Geimpfte sterben eher: COVID-19 Impfung macht abhängig – Aussteigen erhöht das Sterberisiko

Chaos am Verwaltungsgericht, Panikmache bei Rot-Grün, Ruhe in den Kliniken

Der von Mitgliedern des AfD-Landesvorstandes eingebrachte Eilantrag gegen den Hamburger Corona-Hotspot geht in die zweite Runde.

Noch heute wird eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrags am Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

Zuvor ist bekannt geworden, dass das Verwaltungsgericht sich nicht einig über das Ausmaß der zulässigen gerichtlichen Kontrolle ist. Während der AfD-Antrag mit Verweis auf einen nahezu unbeschränkten Einschätzungsspielraum des Senats von der fünften Kammer verworfen wurde, hat die zweite Kammer des VG den Eilantrag einer Tanzschule erst nach umfassender Kontrolle der Hotspot-Regeln verworfen.

Hierzu das Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, zugleich stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Hamburg und einer der Kläger:

„Das Verwaltungsgericht ist sich nicht einmal einig, wie weit man die Hotspot-Regeln einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann. Dieses Chaos zeigt, wie kritikwürdig die regierungsnahe Rechtsprechung des Hamburger Verwaltungsgerichts ist, wenn man sich nicht einmal auf dem gleichen Gerichtsflur über fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze einig ist.

Wir sind so wie die zweite Kammer der Meinung, dass die Frage nach einer drohenden Überlastung der Hamburger Kliniken keiner Schmalspur-Kontrolle unterliegen darf. Die Inzidenzzahlen gehen weiter nach unten, in den Hamburger Kliniken herrscht noch immer mehr Ruhe als in anderen Bundesländern. Eine gründliche Kontrolle durch das Oberverwaltungsgericht kann nur zu einem Schluss kommen: Hamburg ist kein Hotspot!“

https://haolam.de/artikel/Deutschland/49682/Chaos-am-Verwaltungsgericht-Panikmache-bei-RotGrn-Ruhe-in-den-Kliniken.html

Öffentlichkeit staunt über Handschütteln von Präsident Biden mit einem Unsichtbaren

Der Vortrag am letzten Donnerstag (14. April) von US-Präsident Joe Biden an der Universität für Landwirtschaft und Technik in Greensboro, Nord Carolina, nahm ein bizarres Ende. Er reichte jemandem auf offener Bühne die Hand, den außer ihm selbst, niemand sehen konnte.

Remake von Filmklassiker?

So mancher im versammelten Auditorium mag sich an den Filmklassiker “Mein Freund Harvey” erinnert haben, als sich Biden zum Abschluss seiner Rede nach rechts wandte, um einer imaginären Person die Hand zu schütteln und um anschließend verloren wirkend, von der Bühne zu trotten.

Wäre es nicht der Präsident der Vereinigten Staaten gewesen, würde man den neuerlichen verwirrten Auftritt des 79-Jährigen amüsiert zur Kenntnis nehmen. Doch man muss sich immer mehr die Frage stellen, wer steuert diesen offensichtlich desorientierten Mann? Wer trifft im Weißen Haus in Washington wirklich die Entscheidungen?

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Eingebildete Professur

Schon in seiner Rede hatte Biden so manches unrichtig dargestellt. So behauptete er, vier Jahre lang Professor an der Universität von Pennsylvania gewesen zu sein. Doch da scheint er irgendetwas durcheinander gebracht zu haben. Tatsächlich hat Biden dort nur Gastvorträge gehalten und sich diese fürstlich honorieren lassen. In den Jahren 2017 bis 2019 spielte er eine unklar definierte Rolle, die Vorträge in “irregulären Klassen” und Auftritte bei rund einem Dutzend Veranstaltungen am Campus umfasste. Dafür soll er laut dem Philadelphia Inquirer insgesamt über 900.000 Dollar bekommen haben und mit dem Fantasietitel “the Benjamin Franklin Presidential Practice Professor“ versehen worden sein.

https://www.unzensuriert.at/content/146595-oeffentlichkeit-staunt-ueber-handshake-von-us-praesident-joe-biden-mit-einem-unsichtbaren/

Rechtsbeugung bei Impfpflicht für Berufe: Jurist verklagt deutsche Verfassungsrichter

Wieder einmal zog sich der mit Abstand parteiischste und voreingenommenste Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG), Merkel-Günstling Stephan Harbath, den Zorn zahlreicher – hochrenommierter Juristen zu. Nachdem das praktisch „gleichgeschaltete” höchste deutsche Gericht Verfassungsklagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht binnen kürzester Zeit brüsk und oberflächlich abgewiesen hatte, erwägt nun der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau eine Klage wegen Rechtsbeugung.

In einem Interview mit dem Youtube-Portal “Politik Spezial” nannte Vosgerau es skandalös, wie Karlsruhe im Zuge der Klagen gegen die Impfpflicht im Pflegebereich verfahren sei. Verfassungsklagen zu diesem hochkomplexen und brisanten Thema seien willkürlich und vordergründig-lapidar abgelehnt worden. Vosgerau, der selbst für zwei Ärzte Verfassungsklage erhoben und diese am 1. März in Karlsruhe eingereicht hatte, konnte es kaum glauben, dass die Eingaben innerhalb kürzester Zeit abgewiesen wurden; offenbar stand die Entscheidung schon im Voraus fest.

Verfassungsbeschwerden müssen, wie Mario Martin auf „reitschuster.de” treffend zusammenfasste, vor der Prüfung durch das Gericht eigentlich erst einmal zugelassen werden. Wird die Klage zugelassen, kann sie anschließend noch abgewiesen werden – indem das Gericht ausreichend begründet, warum die Begründung des Klägers fehlgehe.„Das Gericht umging also die inhaltliche Klageerwiderung, indem sie gar nicht erst zugelassen wurde”, so Martin. Zwar kann das BVG nach § 93d der BV-Gerichtsordnung Klagen und Eilanträge auch begründungslos abweisen – doch sei dies im vorliegenden Fall mit einer Begründung geschehen, die „offensichtlich unwahr” ist. Denn das Gericht, so Vosgerau, unterstellte ja, die Beschwerde sei in der Sache „nicht begründet” gewesen, da sie „den Begründungsanforderungen nicht genügen würde und die verletzten Grundrechte nicht einmal aufgeführt wurden“. Hiergegen verwahrt sich Vosgerau – und nennt diese Bewertung „objektiv und frappierend unwahr”. Er ist überzeugt, dass nicht nur seine, sondern auch andere Klagen plausibel und zulässig begründet gewesen seien.

Vosgerau nimmt naheliegenderweise an, das Harbath-Gericht wollte sich um die Begründung drücken, weil es mittlerweile zahllose hochkarätige Wissenschaftler gibt, die den Nutzen der Impfung in Frage stellen und damit die Grundannahmen der Eilentscheidung vom 10. Februar dieses Jahres ins Wanken bringen könnten, mit der die Verfassungsmäßigkeit die Außervollzugsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgelehnt (und damit diese autoritäre staatliche Erpressungsmaßnahme faktisch gebilligt) hatten. Inzwischen seienes laut Vosgerau „hunderte, wenn nicht tausende” Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim BVG eingegangen –  weil eine Vielzahl von Pflegern und Ärzten betroffen sind, von denen viele geklagt hätten.

Laut Vosgerau müsste die formale Voraussetzung der Klageannahme also auf jeden Fall gegeben sein – schon weil die verfassungsrechtliche Legitimation der eingeschränkten Impfpflicht eine „überaus zweifelhafte“ sei. Und natürlich auch deshalb, weil die Konsequenzen ihrer Verweigerung für die Betroffenen Mitarbeiter des Gesundheitswesens einen Job- und Karriereverlust bedeuten könnten.

Jurist Vosgerau erwägt nun mit weiteren Kollegen eine Klage wegen Rechtsbeugung gegen die zuständigen Senatsrichter bei Harbaths BVG, das zu einer Art Service-Letztinstanz des Corona-Staats verkommen ist. Wie diese angesichts der zuverlässigen und in zwei Corona-Jahren wohlerprobten „funktionalen Partnerschaft“ von Regierung und Justiz allerdings ausgehen wird, kann man sich leider schon an fünf Fingern abzählen.

https://www.wochenblick.at/corona/rechtsbeugung-bei-impfpflicht-fuer-berufe-jurist-klagt-deutsche-verfassungsrichter/

“Allah Akbar”-Rufe in mehreren schwedischen Städten nach dem Besuch des dänischen Anti-Islam-Aktivisten Rasmus Paludan, mehrere Polizisten verletzt – Muslime greifen Polizei und Feuerwehr an (VIDEOS)

Gegendemonstranten, die gegen die Absicht einer rechten Gruppierung, einen Koran in der mittelschwedischen Stadt Örebro zu verbrennen, protestieren wollten, griffen am Freitag die Polizei an, wobei nach Angaben der Behörden vier Polizisten verletzt wurden.

Kurz vor 19.00 Uhr (17.00 Uhr GMT) teilte die Polizei in einer Erklärung mit, dass “insgesamt vier Polizisten (verletzt) wurden – einer von ihnen wurde von einem Stein am Kopf getroffen”. “Ein Mitglied des Parlaments wurde ebenfalls verletzt, nachdem er einen Stein auf den Kopf bekommen hatte”, hieß es weiter.

Dies ist der zweite Tag in Folge, an dem sich ein solcher Vorfall am Rande einer Versammlung der einwanderungs- und islamfeindlichen Bewegung ” Harte Linie” ereignet, die von dem Dänen Rasmus Paludan in Schweden angeführt wird und derzeit eine Tour durch Schweden veranstaltet, die sich gezielt an Viertel mit einer großen muslimischen Gemeinschaft wendet.

(…) Am Donnerstag waren am späten Nachmittag in Linköping Unruhen ausgebrochen, bei denen drei Polizisten verletzt wurden, bevor sie unter Kontrolle gebracht werden konnten. “Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft und eine der wichtigsten Aufgaben der Polizei ist es, dafür zu sorgen, dass die Menschen ihre von der Verfassung geschützten Rechte nutzen können, um zu demonstrieren und ihre Meinung zu äußern”, reagierte der Leiter der nationalen Polizei am Freitagmorgen. “Die Polizei hat nicht zu entscheiden, wer dieses Recht hat, sondern muss immer eingreifen, wenn es verletzt wird”, betonte Anders Thornberg in einer Erklärung. La Libre

https://www.fdesouche.com/2022/04/15/linkoping-suede-sopposant-a-la-venue-du-militant-anti-islam-rasmus-paludan-des-individus-font-fuir-la-police-apres-avoir-blesse-3-fonctionnaires-et-detruisent-leurs-vehicules-aux-cris-d-all/

Frankreich: Yassine Bousseria und Hicham El Hanafi planten einen Massenmord. Diese “guten Jungs” wandten die Taqiya an. Einer von ihnen arbeitete in einer Schule

Zwei Männer wurden der Beteiligung an einer terroristischen kriminellen Vereinigung für schuldig befunden.

Das Sondergericht für Schwurgerichte in Paris verurteilte am Freitag, den 15. April, in einem Berufungsverfahren zwei Männer, die verdächtigt wurden, “einen Massenmord” in Paris begehen zu wollen, zu 24 bzw. 30 Jahren Zuchthaus und bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz.

(…)

Der 42-jährige Yassine Bousseria wurde der Beteiligung an einer terroristischen kriminellen Vereinigung zur Vorbereitung von Terrorakten für schuldig befunden und zu 24 Jahren Zuchthaus mit einer Sicherheitsverwahrung von zwei Dritteln verurteilt, während der 31-jährige Marokkaner Hicham El-Hanafi zu 30 Jahren Haft, der gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe, mit einer Sicherheitsverwahrung von zwei Dritteln verurteilt wurde.

“Die gegen Hicham El-Hanafi festgestellten Tatsachen sind die schwersten, die im Rahmen einer terroristischen Vereinigung begangen werden können, da sie direkt auf die Begehung eines Attentats mit Kriegswaffen auf französischem Staatsgebiet abzielen”, so das Sondergericht, das in der Berufungsinstanz entscheidet. In Bezug auf Yassine Bousseria stellte das Gericht “seine tatsächlichen Schwierigkeiten bei der inneren Einsicht und die Betonung seiner religiösen Praxis in der Haft” fest. Der Generalstaatsanwalt hatte am Donnerstag 30 Jahre Haft für Hicham El-Hanafi, der als “Genie des Terrorismus” bezeichnet wurde, und 25 Jahre Haft für den Straßburger Yassine Bousseria gefordert. Le Figaro

Sie sind die letzten Vertreter einer vermutlich von Syrien aus ferngesteuerten Zelle mit Ablegern in Straßburg, Marseille und auch Portugal. Straßburg und Marseille: Die beiden Städte waren in der Nacht vom 19. auf den 20. November 2016 Schauplatz einer großen koordinierten Antiterroroperation gewesen, bei der sieben Männer festgenommen worden waren.

Es war Eile geboten: den Informationen der Beamten der Generaldirektion für Innere Sicherheit (DGSI) zufolge planten die Mitglieder der Straßburg-Marseille-Zelle, zehn Tage später im Großraum Paris aktiv zu werden. Zu den möglichen Zielen gehörten Disneyland Paris, der Weihnachtsmarkt auf den Champs-Élysées, religiöse Stätten in der Hauptstadt oder auch der 36 Quai des Orfèvres, der legendäre Sitz der Pariser Kriminalpolizei, der inzwischen umgezogen ist.

Laut Aussagen von Bewohnern der Häuserblocks in der Rue des Canonniers waren sie “überhaupt nicht religiös” und gingen nicht in die Moschee. Diese “guten Jungs”, die als “offen” und immer “lächelnd” beschrieben werden, scheinen die Taqiya angewandt zu haben, eine Praxis, die darin besteht, seine wahre Ideologie zu verbergen. Der damalige Innenminister Bernard Cazeneuve sprach davon, dass eine “seit langem geplante terroristische Aktion auf unserem Boden” verhindert worden sei, als sie in Polizeigewahrsam genommen wurden. L’Alsace

https://www.fdesouche.com/2022/04/15/strasbourg-yassine-bousseria-hicham-makran-et-hicham-el-hanafi-juges-pour-un-projet-dattentat-ces-bon-garcons-appliquaient-la-taqiya-lun-deux-travaillait-dans-une-ecole/

Politisch korrekter Vollzug: Frauen in US-Gefängnis von Transgender-Häftling geschwängert

Die Identitätspolitik des Jahres 2022 treibt immer seltsamere Blüten. Ein verstörender Vorfall ereignete sich nun in einem Frauengefängnis im US-Bundesstaat New Jersey. Denn in der Edna-Mahan-Besserungsanstalt müssen biologisch als Mann geborene Häftlinge keine Umoperation nachweisen, um als Frauen im Frauen-“Häfn” unterzukommen. Mit Folgen: Denn gleich zwei Insassinnen verhalf der Geschlechtsverkehr mit vermeintlichen “Frauen mit Penis” zur unverhofften Empfängnis hinter schwedischen Gardinen.

Unter den 800 Insassen in New Jerseys einzigem reinen Frauengefängnis befinden sichinsgesamt 27 sogenannte “Transfrauen”die sich keiner Geschlechtsumwandlung unterzogen, sie sind also biologisch weiterhin Männer. Dass dies überhaupt möglich ist, ist die Folge eines Rechtsstreits. Eine Person, die sich als Frau identifizierte, klagte gegen den US-Bundesstaat, weil man sie dazu zwang, 18 Monate lang in einem Männergefängnis zu verbringen. Nachdem die Klage durchging, änderte New Jersey seine Richtlinien für alle Personen hinter Gittern.

Dass es dadurch zu Sex, Missbrauch und Vergewaltigung kommen könnte, liegt auf der Hand. Das US-Gefängnissystem ist für seine Brutalität bekannt. Oft verbringen dort Intensivtäter langjährige Haftstrafen – und haben mangels Aussicht auf irgendeine Freilassung oder Resozialisierung auch keine Skrupel. Prügeleien, brutale Vergewaltigungen zwischen Männern und sogar Morde stehen in manchen Einrichtungen auf der Tagesordnung. Wer die Chance hat, sich diesem System glaubwürdig zu entziehen, wird sie nützen – und sei es durch die Erklärung einer anderen Geschlechtsidentität.

Ob die beiden Schwangeren im “Edna Mahan” sich mit derselben “Transfrau” einließen, ist unbekannt. Fakt ist jedenfalls: Mindestens eine Person, die dort in einem Frauengefängnis untergebracht war, stand ihre Männlichkeit und verkehrte – offenbar einvernehmlich – sexuell mit Insassinnen. Das Resultat dieses Beischlafs: Gleich zwei Damen in diesem Gefängnis sind nun schwanger.

Dieser Umstand sorgt nun in den USA quer durch die politischen Lager für Kopfschütteln. Sogar ein Stratege der linksliberalen Demokraten erklärte: “Man muss die Häftlinge doch nach ihren sexuellen Fähigkeiten aufteilen. Was da passiert, ergibt für mich keinen Sinn. Ich bin ein Unterstützer von Transgender-Rechten, aber man kann einfach nicht männliche Genitalien mit weiblichen Häftlingen zusammentun. Man weiß seit Jahrtausenden, was da passieren wird.”

Dass es in Gefängnissen auch immer wieder zu Übergriffen von sogenannten Transfrauen auf auch biologisch weibliche – und oftmals körperlich unterlegene – Insassinnen kommt, ist bekannt, aber eben auch ein Tabuthema. Nur selten geben Mainstream-Medien den Opfern solcher Übergriffe eine Bühne. Erst im Jänner schockierte eine Engländern mit der Enthüllung, dass sie in einem Gefängnis von einem verurteilten Transgender-Vergewaltiger belästigt wurde.

Aber auch im “Edna Mahan” ist das Problem kein Neuland. Erst im Vorjahr wollten zwei Insassinnen ein Ende der Regelung erwirken, nachdem sie mutmaßlich von Transgender-Häftlingen sexuell belästigt wurden. Auch darüber hinaus ist das Frauengefängnis eine Skandal-Einrichtung. Laut einem Medienbericht stehen gleich mehrere Wärter im Verdacht, sich ebenfalls sexuell an Frauen und Transgender-Personen in der Justizanstalt vergangen zu haben. Es könnte sich bei den Schwangerschaften theoretisch also auch um einen Vertuschungsversuch eines solchen Übergriffs handeln.

https://www.wochenblick.at/welt/politisch-korrekter-vollzug-frauen-in-us-gefaengnis-von-transgender-haeftling-geschwaengert/

Die politische Pandemie

„Schon im März 2020 war klar, dass die epidemiologische Faktenlage mit früheren Virusausbrüchen vergleichbar war. Doch die Reaktionsweise darauf war eine völlig andere“. Das stellen Christoph Lütge und Michael Esfeld in ihrem Buch „Und die Freiheit?“ fest. Statt, wie in der Vergangenheit die Pandemie medizinisch zu bekämpfen, wurde beschlossen, sie durch politische Maßnahmen einzudämmen. Blaupause dafür war ausgerechnet das autokratische China.

In den folgenden zwei Jahren kam es zu immer drastischeren Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger, bis hin zum Versuch, das grundgesetzliche Recht auf körperliche Unversehrtheit mittels Impfpflicht abzuschaffen. Nach zwei Jahren täglicher Panikmache mit Horrormeldungen, die Angst vor Millionen Toten, dem Zusammenbruch des Gesundheitssystems – oder wenigstens der Intensivmedizin – schürten, die dazu führte, dass die Bürger nicht mehr als Mitmenschen, sondern als Gefährder angesehen wurden, haben wir es mit einer tief gespaltenen und noch tiefer verunsicherten Gesellschaft zu tun, deren Vertrauen in die eigene Urteilskraft und den Rechtsstaat schwer gestört ist.

Wie absurd die beschlossenen Maßnahmen im Zuge einer angeblichen “epidemische Notlage von nationaler Tragweite” waren, zeigt sich allein an dem Beispiel, dass laut Regierungsbeschluss eine Inzidenz von 50, von der kaum einer weiß, was sie aussagt, schon Einschränkungen verhängt, ab einer Inzidenz von 100 Schließungen von Schulen, Sportstätten, Clubs, Theater, Gaststätten und Einzelhandelsgeschäften verfügt wurden.

Heute, bei einer Inzidenz von über 1000 sind fast alle so genannten Corona-Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt, ohne dass eine der Gefahren, die permanent von Politik und meinungsmachenden Medien an die Wand gemalt wurden, eingetreten wäre.

Trotzdem wird weiter Angst geschürt, vor einer neuen Welle im Herbst, die wir mit Furcht und Schrecken erwarten sollen. Es wird weiter auf die „Inzidenz“ gestarrt, die ein künstlicher Wert ist, den es bei früheren Pandemien nicht gab. Dieser Wert ergibt sich aus den positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen, obwohl der PCR-Test, der dafür benutzt wird, nichts über das Infektionsgeschehen aussagt, weil er auch nicht infektiöse Virentrümmer entdeckt. Aus diesem Grund hat der Erfinder dieses Tests, der amerikanische Chemie- Nobelpreisträger Cary Mullis, öffentlich gesagt, dass man diese Tests nicht benutzen kann, um Virusinfektionen nachzuweisen. Das wurde ignoriert.

Ohne PCR-Test hätte die Politik nicht über zwei Jahre an dem Bild einer herrschenden Pandemie festhalten können.

Jetzt, wo mit jedem Tag klarer wird, dass die politische Bekämpfung der Pandemie nicht nur gescheitert ist, sondern immensen Schaden angerichtet hat, mehren sich die Stimmen, die eine Aufarbeitung fordern. Die scheut die Politik allerdings, wie der Teufel das Weihwasser.

Zwar wurde von Regierung und Bundestag ein Sachverständigenausschuss eingesetzt, der die deutschen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung evaluieren soll. Doch einige Mitglieder zweifeln, ob das sinnvoll sei, zum Beispiel der Virologe Drosten. Wobei mit der Berufung Drostens, einer der eifrigsten Pandemie-Treiber und Profiteure der politischen Teststrategie, der sprichwörtliche Bock zum Gärtner gemacht wurde. Wer so tief in die Corona-Politik verstrickt ist, hat natürlich kein Interesse daran, ihre Fehler zu finden und zu benennen. Präventiv haben Drosten & Co. schon mal geäußert, dass eine präzise Bewertung politischer Entscheidungen nicht möglich sei.

Wie valide ist dann die Verfassungsgerichtsentscheidung über die pauschalen Schulschließungen im Rahmen der Bundesnotbremse?

Immerhin regt sich das Gewissen des Deutschen Ethikrates. Auf 164 Seiten haben die Regierungsberater ausgeführt, was aus ihrer Sicht schiefgelaufen ist, auch wenn das mit angezogener Handbremse passierte. Das Papier heißt „Lessons learned“, was irreführend ist, denn bislang ist nicht zu sehen, dass die Politik aus ihrem Versagen gelernt hat. Denn die einzig richtige Lehre wäre, die künftige Pandemiebekämpfung wieder den Medizinern zu überlassen.

Aber immerhin hat der Ethikrat festgestellt, dass die verhängten Maßnahmen undifferenziert waren und zu wenig auf ihre Nebenwirkungen geprüft wurden.

Wie bei keiner anderen Pandemie war von Anfang an klar, dass Covid 19 vor allem Hochbetagte mit Vorerkrankungen betrifft. Statt diese vulnerable Gruppe zu schützen, wurden die Maßnahmen auf die ganze Gesellschaft ausgedehnt, besonders auch auf Kinder und Jugendliche, die kaum betroffen sind. Das ging bis dahin, dass Kinder geimpft werden sollten, obwohl es nach wie vor kein ordentlich zugelassenes Vakzin gibt. Nun wurde auch noch bekannt, dass der Impferfolg bei Kindern negativ zu bewerten ist. Über die Impfnebenwirkungen, vor allem bei Kindern, wird nach wie vor ein Mantel des Schweigens gebreitet.

Immerhin stellt der Ethikrat fest, dass Kritik zugelassen werden muss, um das Vertrauen der Bürger in die Politik und die staatlichen Institutionen wieder herzustellen. Gesundheitsschutz müsse mit den übrigen gesellschaftlichen Aufgaben in Übereinstimmung gebracht werden. Das soziale Wohl der Kinder sei vernachlässigt worden, dies dürfe sich nicht wiederholen. Wie sehr die Politik auch banale medizinische Erkenntnisse ignoriert hat, wird klar, wenn der Ethikrat fordert, es hätte früher festgestellt werden müssen, dass Bewegung im Freien nicht ansteckend ist. Dass eine solche Bewegung im Freien das Immunsystem stärkt, wissen die Ärzte seit Jahrhunderten. Dies den Kindern und Jugendlichen ausgerechnet in einer Situation zu verbieten, wo es auf ein gutes Immunsystem ankommt, ist mehr als kontraproduktiv.

Kinder und Jugendliche sind durch die Corona-Maßnahmen am meisten geschädigt worden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Politik weiter vor allem die Alten und Kinderlosen im Blick hat.

So weit geht der Ethikrat nicht. Aber Eisfeld und Lütge fordern, dass einige Parameter neu justiert werden müssen- gerade in Bezug auf die Grundrechte.

„Die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen ist ein zentraler Punkt, den die Juristen einfordern müssen – egal, was die Politik sagt und will.“

Die politische Kommunikation muss weg von Angst und Panikmache. Dies ist entscheidend für die Zukunft, denn schon wurde uns angedroht, die Corona-Maßnahmen als Blaupause für die Klimapolitik anzuwenden.

„Der nächste Akt im Drama hin zu einer geschlossenen Gesellschaft, die von einer Allianz aus wissenschaftlichen Experten und autoritären Politikern beherrscht wird, wäre dann die Klimakrise. Diese könnte ähnlich inszeniert werden: pseudowissenschaftliche Modellrechnungen, die in Katastrophenprognosen münden, mit denen gezielt Angst in der Bevölkerung geschürt wird, Politiker, die dann diese Angst nutzen, um den Rechtsstaat auszusetzen, und an seine Stelle  eine angeblich wissenschaftlich legitimierte, totalitäre Steuerung der Gesellschaft zu setzen [… ] Es ist höchste Zeit, unsere pseudowissenschaftlichen Vormünder und angeblich Wissenschaft- basierten Politiker in die Schranken zu weisen, die ihnen Menschenwürde, Rechtsstaat und Demokratie setzen.“

Christoph Lütge und Michael Eisfeld: „Und die Freiheit?“

https://vera-lengsfeld.de/2022/04/14/die-politische-pandemie/

Linköping (Schweden): Beim Besuch des Anti-Islam-Aktivisten Rasmus Paludan flüchten einige Gegendemonstranten vor der Polizei, nachdem sie drei Beamte verletzt und ihre Fahrzeuge unter ” Allahu akbar”-Rufen zerstört haben (VIDEO)

Am Donnerstagnachmittag kam es im Stadtteil Skäggetorp in Linköping zu Ausschreitungen. Auslöser der Proteste war die Veranstaltung einer Islamkonferenz des dänischen Politikers Rasmus Paludan in diesem Stadtteil, der für seine hohe Einwandererdichte bekannt ist. Paludan war in der Vergangenheit dafür bekannt geworden, dass er im Rahmen dieser Treffen Exemplare des Korans verbrannt hatte.

Die Konferenz, die in den Fastenmonat Ramadan fiel, konnte nicht abgehalten werden, stattdessen kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen. Die Polizei wurde völlig überrumpelt und zur Flucht gezwungen. Mehrere Polizisten waren gezwungen, ihre Fahrzeuge vor Ort zurückzulassen, da die Randalierer die zurückgelassenen Fahrzeuge plünderten und in Brand setzten. Auf den Videos ist ein Jugendlicher zu erkennen, der mit einer gestohlenen Uniform herumläuft.

Videos zeigen, wie wütende Migranten auf die Dächer mehrerer Polizeiautos klettern und “Allahu akbar” skandieren.

Drei Polizisten wurden ins Krankenhaus gebracht, nachdem sie in dem Tumult verletzt worden waren. Samnytt.se

https://www.fdesouche.com/2022/04/14/linkoping-suede-sopposant-a-la-venue-du-militant-anti-islam-rasmus-paludan-des-individus-font-fuir-la-police-apres-avoir-blesse-3-fonctionnaires-et-detruisent-leurs-vehicules-aux-cris-d-all/