medien zufolge handelt es sich um einen zum Islam konvertierten Teenager. Auf seinem Handy seien Videos des Islamischen Staates (IS) gefunden worden, ebenso wie Aufnahmen, auf denen er Kruzifixe zerstört. In seiner Online-Botschaft soll der Junge davon gesprochen haben, eine Bombe mit TATP zu bauen, dem Sprengstoff, der unter anderem bei den Terroranschlägen in Paris und Brüssel im November 2015 und März 2016 verwendet wurde.

Der junge Verdächtige sprach mit einem in Zemst wohnenden Mitschüler über seine Pläne. Dieser wurde am Samstag festgenommen, bestätigt die Staatsanwaltschaft Hal-Vilvoorde. Es wurde eine Hausdurchsuchung bei dem jungen Mann durchgeführt, aber er konnte nach seiner Anhörung wieder auf freien Fuß gesetzt werden, da es keine belastenden Beweise gab, so die Staatsanwaltschaft weiter. Sud Info

https://www.fdesouche.com/2023/02/24/belgique-un-ado-de-16-ans-converti-a-lislam-fomentait-une-attaque-terroriste-il-aurait-cherche-a-fabriquer-une-bombe/

Polizeiliche Anordnung zum Verbot von Koranverbrennungen erlaubt das Verbrennen von Schriften anderer Religionen

Dies macht es unbestreitbar, dass das schwedische Verbot der Koranverbrennung einzig und allein eine Kapitulation vor den gewalttätigen Drohungen islamischer Dschihadisten ist. Diese Kapitulation wird nur weitere solcher Drohungen fördern, da die Dschihadisten jetzt sehen, dass sie funktionieren.

Koranverbrennungen will die Polizei wegen der Bedrohung Schwedens nicht mehr zulassen.

Aber es ist immer noch in Ordnung, andere heilige Schriften zu verbrennen, heißt es in einem internen Dokument, das Dagens Nyheter gesehen hat.

Vor einigen Wochen wechselte die Polizei wegen Koranverbrennungen die Seiten, als einem Kulturverein die Erlaubnis verweigert wurde, eine ähnliche Aktion wie Rasmus Paludan vor der türkischen Botschaft durchzuführen.

Die Entscheidung wurde nach einem Dialog mit Säpo getroffen, und die erhöhte Bedrohung für Schweden wird in der Entscheidung erwähnt.

Jetzt berichtet Dagens Nyheter, dass die Rechtsabteilung der Polizei am selben Tag ein internes Dokument erstellt habe, in dem es heißt, Koranverbrennungen seien nicht erlaubt. Aus dem Dokument geht laut der Zeitung hervor, dass andere heilige Bücher oder Flaggen nicht unter das Verbot fallen.

Es braucht viel, um eine Generalversammlung zu leugnen. Um ablehnen zu können, muss die Polizei nach den neuen Richtlinien eine „umfassende“ Auslegung des Ordnungsgesetzes vornehmen. Neben der Sicherheit bei der Versammlung selbst muss auch das Risiko der Bedrohung durch Angriffe auf Schweden angegangen werden.

Henrik Wenander, Professor für öffentliches Recht an der Universität Lund, hält ein solches Argument der Polizei für sehr ungewöhnlich.

„Hier war es eine breitere Argumentation, und das ist ungewöhnlich. Das Gesetz erlaubt diese abstrakten Risiken nicht, aber sie müssen am Standort oder in seiner unmittelbaren Umgebung vorhanden sein“, sagt Henrik Wenander zu DN.

Der Kulturverein, der keine Genehmigung erhalten hat, hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, und Henrik Wenander glaubt nicht, dass die Argumentation der Polizei Bestand hat.

https://haolam.de/artikel/Europa/54544/Polizeiliche-Anordnung-zum-Verbot-von-Koranverbrennungen-erlaubt-das-Verbrennen-von-Schriften-anderer-Religionen.html

Migrantengewalt: Syrer schlug im Rausch über Jahre Frau und Töchter und vergewaltigte eine davon

Erst gestern, Dienstag, hinterfragten wir die Hintergründe der im Vorjahr massiv angestiegenen häuslichen Gewalttaten und deshalb verhängten Wegweisungen und Annäherungsverboten meist männlicher Täter auf 14.600, das sind 40 pro Tag. Als aktuelle Beispiele brachten wir die Fälle eines Staatenlosen und eines Serben, die am Sonntag in Wien ihre (Ex-)Frauen und deren Kinder, darunter ein Baby, misshandelt und mit dem Umbringen bedroht hatten.

Wieder einmal häusliche Gewalt in Migranten-Familie

Nur einen Tag später meldet die Wiener Polizei erneut einen besonders unappetitlichen Fall dieser Art aus Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus. Ein 40-jähriger Syrer soll schon seit Jahren in alkoholisiertem Zustand seine Frau (33) und die gemeinsamen Töchter (14, 16) geschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Der 16-Jährigen soll er bereits drei Mal ein Messer an den Hals gehalten und sie auch sexuell missbraucht haben.

Täter festgenommen und weggewiesen

Die Frau hatte sich nach dem langen Martyrium schließlich doch entschlossen, die Polizei einzuschalten, und wurde deshalb gestern, Dienstag, im Wachzimmer am Westbahnhof vorstellig. Der Syrer wurde daraufhin festgenommen und mit einem Betretungs- und Annäherungsverbot belegt. Ob er sich daran hält und ob die Frau ihre Anzeige aufrechterhält, wird sich zeigen. Abschieben kann man ihn ja aufgrund unserer Rechtslage nicht. Quelle: LPD Wien

https://www.unzensuriert.at/169205-syrer-schlug-im-rausch-ueber-jahre-frau-und-toechter-und-vergewaltigte-eine-davon/

Spielplatz-Kindesmord: „Eltern sollten nicht zu viele Details erzählen“ Was gilt es zu vertuschen?

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Dass kein Tag vergeht, wo nicht jemand in Deutschland niedergestochen wird, ist hinlänglich bekannt. Bedauerlicherweise sind da auch Personen dabei, die in keinerlei Streitereien unter Kriminellen verwickelt sind, sondern einfach zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Oder junge Mädchen oder Kinder. So wie das 5‑jährige Mädchen in Berlin.
 

Dass die Messer-Täter praktisch ausschließlich einem bestimmten Kulturkreis entstammen, schmeckt unseren Freunden der „Buntheit“ natürlich nicht, gilt es doch den Zustrom solcher Leute weiter zu forcieren. Erwachsenen gegenüber ist dieser Umstand praktisch nicht mehr zu verheimlichen, selbst wenn die Täter aufgrund der nachgeschmissenen deutschen Staatsangehörigkeit zu „Deutschen“ gemacht werden, oder zumindest zu einem  „Deutsch-Türken“, wie im konkretem Fall. Deshalb wird auch nicht mal der Vornahmen in solchen Fällen angegeben.

Nachdem Kinder von dem, was in ihrem Umfeld passiert, geprägt werden, war und ist es in totalitäre Regimen immer gängige Praxis, die Kleinen am besten so rasch wie möglich staatlicherseits zu „erziehen“. Schwierig bis unmöglich wird es dann allerdings, wenn Tatsachen nicht mehr zu verdrehen sind. So wie man einen reißenden Wolf nicht als friedliches Lämmchen verkaufen kann, kann ein bestimmtes negatives Täterverhalten nicht als entschuldbar oder hingestellt werden. Oder als „Einzelfall“, nämlich dann, wenn solche Einzelfälle sich häufen.

Keine Details erzählen

Was tun also? Eine Psychologin erklärt uns im „Tagesspiegel“ was sich in so einem Fall am besten empfiehlt. Unter der Überschrift des Artikels „Nach Tötung einer Fünfjährigen in Pankow: ‚Eltern sollten nicht zu viele Details erzählen‘“ Das liest sich dann so:

„Wie können Eltern Kindern diese schreckliche Tat erklären? Grundsätzlich würde ich den Vorfall nicht von mir aus thematisieren, es sei denn, die Tochter oder der Sohn ist schon mit dem Thema konfrontiert worden, weil die Kinder es aus den Medien erfahren haben oder an dem Park vorbeigekommen sind. Ein anderer Grund, darüber zu sprechen, wäre natürlich, wenn die eigenen Kinder das getötete Mädchen kannten. Wenn mein Kind von alldem nichts mitbekommen hat, würde ich es gar nicht ansprechen – aber natürlich ein offenes Ohr haben, weil es gut sein kann, dass in der Schule oder in der Kita darüber geredet wird und dann Fragen entstehen.“ (Hervorhebung durch Red.)

Nun erhebt sich die Frage welche „Details“ da vertuscht werden sollen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

https://unser-mitteleuropa.com/spielplatz-kindesmord-eltern-sollten-nicht-zu-viele-details-erzaehlen-was-gilt-es-zu-vertuschen/

Corona-Pandemie- Aufarbeitung von unten

Auch nachdem alle politischen Maßnahmen, die der Bekämpfung einer Corona-Pandemie dienen sollten sich als unwirksam und sogar als schädlich herausgestellt haben, nachdem sichtbar ist, dass die mit Dauerpropaganda und durch staatliche Zwänge oktroyierten Impfungen nicht nur unwirksam waren, sondern zu zahllosen Nebenwirkungen, bis hin zu einer Übersterblichkeit geführt haben, nachdem nicht mehr geleugnet werden kann, dass die wirtschaftlichen Folgeschäden der Corona-Maßnahmen alles übertreffen, was an Schaden durch die Pandemie angerichtet wurde, verweigert sich die Politik immer noch einer Aufarbeitung. Es soll ein Mantel des Schweigens über das angerichtete Desaster gebreitet werden.

Was die Politik nicht verhindern kann, ist, dass die Gesellschaft sich selbstständig an die Aufarbeitung macht. Es gibt zahlreiche Blogs und Publikationen, die Fakten und genaue Analysen zu Corona veröffentlichen.

Eine der erstaunlichsten Initiativen kommt aus Augsburg und war am Dienstag, dem 2. Februar in Sondershausen/ Thüringen zu sehen.

Peter Ganz präsentierte seine Galerie der Aufklärung in der 131. Stadt unseres Landes. Auf 1080 Seiten, die seine Frau und er gesammelt und laminiert haben, konnten sich die Sondershäuser informieren, was Politik und Medienpropaganda in zwei Jahren an Falschinformationen und Fehlentscheidungen produziert haben. Überwiegend handelt es sich um Presseausschnitte, denn es ist im Laufe der Jahre doch ab und zu ein Tatsachenbericht erschienen.

Die Zusammenstellung wirft ein grelles, besorgniserregendes Licht auf die Inkompetenz der Entscheider, auf die Willfährigkeit der Wissenschaftler, die der Politik gefällig waren und die Journalisten, die statt kritisch zu recherchieren, Staatspropaganda betrieben haben.

Ergänzt wird die Sammlung durch Schilderungen persönlicher Schicksale von Impftoten und durch Impfung Geschädigten.

Die Ausstellung war gut platziert, an der Schlossgalerie und war gut besucht. Die Präsentation verlief ohne Zwischenfälle.

Es ist hohe Zeit für ein Schwarzbuch Corona-Politik. Die Sammlung von Peter Ganz könnte eine gute Grundlage dafür liefern.

https://vera-lengsfeld.de/2023/02/22/corona-pandemie-aufarbeitung-von-unten/#more-6874