Sexueller Missbrauch: Irrer Freispruch für Afghanen

Zwei (angeblich) 16-jährige Afghanen konsumierten in Graz mit einer 14-Jährigen Einheimischen harten Alkohol und rauchten Cannabis. Nachdem die Österreicherin sturzbetrunken war, sollen sie die beiden sexuell missbraucht haben.

In der Wohnung der Eltern des Opfers missbraucht

Eine Feier in der elterlichen Wohnung in Graz endete für eine Einheimische als Martyrium: Die Schülerin lud zwei Afgahnen zu sich ein während die Eltern in der Arbeit waren. Die beiden nahmen noch zwei andere Kollegen und Rauschmittel in die Wohnung des Opfers mit. Kurze Zeit später war das Mädchen sturzbetrunken und konnte sich kaum noch auf den Beinen halten und soll sogar zwischendurch bewusstlos gewesen sein.

Freispruch wegen Mangels an Beweisen

Für das, was dann passiert ist, mussten sich die zwei der Afghanen gestern am Grazer Straflandesgericht verantworten. Einer der beiden Burschen ging laut Anklage mit dem Mädchen ins Schlafzimmer, um mit ihr Sex zu haben, obwohl sie noch gesagt haben soll, sie sei viel zu betrunken. Laut der Anklagebehörde soll der Migrant sich trotzdem an ihr vergangen haben. Mangels Beweisen sprach das Gericht den angeblichen Sextäter jedoch frei.

Anderer Afghane filmt seine Tat

Im Laufe des Tages kehrte einer der Afghanen wieder zurück und vergriff sich an der noch immer benommenen Minderjährigen, filmte die Tat und verschickte das Video auf sozialen Medien. Ihm wurde dazu auch angelastet, dass er ein anderes Mädchen dazu genötigt haben soll, ihm Nacktbilder von ihr zu schicken. Nicht rechtskräftiges Urteil: 18 Monate Haft (nur sechs davon unbedingt).

https://www.unzensuriert.at/content/150180-sexueller-missbrauch-irrer-freispruch-fuer-afghanen/

Religiöser Separatismus durch Muslime auf französischen Friedhöfen

Gibt es auf französischen Friedhöfen eine Form von religiösem Separatismus? Dies behauptet zumindest ein ehemaliger Abgeordneter aus Savoyen, der wegen muslimischer Grabfelder vor Gericht gezogen ist, wie Le Figaro am Freitag, den 17. Juni berichtete. Marcel Girardin, ehemaliger Gemeinderat (SE) von Voglans, kritisiert gegenüber der Zeitung eine “segregierende und diskriminierende religiöse Sichtweise”, die seiner Meinung nach “die wesentlichen Grundsätze der laizistischen Neutralität und der Gleichheit vor dem Gesetz, für die die französische Republik eintritt, verletzt”.

Am Donnerstag, dem 16. Juni, prüfte der Staatsrat auf Antrag des Verwaltungsgerichts Paris einen Antrag auf Streichung von zwei Passagen eines Rundschreibens vom 19. Februar 2008. Dieses bezieht sich auf die Gestaltung von Friedhöfen und die konfessionelle Zusammenlegung von Gräbern, wie die Zeitung berichtet. Es wird erwartet, dass es in “zwei bis drei Wochen” eine Entscheidung treffen wird.

Anlässlich eines Artikels über die Beisetzung eines syrischen Flüchtlings im Jahr 2018 auf dem muslimischen Grabfeld des Friedhofs von Chambery habe ich Nachforschungen angestellt”, berichtet Marcel Girardin ausführlich in den Spalten unserer Kollegen. Ich stieß auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 2008, in dem die Innenministerin [damals Michèle Alliot-Marie, Anm. d. Red.] die Präfekten aufforderte, die Bürgermeister zu ermutigen, die Einrichtung konfessioneller Grabfelder zu fördern, insbesondere mit der Begründung, dass es angeblich ‘angemessene Vereinbarungen’ gebe.” Das Ziel dieses Vorgehens, so der ehemalige Abgeordnete aus Savoyen weiter: “Die Integration von Familien mit Migrationshintergrund fördern.”

In diesem Rundschreiben forderte Michèle Alliot-Marie die Präfekten laut Marcel Girardin auf, sich bei den Bürgermeistern, die die Beisetzung eines Bürgers in einem konfessionellen Grabfeld genehmigt haben, zu vergewissern, “dass kein religiöses Zeichen oder Emblem diesen konfessionellen Raum beeinträchtigt und bestimmte Familien vor den Kopf stößt”. Dies verstoße gegen den Code général des collectivités territoriales (CGCT), der besagt, dass “jede Privatperson ohne Genehmigung auf dem Grab eines Verwandten oder Freundes einen Grabstein oder ein anderes auf die Grabstätte andeutendes Zeichen anbringen lassen kann”.

Das Gesetz vom 14. November 1881 über die Freiheit des Bestattungswesens legt den Grundsatz der Nichtdiskriminierung auf Friedhöfen fest und hebt die Vorschrift auf, dass für jede Religion ein Teil des Geländes oder ein bestimmter Ort zur Verfügung stehen muss, berichtet Le Figaro. Es wird spezifiziert, dass Friedhöfe “interkonfessionelle”, säkulare und neutrale Räume sein müssen, mit Ausnahme im Departement Elsass-Moselle. Im Einzelnen sind alle Erkennungszeichen der verschiedenen Religionen in den Gemeinschaftsbereichen verboten, während religiöse Symbole nur auf der Ebene der Gräber erscheinen dürfen. In der Folge wurde die Frage der “konfessionellen Grabfelder” in drei Rundschreiben des Innenministeriums näher erläutert. Der letzte datiert aus dem Jahr 2008.

https://www.valeursactuelles.com/societe/separatisme-religieux-le-conseil-detat-sinteresse-aux-carres-musulmans-dans-les-cimetieres

BREAKING: Macrons Partei plant Bündnis mit LePen

Éric Dupond-Moretti spricht von der Möglichkeit, mit dem RN in der Nationalversammlung “gemeinsam voranzukommen” – Olivia Grégoire, Regierungssprecherin, und Céline Calvez, Abgeordnete, bestätigen dies.

https://www.fdesouche.com/2022/06/20/eric-dupond-moretti-evoque-la-possibilite-davancer-ensemble-avec-le-rn-a-lassemblee%ef%bf%bc/

Deutsche Beuteheimat: Kriminelle Clans zocken die Sozialsysteme ab

Deutschland lässt sich weiterhin in einem Maße von kriminellen Araberclans zum Narren halten, das in keinem anderen Land, das einen funktionierenden Rechtsstaat für sich reklamiert, möglich wäre. In den Hochburgen Nordrhein-Westfalen und Berlin zeigte sich dieser Tage erneut, wie die orientalischen Großfamilien ihre deutsche „Beuteheimat“ verhöhnen und ausplündern.

Vergangenen Mittwoch begann in Düsseldorf der Prozess gegen Badia Al-Zein, den Chef des gleichnamigen libanesisch-stämmigen Clans, und einer Reihe von dessen Angehörigen. Schon allein dieser Fall ist in seinen grotesken Einzelheiten das Dokument eines scheiternden Staates: Wie die fast einstündige Verlesung von lediglich vierzig der 127 Seiten starken Anklageschrift offenbarte, hatte der in einer Millionenvilla residierende und auch sonst in allem erdenklichen Luxus schwelgende Clanboss insgesamt 26 Anträge auf Gewährung von Sozialleistungen gestellt – die ihm natürlich gewährt wurden. Zwischen 2014 und 2021 bezog die Familie 456.000 Euro vom Jobcenter.

Weitere Anklagen sind Geldwäsche, Erpressung, Steuerhinterziehung, Entführung und schwere Körperverletzung. Einem Angeklagten wird Geiselnahme zur Last gelegt, wobei er sein Opfer schwer misshandelt haben soll und von anderen misshandeln ließ. Fünf weiteren Clanmitgliedern wird zudem noch „besonders schwere Zwangsarbeit“ vorgeworfen, weil sie einem Mann gezwungen hatten, in einem von ihnen eröffneten Friseursalon zu arbeiten, um ihm dann seinen Verdienst abzunehmen.

Die Angeklagten waren vor einem Jahr im Rahmen einer Razzia, die fast militärische Ausmaße annahm, verhaftet worden. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte: „Die Anklage zeigt zwei Dinge ganz deutlich: Es geht hier nicht um Hühnerdiebstahl, sondern um knallharte Kriminalität. Räuberische Erpressung, gemeinschaftliche Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung und Geldwäsche sind nur ein Auszug der Straftaten, für die sich sieben Mitglieder des Clans verantworten müssen. Hier wird deutlich, warum mittlerweile jedes fünfte Verfahren der Organisierten Kriminalität einen Clan-Bezug hat.“

Warum es überhaupt so weit kommen konnte und wie es möglich ist, dass Schwerstkriminelle diesen Staat bis zum Äußersten ausnutzen und bloßstellen, erklärte er jedoch nicht. Der Clan-Chef kam 1990 als Minderjähriger nach Deutschland, heiratete ein Jahr später nach islamischem Recht eine Zwölfjährige, die kurz nach ihrem vierzehnten Geburtstag das erste von neun Kindern zur Welt brachte. Ohne je einer geregelten Arbeit in diesem Land nachgegangen zu sein, häufte er mit kriminellen Mitteln ein Millionenvermögen an. Auch die Familie stieg nach und nach ins Geschäft ein und nutzte dabei jedes nur mögliche Schlupfloch, dass der migrationsbesessene deutsche Staat bietet.

Diesen Monat wurden noch vier weitere Mitglieder des Al-Zein-Clans verhaftet, denen man illegalen Handel mit unversteuertem Wasserpfeifentabak vorwirft. Nordrhein-Westfalen zählt, neben Berlin und Bremen, zu den Hochburgen der Clankriminalität. Ein Berliner Clanmitglied brachte deren Haltung zum deutschen Staat bereits vor vier Jahren auf den Punkt: „Der deutsche Staat interessiert mich nicht. Wir haben unsere eigenen Gesetze. Sonst würden wir doch nicht so eine Scheiße machen.“ In Berlin ist dann auch ein ähnliches Ausmaß von Staatversagen zu beobachten, nicht nur, aber ganz besonders bei der Clankriminalität. Dort wurde eine auf fast 15 Millionen Euro geschätzte Villa, die dem Rapper Bushido gemeinsam mit Clanboss Arafat Abou-Chakr gehörte, nun von dessen zigfach (unter anderem schwerer Raub und Diebstahl) vorbestraftem Sohn für 7,4 Millionen Euro ersteigert. Die zehn Prozent des Verkehrswertes konnte er mühelos beim Amtsgericht hinterlegen. In einer Stadt, in der die mitregierende SED-Nachfolgepartei die Linke aber bereits den Begriff „Clankriminalität“ für „stigmatisierend“ hält, verwundert auch das nicht mehr….

https://www.wochenblick.at/allgemein/deutsche-beuteheimat-kriminelle-clans-zocken-die-sozialsysteme-ab/

Neue Studie zeigt massiven negativen Einfluss der Covid-19-Impfung auf Sperma von Männern

Eine aktuell peer-reviewte, belastbare Studie aus Israel liefert für gegen das Coronavirus Geimpfte, zumindest Männer, die nächste erschreckende Nebenwirkung: Die Impfung dürfte massiven negativen Einfluss auf die Beweglichkeit der Spermien haben.
 

Einfluss auf Spermien – Autoren sorgen sich jedoch um Impfskepsis

So zeigt sich eine deutliche Reduktion der Sperma-Motilität (~20%) bei jungen Männern mehrere Monate nach der Biontech-Impfung. Eine von den Autoren zunächst beschriebene angebliche „Erholung“ ergibt sich nicht eindeutig aus den vorliegenden Zahlen. Auch wird ersichtlich, dass der Effekt nicht als unmittelbare Impfreaktion (Fieber) auftritt, sondern erst Monate nach der Impfung. 

Die Autoren äußern sich dennoch etwas beschönigend („recovery“) und befürchten zudem eine „Impfskepsis“ durch ihr Paper. Somit ergibt sich gerade für jünge Männer ein weiteres erschreckendes Bild nach der Corona-Impfung, da man ohnehin durch die Impfung einem massiven Risiko von Herzerkrankungen ausgesetzt wird.

https://unser-mitteleuropa.com/neue-studie-zeigt-massiven-negativen-einfluss-der-covid-19-impfung-auf-sperma-von-maennern/

Asylzahlen fast fünfmal höher, als in den Mainstream-Medien behauptet

Die Mainstream-Medien berichten von neuen Rekordzahlen: In den letzten Monaten sollen fast 20.000 Menschen nach Österreich gekommen sein und um Asyl angesucht haben – ein neuer Rekord. Doch dabei fällt unter den Tisch, dass nur wenige der mehr als 70.000 Ukrainer dabei mitgezählt werden, die sich in den vergangenen Monaten in Österreich registriert haben.

Knapp 100.000 Menschen im ersten Quartal nach Österreich gekommen

Diese registrierten Ukrainer dürfen auch ohne langwieriges Asylverfahren in Österreich bleiben, nämlich drei Jahre lang. Deshalb haben schätzungsweise nur ein Prozent, etwa 700 bis 800 Ukrainer, von ihnen überhaupt einen Asylantrag gestellt.

Somit fallen diese Menschen auch nicht in die medial berichteteten Asylzahlen und senken die bereits rekordverdächtige Zahl von knapp 20.000 um knapp 80 Prozent! Denn gekommen sind diese Fremden ja trotzdem.

Aktuelle Anzahl der Ukrainer in Österreich unbekannt

Da vielen Journalisten bereits kleine Recherchen zu viel Arbeit sind, besonders, wenn der mögliche Ausgang dem eigenen Weltbild widerspricht, berichten viele Mainstream-Blätter über selbstlose Ukrainer, die vom eigenen Vermögen leben oder Österreich bereits wieder Richtung Heimat verlassen haben, doch zum aktuellen Zeitpunkt finden sich keinerlei Zahlen, die belegen, dass Ukrainer in großen Zahlen wieder das Land verlassen hätten.

https://www.unzensuriert.at/content/150065-asylzahlen-fuenfmal-hoeher-als-medial-behauptet/

Schweiz: Rassendiskriminierung und Betrug durch muslimischen Prediger

Vor dem Regionalgericht in Biel BE hat am Montag der Prozess gegen den umstrittenen Prediger Abu Ramadanbegonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Rassendiskriminierung und Betrug vor.

Der Libyer wehrt sich gegen eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung und Betrug. Vor Gericht wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück.

Laut Anklageschrift soll Abu Ramadan am 7. Juli 2017 als Laienprediger in der Bieler Ar’Rahman-Moschee zu Hass gegen Personen aufgrund von deren Religion oder Ethnie aufgerufen haben. Im Visier soll er Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten gehabt haben.

Der 68-jährige Libyer kritisierte, man habe eine einzige seiner Predigten unter die Lupe genommen und dabei einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen. In anderen Predigten habe er zum Beispiel vor der Terrororganisation «Islamischer Staat» gewarnt, doch davon spreche niemand.

Weiter wird Abu Ramadan beschuldigt, in seiner Wohngemeinde Nidau BE unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von rund 46’000 Franken bezogen zu haben. Er soll den Gemeindebehörden erklärt haben, über keinerlei Einkommen und Vermögen zu verfügen. Doch gleichzeitig habe er bei der Organisation von Pilgerreisen mitgeholfen und dabei ein konkretes Einkommen erzielt.

Abu Ramadan entgegnete, er habe alles freiwillig gemacht und nichts an seinen Dienstleistungen verdient. Es habe Geldflüsse zwischen Pilgern, ihm und den Reiseorganisatoren gegeben, aber dabei sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Für seine religiös motivierten Tätigkeiten habe er generell nie Lohn bezogen und auch seine Freiwilligenarbeit in der Moschee unentgeltlich geleistet.

Am Prozess in Biel stehen die Plädoyers noch aus. Das Urteil soll nach Möglichkeit am frühen Abend verkündet werden.

Bei einer Verurteilung droht Abu Ramadan die Ausschaffung. Er lebt zurzeit dank einer C-Bewilligung in der Schweiz. Die Bundesbehörden hatten ihm 2017 seinen Asylstatus entzogen, nachdem er immer wieder in sein Heimatland Libyen gereist war. Dort leben heute noch eine seiner Töchter sowie zwei Brüder und eine Schwester.

Eine dauerhafte Rückkehr nach Libyen könne er sich nicht vorstellen, sagte Abu Ramadan. Dort sei er Gefahren durch die Anhänger des früheren Machthabers Muammar al-Gaddafi ausgesetzt, die Teile des Landes kontrollierten.

Zuletzt sei er vor ein paar Monaten in der Hauptstadt Tripolis gewesen. Diese Reise sei schwierig gewesen; zeitweise habe man ihm den Pass abgenommen.

https://www.watson.ch/schweiz/bern/719367220-biel-prediger-abu-ramadan-wegen-rassendiskriminierung-vor-gericht

Frankreich: Eine Leiterin eines Gymnasiums wurde mit dem Tod bedroht, nachdem sie eine Schülerin aufgefordert hatte, ihr muslimisches Kopftuch abzulegen

Nach folgenden besorgniserregenden Vorfällen wurde eine Untersuchung eingeleitet. Wie die Zeitung Le Figaro am Sonntag, den 19. Juni berichtete, wurde eine Oberstudienrätin (CPE) des Lycée Charlemagne im vierten Arrondissement von Paris mit dem Tod bedroht. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat daher eine Klage eingereicht, um die Umstände dieser Drohungen zu klären, die sich nach einer Auseinandersetzung mit einer Schülerin ereigneten, die sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen, um an einer Abiturprüfung teilzunehmen.

Am Donnerstag, den 16. Juni, ging ein Mädchen aus einem Pariser Gymnasium zur Französischprüfung für das Abitur in das Lycée Charlemagne. Sie soll sich geweigert haben, ihr Kopftuch abzunehmen, und so die Identitätsprüfung verhindert haben, die üblicherweise durchgeführt wird, bevor die Kandidaten den Prüfungsraum betreten. Sie beharrte auf ihrem Kopftuch, “trotz mehrmaliger Erinnerung an das Gesetz (von 2004 über das Tragen religiöser Symbole in der Schule, Anm. d. Red.) durch das Personal des Schulamtes, das am Empfang der Prüfung anwesend war”, wie Le Figaro berichtete. Die Schülerin soll schließlich nach einem als “angespannt” empfundenen Austausch mit der CPE nachgegeben haben.

Die Situation eskalierte anschließend auf Twitter. Ein Internetnutzer, der sich als Angehöriger des verschleierten Mädchens ausgab, beschuldigte die Beamtin des Bildungsministeriums, “islamophob” zu sein, nachdem sie “inakzeptable” Taten von “unerhörter Bösartigkeit” begangen habe. Anschließend löschte er seine Tweets und später auch sein Benutzerkonto, wie Le Figaro berichtete. Die Kommentare blieben jedoch bestehen: ” Wirf den Namen und das Foto der Lehrerin weg “, ” Was für eine Nutte ist diese Lehrerin “… Es wurden auch Todesdrohungen ausgesprochen. Die Situation erinnert gefährlich an den Fall Samuel Paty. Der Lehrer wurde kritisiert, weil er im Unterricht Mohammed-Karikaturen gezeigt hatte. Im Oktober 2020 wurde er von einem Islamisten in Conflans-Sainte-Honorine enthauptet, nachdem seine Identität in sozialen Netzwerken gepostet worden war.

Es wurde daher eine Untersuchung wegen “Todesdrohungen”, “Online-Mobbing” und “Gefährdung des Lebens anderer durch Verbreitung von Informationen über das Privatleben” eingeleitet, wie die Pariser Staatsanwaltschaft dem Figaro mitteilte. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Hassverbrechen (OCLCH) ist mit den Ermittlungen betraut. Die Akademie von Paris verurteilte die Morddrohungen und bot der Schulleiterin “ihre volle Unterstützung” an. Die Instanz habe im Übrigen “sofort alle notwendigen Vorkehrungen getroffen”, um die Sicherheit am Lycée Charlemagne für den weiteren Verlauf der Abiturprüfungen zu gewährleisten.

https://www.valeursactuelles.com/societe/paris-une-responsable-du-lycee-charlemagne-menacee-de-mort-apres-avoir-demande-a-une-eleve-denlever-son-voile

Sportreporter „verhört“ Fußballprofi Hinteregger zehn Minuten über Politik

Im journalistischen „Sommerloch“, in dem es weniger aufregende Geschichten gibt als sonst im Jahr, halten einige Mainstream-Medien weiter Gericht über den „Hinti-Cup“ des Fußballprofis Martin Hinteregger. Nachdem Sky-Sport den Kärntner Eintracht-Frankfurt-Spieler zehn Minuten über Politik „verhörte“, mokierte sich die Kleine Zeitung darüber, dass Hinteregger den Blogger Michael Bonvalot als „linksextrem“ bezeichnete. „Damit dürfte wohl das nächste Kapitel in der Causa „Hinteregger-Sickl“ eröffnet worden sein“, prophezeite die Zeitung.

Wegen übler Nachrede vor Gericht

Bonvalot, der wohl vorhatte, Hinteregger mit seinem Beitrag in die Nähe der rechtsextremen Szene zu rücken, weil dieser eine Geschäftsbeziehung mit dem früheren FPÖ-Gemeinderat in Graz, Heinrich Sickl, hatte, stand – im Gegensatz zu Hinteregger – schon einmal wegen übler Nachrede vor Gericht.

Dass Bonvalot in der linksextremen Szene „beheimatet“ ist, kann dieser nicht in Abrede stellen, nachdem er im Zuge des „G20-Gipfels“ in Hamburg fast ausschließlich über die Übergriffe der bösen Polizei berichtet hatte. Unzensuriert berichtete.

Mediale Hetzjagd

Hinteregger sagte – von der Thematik sichtlich genervt – im Sky-Gespräch:

Jeder, der einen gesunden Menschenverstand hat, der weiß, dass alles, was da passiert ist, im wahrsten Sinne des Wortes einfach nur Schwachsinn war. Da wurde eine mediale Hetzjagd getätigt und ich stand dabei im Mittelpunkt.

Spielball für irgendwelche politischen Sachen

Dass er nun als Spielball für „irgendwelche politischen Sachen” benutzt werde, sei traurig.

Wie berichtet, hatten im Schloss Albeck in Sirnitz im Bezirk Feldkirchen in Kärnten (der Heimatgemeinde des Fußballprofis), das im Familienbesitz der Familie Sickl steht, in den vergangenen Jahren unzählige nationale und internationale Kulturveranstaltungen stattgefunden. Hinteregger wollte dort, gemeinsam mit Heinrich Sickl, im Zuge des Fußballturniers „Hinti-Cup“ den „Festi:Ball“ veranstalten. Doch das wurde ausgerechnet ihm übel genommen, den Künstlern, die davor im Schloss Albeck auftraten, bis dato aber nicht.

Sickl: “Ich muss mich für gar nichts rechtfertigen”

Heinrich Sickl war von der plötzlichen medialen Jagd gegen ihn ebenfalls überrascht. Er meinte in einer Stellungnahme, dass man anscheinend mit Menschen „meiner politischen Gesinnung“ nicht zusammenarbeiten dürfe. Auf Facebook hielt er fest, dass er sich für gar nichts rechtfertigen müsse. Wörtlich sagte er:

Ich bin ein unbescholtener Bürger, der sich für genau gar nichts zu rechtfertigen hat. Meine Position ist Teil des demokratischen Spektrums. In einer Demokratie kann es nicht sein, dass die Zugehörigkeit zu einer legitimierten politischen Partei, die Ausübung eines freiheitlichen Mandates und eine freiheitliche Gesinnung der Grund für Ausgrenzung ist. Die Meinungsfreiheit ist ein großes Gut, für das immer einzustehen ist. Mir versucht man, diese Freiheit abzuerkennen. Dieser Entwicklung ist unbedingt Einhalt zu gebieten.

https://www.unzensuriert.at/content/150044-sportreporter-verhoert-fussballprofi-hinteregger-zehn-minuten-ueber-politik/